Protocol of the Session on July 4, 2007

(Namentliche Abstimmung von 16.00 Uhr bis 16.04 Uhr)

Die namentliche Abstimmung ist abgeschlossen. Die Auszählung erfolgt wie immer außerhalb des Plenarsaals. Die Fraktionen haben sich geeinigt, die restlichen vier Dringlichkeitsanträge 15/8548, 15/8549, 15/8550 und 15/8551 gemäß der Geschäftsordnung an die zuständigen Ausschüsse zu verweisen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 a auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 15/8458) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um Ihre Aufmerksamkeit. Ich bitte gerade in den hinteren Rängen die Gespräche einzustellen. Ich erteile Herrn Staatsminister Sinner das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes in den Bayerischen Landtag eingebracht. Mit

diesem Gesetzentwurf wollen wir einem Beschluss des Bayerischen Landtags nachkommen. Wir etablieren ein neues System zur Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens in Bayern und setzen den Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag um.

Mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird die Reform des Medienrechts fortgeführt. Bund und Länder haben Teledienste und Mediendienste zu dem Begriff der „Telemedien“ zusammengefasst. Die wirtschaftlichen Aspekte sind im Telemediengesetz enthalten. Die Regelung der Inhalte ist Sache der Länder. Dies ist im Rundfunkänderungsstaatsvertrag geregelt. Wir übertragen das.

Für den Bayerischen Landtag ist wichtig, dass ein Kernbestandteil dieses Gesetzentwurfs ein neues System zur Förderung des regionalen und lokalen Fernsehens ist. Wir haben im Dezember des vergangenen Jahres im Rahmen eines Berichts festgestellt, dass die bisherige Struktur nicht ohne eine Förderung zu halten ist. Wir haben gemeinsam mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien – BLM – ein Gutachten erstellen lassen – das steht auch so im Mediengesetz –, in dem dieser Zuschussbedarf beziffert ist.

Im Hinblick auf das Teilnehmerentgelt, das wir bisher hatten, müssen wir der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 2005 Rechnung tragen, das das alte Teilnehmerentgeltsystem als verfassungswidrig bezeichnet hat. Dieses alte System war auch wettbewerbsschädlich, weil es nur den Kabelbetreiber erfasste. Das war der sogenannte Kabelgroschen. Dieses System wird zum 1. Januar 2008 durch ein anderes Finanzierungssystem abgelöst. Zu diesem Zeitpunkt soll auch dieses Gesetz in Kraft treten.

Nach unserer Regelung können die Betreiber mit einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe betraut werden. Dieses Angebot wird in den nächsten beiden Jahren über den Haushalt in einer Größenordnung von bis zu 9 Millionen Euro pro Jahr gefördert. Ich möchte deutlich machen, dass wir uns damit in einem Bereich bewegen, der für die Europäische Union beihilferelevant ist. Diese Frage ist geklärt. Einschlägig ist dafür der Artikel 86 des EGVertrages. Ich denke, dass wir dies in der Haushaltsberatung darstellen können. Wir haben die Förderung auf 9 Millionen beziffert. Wegen der Restbestände aus dem Teilnehmerentgelt reduziert sich dieser Betrag im ersten Jahr etwa auf die Hälfte.

Dieses Fördersystem ist auf zwei Jahre befristet. Das ist so vorgesehen. Wir müssen in diesen zwei Jahren sehen, wie es sich weiterentwickelt und welche Anschlusslösungen möglich sind. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir haben jedoch zunächst einmal für zwei Jahre eine stabile Situation. Ich lade alle ein, zu überlegen, auf welche Grundlage wir die Finanzierung ab dem Jahr 2010 stellen können.

Ich möchte sehr deutlich darauf hinweisen, dass wir mit Artikel 25 des Bayerischen Mediengesetzes crossmediale Verbünde erleichtern. Hier geht es nicht nur um das Teilnehmerentgelt. Wir leben in einer Welt der Globalisierung

und der Individualisierung. Google Local ist ein Begriff, der im Internetfernsehen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Wir müssen erreichen, dass unsere einheimischen Anbieter und unsere einheimische Medienlandschaft in ihrer Vielfalt erhalten bleiben und nicht das Opfer global operierender Unternehmen werden. Das ist der Hintergrund dieses Gesetzentwurfs.

Ich möchte sehr deutlich feststellen, dass wir 15 Lokal-TVAnbieter haben, davon fünf mit einer Reichweite von bis zu 100 000 Einwohnern. Acht Anbieter erreichen 100 000 bis 300 000 Einwohner und zwei Anbieter erreichen über 300 000 Einwohner. Wir haben somit eine sehr vitale und lebendige Medienlandschaft, die in Bayern gewachsen ist. Unser Ziel ist es, dieses Angebot in seiner Vielfalt und in seiner regionalen und lokalen Verortung auch in Zukunft zu erhalten. Ich bitte deshalb den Landtag, diesen Gesetzentwurf zügig zu beraten. Soweit ich gesehen habe, ist dieser Gesetzentwurf zwischen den Fraktionen nicht besonders umstritten. Ich bitte Sie deshalb, diesem Gesetzentwurf auch zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Werner.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich ebenfalls schwerpunktmäßig mit der Zukunft des lokalen Fernsehens in Bayern auseinandersetzen. Gestern und heute fi nden die Lokalrundfunktage in Nürnberg statt. Dort wurde gestern die neueste Funkanalyse vorgestellt. Ein Ergebnis war, dass den 15 Sendern, auf die der Minister hingewiesen hat, von über 90 % der Nutzer Glaubwürdigkeit attestiert wird. Die Nutzer halten diese Sender für modern, professionell und bestätigen Ihnen einen guten Auftritt. Wir haben also in Bayern eine hohe Zustimmung zu unseren lokalen Fernsehsendern. Sie haben eine hohe Reichweite.

Das heißt, die Bürger akzeptieren das lokale Fernsehen. Sie schätzen auch die Vielfalt, die dadurch ein Stück größer geworden ist. Aber die wirtschaftlichen Bedingungen sind schwierig. Vielfalt bedeutet auch, dass sich viele um den vorhandenen Werbekuchen streiten. Seit der Vorlage des Gutachtens, auf das heute schon hingewiesen wurde, wissen wir, dass sich in Bayern deswegen nicht so hohe Preise beim Verkauf von Werbezeiten erzielen lassen. Das bedeutet, dass die lokalen Fernsehsender auf andere Einnahmequellen angewiesen sind. Nach mehr als 20 Jahren Erfahrung mit lokalem Fernsehen wissen wir, ohne das geht es leider nicht.

Steuermittel und Medienfi nanzierung passen nicht zusammen. Für einen Übergangszeitraum – jedenfalls solange, bis eine dann hoffentlich endgültige Lösung gefunden wird – ist es dennoch der richtige Weg. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Eigentlich ist es eine Zumutung für die lokalen Fernsehsender, wiederum hingehalten zu werden. Das ursprüngliche Teilnehmerentgelt sollte auslaufen, dann wurde es verlängert, langsam abgeschmolzen – wiederum keine

Planungssicherheit –, jetzt folgt als dritter Schritt erneut eine Übergangslösung. Wichtig ist, dass das Damoklesschwert einer auslaufenden Förderung endlich von den Sendern genommen wird; sie brauchen Planungssicherheit. Davon hängen immerhin 800 Arbeitsplätze ab, sind 800 Familien betroffen. Neben den Inhabern der Sender sind vor allem auch viele jüngere Mitarbeiter mit ihren Familien betroffen.

Die ganze Diskussion hat beim Mediengiganten in Bayern, dem Bayerischen Rundfunk große Aufregung ausgelöst. In der Vorlage der Staatsregierung heißt es, dass die Staatsregierung eine Gebührenlösung anstrebt. Den Vertretern des Bayerischen Rundfunks haben sich die Nackenhaare aufgestellt. Ich kann einer Lösung durchaus etwas abgewinnen, dass diejenigen, die diese Medien nutzen und offensichtlich auch mit der Qualität zufrieden sind, etwas dafür bezahlen. Deswegen kann ich mir eine Zukunftslösung, die das umfasst, durchaus vorstellen.

Ich behaupte seit vielen Jahren und lasse mir das auch nicht nehmen, die lokalen Fernsehsender tragen in ganz wesentlichem Maße zur Grundversorgung der Bevölkerung bei. Wir hätten keine Chance, im Fernsehen in dieser Intensität aus Stadt- und Gemeinderäten Berichte zu sehen, wenn dies nicht die lokalen privaten Fernsehsender übernehmen würden. Der Bayerische Rundfunk wäre überhaupt nicht in der Lage, selbst wenn er es wollte, in dieser Intensität zu berichten. Gewisses Verständnis für die Bedenken des Bayerischen Rundfunks habe ich aber dennoch. Deswegen sage ich im Hinblick auf die hoffentlich bald beginnende Diskussion über die Frage der Zukunft, wie auch immer die Regelung aussieht: Sie darf nicht fi nanziell zulasten des öffentlich-rechtlichen Bayerischen Rundfunks gehen.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Man muss das eine tun, ohne das andere zu lassen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Stockinger.

Herr Präsident, Hohes Haus, Kolleginnen und Kollegen! Vielfalt ist ein wertvolles Gut, und es ist das erklärte Anliegen der CSU-Landtagsfraktion gewesen und wird es auch in Zukunft sein, die Vielfalt im Bereich des lokalen Rundfunkwesens in Bayern, die in der Bundesrepublik Deutschland einzigartig ist, sicherzustellen. Während im Bereich des lokalen Hörfunks die Vielfaltsicherung gewährleistet ist, weil der wirtschaftliche Betrieb eines Hörfunksenders mit plus/minus Null abzuwickeln ist, sieht es beim Fernsehen anders aus. Staatsminister Sinner hat bereits darauf hingewiesen, dass ein gemeinsam von der Staatsregierung und der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien in Auftrag gegebenes Gutachten ergeben hat, dass ein lokaler, regionaler Fernsehsender ohne irgendwelche Zuwendungen nicht wirtschaftlich zu betreiben ist. Wenn wir das Angebot an verschiedenen lokalen Fernsehanbietern

auch künftig aufrechterhalten wollen, müssen wir uns etwas einfallen lassen, um die Finanzierung sicherzustellen. Dies war bislang mit dem Teilnehmerentgelt möglich; das Teilnehmerentgelt hatte juristisch seine Haken und Ösen. Ich bin offen gestanden sehr froh, dass wir das überstanden haben und mit diesem Gesetz noch weiter überwinden werden.

Wir haben uns nach neuen Finanzierungsmöglichkeiten der Unterstützung wegen umgetan. Jetzt kommt eine Übergangslösung aus Steuermitteln. Wir sind uns sehr wohl darüber im Klaren, dass eine dauerhafte Förderung des lokalen Fernsehens aus Steuermitteln nicht angezeigt ist. Wir wissen aber auch, dass die von uns gewählte Form sowohl einer europarechtlichen als auch einer verfassungsrechtlichen Überprüfung in Karlsruhe standhält. Wir werden für die Zeit ab 2010 eine endgültige Lösung fi nden müssen. Eine endgültige Lösung können wir jetzt noch nicht anbieten, weil die technischen Verbreitungsmöglichkeiten des lokalen Fernsehens noch nicht so weit sind, dass ein Großteil der bayerischen Fernsehteilnehmer das lokale Fernsehen wirklich empfangen kann. Wenn diese Möglichkeiten technisch vorhanden und der Empfang bei vertretbarem technischem Aufwand sichergestellt ist, dann können wir über eine neue Gebühr diskutieren.

Ob diese Gebühr im Wege einer Rundfunkgebühr erhoben wird, liegt nicht allein in unseren Händen; dazu müssen 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland ihre Zustimmung geben. Dazu brauchen wir eine Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages, von dem im Übrigen auch der Bayerische Rundfunk profi tieren könnte. Sollte es nicht zu einer Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags kommen, müssten wir eine Landesgebühr festlegen, die – das sage ich nachdrücklich – rechtlich so abgefasst sein wird, dass sie ebenso einer europarechtlichen wie einer verfassungsrechtlichen Überprüfung in Karlsruhe standhalten wird. Ich darf darauf verweisen, dass es dann um die entsprechende Verbreitungsmöglichkeit und Empfangssicherheit geht.

Es ist auch für die CSU-Fraktion selbstverständlich, dass eine Förderung der lokalen privaten Anbieter nicht zulasten des Programms des öffentlich-rechtlichen Bayerischen Rundfunks gehen darf. Das halten wir für wichtig. Wir wollen keine Benachteiligung des Bayerischen Rundfunks, eine Sonderbenachteiligung des Bayerischen Rundfunks im Konzert der ARD aufgrund einer Förderung der lokalen Privaten. Dass dies nicht der Fall sein wird, kann ich Ihnen an dieser Stelle versichern.

Wir wollen das Angebot auch qualitativ fördern. Qualität ist für uns eine Voraussetzung der Förderung, ebenso, wie die tägliche Information und wie das Angebot in seiner Gänze künftig auszugestalten ist.

Ich wünsche uns eine gute Beratung in den zuständigen Ausschüssen, und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir, wenn wir nach den Ferien die Zweite Lesung hier haben werden, einen wichtigen Beitrag dazu geleistet haben, dass Bayern auch künftig das Medienland Nummer eins in der Bundesrepublik Deutschland sein wird.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Gote.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, dieser Gesetzentwurf ist keineswegs unumstritten. Wir halten diesen Gesetzentwurf sogar für einen großen Schaden. Sie begehen mit diesem Gesetzentwurf einen Tabubruch.

(Beifall bei den Grünen)

Sie schmunzeln, Sie wissen aber genau, was Sie hier tun. Alles das, was wir hier gehört haben, war mehr als scheinheilig. Sie wissen ganz genau, was Sie damit in Gang setzen. Sie begehen einen Tabubruch am dualen System des öffentlich-rechtlichen und des privaten Rundfunks, welches sich bewährt hat. Sie tun das wissentlich und aus eigenem Interesse. Das kam hier ganz deutlich heraus.

(Prof. Dr. Hans Gerhard Stockinger (CSU): Wo denn?)

In Bayern gibt es private lokale und regionale Fernsehveranstalter, denen es bisher nicht gelungen ist, wirtschaftlich zu arbeiten. Das sind nackte Tatsachen. Die kann man zur Kenntnis nehmen, das ist aber kein öffentliches Problem. Das ist kein Problem, um das wir uns kümmern müssen. Denn diese Veranstalter haben kein bisschen Anspruch auf eine öffentliche Förderung. Ein privater Rundfunkanbieter hat keinen Anspruch auf öffentliche Förderung. Deshalb haben wir unser duales Rundfunksystem. Deshalb haben wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und daneben einen privaten Rundfunk. Wer dieses System in der Art, wie Sie es tun, aufbricht, beschädigt es massiv.

In Bayern gibt es immer noch das Teilnehmerentgelt. Das haben Sie ausgeführt. Damit konnte die staatliche Förderung bisher zu einem großen Teil übernommen werden. Es gibt doch auch noch andere Fördertöpfe. Die BLM tut doch, was sie kann, um den Privaten Geld zuzuschanzen. Dieses Teilnehmergeld haben wir auch von Anfang an kritisiert. Es war aber auch von Anfang an klar, dass das Teilnehmer entgelt nur eine Anschubfi nanzierung sein darf. Sie können jetzt nicht so tun, als müssten Sie Übergangsregelungen fi nden, als könnten Sie die armen Anbieter nicht länger hinhalten. Sie erzählen hier doch Quatsch. Die Anbieter wussten immer, dass sie irgendwann einmal wirtschaftlich arbeiten müssen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2005 ganz klar gesagt, dass diese Form der Finanzierung verfassungswidrig ist und es ist schlimm genug, dass wir diesen Zustand bis 2008 noch aushalten müssen. Auch das ist Ihr Verschulden. Der Gesetzentwurf ist nun nichts anderes als der fragwürdige Versuch, eine falsche Finanzierung durch eine andere falsche zu ersetzen. Zuerst fördern Sie aus dem Staatshaushalt. Danach aber aus den Rundfunkgebühren zu fi nanzieren, wie Sie angekündigt haben, ist noch viel schlimmer.

(Prof. Dr. Hans Gerhard Stockinger (CSU): Niemand hat etwas von den Rundfunkgebühren gesagt!)

Doch, genau das haben Sie vor, und genau das steht auch im Vorblatt Ihres Gesetzentwurfs.

(Prof. Dr. Hans Gerhard Stockinger (CSU): Hören Sie doch auf! Zeigen Sie mir das erst einmal!)

Wir haben das öffentlich-rechtliche Fernsehen gerade mit zähem Ringen in Europa verteidigen können. Sie machen jetzt ein neues Fass auf, indem Sie die privaten Anbieter mit öffentlichen Geldern fi nanzieren. Sie stellen neben den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk quasi einen öffentlich-rechtlichen Privatrundfunk. Das kann überhaupt nicht europafest sein.

(Prof. Dr. Hans Gerhard Stockinger (CSU): Die BLM ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts! Vergessen Sie das nicht!)

Da ist noch nichts abgeklärt. Sie erweitern die Aufgaben der BLM und schaffen so etwas Fragwürdiges wie die „Betrauung“. Es gibt einen öffentlich-rechtlichen Programmauftrag, und den erfüllen die öffentlich-rechtlichen Anstalten und sonst niemand. Was die Privaten tun, haben wir hier nicht zu regeln.

Einerseits fördern Sie, als ob die Privaten öffentlich-rechtlich wären, andererseits gelten für sie nach wie vor die Regeln der Privaten. Sie dürfen weiterhin in dem Maße werben, wie sie es bisher schon tun. Sie werden nicht durch Gremien kontrolliert. Die gibt es nämlich nicht. Wenn Sie das alles fi nanzieren wollten, würden die neun Millionen, die Sie jetzt haben, gar nicht ausreichen. Sie stellen also die Regeln für die Privaten neben eine öffentliche Finanzierung. Das ist so nicht machbar, und es ist auch rechtlich fragwürdig.