Protocol of the Session on September 28, 2006

(Beifall bei der SPD)

Die Staatsregierung hängt jedoch, wie wir es in der Vergangenheit schon gewohnt waren, weiterhin dem Hierarchiegedanken nach. Von dem Bewusstsein, Mitbestimmung als Chance zu erkennen und zu nutzen, ist sie nach wie vor weit entfernt.

Ich wiederhole, Kolleginnen und Kollegen: Wir sehen unseren Gesetzentwurf als Lackmustest für eine moderne, glaubwürdige Mitbestimmungspolitik. Nutzen Sie diesen Test, und kommen wir gemeinsam zu einem positiven Ergebnis.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Naaß. Zur weiteren Aussprache darf ich Herrn Kollegen Sprinkart das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Naaß hat vorher beklagt, dass die Novellierung des Personalvertretungsgesetzes so lange gedauert hat. Aber auf das, was im Gesetzentwurf der Staatsregierung steht, hätten wir ruhig noch länger warten können; das hätte überhaupt nicht pressiert.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Personalvertretungsgesetz stellt aus Sicht der im öffentlichen Dienst Beschäftigten unterm Strich eine eindeutige Verschlechterung dar. Zwar werden einige Mitwirkungstatbestände zusätzlich aufgenommen, etwa eine gewisse Verbesserung für die Stufenvertretung der Gesamtpersonalräte, was die weitere Anreise vom Wohnort zum Dienstort betrifft, aber das bisschen Mitbestimmung, das das Personalvertretungsgesetz bisher hergab, wurde mit Verweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 dramatisch eingeschränkt.

Wenn die Staatsregierung an einer positiven Umsetzung des Urteils interessiert gewesen wäre, wenn es denn überhaupt für das Bayerische Personalvertretungsgesetz Relevanz hat, was ja auch noch umstritten ist, würde ein Blick in den Gesetzentwurf der SPD genügen, um zu sehen, wie eine positive Lösung gestaltet werden könnte. Darüber hinaus fehlen im Gesetzentwurf Regelungen für Bereiche, die erst in den letzten Jahren relevant wurden, wie leistungsbezogene Bezahlung, Privatisierung, Ausgründungen und die Budgetierung.

Ich würde mich freuen, wenn wir bei der Beratung der beiden Gesetzentwürfe ohne ideologische Scheuklappen um – ich will nicht einmal sagen: „die beste Lösung“, sondern: – eine gute Lösung ringen würden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Was die Umsetzung der einstimmig im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes unterstützten Petitionen anbelangt, habe ich immer noch nicht den Glauben an die Selbstachtung der Kollegen und Kolleginnen von der CSU-Fraktion verloren. Ich hoffe also, dass sie diese Petita bei den Beratungen des Gesetzentwurfs einarbeiten und aufnehmen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Heckner.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Sprinkart hat angemahnt, wir mögen uns bei den Debatten über den vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz nicht in ideologischen Diskussionen ergehen. Aber dennoch geht es, Herr Kollege Sprinkart, bei der Diskussion über die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe, zum einen dem der Staatsregierung und zum anderen dem der SPD, auch um Grundlagen des Staatsverständnisses. Sie haben ja mitbekommen, dass wir als CSU auch auf Bundesebene durchaus der Meinung sind und waren, dass das bestehende Betriebsverfassungsgesetz mit seinen bindenden Regelungen die Wirtschaft knebelt.

(Zuruf des Abgeordneten Ludwig Wörner (SPD))

Daher können wir jetzt die Ideologie der SPD, die hier im Rahmen des vorliegenden Entwurfs zum Personalvertretungsgesetz im öffentlichen Dienst geäußert wird, nicht in Bausch und Bogen gutheißen.

Ich darf auf einige wesentliche Grundsätze und Unterschiede hinweisen. Das Bayerische Personalvertretungsgesetz regelt in Artikel 1 den eigentlichen Unterschied zu dem von Ihnen gewollten Gesetz. Das Bayerische Personalvertretungsgesetz ist nämlich vom Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Dienststelle und Beschäftigten geprägt.

(Ludwig Wörner (SPD): Siehe Polizei in Schweinfurt!)

Dienstliche Belange und das Interesse der Beschäftigten sind sowohl vom Arbeitgeber, vom Dienststellenleiter, als auch vom Personalrat zu beachten.

Meine Damen und Herren, es gibt noch eine wesentliche Unterscheidung, die man vielleicht all denjenigen näher bringen sollte, die sich bislang nicht näher mit diesem Thema befasst haben: Von Frau Kollegin Naaß wird häufig der Begriff der Mitbestimmung verwendet. Hier muss darauf verwiesen werden, dass es im Bayerischen Personalvertretungsgesetz die Begriffe der „Mitwirkung“ und der „Mitbestimmung“ gibt. Im vorliegenden Gesetzentwurf haben wir deutliche Ausweitungen im Hinblick auf die Mitwirkung. Der Personalrat erfährt in vielen Bereichen, beispielsweise auch im Hinblick auf die Stellung der Familie im Arbeitsleben, eine Ausweitung der Mitwir

kungsrechte. Der SPD-Gesetzentwurf hingegen verlangt eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte.

(Zuruf der Abgeordneten Christa Naaß (SPD))

Mitbestimmung heißt, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass ohne Zustimmung des Personalrats in der Dienststelle fast nichts geht. Anschließend wird das Stufenverfahren eingeleitet, und am Ende steht die Einigungsstelle. Das führt zu deutlichen Verzögerungen von einzelnen Umsetzungsschritten an der Dienststelle und führt zu langwierigen Verfahren.

(Zuruf des Abgeordneten Ludwig Wörner (SPD))

Ich darf noch auf ein paar Dinge eingehen, die von Seiten der Staatsregierung noch nicht im Einzelnen dargelegt wurden. Wir haben im Gesetzentwurf der Staatsregierung ein paar deutliche Schritte zur Verwaltungsvereinfachung. Das betrifft beispielsweise vorzeitige oder dazwischen geschobene Wahlen: Wenn es weniger als ein Jahr ist, kann die Amtszeit bis zur nächsten ordentlichen Wahl verlängert werden. Wir haben auch eine deutliche Ausweitung der Mitwirkung bei den Ruhestandsversetzungen. Das ist vor allem für die Beschäftigten vor Ort an der Dienststelle wichtig. Wenn ein Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand nicht genehmigt wird, dann darf hier der Personalrat mitwirken. Wenn Probezeitbeschäftigungsverhältnisse zu keiner Anstellung führen, dann ist der Personalrat rechtzeitig anzuhören. An diesen Beispielen mögen Sie erkennen, dass wir eine deutliche Ausweitung der Mitwirkungsrechte und damit ein Ernstnehmen der Personalvertretung dokumentieren wollen.

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Sprinkart hat die Selbstachtung der CSU-Fraktion in den Fachausschüssen angesprochen, wenn es um die Behandlung von Anträgen und Petitionen geht. Herr Kollege Sprinkart, Sie können versichert sein, die CSU-Fraktion ist fachkundig genug, um mit diesen Anträgen und Petitionen fachgerecht umzugehen. Ich kann Ihnen auch ankündigen, dass wir uns selbstverständlich noch einmal genau ansehen werden, ob wir bei den Informationsrechten an eine Ausweitung denken können. Wir werden prüfen, ob wir hier noch Tatbestände festschreiben sollten. Nachdem Personalräte in ihrer Arbeit weder behindert noch begünstigt werden dürfen, werden wir uns auch genauer ansehen, ob das Behinderungsverbot im Gesetz ausreichend verwirklicht wird. Frau Kollegin Naaß, Sie haben das „Schwarze Brett“ angesprochen. Ich war lange genug Personalrätin, ich kann mich nicht erinnern, dass das „Schwarze Brett“ im Gesetz als Informationsmittel festgeschrieben wäre. Wir müssen nicht gesetzlich regeln, wie und auf welche Weise der Personalrat mit den Beschäftigten in Verbindung tritt.

(Zuruf der Abgeordneten Christa Naaß (SPD))

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich auf die fachlichen Diskussionen im Fachausschuss.

(Beifall bei der CSU)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, die beiden

Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als dem federführenden Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 f auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung Gesetz über eine bayerische Einmalzahlung und zur Änderung des Bayerischen Sonderzahlungsgesetzes (Drs. 15/6301) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Herr Staatssekretär Meyer steht schon bereit. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Verkündung des Grundgesetzänderungsgesetzes im Bundesgesetzblatt vom 31. August 2006 besitzt der Bayerische Landtag seit dem 1. September 2006 die Kompetenz zur Regelung des Besoldungs- und Versorgungsrechtes der bayerischen Beamten. Die neuen Kompetenzen im Dienstrecht werden wir umfassend nutzen. Wir haben jetzt insbesondere die Möglichkeit, ein eigenständiges bayerisches Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht zu schaffen, mit dem wir eine stärkere Leistungsorientierung, Flexibilisierung und Entbürokratisierung erreichen können. Die Interessensvertretungen der Beamten und der Richter werden wir in den anstehenden Reformprozess frühzeitig und umfassend einbinden. Hierzu werden wir schon Ende dieses Jahres ein Symposion durchführen. Die neuen Kompetenzen eröffnen uns jedoch schon jetzt die Möglichkeit, auf den ersten Teil, nämlich auf die Einmalzahlungen und auf die Sonderzahlungen bis Ende 2009 und auf die in Spitzengesprächen mit den Beamtenverbänden erarbeiteten Eckpunkte zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten in Bayern ohne Bundesvorgaben einzugehen.

Ich darf zunächst einige Anmerkungen zur Einmalzahlung machen. In den Jahren 2006 und 2007 erhalten die aktiven Beamten und Richter eine Einmalzahlung von 250 Euro. Versorgungsempfänger und Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung anteilig, Anwärter erhalten 100 Euro. Versorgungsempfänger werden damit von den Einmalzahlungen ebenfalls erfasst. Dem Status des Ruhestands wird durch eine Reduzierung der Einmalzahlung auf den entsprechenden Ruhegehaltssatz Rechnung getragen. Die Einmalzahlung für das Jahr 2006 wird den bayerischen Beamtinnen und Beamten bereits im Vorgriff auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes mit den Oktoberbezügen 2006 ausbezahlt. Damit halten wir im Interesse unserer Beamten an der bisherigen Praxis fest, auf politisch beschlossene Einmalzahlungen Vorauszahlungen zu leisten. Das ist auch ein Anliegen des Bayerischen Beamtenbundes.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die hierfür notwenigen Verfahrensschritte sind im staatlichen Bereich weitgehend abgeschlossen. Über die Auszahlungen auf kommunaler Ebene entscheiden, wie Sie alle wissen, die Gemeinden eigenständig im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts.

Erfahrungsgemäß werden sie dem Staat folgen. Der als Zahlungsgrundlage für die Vorausleistung zu beratende Gesetzentwurf der Staatsregierung umfasst den staatlichen wie auch den außerstaatlichen Bereich. Damit ist die Besoldungseinheitlichkeit in Bayern gewährleistet.

Der Vergleich mit dem Bund und den Ländern bestätigt die bayerische Vorreiterrolle. Neben Bayern und BadenWürttemberg wird nur noch Hessen im Jahr 2006 eine Einmalzahlung an seine Beamtinnen und Beamten leisten.

Ich darf jetzt zu den Sonderzahlungen kommen. Mit der unveränderten Verlängerung der jährlichen Sonderzahlungen nach dem Bayerischen Sonderzahlungsgesetz bis zum 31.12.2009 gewährt Bayern seinen Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern mit die höchste Sonderzahlung im Bund-Länder-Vergleich. Der Bund hat mit dem Haushaltsbegleitgesetz die Sonderzahlung für das Jahr 2006 bereits reduziert auf weniger als die Hälfte der in Bayern gewährten Sonderzahlung. Auch die Bundesländer Bremen und Hamburg haben eine Einschränkung der Sonderzahlung beschlossen. In Niedersachsen und in Sachsen-Anhalt ist die Sonderzahlung bereits ohnehin nahezu abgeschafft. Die Verlängerung der Sonderzahlung bis zum 31.12.2009 ist ein wichtiges Signal für die bayerischen Beamtinnen und Beamten und die Richter, die sich damit in den nächsten Jahren darauf verlassen können, dass sich die Höhe ihrer Gesamtbezüge nicht verringert. Die Mittel, die gegenwärtig für die Sonderzahlung zur Verfügung stehen, bleiben zudem im Rahmen der künftig zu gestaltenden Besoldungsreform erhalten. Das möchte ich ausdrücklich hervorheben.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung zeigt nach Abschluss der Föderalismusreform Verantwortungsbewusstsein, Reformbereitschaft und Entschlusskraft im Umgang mit den neuen Kompetenzen.

Weiteres kann bei den anstehenden Beratungen noch erörtert werden. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Fünf Minuten sind hierfür vorgesehen. Als erstes darf ich Herrn Kollegen Schuster das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in der Ersten Lesung über den Gesetzentwurf zu einem Gesetz über eine bayerische Einmalzahlung und zur Änderung des Bayerischen Sonderzahlungsgesetzes und werden über diesen Gesetzentwurf auch in den nächsten Wochen in den Ausschüssen beraten. Ich kann Ihnen bereits vorweg sagen: Der große Renner sind dieser Gesetzentwurf und vor allem die darin enthaltenen Entscheidungen des Kabinetts und vor allem des Ministerpräsidenten nicht. Ich glaube, das sehen nicht nur wir von der SPD-Fraktion so, sondern auch alle Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern.

Es war vom Ministerpräsidenten groß angekündigt worden, dass es für die bayerischen Beamten einen Ausgleich für die zwei Stunden Mehrarbeit gegenüber den Arbeitnehmern des Freistaats geben wird. Aber von einer richtigen Kompensation für die Arbeitszeiterhöhung kann hier nicht die Rede sein. Sie wollen eine Gewährung von Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 für aktive Beamtinnen und Beamten, für Richterinnen und Richter sowie für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Höhe von jeweils 250 Euro und Sie wollen eine unveränderte Fortgewährung der Sonderzahlung nach dem Bayerischen Sonderzahlungsgesetz über 2006 hinaus bis zum 31.12.2009.

Wie schon gesagt: Der große Wurf zur Kompensation der Arbeitszeiterhöhung ist das nicht, denn allein durch die Erhöhung der Arbeitszeit der Beamten gegenüber den Tarifbeschäftigten erleiden die Beamten eine Besoldungseinbuße von 3 %, bei Schichtdienstleistenden erhöht sich diese Einbuße sogar auf 6 % – nach Berechnungen des Bayerischen Beamtenbundes.

Wenn man jetzt die für die Jahre 2006 und 2007 vorgesehenen Einmalzahlungen von 250 Euro heranzieht, entsprechen diese in der Besoldungsgruppe A 6 lediglich einem einmaligen Gehaltsanstieg von rund 1 % in den beiden Jahren. Damit stehen die Einmalzahlungen eindeutig im Widerspruch zu § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes, wonach Besoldung und Versorgung regelmäßig angepasst werden müssen. Da künftig der Basiseffekt entfällt, vergrößert sich im Ergebnis der Besoldungsrückstand, der bereits 2003 laut Bayerischer Finanzgewerkschaft rund 17 % betrug.

Was uns bei der Entscheidung der Staatsregierung und beim Gesetzentwurf überhaupt nicht gefällt ist, dass keinerlei soziale Komponente eingebaut worden ist. Die besonderen Belastungen der unteren Einkommensgruppen werden in diesem Gesetzentwurf anders als im Tarifvertrag überhaupt nicht berücksichtigt. Das ist natürlich ungerecht. Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf: Eine wie im Tarifabschluss vorgesehene Staffelung im Beamtenbereich würde zu einer unangemessenen Nivellierung der bestehenden Einkommensspreizung zwischen niedrigen und höheren Besoldungsgruppen führen und damit den von der Staatsregierung angestrebten modernen, leistungsorientierten Besoldungssystem widersprechen.

Das hört sich so an, als wären zum Beispiel unsere Polizisten der Besoldungsgruppe A 7 oder A 8 keine Leistungsträger unserer Gesellschaft.

(Beifall bei der SPD)