Protocol of the Session on February 2, 2011

Diese Regierung, getragen von CSU und FDP, sieht im kommunalen Finanzausgleich ein Mittel der Politik, um in ganz Bayern die Strukturen so zu verändern, dass die Menschen gerne bei uns wohnen. Das stammt nicht nur von mir, sondern das haben auch die kommunalen Spitzenverbände so gesehen. Das können Sie dem "Bayerischen Landkreistag" September/Oktober/November 2010 entnehmen. Dr. Kreidl, der Landrat aus Miesbach, hat darin gesagt, nach harten Verhandlungen sei es gelungen, die Zuwendungen an die Kommunen sogar noch zu erhöhen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Thomas Beyer (SPD))

Ich kann hier mit großem Stolz sagen, dass der kommunale Finanzausgleich noch nie so hoch war wie heute, nämlich 6 Milliarden 893 Millionen Euro. Das ist eine ganze Menge.

Ich darf Ihnen nun stichpunktartig darlegen, wofür wir das ganze Geld ausgeben. 37,7 % sind Schlüsselzuweisungen. Die sind deshalb so wichtig, weil die Kommunen wie auch der Staat viele Aufgaben haben. Herr Kollege Pointner und andere Kollegen, die Bürgermeister oder Landräte waren, werden bestätigen: Ohne Schlüsselzuweisungen könnten wir unsere Aufgaben nicht erfüllen. Der Freistaat Bayern überlässt die Kfz-Steuer und die Grunderwerbsteuer den Kommunen. Er leistet den Familienlastenausgleich, er macht Investitionszuweisungen ohne das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze - KHG -, und er macht Investitionszuweisungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz. Der Freistaat hilft bei der

Sozialhilfe mit und leistet sonstige Zuweisungen. Insgesamt sind es 6 Milliarden 869,3 Millionen Euro.

Es gibt auch Mehrungen, beispielsweise bei den Schlüsselzuweisungen. Ich wundere mich immer, dass die Leute klagen, sie hätten heuer weniger Schlüsselzuweisungen erhalten. Ich sage dann immer: Seien Sie doch froh, denn das bedeutet, dass Sie gut gewirtschaftet haben. Schlüsselzuweisungen dürfen kein süßes Gift sein, das zum Schludern in der Kommune führt. Sie sollen vielmehr mithelfen, Schwierigkeiten, wenn es sie denn gibt, zu überbrücken. Langfristig ist es richtig, ohne sie auszukommen.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Wie wir schon gehört haben, gibt es eine Förderung im Bereich der Verkehrsinvestitionen, die sich sehen lassen kann. Ich denke, es wird bei allen fünf Fraktionen auf Zustimmung stoßen, wenn wir aufgrund des wirklich harten Winters den Staatstraßenbau tatsächlich nachrüsten. Diese Frage werden wir beraten.

Es gibt Zuweisungen bei der Schülerbeförderung, und es gibt die allgemeinen Bedarfzuweisungen. Das ist eine Art Sozialhilfe für Kommunen, die sich in ganz großer Not befinden. Auch die Mittel hierfür haben sich erhöht. Dort, wo es beim Haushaltsansatz Minderungen gibt, beispielsweise bei den Krankenhäusern oder bei der Wasser- und Abwasserversorgung, sind diese umgewandelt oder teilweise mit Schlüsselzuweisungen oder der Krankenhausumlage verrechnet.

Ich behaupte, der Freistaat Bayern lässt seine Kommunen nicht im Stich. Er ermöglicht durch seinen Beitrag eine Strukturpolitik für das ganze Land. Es ist nicht ergiebig, wenn wir uns darüber streiten, ob ein Land Zentren braucht oder ob alles im flachen Land passieren muss. Ein Land braucht beides, das ist ganz klar. Wir brauchen Zentren, und wir brauchen das sogenannte flache Land. Wenn man das miteinander vernünftig verbindet, dann kommt auch etwas dabei heraus.

(Beifall bei der FDP)

Aber so wie es im privaten Bereich eigentlich nur Hilfen geben sollte, um Schwierigkeiten zu überbrücken, so möchte ich auch jeweils den kommunalen Finanzausgleich sehen: als Solidarität der Kommunen untereinander. Wir haben einen horizontalen Finanzausgleich, und es gibt einen vertikalen. Die Zahlen haben Sie gehört. Wir zahlen 6,8 Milliarden Euro für den horizontalen und 3,8 Milliarden Euro für den vertikalen Finanzausgleich, also ein Drittel unseres Staatshaushaltes nur für Hilfen für andere. Das soll nicht immer so bleiben, sondern da soll sich jeder anstrengen.

Eines ist doch auch klar: Man kann nur das verteilen, was man zuvor gemeinsam erwirtschaftet hat.

(Beifall bei der FDP)

Ich werbe dafür, dass jeder hier in diesem Hohen Hause seinen Platz hat: Die einen in der Opposition haben die Aufgabe, uns mit ihren Ideen herauszufordern und nach vorne zu bringen, wir als Regierungskoalition legen unsere Ideen selbstverständlich ebenfalls auf den Tisch des Hauses. Dann entscheiden wir klug darüber, wie wir unser Land nach vorne bringen. Dem dient der kommunale Finanzausgleich.

Den Gesamthaushalt hat mein Freund gewürdigt. Ich darf mich bei Georg Winter ganz herzlich bedanken und noch ein kleines Späßle machen. Wir sind drei Drachentöter: Georg Fahrenschon, Georg Winter und Georg Barfuß. Es müsste schon ganz schlimm zugehen, wenn wir den Drachen eines nicht ausgeglichenen Haushalts nicht besiegen würden. Wir werden ihn besiegen. Venceremos!

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. Es hat sich noch Frau Kollegin Stamm zu Wort gemeldet, Claudia Stamm. Nicht erschrecken, Frau Präsidentin. Bitte schön.

Ich wusste gar nicht, dass Barbara Stamm im Plenum sitzt. - Ich wollte eigentlich eine Zwischenfrage stellen, die aber nicht zugelassen worden ist. Herr Dr. Runge hatte sich vor mir gemeldet. Darum nutze ich noch meine Redezeit. Sie hatten davon gesprochen, dass die Legislative viel Macht in diesem Hause hat. Sie haben es in Bezug auf die Landesbank gesagt. Ich glaube, da gibt es verschiedene Interpretationsweisen. Ich wollte Sie aber jetzt fragen, wie Sie das als Vorsitzender des Haushaltsausschusses sehen, als legislativ dem Ausschuss Vorsitzender, dass der Ministerpräsident eine Regierungserklärung zum Haushalt gibt, bevor er in dieses Parlament eingebracht ist. Es ist ja wohl eine der wichtigsten Aufgaben dieses Hauses, den Haushalt zu beraten. Nichtsdestotrotz macht der Herr Ministerpräsident zu diesem Thema eine Woche vorher eine Regierungserklärung.

(Zuruf von der CSU)

- Natürlich. Aber wir hatten den Haushalt noch gar nicht in der Hand. Er war noch nicht hier eingebracht worden. Das ist nur eine der Geschichten.

Ich wollte Sie noch fragen, ob Sie Ihre Blätter auch überblättert hätten, wenn Herr Habermann in diesem

Augenblick nicht gekommen wäre. Ich könnte mir vorstellen, dass es um weitere Ungerechtigkeiten im öffentlichen Dienst gegangen wäre.

(Beifall der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))

Ich rede nicht von der Aussetzung der Zahlungen in den Versorgungsfonds; denn das ist nicht nur ungerecht dem öffentlichen Dienst gegenüber, sondern es ist ungerecht allen gegenüber, weil sich im Versorgungsfonds alles aufstaut. Ich hatte vorhin gesagt, dass bis Ende 2012 290 Millionen Euro fehlen, die eingeplant waren. Stichwort Wiederbesetzungssperre, Stichwort niedrigere Einstufung der neuen Beamtinnen und Beamten und so weiter.

Am Schluss meiner Rede hatte ich Sie gebeten, liebe Regierungskoalition - besonders die CSU -, ausnahmsweise bei den Haushaltsberatungen mal nicht die Dagegen-Partei zu sein und unseren sinnvollen Anträgen zuzustimmen.

(Beifall der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))

Ich möchte es einfach wiederholen, nachdem dieser Mythos ständig wiederholt wird. Wir stellen sehr sinnvolle Anträge, sowohl Sparanträge als auch Anträge, mit denen wir Prioritäten setzen wollen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, Herr Winter.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bitte schön, Frau Stamm, bleiben Sie noch einen Moment für eine Zwischenbemerkung. Herr Kollege Barfuß, bitte.

Ich glaube, Karsten Klein wollte auch eine Zwischenbemerkung machen. Das hätte ich lieber gehabt.

Herr Barfuß hat das Wort, bitte schön.

Ich bitte um Verzeihung. Ich habe nicht gesehen, dass sich Karsten Klein auch gemeldet hat.

Kein Problem. Sie sind dran.

Ich wollte nur sagen, dass es uns immer geärgert hat, wenn wir als Klientelpartei bezeichnet werden. Ich denke, jeder hier macht Politik für seine Klientel. Deswegen kann ich verstehen, dass Sie sich ärgern, wenn man Sie immer als Dagegen-Partei bezeichnet. Vielleicht können wir beide etwas abrüsten.

(Beifall der Abgeordneten Tobias Thalhammer (FDP), Karsten Klein (FDP) und Thomas Hacker (FDP))

Bitte, Frau Stamm, wenn Sie möchten.

Abrüsten ist natürlich immer gut. Es ist klar, dass wir als GRÜNE dafür sind. Ich denke aber, dass wir bislang noch nicht als Klientelpartei verschrien sein können. Als Sie von "wir" gesprochen haben, wusste ich gar nicht, wen Sie meinen, ob Sie die CSU oder die FDP meinen, Herr Prof. Barfuß, weil Sie auch einmal bei der CSU waren.

(Thomas Hacker (FDP): Einen Entwicklungsprozess gestehen wir jedem zu!)

Das zerfasert jetzt etwas. Die Dagegen-Partei ist nicht unser Spin-Doctor, und ich finde es auch lächerlich. Darum habe ich versucht, das aufzugreifen und Ihnen den Ball ironisch zurückzuwerfen. Es ist mehr als lächerlich.

(Beifall der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))

Vielen Dank, Frau Kollegin. Dafür oder dagegen - wir kommen jetzt wieder zurück zum Staatshaushalt. Mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Deswegen ist die Aussprache geschlossen. Ich empfehle Ihnen nach § 148 der Geschäftsordnung, die beiden Gesetzentwürfe zum Staatshaushalt dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen federführend zu überweisen. Damit besteht sicherlich Einverständnis? - Das ist der Fall und damit so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 c auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 16/7001) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Herr Staatsminister Schneider übernimmt das und bezieht die Aussprache gleich mit ein. Damit stehen Ihnen maximal zehn Minuten zur Verfügung. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag setzt einen Schlusspunkt hinter einen langen Diskussions- und Reformprozess. Seit nahezu 15 Jahren wird über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

diskutiert. Die Ministerpräsidenten haben im Jahr 2006 einen konkreten Auftrag an die Rundfunkkommission formuliert. Die Bearbeitung dieses Auftrags hat einen Endpunkt erreicht und steht in den einzelnen Landesparlamenten zur Diskussion und zur Beschlussfassung.

Der Auslöser der gesamten Reformdebatte waren die neuen technischen Möglichkeiten durch die Digitalisierung. Der Computer ist heute ein multimediales Empfangsgerät, der neben den klassischen Rundfunkgeräten, also Radio und Fernseher, zur Verfügung steht. Man kann mit diesen neuen Möglichkeiten Filme ansehen, fernsehen und Radio hören. Wir alle kennen die Entwicklung auch bei den Multifunktionshandys, bei den Smartphones und wissen, welche technischen Möglichkeiten mittlerweile bestehen. Man kann davon ausgehen, dass jeder Bürger eines dieser Vielzweckgeräte in seinem Haushalt hat. Deshalb war die Umstellung nötig, nicht mehr das Einzelgerät zu sehen, sondern an die Haushalte und Betriebsstätten anzuknüpfen. Die technische Konvergenz der Endgeräte und das Angebot der Sender im Netz sind die Herausforderungen, die wir bewältigen können. Inhalt der Diskussion war auch, wie man in Zukunft sicherstellen kann, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk angemessen finanziert wird.

Wir können festhalten, dass gerade auch die Art und Weise, wie nach den einzelnen Geräten gefahndet wurde - viele Petitionen hatten dies zum Gegenstand -, dazu geführt hat, dass an der Wohnungstür künftig Schluss mit Kontrolle ist. Es ist künftig nur noch ein Beitrag fällig. Für den Großteil der privaten Gebührenzahler wird sich wirtschaftlich wenig ändern.

Es sind drei Gruppen wesentlich betroffen: die bisherigen Radiohörer, die Rundfunkverweigerer und vor allem auch die Schwarzseher. Wir haben uns die Entscheidung in vielen Gesprächen nicht leicht gemacht. Ausschlaggebend waren die Statistiken, dass in jedem Haushalt ein Gerät ist, ob Fernseher, Radio, Handy oder PC. Wir haben auch ein Gutachten erstellen lassen. Professor Kirchhof hat die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Typisierung bestätigt. Diese Typisierung vereinfacht den Beitragseinzug, ermöglicht die Reduzierung der Kontrolle und sichert den notwendigen Ertrag für die Rundfunkanstalten.