denn es steht eindeutig drin, dass wir bei gleicher Eignung das Leistungsprinzip gelten lassen und Frauen auf keinen Fall protegieren wollen. Das habe ich am Redepult ausdrücklich ausgeführt. Wir fordern nur, bei gleicher Eignung und Befähigung Frauen dann zu bevorzugen, wenn die 50 % nicht eingehalten sind. Das gilt selbstverständlich im Umkehrschluss auch für die Männer. Wenn Sie sich an dieser Formulierung sto
ßen, können wir das natürlich geschlechtsneutral formulieren. Dagegen habe ich überhaupt nichts einzuwenden. Nur: Ich habe die Vermutung, dass Sie den Gesetzentwurf nicht gelesen haben oder sich damit inhaltlich nicht auseinandergesetzt haben.
Ich habe mich sehr wohl mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt. Sie sagen ja selbst, die Leistung müsse immer im Vordergrund stehen. Das ist nun mal im öffentlichen Dienst so. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
(Christa Naaß (SPD): Nein, oder wollen Sie eine andere Quote? - Zuruf der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr (SPD) - Weitere Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)
Frau Dr. Strohmayr, Sie hatten Ihre Zwischenbemerkung. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Stamm für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Letzte Woche ist unser Gesetzentwurf in der Ersten Lesung in ganz ungewohnter Weise von Herrn Seidenath gelobt worden. Ich freue mich darüber sehr. Dabei ist klar geworden, und das ist auch Bestandteil unseres Gesetzentwurfs: Es braucht die Quote; das ist ein klares Instrument. Es geht hier um einen Verfassungsauftrag, wie ich schon letzte Woche erwähnt habe, nämlich um die Gleichstellung von Mann und Frau.
Wie in der letzten Woche bereits erwähnt, kann und soll die Quote gerne wieder aufgehoben werden, wenn dieser Verfassungsauftrag endlich erfüllt ist, falls dies einmal der Fall ist. Bis dahin brauchen wir die Quote. Man kann sich innerhalb der CSU - wie in der letzten Woche - gegen die Quote aussprechen. Rein theoretisch gibt es ein Argument, denn mit 18 % der Mitglieder stellen Frauen nun mal nicht annähernd die Hälfte der Mitglieder in der CSU. Was ich der CSU raten würde, um endlich einmal frauenfreundlicher zu werden, ist etwas ganz anderes. Das steht auf einem ganz anderen Blatt und ist Ihre interne Geschichte.
Es geht hier aber nicht um die CSU, nicht darum, wie man sie weiterbringt, sondern um Gerechtigkeit. Da hat der öffentliche Dienst nun einmal eine Vorbildfunktion.
Wir haben es schon einmal gehört - Frau Dr. Strohmayr hat es erwähnt -: Frauen stellen in der Bevölkerung etwa die Hälfte oder etwas mehr als die Hälfte; das nehme ich nicht so genau. Meist sind wir besser ausgebildet. Ich habe jetzt aber gehört, dass es im öffentlichen Dienst witzigerweise rein nach Leistung geht. Ich frage mich, wo diese bessere Ausbildung innerhalb des öffentlichen Dienstes auf einmal verloren geht. Ich finde es ganz spannend, wenn man immer wieder hört, im öffentlichen Dienst gehe es überall rein nach Leistung.
Schauen wir uns jetzt einmal die Zahlen an. Der Evaluierungsbericht des Sozialministeriums liegt vor. Wir haben gesagt: Wir legen unseren Gesetzentwurf vor, wenn wir die Evaluierung sehen und erkennen, ob sich wirklich etwas getan hat. Wie wir sehen, hat sich nichts getan. Der Evaluierungsbericht ist im Sommer gekommen. Ich habe aber das Gefühl, dass sich einige Kollegen den Bericht gar nicht angeschaut haben. Ich denke da auch an Herrn Dr. Barfuß; aber jetzt ist er leider nicht da. Jedes Mal hören wir: Der öffentliche Dienst ist super; mit den Frauen läuft alles genial. Aber leider ist es nicht so.
In der Eingangsstufe sind die Frauen paritätisch vertreten. Da geht es nach Leistung. Aber Frauen sind besser. Nach oben sieht es jedoch nicht genauso aus.
Jetzt nenne ich ein paar Zahlen aus dem Bericht. Beispiele aus dem Bericht habe ich zum Teil schon beim letzten Mal erwähnt. In B 6 - wir haben jetzt 15 Jahre lang in diesem Bundesland das Gleichstellungsgesetz - gibt es 8,3 % Frauen. Das will man hier als Fortschritt feiern. Okay, die Menge ist relativ klein; in B 6 sind 96 Menschen eingestellt.
Jetzt nehme ich einmal eine größere Gruppe. In C 3 sind 1.500 Beamte. Da liegt die Frauenquote bei 9,7 %. Das reicht mir einfach nicht. Es tut mir herzlich leid. Wir sind zwar etwas mehr als die Hälfte in der Bevölkerung, und wir haben die besseren Abschlüsse, aber dem ist durch die Quote nicht entsprochen.
Jetzt muss ich leider wieder den Satz vom letzten Mal zitieren, den ich eigentlich nur putzig finden kann: Doch auch wenn eine quantitative Kopfzahlparität vorliegt: Bei der quantitativen Karriereparität besteht
Es ist ziemlich nett ausgedrückt, aber wenn man die verschwurbelten Sätze anders formuliert, würde ich sagen: Wir sind zumindest in den Aufstiegsämtern auf jeden Fall nicht annähernd gemäß einer gerechten, paritätischen Teilhabe von Männern und Frauen berücksichtigt. Ich habe eben die 8 % erwähnt, die als Fortschritt gefeiert werden, die mir aber wirklich nicht reichen.
Bezüglich der Gremienbesetzung gibt es wiederum eine süße Formulierung im Evaluierungsbericht: Der Frauenanteil habe sich bei den nicht funktionsgebundenen Entsendungen auf ansehnliche knapp 44 % "eingependelt". Aber was steckt dahinter? Im Jahr 2005 waren es noch 47 %, während es jetzt noch 44 % sind. Der Anteil hat abgenommen. Dennoch redet man von "eingependelt".
Bei den funktionsgebundenen Entsendungen ist die Zahl ebenfalls gesunken. Nach dem Bericht von 2005 waren immerhin 37 % der Menschen im öffentlichen Dienst Frauen, die in funktionsgebundene Gremien entsandt worden waren. Jetzt sind es nur noch 21 %.
Sie sprechen von Fortschritt. Aber zum Teil geht der Anteil zurück. Ich rede hier nicht von den obersten Richterinnen und Richtern; da liegt der Anteil nämlich bei 0 %. Da die Gesamtzahl nur 5 beträgt, will ich dieses Fass gar nicht erst aufmachen. Auf jeden Fall ist kein Fortschritt festzustellen, noch nicht einmal ein Fortschritt im Schneckentempo. Tatsächlich handelt es sich um einen Rückschritt.
Ich rede hier nicht über die freie Wirtschaft, sondern über den öffentlichen Dienst in Bayern. Dafür sind wir der Gesetzgeber. Damit haben wir einen Hebel in der Hand. Wir haben es schon gehört: Der öffentliche Dienst muss Vorbildfunktion haben.
Allerdings muss ich dem Kollegen Seidenath recht geben, dass dieser Gesetzentwurf teilweise etwas kurz greift. Trotzdem finde ich: Die Quote ist das gerechteste und wirksamste Instrument. Von daher habe ich Sie wohl richtig verstanden, dass Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir die Männerfrage ein
beziehen; darauf freue ich mich sehr. - Mit "Männerfrage" meine ich die Geschlechtergerechtigkeit, die Herr Seidenath angesprochen hat.
Ich frage: Warum darf eigentlich die frauenpolitische Sprecherin der CSU in dieser Frage nicht reden? Frau Kollegin Brendel-Fischer hat sich klar für die Quote ausgesprochen. Sie hat klar gesagt, dass sie eine Quote möchte; das war zumindest in der Zeitung zu lesen. Sie hat sich für die Quote als Mitglied einer Partei ausgesprochen, in der die Frauen nur 18 % ausmachen. Dieser Anteil entspricht nicht der Tatsache, dass die Frauen die Hälfte der Bevölkerung ausmachen, abgesehen davon, dass sie auch die besseren Abschlüsse haben; aber das muss ich nicht alles wiederholen.
Im Gesetzentwurf der SPD gibt es eigentlich nur die Forderung nach einer Quote, und zwar nicht unter Bevorzugung, sondern bei gleicher Eignung. Über diese Quote verhandeln wir. Sie ist das geeignete Mittel. Bei einigen Kollegen und vornehmlich Kolleginnen der CSU hat es eine entsprechend klare Aussage im Vorfeld des CSU-Parteitags gegeben, und zwar einschließlich des Ministerpräsidenten; aber der kann hier nicht mit abstimmen.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf natürlich zu. Dafür werbe ich auch bei den Kolleginnen und Kollegen der CSU um Zustimmung. Denn das jetzige Tempo der Entwicklung der Quote wird dem Gleichheitsgrundsatz, der ein Verfassungsauftrag ist, nicht gerecht. In diesem Tempo darf es nicht weitergehen.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass die Gleichstellung eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die eine Veränderung vor allem in den Köpfen braucht. Es ist aber auch wichtig, festzustellen, wohin die Tendenz geht.
Eines ist unbestritten: Wir erleben erfreulicherweise eine Steigerung. Ob diese Steigerung schnell genug geschieht, ist ein anderes Thema. Aber eines ist bei dieser Tendenz festzuhalten: Die Uniabsolventinnen von heute sind die Führungskräfte von morgen, und die Abiturientinnen von heute sind die Führungskräfte von übermorgen. Es ist klar, dass ein solcher gesell
schaftlicher Umbau eine gewisse Zeit braucht. Frauen haben sehr gute Abschlüsse, oft bessere Abschlüsse als Männer. Deshalb wird sich der gesellschaftliche Wandel auch einstellen.
Der öffentliche Dienst hat eine Vorbildfunktion. Er ist auch tatsächlich ein Vorbild. Denn nirgends gibt es so viele wichtige und richtige Regelungen für familienfreundliche Arbeitsbedingungen und für die Herstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ganz gleich, ob sich die Männer oder die Frauen um die Familie kümmern.
Trotzdem kann ich Ihrem Gesetzentwurf leider nicht zustimmen. Ich möchte diese Haltung kurz erläutern.
Eignung, Leistung und Befähigung - dazu sagen Sie: Unser Gesetzentwurf enthält keine Diskriminierung der Männer. Jetzt frage ich einmal umgekehrt: Wenn wir einen Gesetzentwurf einbrächten, der sagt, bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung sei der Mann einzustellen, was würden Sie dann dazu sagen?
- Ja, der Saal würde toben, und zwar zu Recht. Denn selbstverständlich ist es gegenüber den im Einzelfall betroffenen Männern mit gleicher Eignung, Leistung und Befähigung eine Diskriminierung, wenn in jedem Fall die Frau vorgezogen wird. Das ist einfach so.