Protocol of the Session on February 7, 2007

Frau Kollegin, Sie können nur zum Beitrag von Frau Kollegin Dr. Strohmayr eine Zwischenbemerkung machen.

Frau Kollegin Strohmayr, schätzen Sie ebenso wie wir die Situation in den Kommunen als dramatisch ein? Bei den Kinderkrippen gibt es lange Wartelisten. Bei den jetzigen Rahmenbedingungen haben die Kommunen Schwierigkeiten, eine ausreichende Anzahl von Kinderkrippen zu schaffen. Wie schätzen Sie die Bemühungen der Staatsregierung und die Einsicht der Staatsregierung in diese Probleme ein?

Frau Kollegin Dr. Strohmayr, möchten Sie darauf antworten?

Sie haben noch ein wichtiges Thema angesprochen. Ich glaube, dass die Bemühungen der Staatsregierung leider nicht ausreichend sind. Wir haben in den vergangenen Monaten erleben müssen, dass die Staatsregierung total uneinsichtig ist. Die CSU hat die Änderungsanträge, die wir zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz eingebracht haben, im Ausschuss immer nur abgelehnt. Sie negiert die Situation. Der Druck auf die Kommunen ist enorm. Viele wissen nicht, wie sie Kinderbetreuungseinrichtungen schaffen können. Vermehrt stelle ich bei Betreuungseinrichtungen für kleine Kinder fest, dass sie mit dem Faktor, den ihnen das Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz zumisst, den Qualitätsansprüchen überhaupt nicht zurechtkommen. Hier muss schnellstmöglich eine Änderung erfolgen. Ich kann nur alle Anwesenden auffordern, dass wir schnellstmöglich im Ausschuss darüber debattieren.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt hat sich noch Frau Kollegin Stierstorfer zu einem Redebeitrag gemeldet. Das ist jetzt eine große Kunst, Sie haben nur mehr 55 Sekunden, Frau Kollegin.

Frau Dr. Strohmayr, Sie haben viele unserer Punkte aufgegriffen. Das zeigt doch die Richtigkeit und Wichtigkeit des Dringlichkeitsantrags. Ich kann nicht verstehen, dass Sie diesen Antrag mit einer Bräuteschule vergleichen.

(Beifall bei der CSU – Zuruf der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr (SPD))

Wenn Sie mit jedem zweiten Wort die Betreuung ansprechen, dann haben Sie den Antrag nicht richtig verstanden. Hier geht es letztlich um die Partnerschaft und die Stärkung der Eltern, damit sie ihrer Erziehungsverantwortung gerecht werden können. Für uns ist es wichtig, dass wir uns generationenübergreifend stärker vernetzen und dass wir unser Angebot mit dem Fach Erziehungskunde in der Schule ergänzen. Das sind unsere Schwerpunkte. Hier geht es um die Stärkung der Eltern und nicht nur darum, Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen.

(Beifall bei der CSU – Zuruf der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr (SPD))

Frau Kollegin Dr. Strohmayr, das war eine Zwischenbemerkung; darauf können Sie schlecht antworten, aber Sie haben noch Redezeit. Zunächst hat sich aber zu einer weiteren Zwischenbemerkung Frau Kollegin Dodell gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sowohl Frau Kollegin Dr. Strohmayr als auch Frau Kollegin Stierstorfer haben das Stichwort der „Bräuteschule“ aufgegriffen. Die „Bräuteschule“ ist als Rückschritt betrachtet worden. Ich sage, das ist ein inhaltlich ein Schritt in die richtige Richtung, nämlich in die Zukunft.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Da kann der Seehofer reingehen!)

Es schadet überhaupt nicht, wenn junge Menschen heute in lebenskundlichen und lebenspraktischen Fähigkeiten ausgebildet werden, sodass sie ihr eigenes Leben meistern können. Dazu gehören nämlich nicht nur geistige Höhenfl üge, sondern auch die Praxis des Alltags. Das müssen wir jungen Menschen vermitteln, weil erst dann die Grundlage dafür vorhanden ist, dass man Erziehung und familiäre Gemeinschaft meistern kann. In diesem Sinne ist es bedauerlich, dass sich die SPD – wie so oft – auf die Enthaltung zurückzieht. Da braucht man keine Position zu beziehen, aber man hilft auch sich selbst und der Sache nicht weiter.

(Beifall bei der CSU)

Frau Kollegin Stierstorfer, wollen Sie dazu noch etwas sagen? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich Frau Kollegin Dr. Strohmayr für einen Beitrag ans Rednerpult bitten.

(Joachim Unterländer (CSU): Wie lang?)

1 Minute und 36 Sekunden, Herr Kollege.

Ich fi nde es immer wieder interessant, dass Sie einfach nicht verstehen wollen, dass zur Stärkung der Eltern auch ein gutes Betreuungsangebot gehört. Ich sage extra, es gehört „auch“ dazu. Natürlich gehören Elternbildung und Betreuung dazu. Beide Themen sind gleichberechtigt. Das wollen Sie nicht verstehen. Sie wollen den Einrichtungen jetzt, nachdem Sie sie geschwächt haben, noch zusätzliche Aufgaben aufbürden. Das geht doch nicht.

(Beifall bei der SPD)

Schaffen Sie doch in den Betreuungseinrichtungen und Schulen erst einmal die Situation, dass die Kinder das lernen können, was sie nach Ihrem Antrag lernen sollen. Schaffen Sie doch erst einmal dafür die Bedingungen.

(Beifall bei der SPD)

Zwischenbemerkung: Herr Kollege Prof. Dr. Waschler.

Frau Kollegin Dr. Strohmayr, können Sie erklären, warum Sie eigentlich so aufgeregt sind?

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich fahre in der Rednerliste fort. Frau Kollegin Ackermann hat sich gemeldet.

(Unruhe)

Dass der Begriff der Bräuteschule heute schon zum zweiten Mal gefallen ist, zeigt mir, in welchem Jahrhundert Sie noch leben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich fordere Sie auf: Gendern Sie endlich die Bräuteschule! – Oder ist die Bräuteschule das neue Erziehungscluster der CSU?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Übernehmen Sie endlich dort Verantwortung, wo Sie Verantwortung haben, nämlich beim Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, bei den Kinderkrippen und in der Schule, und lassen Sie die Eltern in Ruhe. Die sind kompetent und brauchen Sie nicht dazu.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 15/7390 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Die SPD-Fraktion. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/7398 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Die SPD-Fraktion. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angelehnt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 15/7402 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben damit die Beratung der Dringlichkeitsanträge für heute beendet. Die nicht mehr aufgerufenen Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 15/7391, 15/7392, 15/7393 mit dem Änderungsantrag auf Drs. 15/7405 und 15/7394 werden den Ausschüssen überwiesen.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 4 a auf:

Erste Lesungen zu Gesetzentwürfen, die ohne Aussprache an die jeweils federführenden Ausschüsse überwiesen werden sollen

Die zur Überweisung anstehenden Gesetzentwürfe sind in der Anlage 2 aufgeführt. Die Liste enthält zu jedem Gesetzesvorhaben auch einen Zuweisungsvorschlag hinsichtlich des als federführend angesehenen Ausschusses. Gibt es dazu noch Änderungsvorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu Beschlussfassung über die Zuweisungen.

Wer mit der Überweisung der in der Anlage 2 zur Tagesordnung enthaltenen Gesetzentwürfe an die zur Federführung vorgeschlagenen Ausschüsse einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Die Gesetzentwürfe werden damit diesen Ausschüssen zur Federführung zugewiesen.

(siehe Anlage 2)

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 4 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (Drs.15/7252) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Herr Staatsminister Dr. Beckstein, bitte.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zur Begründung des Gesetzentwurfs einige Bemerkungen machen. In der ersten Regelung des Gesetzentwurfs in Nummer 1 des § 1 ist vorgesehen, dass ein Vierter Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nach Ansbach verlegt wird – eine Maßnahme zur Stärkung der Regionen. München wird dadurch nicht ärmer; Ansbach wird allerdings deutlich gestärkt. Ich glaube, das ist eine richtige und notwendige Maßnahme. Der zeitliche Ablauf ist mit dem Präsidium des Verwaltungsgerichtshofs abgesprochen, sodass die Verlegung in einer vernünftigen Weise umgesetzt werden kann.

§ 1 Nummer 2 des Gesetzentwurfs betrifft grundlegende Fragen des Widerspruchsverfahrens, das vor Erhebung einer Verwaltungsklage durchzuführen ist. Wir haben hierzu in den vergangenen Jahren in Mittelfranken einen Pilotversuch durchgeführt. Ich weise darauf hin, dass auch in vielen anderen Bundesländern die Frage des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens unterschiedlich bewertet wird. Ich weiß auch, dass das Vorverfahren in

der Anwaltschaft sehr unterschiedlich gesehen wird. Ich war in diesem Bereich selbst viele Jahre lang tätig. Neulich war ich mit Freunden von der Nürnberger Anwaltskammer zusammen. Die Meinungen waren sehr unterschiedlich. Es gab Leute, die gesagt haben, das ist Zeit- und Geldverschwendung, weil insbesondere dann, wenn der Widerspruch gegen den Verwaltungsakt einer großen Stadt eingelegt wird, die Begründung der Widerspruchsbehörde zumeist nicht wesentlich vom Ausgangsbescheid abweicht.

Es gibt andere, die sich sehr differenziert und zum Teil sehr positiv äußern.

Wir haben nach dem Pilotversuch nur eine Evaluierung. Ich will an diesem Punkt ganz deutlich machen, dass ich mich nicht sklavisch an die Ergebnisse der Evaluierungskommission gehalten habe, die sich zum Teil auf eine eingeschränkte Datengrundlage gestützt haben. Ich habe versucht, deutlich zu machen, dass wir in bestimmten Bereichen das Widerspruchsverfahren beibehalten wollen, nämlich im Wesentlichen im Landwirtschaftsrecht, in Teilen des Subventionsrechts, im Sozialrecht und neuerdings im Zusammenhang mit den Rundfunkgebühren. Wir wollen allerdings in diesen Bereichen das Widerspruchsverfahren als fakultativ vorsehen, ähnlich dem Gedanken der Sprungrevision, dass es also möglich ist, dass sich der Widerspruchsführer – also derjenige, der ein Rechtsmittel einlegt – überlegt, ob er das verwaltungsintern über einen Widerspruch geprüft haben will oder ob er gleich an das Gericht geht. In manchen Fällen – ich nenne als Stichwort die Zweitwohnungssteuer – wissen die Leute, dass sie das Verfahren in jedem Fall bis zum Bundesverwaltungsgericht – in manchen Fällen bis zum Bundesverfassungsgericht – treiben wollen. Dann sind solche Verfahren nur hinderlich. Das Bundesjustizministerium hat uns ausdrücklich erklärt, dass das fakultative Widerspruchsverfahren von der Ermächtigungsgrundlage der Verwaltungsgerichtsordnung erfasst wird.