Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführenden Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Außerhalb der Tagesordnung rufe ich jetzt im Einvernehmen aller Fraktionen den folgenden Antrag auf:
Antrag der Abgeordneten Prof. Ursula Männle, Konrad Kobler, Alexander König u. a. (CSU), Dr. Linus Förster, Adelheid Rupp, Reinhold Perlak (SPD) , Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Joachim Hanisch u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Anne Franke, Christine Kamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Thomas Hacker, Thomas Dechant und Fraktion (FDP) Subsidiarität - Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über
Der federführende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten empfiehlt auf Drucksache 16/12469 die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie die Abgeordnete Frau Dr. Pauli. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? Auch keine. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.
Ich gebe das Ergebnis der vorhin zu Tagesordnungspunkt 2 durchgeführten namentlichen Abstimmung über den Antrag 16/11146 betreffend "Lage bei der Erstaufnahme und in den Gemeinschaftsunterkünften verbessern" bekannt. 72 Abgeordnete haben mit Ja, 90 mit Nein gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Antrag der Staatsregierung auf Entlastung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2009 (Drs. 16/6211)
Antrag des Bayerischen Obersten Rechnungshofes auf Entlastung aufgrund des Beitrags zur Haushaltsrechnung 2009 für den Einzelplan 11 (Drs. 16/8115)
Dazu begrüße ich auf der Ehrentribüne den Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Herrn Dr. Heinz Fischer-Heidlberger.
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Als erstem Redner gebe ich dem Kollegen Alexander Radwan von der Christlich-SozialenUnion das Wort.
Herr Präsident! Herr Präsident Fischer-Heidlberger, herzlich willkommen und besten Dank für die gute Zusammenarbeit und die vielen Anregungen in Ihrem Bericht, auch dafür, dass
Sie den letzten Bericht auf Anregung des Landtags so schnell vorgelegt haben, dass er in die Diskussion einfließen konnte.
Der Oberste Rechnungshof bescheinigt eine geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung für die Jahre 2009 und 2010. Der Bericht enthält allgemeine Haushalts- und Wirtschaftsempfehlungen. Auf diese werde ich mich konzentrieren. Herr Kollege Herold wird im zweiten Teil zu den konkreten Anregungen Stellung nehmen.
Die Empfehlungen zur Schuldentilgung sind in dem Rechnungshofbericht ein Kernpunkt. Das Gleiche gilt für die Haushaltsrücklagen und die übertragenen Kreditermächtigungen. Nach anfänglicher Diskussion in diesem Bereich sind der Oberste Rechnungshof und sein Präsident sehr zufrieden, weil die Bayerische Staatsregierung in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Landtag konsequent nicht nur spart, sondern auch angefangen hat, im Rahmen des letzten Doppelhaushalts Schulden in Höhe von 1 Milliarde Euro zurückzuzahlen. Ich gehe davon aus, dass dies in Ihrem Sinne ist und in den nächsten Berichten entsprechend gewürdigt wird.
Zu den Fragen des Haushaltsgesetzes ist nur zu sagen, dass wir jedes Jahr darüber entscheiden, wie die Liquidität richtig genutzt wird. Die Regelung des Art. 8 Abs. 3 des Haushaltsgesetzes steht dem nicht entgegen. Über die Kreditermächtigungen ist in jedem Fall einzeln zu entscheiden.
Zu der Schuldenregel, die für die Bayerische Verfassung angeregt wird, ist zu sagen, dass auf der einen Seite die Bayerische Haushaltsordnung ihr nicht entgegensteht, aber auf der anderen Seite - das ist noch wichtiger - die Bayerische Staatsregierung, insbesondere der Bayerische Ministerpräsident, dazu Stellung genommen hat, dass wir entsprechend zum Grundgesetz eine Schuldenbremse in die Bayerische Verfassung übernehmen. Das ist ganz im Sinne des Rechnungshofs.
Hierzu gibt es nicht nur Worte, sondern auch Taten. Seit 2006 werden keine neuen Schulden aufgenommen. Der Sinn der Schuldenbremse ist also vor ihrer Einfügung in die Verfassung schon umgesetzt worden.
Eine explizite Tilgungsverpflichtung ist nicht vorhanden. Aber 2007 und 2008 wurden 500 Millionen Euro getilgt. Im Jahr 2012 wird 1 Milliarde Euro abgebaut. Für die Jahre 2013 und 2014, also für den nächsten Haushalt, sind entsprechende Maßnahmen geplant. Der Finanzierungssaldo im Jahr 2010 von 1,2 Milliarden Euro war schon vorhanden. Es gab jedoch eine Unterschreitung von 2,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2011
erzielte Bayern bereits einen Überschuss von 935.600.000 Euro, bezogen auf die Ereignisse, die mit der Bayerischen Landesbank zusammenhängen. Ohne diese Ereignisse wären es 1,25 Milliarden Euro.
Die Entwicklung ist positiv. Mit den Tilgungen im Doppelhaushalt und der Steigerung der Rücklagen im Jahr 2012 in Höhe von 2,2 Milliarden Euro wird es bis 2040 voraussichtlich eine Reduzierung auf 500 Millionen Euro geben.
Bayern hat die solidesten Finanzen. Es ist allerdings keine Nullverschuldung. 2,5 % beträgt die niedrigste Zinsquote. Wir haben eine überdurchschnittliche Investitionsquote mit 12,5 % und die niedrigste ProKopf-Verschuldung.
Letztendlich ist Bayern in Deutschland Vorbild, und zwar mit Blick auf den Finanzausgleich auch in Europa. Noch wichtiger ist, dass dies auch mit Blick auf die Stabilität der Haushalte in Europa gilt. Bayern kann mit diesem Vorbild guten Gewissens in Europa mahnende Worte darüber sprechen, wie man sich verhalten sollte, um aus der Eurokrise herauszukommen. Dies wurde uns vom Rechnungshof bestätigt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident des Obersten Rechnungshofs! Der Bericht des Obersten Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2009 ist ein besonderer Bericht, weil er zum ersten Mal auf eine Situation eingeht, die Kollege Radwan an diesem Redepult eben dahin bezeichnet hat, dass seit 2006 in diesem Freistaat keine neuen Schulden aufgenommen worden seien. Das Gegenteil ist aber der Fall.
Der Oberste Rechnungshof stellt in seinem Bericht zunächst einmal fest, dass die Fehler bei der Landesbank seit 2009 - das ist das Haushaltsjahr, über das wir reden - den bayerischen Staatshaushalt und damit auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler des Freistaats Bayern in massivster Form belasten. An dieser Stelle muss man auch sagen: Die Autosuggestion der CSU darf nicht so weit gehen, dass man die eigenen Fehler und die milliardenschwere Kreditaufnahme plötzlich negiert, wenn man über den Rechnungshofbericht spricht. Dies muss deutlich gesagt werden.
Ich gebe ein paar Hinweise. Die Zinsen für die Kapitalzuführung zur Landesbank betrugen 2009 49,3 Millionen Euro. Das war die erste schwere Millionenzah
lung allein für die Zinsen. Die aktuellen Zinsen betragen 355 Millionen Euro. Die Zinsen für die Kreditaufnahme von 10 Milliarden Euro betrugen bisher Stand: heutiger Tag - insgesamt 847 Millionen Euro.
Dazu kommt der Ausfall von Fonds, der mit den Entnahmen aus der Rücklage in Höhe von 29 Millionen Euro finanziert werden musste. Ab 2014 - es nimmt also kein Ende - muss der bayerische Steuerzahler nochmals einen massiven Betrag aufbringen, um die Fehlentscheidungen bei der Bayerischen Landesbank zu korrigieren. Es wird nämlich die Garantie des Freistaats Bayern für das marode ABS-Portfolio in Höhe von - derzeit geschätzt - mindestens 1,625 Milliarden Euro fällig, die zu den 10 Milliarden Euro Kreditaufnahme noch hinzukommen.
Die Garantien des Freistaats Bayern betragen insgesamt 3,175 Milliarden Euro. Der Oberste Rechnungshof geht davon aus, dass der Freistaat Bayern tatsächlich in Form der in den Haushalt eingestellten Verpflichtungsermächtigung in Anspruch genommen wird. Selbst höhere Zahlungen für die restlichen Garantien schließt der Oberste Rechnungshof ausdrücklich nicht aus.
Deswegen muss man den Bericht zum Anlass nehmen, die Bayerische Staatsregierung, insbesondere den Finanzminister, aufzufordern, wegen dieser Bestandsaufnahme des Obersten Rechnungshofs die drohenden Milliardenrisiken auf den Tisch zu legen und den Wählerinnen und Wählern zu erklären. Denn ein ehrlicher Kassensturz bei der BayernLB wird Klarheit darüber schaffen, wie hoch die tatsächliche Erblast der Bayern ist und wie viele Milliarden auf den Schultern zukünftiger Generationen in Bayern lasten. Hierfür muss entsprechende Vorsorge getroffen werden.
Ich glaube, es ist angemessen, dass wir für die weitere Garantie des Freistaats Bayern, die zusätzliche Milliarden kosten wird, einen Erblastenfonds bekommen. Die Regierung der CSU muss dann deutlich machen, dass sie dafür verantwortlich ist. Die Garantie des Freistaats Bayern wird kommen. Dem Rechnungshof ist es anzurechnen, dass er an dieser Stelle im Gegensatz zur Staatsregierung Klartext redet.
Zweiter Punkt, die Verschuldung. Sie ist schon angesprochen worden. Von 2008, kurz nach Ihrem Amtsantritt, Herr Ministerpräsident, bis Ende 2010 haben sich die Staatsschulden des Freistaats Bayern von 22,6 Milliarden Euro auf 32,6 Milliarden Euro erhöht. Das sind 47 % innerhalb weniger Monate. Das sind 800 Euro pro Kopf der Bevölkerung.
Wenn man insgesamt die bayerische Geschichte Revue passieren lässt, dann ist diese Staatsregierung der größte Schuldenmacher aller Zeiten im Freistaat Bayern. Das muss in dieser Deutlichkeit auch einmal gesagt werden.
Wir haben eine Verdoppelung der Staatsverschuldung von 1996 bis 2011 von 16,3 Milliarden Euro auf 32,6 Milliarden Euro. Dazu gab es eine klare Kritik in den Feststellungen des Obersten Rechnungshofes zum Finanzgebaren des Freistaates Bayern. Stichwort Verschuldung. Der Präsident des Obersten Rechnungshofes hat in einer Pressemitteilung vom 6. Dezember 2011 moniert: Zu einer soliden Finanzpolitik gehöre auch, Schulden abzubauen, wann immer das möglich ist. Die Staatsregierung sei zwar auf dem richtigen Weg, aber sie müsse im Hinblick auf die Steuereinnahmen wesentlich mehr für die Schuldentilgung tun. Ein bescheidener Anfang sei gemacht, aber - so der Präsident - "ich hätte mir mehr Eifer beim Schuldenabbau gewünscht".
Wie waren nun die Reaktionen seitens der CSUStaatsregierung und des Ministerpräsidenten dieses Freistaates?
Er habe sich bisher überhaupt nicht mit dem Bericht der Rechnungsprüfer beschäftigt, so die Einschätzung des Ministerpräsidenten. "Ich muss meinen Tagesablauf nach Wichtigkeit einteilen." Und anschließend hat der Ministerpräsident noch die "sehr moderne Finanzpolitik" des Freistaates Bayern gerühmt und die Einschätzungen des Obersten Rechnungshofes mit den Worten abgekanzelt: "Ich bin gerne bereit, dem Obersten Rechnungshof diese moderne Finanzpolitik zu erläutern, wenn es die Wichtigkeit der anderen politischen Aufgaben erlaubt."
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, man kann sich immer über fachliche Bewertungen des Obersten Rechnungshofes streiten, aber dieser respektlose und brüskierende Umgang mit dem Obersten Rechnungshof, der in der Bayerischen Verfassung eine wichtige Stellung einnimmt, war nicht in Ordnung
und ich hätte mir erwartet, Herr Ministerpräsident, dass Sie sich für dieses Verhalten beim Obersten Rechnungshof entschuldigen.