Protocol of the Session on June 21, 2006

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Wahnschaffe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kollege Weidenbusch hat den Eindruck vermittelt, dass seine Rechtsauffassung gegen die des Sozialgerichtes München steht und dass ein einzelner Richter an einem Nachmittag etwas zu Papier gebracht hat, das durchaus anfechtbar ist. Herr Kollege Weidenbusch, wenn Sie sich mit der Materie etwas näher befasst hätten – da geht es nicht nur um allgemein rechtliche, sondern natürlich auch um sozialrechtliche Fragen –, hätten Sie feststellen können, dass dieses Problem schon ziemlich lange existiert und dass es dazu nicht nur Entscheidungen oder einen Aussetzungsbeschluss des Sozialgerichtes München gibt, sondern dass wir diese Frage, wenn auch unter Zugrundelegung einer anderen Nationalität, auch im Bayerischen Landtag schon des Öfteren hatten.

(Ernst Weidenbusch (CSU): Türkisch!)

Damals ging es nämlich um Mitbürger türkischer Herkunft. Die Ausgangssituation war genau dieselbe wie heute. Allerdings hat damals das Landessozialgericht, aufbauend auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, zugunsten dieser Mitbürger türkischer Herkunft entschieden, und inzwischen ist das Praxis.

Ich zitiere aus dem Vorlagebeschluss – das hört sich wirklich sehr gut an – des Sozialgerichtes München: Das Landeserziehungsgeld – darauf komme ich noch zurück – schließt Ausländer deswegen auch zu Recht nicht generell vom Erziehungsgeldbezug aus. Nichtdeutsche EU-Mitbürger, Marokkaner, Tunesier und nicht zuletzt türkische Staatsangehörige erhalten inzwischen in einer sich ständig ausweitenden Kasuistik – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: in einer sich ständig auswei

tenden Kasuistik; demnächst kommen wahrscheinlich noch Monaco und was weiß ich dazu – –

(Ernst Weidenbusch (CSU): Es kommt darauf an, mit wem wir Verträge schließen!)

Nein, nein; darauf kommt es nicht an.

(Ernst Weidenbusch (CSU): Doch! Da müssen Sie genau lesen!)

Seit dem 1. Mai 2004 gehört dazu auch Polen. Die Antragstellerin hatte nur leider das Pech, dass ihr Kind vor dem 1. Januar 2004, nämlich im Jahr 2000 geboren wurde und damit noch unter das Verdikt des alten Gesetzes, allerdings nicht von 2001, sondern von 1995 – zu dem Gesetz gibt es noch die Übergangsregelung – fi el und nur aus diesem Grunde vom Bezug des Landeserziehungsgeldes ausgeschlossen ist.

Man muss sich diesen Vorlagebeschluss einmal genau ansehen. Unter anderem steht darin – das kann man ohne weiteres nachvollziehen –: Das Landeserziehungsgeld – Frau Staatsministerin a. D. Stamm kennt die Geschichte aus ihrer früheren Amtstätigkeit – knüpfte sehr eng an das Bundeserziehungsgeld an. Mit den vielen Kriterien, die das Landeserziehungsgeld normiert, ist es letzten Endes eine Fortsetzung des Bundeserziehungsgeldes, übrigens bis heute. Wenn wir demnächst das Elterngeld bekommen, muss das Landeserziehungsgeldgesetz ohnehin novelliert werden. Dies wäre doch ein treffl icher Anlass, das Gesetz zu novellieren, so wie wir es bereits am 23. November 2000 in diesem Haus beantragt haben, indem man ganz einfach Artikel 1 Absatz 1 Nummer 5 dahingehend ändert: Wer als Ausländerin oder Ausländer im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist.

(Ernst Weidenbusch (CSU): Sie haben nicht einmal das Verfassungsgerichtsurteil gelesen! Das ging ja genau nicht!)

Nein, das ist genau der Anknüpfungspunkt des Bundeserziehungsgeldes. Das Sozialgericht München hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die einzige Anknüpfung an das Heimatrecht bzw. an die Staatsangehörigkeit keine sachgerechte Betrachtung ist. Gerade dann, wenn es um die Verletzung des Gleichheitsprinzips geht, muss man ganz andere Werte und Kriterien zugrunde legen. Das hat das Gericht in seinem Vorlagebeschluss sehr sorgfältig dargestellt, weswegen wir gar keinen Zweifel haben, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof, wenn er sachgerecht entscheidet – daran besteht unsererseits kein Zweifel –, zu einer Entscheidung kommen wird, die dem vorliegenden Gericht Recht gibt.

Das wäre eine Ohrfeige für die Bayerische Staatsregierung, die sich bisher einzig und allein aus einem einzigen Grund gegen eine Änderung des Gesetzes gewehrt hat.

(Glocke des Präsidenten)

Dieser ist hier auch angeführt. Es geht um fi skalische Gründe. Sie wollen das Landeserziehungsgeld nur als

Plakat, als Überschrift haben, aber Sie wollen im Grunde genommen nichts zahlen. Heute ist dieses Gesetz Makulatur – Herr Präsident, ich habe es gehört. Das Gesetz ist Makulatur.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Nur noch ein Teil derjenigen, die von der Natur her Anspruch auf dieses Landeserziehungsgeld haben, bekommen es tatsächlich, weil die Einschränkungen so groß sind. Deswegen sagen wir: Wir müssen dieses Landeserziehungsgeld in eine sachliche Ausführung überführen, damit Sie an diesem Steinbruch nicht mehr rühren können. Wir müssen es in die Kinderbetreuung überführen; dann wäre dieses Geld sachgerecht verwendet.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist damit geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfi ehlt die Beteiligung des Landtags am Verfahren und die Abweisung des Antrags zu beantragen. Als Vertreter des Landtags soll der Abgeordnete Dr. Bernd Weiß bestellt werden. Wer dieser Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/5663 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Die beiden anderen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Als letzten Tagesordnungspunkt rufe ich die Einzelberatung der Listennummer 18 auf:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung (Drs. 15/5151)

Ich eröffne die Aussprache. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Paulig.

Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident! Unser Antrag „Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung“ hat durch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Mai dieses Jahres ganz besondere Aktualität bekommen, indem das Gericht ganz klar und mit Nachdruck darauf verwiesen hat, dass die Regierung einen Handlungsauftrag umzusetzen hat, dass man nicht weiterhin alles auf die lange Bank schieben kann und dass mehr erfolgen muss als bisher geschehen,

(Beifall bei den GRÜNEN)

dass Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Gesundheitsschutz haben. Ich bitte, dies wirklich zur Grundlage der Debatte zu machen.

Ein weiterer Punkt. Wir hatten im März dieses Jahres – dies sage ich an dieser Stelle, um Legendenbildungen vorzubeugen – einen Bericht des Umweltstaatssekretärs, Herrn Bernhard, im Umweltausschuss zur Umsetzung der Maßnahmen. Wir haben danach diesen unseren Antrag, der heute zur Abstimmung steht, eingereicht, weil dieser Bericht genau aufgezeigt hat, dass in Bayern erhebliche Defi zite bei der Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinien, der Feinstaubrichtlinie vorhanden sind.

Ich schildere es Ihnen kurz: Beispielsweise sind bereits jetzt – noch nicht einmal ein halbes Jahr ist vorbei – in fünf bayerischen Städten die Tagesgrenzwerte mehr als 35mal überschritten worden. Sie wissen, dass die Überschreitung des Tagesgrenzwertes, des 24-StundenWertes im ganzen Jahr nur 35-mal erfolgen darf. Fünf Städte liegen bereits jetzt über dieser Grenze. 13 bzw. 14 weitere Städte, wenn ich Fürth als eigene Stadt hinzurechne, haben diesen Grenzwert bereits über 25-mal überschritten. Das heißt: Wir können mit Sicherheit davon ausgehen, dass in diesen weiteren 14 Städten der Grenzwert in diesem Jahr mehr als 35-mal überschritten werden wird.

Warum ist das den GRÜNEN ein solches Anliegen? – Wir wissen inzwischen aus der bayerischen Forschung, der Verbundforschung, aus der deutschen und der europäischen Forschung sowie aus den Zahlen der WHO, dass diese Feinstaubpartikel zu erheblichen Gesundheitsschädigungen und früheren Todesfällen führen. Wir meinen, dass die Politik die Aufgabe hat, die Gesundheit der Bevölkerung so gut es geht zu schützen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Politik hat nicht die Aufgabe, dem Straßenverkehr – insbesondere dem Kfz-Verkehr – auf Kosten der Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern Tür und Tor zu öffnen. Wenn wir die Statistik ansehen, stellen wir fest, dass die bayerische Landeshauptstadt München ganz vorne liegt. Sie wissen, dass unter den ersten 20 Städten, die diesen Grenzwert überschreiten, fünf bayerische Städte zu fi nden sind. Die vier weiteren Städte heißen Bayreuth, Regensburg, Augsburg und Lindau. Das ist ein schlechtes Zeugnis für die bayerische Umweltpolitik. Es wäre angemessen, darauf endlich mit aktiven Maßnahmen zu reagieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich möchte noch einmal klar machen, worum es bei dem Aufgabenspektrum, das Sie zu bewältigen haben, geht: 38 % der Emissionen in Bayern, die den Feinstaub verursachen, stammen aus dem Verkehr. In diesem Feld besteht somit besonderer Handlungsbedarf. Die besonders kleinen Partikel des Feinstaubs – also die Partikel, die kleiner als 2,5 Mikrometer sind – stammen aus Verbrennungen von Dieselfahrzeugen. Diese Partikel sind besonders lungengängig. Sie führen zu besonderen gesundheitlichen Belastungen. 27 % der Emissionen stammen aus Hausfeuerungsanlagen, 19 % aus Industrieanlagen und 12 % aus der landwirtschaftlichen Viehhaltung. Die restlichen 4 % stammen aus dem Umschlag staubender Güter.

Wenn wir diese Zahlen anschauen und gleichzeitig sehen, wie wenig die Luftreinhaltepläne in diesen Städten greifen, wird ersichtlich, dass die Maßnahmen in Bayern zu verstärken sind. Was tun Sie? – Statt hier zu handeln, verwässern Sie die Kennzeichnung schadstoffarmer Kraftfahrzeuge. Auf Druck der Länder Bayern und BadenWürttemberg wurde der betreffende Verordnungsvorschlag im Bundesrat zugunsten von BMW und Mercedes verwässert. In dem Entwurf dieser Bundesregierung war eigentlich die Euro-V-Norm zur Kennzeichnung der wirklich schadstoffarmen Fahrzeuge vorgeschrieben. Sie haben stattdessen die Euro-IV-Norm als sauberste Klassifi zierung angesetzt, obwohl danach das Fünffache der Feinstaubemissionen der Euro-V-Norm zulässig ist. Diese Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge wurde also zugunsten von BMW und Mercedes total verwässert, auf Kosten der Gesundheit.

(Beifall bei den GRÜNEN – Maria Scharfenberg (GRÜNE): Nicht zugunsten der Kinder!)

Das geschah nicht zugunsten der Kinder. Die Verordnung selbst kam mit einer enormen Verzögerung. Im September 2005 gab es noch großspurige Erklärungen, wie schnell der Bundesrat im Herbst diese Regelung beschließen werde und wie ungünstig die von Herrn Trittin vorgeschlagene Regelung wäre. Sie haben nun diese Regelung zugunsten der Automobilindustrie und auf Kosten der Gesundheit verschlechtert.

Die Förderung von Rußfi ltern ist der zweite Punkt, bei dem Sie ewig nicht vorangekommen sind. Ich meine hier den Einbau dieser Filter in Altfahrzeuge. Vor über einem Jahr haben wir GRÜNE das gefordert. Damals wurde groß von steuerlichen Anreizen und von Zuschüssen getönt. Bis heute liegen keine konkreten Vorschläge auf dem Tisch. Nach einer dreijährigen Diskussion wäre ein zügiges Handeln angezeigt. Es kommt jedoch nichts. Der Schwarze Peter wird zwischen den Ländern und dem Bund hin und her geschoben. Der notwendige Anreiz zum Einbau dieser Filter unterbleibt.

Nun zur zukünftigen Strategie zur Luftreinhaltung. Sie können die Grenzwerte in Bayern nicht einhalten. Deshalb ergreifen Sie auf der EU-Ebene und auf der Umweltministerkonferenz in Deutschland Initiativen, um die Grenzwerte abzusenken. Damit wird die Bevölkerung nicht besser geschützt. Möglicherweise halten Sie mit dieser Maßnahme irgendwann die Grenzwerte ein, aber die gesundheitlichen Notwendigkeiten werden von Ihnen auch in diesem Fall nicht umgesetzt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Umweltminister waren am 19. Juni in Brüssel, um einen entsprechenden Vorstoß zu unternehmen. In der Presse war jedoch nichts von ihren Erfolgen zu hören. Ich hoffe, dass die EU in diesem Punkt standhaft bleibt. Die deutschen Umweltminister wollen sogar den Tagesgrenzwert zugunsten eines Jahresgrenzwertes abschaffen. Dadurch würden alle Zahlen nivelliert und die hohen Belastungswerte verschleiert. Das kann doch nicht Ihr Ziel sein.

In der Fragestunde war heute die Frage des Kollegen Ludwig Wörner zum Gerichtsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs interessant. Auf meine Nachfrage wurde von der Staatsregierung erklärt, die getroffenen Maßnahmen müssten durch andere Maßnahmen ergänzt werden, wir bräuchten einen längerfristigen Mix. Das Tolle ist, die Staatsregierung hat in ihrem Bericht im Umweltausschuss vom März eine Palette von Maßnahmen aufgezählt, zum Beispiel die Fortschreibung der Grenzwerte für Staubemissionen von Hausfeuerungen, den Einsatz und die Fortentwicklung des neuesten Stands der Technik, die beschleunigte Einführung von Rußpartikelfi ltern bei Kfz, emissionsarme Techniken bei landwirtschaftlichen Viehhaltungen, eine niedrigere Maut für schadstoffarme Lkw, steuerliche Anreize für die Nachrüstung, Verkehrsmanagement, Citylogistik, dynamische Verkehrssteuerung usw. Diese Liste ließe sich fortsetzen. Ihre derzeitigen Luftreinhaltepläne werden jedoch bei weitem nicht ausreichen. Das kann ich heute feststellen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Staatssekretär Dr. Bernhard, es reicht nicht aus, wenn Sie als Reaktion auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs sagen, dass die Staatsregierung die Fortschreibung mit allem Nachdruck vorantreiben und die Luftreinhaltepläne in „Luftreinhalte- und Aktionspläne“ umbenennen werde. Auf den Inhalt kommt es an, nicht auf das Etikett. Wir brauchen schärfere Maßnahmen.

Nun zu unserem Antrag: Wir fordern, dass in diesen elf Zentren, für die Luftreinhaltepläne bestehen, endlich weitere wirksame Maßnahmen ergriffen werden; denn sonst werden wir es nicht schaffen, unter die Grenzwerte zu kommen. Es war ein Trauerspiel wie lange die Stadt München um die Umweltzone und um die Umleitung der schadstoffarmen Lkw kämpfen musste. Die Regierung hat dies auf Anweisung des Innenministeriums blockiert. Das Umweltministerium sollte sich einmal im Kabinett durchsetzen. Es hat anderthalb Jahre gedauert, bis diese Forderung der Stadt München endlich berücksichtigt wurde. Die Umsetzung dieser Forderung reicht jedoch nicht. Sie müssen alle Emitenten erfassen, von der landwirtschaftlichen Viehhaltung über Hausfeuerungsanlagen bis zu den Industrieanlagen und sie müssen konsequente Maßnahmen für den Verkehr ergreifen.

Der Kfz-Verkehr macht 90 % der gesamten Verkehrsemissionen aus. Hier hilft nicht der Verweis auf andere. Wir müssen deshalb im Straßenverkehr und vor allem bei den Diesel-Kfz angreifen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir fordern immer wieder, dass diese Maßnahmen auf die Ballungsräume und das Umfeld dieser Ballungsräume ausgedehnt werden. 50 % der Belastung stammen aus dem Umfeld. Wir haben nur in Nürnberg, Fürth und Erlangen einen Ballungsraum mit Luftreinhalteplan. Ein solcher Plan existiert jedoch nicht für Neu-Ulm. Ulm tut etwas, Neu-Ulm macht nichts. Ein solcher Plan existiert auch nicht für München oder für andere große Bereiche. Das Umland muss einbezogen werden, und zwar zügig.

Für heuer haben Sie Luftreinhaltepläne für Bayreuth und Landshut angekündigt. Das ist sicher zu begrüßen. Genauso nötig ist es aber, für Ingolstadt, Neu-Ulm, Burghausen, Kelheim, Neustadt an der Donau usw. solche Pläne zu entwickeln. Mit unserem Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert, sich sofort an die Arbeit zu machen und nicht nur irgendwelche laschen Aktionsmaßnahmen in die Pläne zu schreiben, sondern wirksame.

Bayreuth beispielsweise ist auch mit der Erarbeitung eines Luftreinhalteplans beschäftigt. Als Entlastungsmaßnahme bauen sie eine Umgehungsstraße durch ein Naherholungsgebiet, eine Straße durch die einzige Frischluftschneise, da wo belastete Luft gefi ltert wird. Das ist doch keine Maßnahme zur Senkung der Feinstaubbelastung in Bayreuth. Wirksame Maßnahmen braucht die Stadt dringend.