Protocol of the Session on March 30, 2006

Aus dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen berichtet der Vorsitzende, Kollege Schindler, über zahlreiche Eingaben zum Gesetz zur Aufl ösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Mit einer Massenpetition beschwerten sich 116 Bürger türkischer Herkunft mit jeweils eigener Postkarte über eine Fragebogenaktion des bayerischen Innenministeriums. Hintergrund war die Frage, ob Bürger türkischer Abstammung nach ihrer Einbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland erneut die türkische Staatsbürgerschaft angenommen hatten.

In mehreren Fällen wurden dem Ausschuss Eingaben zur Prüfung der Entscheidung nach § 81 Absatz 2 Satz 3 der Geschäftsordnung vorgelegt, ob die Ausgangsvoten anderer Ausschüsse mit der Verfassung und dem Gesetz in Einklang standen oder ob die Staatsregierung den Vollzug aus rechtlichen Gründen ablehnen dürfe.

In einem Fall ging es um den Ersatz einer verloren gegangenen Jahresmarke des Nürnberger Verkehrsverbundes für eine Schülerin. Der Wirtschaftsausschuss hatte die Eingabe mehrfach behandelt und sie wiederholt der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen. Diese hatte einen Vollzug des Beschlusses abgelehnt. Nachdem der Rechtsausschuss einstimmig die Vereinbarkeit der Berücksichtigungsbeschlüsse mit dem geltenden Recht bestätigt hatte, hat die Staatsregierung doch noch dem Petitum Rechnung getragen.

Kollege Prof. Dr. Waschler teilt mit, dass sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport seit dem Beginn der Legislaturperiode vornehmlich mit Eingaben beschäftigte, die in drei große Themenbereiche eingeordnet werden können: Einführung und Ausgestaltung des achtjährigen Gymnasiums, Büchergeld und Aufl ösung der Teilhauptschule I. Zu den ersten beiden Themenbereichen wurden Zehntausende von Unterschriften für Petitionen im Rahmen einer politischen Kampagne gesammelt. Neben diesen Petitionen, die die aktuelle politische

Agenda begleiten, beschäftigt sich der Ausschuss jedes Jahr zu Beginn des Schuljahres – wie könnte es anders sein – mit den immer wiederkehrenden Anliegen, die sich mit der Klassenbildung, Lehrerbedarf, dem Unterrichtsausfall und den weiteren einschlägigen Themen beschäftigen.

Aus dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes hat mir der Vorsitzende, Kollege Prof. Dr. Eykmann, Folgendes berichtet. Die Eingangszahlen sind auf hohem Niveau gestiegen, die Arbeitsbelastung der Ausschussmitglieder hat sich somit noch einmal deutlich erhöht. Mit einer Berücksichtigungsquote von 3,7 % nimmt der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes prozentual gesehen zum wiederholten Male einen vorderen Platz unter den Ausschüssen ein. Überhaupt verweise ich an dieser Stelle auf die ausgelegten statistischen Zahlen als Anlage zu diesem Bericht, welche ich anschließend zu Protokoll geben werde.

(siehe Anlage 1)

Darin spiegelt sich das besondere Bestreben wider, wenn irgend möglich zur Lösung im Interesse der Petenten aber auch aller anderen Beteiligten zu kommen. Bei den Beratungen gab es vielfältige Schwerpunkte wie zum Beispiel in den Bereichen Altersteilzeit, Zulagewesen, Beihilfe, dienstliche Beurteilungen, Ein- und Höhergruppierungen, Übernahme in das Beamtenverhältnis und Wahl des Beschäftigungsortes.

Aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie teilte mir der Vorsitzende, Kollege Pschierer, mit, dass die Schwerpunkte der Eingaben bei Nahverkehrsfragen lagen, insbesondere Tarife und Angebote betreffend. Ebenso gab es Eingaben zum Transrapid, über den wir uns gerade ausführlich unterhalten haben, und vor allem Petitionen, die sich gegen die Errichtung von Windkraftanlagen richteten.

Aus dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen – so berichtet der Vorsitzende, Kollege Ach – sind seit Beginn der 15. Wahlperiode neben dem Gros der Eingaben zu den Schwerpunktbereichen Steuerrecht und Haushaltsberatungen, besonders Petitionen zu der gewollten Erhöhung der Kfz-Steuer für schwere Geländewagen zu nennen. Aber auch Eingaben von Kommunen betreffend die Anwendung der Förderrichtlinien von Wasserversorgungs- bzw. Abwasserentsorgungsanlagen, bildeten einen Schwerpunkt.

So weit auszugsweise zu Ihrer Kenntnisnahme die Mitteilungen der einzelnen Ausschussvorsitzenden des Hohen Hauses. Ich danke ihnen herzlich für die Zuarbeit. Der Petitionsbericht soll aber nicht nur das Geschehen in den einzelnen Ausschüssen beleuchten, sondern auch Überlegungen zur Verbesserung und Vereinfachung unseres Petitionsverfahrens beinhalten. Als Verbesserung sehe ich es an, wenn es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht wird, Petitionen unmittelbar per E-Mail einzulegen. Die derzeitige Rechtslage erfordert die Schriftlichkeit einer Petition, d. h. eine handschriftliche Unterschrift für eine Petition. Zwar kann die Schriftform durch eine qualifi zierte elektronische Signatur ersetzt werden, aber wie wir mit

tlerweile alle nach Jahren der Praxis wissen, spielt diese Möglichkeit keine Rolle. Trotzdem bekommen wir bereits eine Vielzahl von Petitionen im Landtag als E-Mail. Es wird dann wie folgt verfahren. Es wird der Absender auf dem E-Mail-Weg auf das Erfordernis der Unterschrift hingewiesen, und sofern der Absender der E-Mail eine Anschrift angegeben hat, wird das Petitionsverfahren dem Grunde nach in Gang gesetzt und er wird auf dem Postweg nochmals aufgefordert, die erforderliche Unterschrift auf dem Postweg nachzureichen.

Allein dieses bisherige Verfahren, wie mit den E-Mails umgegangen wird, zeigt schon, wie wichtig es ist, hier eine Änderung herbeizuführen und die Einlegung der Petitionen per E-Mail, also ohne diesen eben von mir beschriebenen Rattenschwanz, zu ermöglichen.

So freue ich mich, dass mit dem heute zur Erstberatung anstehenden Gesetzentwurf der CSU-Fraktion zur Änderung des Bayerischen Petitionsgesetzes die Möglichkeit geschaffen werden wird, unter Nutzung eines ins Internet eingestellten Formulars Petitionen zukünftig online ohne Unterschrift an den Bayerischen Landtag einzureichen. Erforderlich hierfür ist, dass das entsprechende Formular benutzt wird und die vorgesehenen Pfl ichtfelder ausgefüllt sind. So haben wir uns das vorgestellt, und so funktioniert es nebenbei bemerkt auch schon seit einigen Monaten beim Deutschen Bundestag. Ein gut gestaltetes OnlineFormular zwingt den Petenten auch zu einer genauen Formulierung seiner Eingabe und erleichtert so eher eine Bearbeitung, als dies bei manchen seitenlangen schriftlichen Darlegungen der Fall ist.

Damit, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wird der Bayerische Landtag als erstes Landesparlament in der Bundesrepublik Deutschland den Zugangsweg zur Petition per E-Mail eröffnen, und damit erneut seine besondere Bürgerfreundlichkeit unter Beweis stellen, welche bisher schon durch die grundsätzliche Öffentlichkeit der Sitzungen, aber auch durch die Möglichkeit der Wortmeldung von Petenten in besonderer Weise gegeben ist.

Ein weiteres Anliegen ist mir die Gestaltung der Internetseite unseres Parlaments. Immer mehr Menschen fi nden über den Internet-Auftritt Zugang zum Bayerischen Landtag. Das belegen auch die Zugriffszahlen auf unsere Internet-Seite. Allerdings ist dieser Weg zu den InternetSeiten des Petitionsrechts deshalb bisher noch etwas beschwerlich – das möge jeder einmal nachvollziehen –, weil dieses Grundrecht der Bürger auf der Internet-Seite erst hinter der Rubrik „Wissenswertes“ zu fi nden ist. Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Hauptseite dahin gehend ändern zu lassen, dass dort – wie übrigens auf den Internet-Auftritten der meisten anderen Parlamente – das für den einzelnen Bürger so wichtige Thema Petition sogleich auffi ndbar sein wird.

Wie wir alle wissen, verursacht die Überprüfung der Eingaben vor allem bei den beteiligten Staatsministerien jede Menge Arbeitsaufwand. Weil dies so ist, hat der Bayerische Landtag bereits im Jahre 1996 in § 78 der Geschäftsordnung die Möglichkeit des vereinfachten schriftlichen Stellungnahmeverfahrens für die Staatsregierung vorgesehen. Danach reicht es in vielen Fällen völlig aus, dem

Landtag entsprechende Bescheide und Stellungnahmen der Behörden vor Ort mit einer entsprechenden kurzen Einschätzung des betreffenden Referats des Ministeriums zu übermitteln. Dies bedeutet, dass ein entsprechendes Anschreiben des zuständigen Referates oder der Abteilung genügt, die Erarbeitung einer seitenlangen eigenen Stellungnahme entfällt und auch ein langwieriger Lauf der Stellungnahme im Ministerium vermieden werden kann.

Der Eingabenausschuss hat mit diesem Verfahren gute Erfahrungen gemacht. Insbesondere in Baurechtsfällen wird diese Variante der Stellungnahme von der Obersten Baubehörde dankenswerterweise ausgiebig genutzt.

Die Auswahl der für die vereinfachten Stellungnahmen geeigneten Fälle ist natürlich im Ergebnis eine Angelegenheit des jeweiligen Staatsministeriums. Gleichwohl möchte ich auch anlässlich dieses Berichts noch einmal ausdrücklich auf diese Möglichkeit hinweisen und anregen, bei der Staatsregierung dieses vereinfachte schriftliche Stellungnahmeverfahren verstärkt anzuwenden. Meiner Meinung nach wird dieses Verfahren – wenn ich es im Überblick sehe – noch nicht von allen Häusern in ausreichendem Maße genutzt. Darüber hinaus, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird auch immer wieder einmal der Verwaltungsaufwand des Eingabeverfahrens in der Landtagsverwaltung selbst beklagt. Alle Beteiligten sollten – daran arbeiten wir und ich darf auch für den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Kollegen Werner sagen, dass wir uns da sehr bemühen –, dazu beizutragen und weiterhin daran mitwirken, mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand ein für den einzelnen Bürger bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Denn das ist schließlich der Kern des Petitionsrechts.

Dem fühlen sich die Mitglieder dieses Hohen Hauses in besonderer Weise verpfl ichtet, wofür ich im Namen aller Eingabenführer allen Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich danke. In den Dank schließe ich in besonderer Weise auch die Bediensteten des Landtagsamtes und hier insbesondere die Herren Miller und Klotz vom Eingabenreferat sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.

Der Dank gilt aber auch all jenen Kolleginnen und Kollegen, welche sachorientiert an der Lösung des einzelnen Eingabenfalles arbeiten und diesen nicht für ihre ansonsten natürlich legitimen Interessen zur Selbstdarstellung missbrauchen. Das, glaube ich, kann ich für das ganze Hohe Haus sagen, ist wirklich die ganz, ganz große Mehrzahl der Mitglieder dieses Hohen Hauses im Allgemeinen, und, verehrter Herr Kollege Werner, auch der Mitglieder des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden im Besonderen.

Nach alledem bin ich der Meinung, dass wir auch, was das Petitionsrecht angeht, im Bayerischen Landtag auf einem sehr guten Weg sind. Lassen Sie uns auch in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode bestmöglich zugunsten unserer Bürgerinnen und Bürger wirken und das Grundrecht der Petition als einen Kernbestand der bayerischen Verfassung auch weiterhin hochhalten und hochschätzen. Lassen Sie uns immer wieder in jedem Einzelfall versuchen, für den einzelnen Bürger das Bestmögliche aus seiner Petition herauszuholen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass ich von der vorhin verlorenen Zeit wieder etwas hereinholen konnte, Herr Präsident.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege König, vielen Dank für Ihren Bericht. Obwohl wir hier im Landtag zeitliche Schwierigkeiten haben, sollten wir uns dennoch, so meine ich, gerade für den Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses ausreichend Zeit nehmen.

Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat sich Herr Kollege Werner zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, speziell liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Petitionsausschuss! Ich bedanke mich zunächst einmal auch ausdrücklich bei unserem Vorsitzenden für die Berichterstattung. Er hat mir den Bericht vorab zur Verfügung gestellt. Deswegen kann ich ohne weiteres sagen, dass das ein gemeinsamer Bericht ist, wenn wir auch in der einen oder anderen Einzelfrage vielleicht etwas andere Nuancen vertreten, auf die ich noch zu sprechen kommen werde.

Mir liegt auch daran, ein paar Worte über das Klima im Ausschuss zu verlieren, das ich selbst als sehr angenehm empfi nde. Ich habe jetzt selbst einen Überblick über einen Zeitraum von etwa acht Jahren – so lange gehöre ich dem Petitionsausschuss schon an. Ich muss sagen, dass das Klima nicht immer so war.

(Zuruf der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

Von allen Seiten ist man aufeinander zugegangen. Ich glaube, das ist im Interesse einer sachgerechten Behandlung der Bürgeranliegen auch richtig. Vielleicht liegt dies auch mit daran, dass wir in dieser Legislaturperiode wesentlich weniger ausländerrechtliche Petitionen hatten, als das in der Vergangenheit der Fall war. Nach meiner Erinnerung hat sich in der Vergangenheit der Streit in der Auseinandersetzung im Wesentlichen immer an ausländerrechtlichen Petitionen entzündet. Inzwischen ist auch aufseiten der Mehrheit im Petitionsausschuss durchaus eine differenziertere Betrachtungsweise eingekehrt. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir in meiner ersten Legislaturperiode in einer ausländerrechtlichen Angelegenheit einmal einen Berücksichtigungsbeschluss gefasst hätten. In der ersten Hälfte dieser Legislaturperiode ist das bereits passiert. Wir haben zwar nur einmal einen Berücksichtigungsbeschluss gefasst, wir haben aber auch Würdigungsbeschlüsse gefasst und haben in mehreren Fällen ein Bleiberecht ermöglicht. Aus unserer Sicht ist das noch unzureichend, aber immerhin etwas.

Jetzt komme ich zu meiner ersten kritischen Anmerkung, was die Mehrheit des Hauses betrifft. Wir fordern seit geraumer Zeit die Einrichtung einer Härtefallkommission, um ganz besonderen ausländerrechtlichen Fällen in positiver Weise abhelfen zu können. Obwohl es zwischendurch einmal anders aussah, wird das von der Mehrheits

fraktion immer noch gescheut. Insbesondere wird zwischen der Härtefallkommission und dem Petitionsausschuss ein Konfl iktpotenzial gesehen. Ich habe diese Bedenken nicht. Ich meine, dass es einige ganz besondere Fälle gibt.Der Herr Vorsitzende hat ja in seinem Beitrag selbst auf einen solchen besonderen Fall hingewiesen, nämlich auf den Angehörigen der chinesischen Falun Gong Sekte, der das Land verlassen musste. Wir waren der Meinung, dass diese Petition hätte berücksichtigt werden müssen. Die Mehrheit war anderer Auffassung. Der gute Mann befi ndet sich inzwischen in China im Arbeitslager. Auch darauf ist hingewiesen worden. Meine Damen und Herren, Sie können von uns nicht verlangen, dass wir die Hand zur Abschiebung eines Falun Gong Angehörigen heben, wenn wir doch wissen, dass er sofort nach der Ankunft in China in einem Arbeitslager verschwindet. Das können Sie von uns nicht verlangen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist darauf hingewiesen worden, dass nur etwa 1,7 % der Petitionen berücksichtigt werden. Mich ärgert fast ein klein wenig, dass es im Petitionsausschuss selbst mit 0,9 % sogar noch weniger Petitionen sind. Ich habe den Eindruck, als würden es die Vertreter der Staatsregierung geradezu als Teufelszeug empfi nden, wenn der Petitionsausschuss einmal einen Berücksichtigungsbeschluss fasst; etwas Schlimmeres kann man ihnen offensichtlich gar nicht antun. Ich meine, bei uns muss ein Umdenken stattfi nden, wenn wir auch – das muss ich zugeben – in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren das eine oder andere Mal mit einem Würdigungsbeschluss etwas erreicht haben oder dem Erledigungsbeschluss eine Maßgabe hinzugefügt haben. Ich gebe unserem Vorsitzenden insofern Recht: Für die Bürger ist nur wichtig, was unter dem Strich herauskommt – auf welchem formalen Weg wir dazu kommen, ist eine andere Sache.

Ich darf auch auf folgenden Vorgang hinweisen. Wir hatten in einer Baurechtsangelegenheit einen Würdigungsbeschluss gefasst, obwohl wir ganz deutlich gesagt haben, dass der betreffenden Familie zum Baurecht verholfen werden muss. Nach einem Ortstermin haben wir aber nur einen Würdigungsbeschluss gefasst. Was hört man jetzt aber vonseiten der Regierung von Oberbayern? – Dieser Beschluss war viel zu milde; das ist nur ein Würdigungsbeschluss, und wir sind nicht bereit, ihm zu folgen; etwas anderes wäre es gewesen, wenn der Landtag Berücksichtigung beschlossen hätte. Das lasse ich mir, ehrlich gesagt, von der Regierung von Oberbayern nur äußerst ungern vorhalten. Das wird dazu führen, dass wir künftig eben häufi ger auf einen Berücksichtigungsbeschluss bestehen werden.

(Beifall bei der SPD – Alexander König (CSU): So ist es!)

Ich weiß, wenn wir uns in der Sache einig sind, dass das die CSU-Kollegen genauso ärgert, weil sie sich dann oftmals gegen die eigene Staatsregierung nicht durchsetzen können. Im Interesse der Bürger ist dies eigentlich ärgerlich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen auch aufpassen, dass wir – gerade in Fragen des Bau

rechtes – die Grundsätze der Gleichbehandlung einhalten. Folgendes ist passiert – das ist noch gar nicht so lange her –: Im Dezember haben wir bei Enthaltung der SPD einen Berücksichtigungsbeschluss zu einem privilegierten Bauvorhaben gefasst, und zwar gegen den Willen der Gemeinde. Das Einvernehmen wurde nicht erteilt. Der Landtag hat daraufhin einen Berücksichtigungsbeschluss gefasst, obwohl unmittelbar an die landwirtschaftlichen Gebäude angrenzend ein Wohnhaus vorhanden war, das der Petent vermietet hatte. Jetzt, aktuell haben wir wieder eine ähnliche Petition. Dazu gibt es eine ablehnende Stellungnahme der Staatsregierung. Ein Nebenerwerbslandwirt will auch ein neues Betriebsleiterhaus errichten. Das wird ihm mit der Begründung verweigert, er hätte ja in dem Haus, in dem die Austrägler wohnen, im Obergeschoss noch eine Wohnung frei, die derzeit vermietet ist. Man kann nicht dem einen unter Hinweis auf eine vermietete kleinere Wohnung etwas verweigern, was man einem anderen, der ein ganzes Haus vermietet hat, zugestanden hat. Das, meine Damen und Herren, glaube ich, ist mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht zu vereinbaren.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mich überkommt manchmal ein ungutes Gefühl bei der Behandlung von Petitionen aus dem Strafvollzug. Wir haben bei solchen Petitionen nicht einen einzigen Berücksichtigungsbeschluss, Würdigungsbeschluss oder Materialbeschluss gefasst. In den Stellungnahmen der Staatsregierung heißt es in schöner Regelmäßigkeit – man kann darauf wetten, dass das darin steht –, dass sich aus der Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt, die eingeholt wurde, ergibt, dass die Vorwürfe unbegründet sind. Bei der Vielzahl der Petitionen aus dem Strafvollzug kann ich das einfach nicht ganz nachvollziehen. Was die Gefangenen beklagen, ist nicht alles an den Haaren herbeigezogen.

Ich verstehe unsere Aufgabe im Petitionsausschuss auch als kleinen, sicher bescheidenen Beitrag, für einen menschenwürdigen Strafvollzug zu sorgen.

Ich hätte deswegen gern bessere Möglichkeiten, solchen Beschwerden nachzugehen. Vielleicht wäre ein Weg dazu, dass wir uns enger mit den Gefängnisbeiräten kurzschließen, um dann konkreten Beschwerden nachzugehen. Ich habe einen Hinweis darauf, dass vielleicht doch die eine oder andere Beschwerde berechtigt ist: Es gibt in Bayern große Strafanstalten, von denen wir so gut wie keine Petitionen erhalten. Es gibt aber auch Anstalten, aus denen sehr viele Petitionen kommen. Das kann doch nicht nur an den Gefangenen liegen. Das muss doch auch an der Strafanstalt selbst liegen. Dieser Frage würde ich gerne weiter nachgehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zahl der Ortstermine wurde schon angesprochen. Seitens des Vorsitzenden gibt es das Bestreben, die Zahl der Ortstermine zu verringern. Ich glaube, dass 65 Ortstermine in zweieinhalb Jahren nicht übertrieben viel sind. Ich halte es auch für keinen gleichwertigen Ersatz, kleinere Ortstermine durchzuführen. Sinn der Ortstermine ist es nämlich nicht, sich die Sache vor Ort anzusehen und zu schauen, ob es

passt oder nicht. Sinn der Ortstermine ist, dass einmal alle Beteiligten zusammenkommen und sich an einen Tisch setzen. In Bayern gibt es das Sprichwort: Des miteinander reden macht d’Sach aus. Das ist das eigentlich Wertvolle an den Ortsterminen. Wir haben schon sehr viel Positives für die Bürger erreicht, und zwar im Einvernehmen mit der Staatsregierung und den örtlichen Behörden.

Ich meine deshalb, wir sollten verantwortungsvoll mit dem Instrument der Ortstermine umgehen. Ich kann mich während meiner acht Jahre an einen unsinnigen Ortstermin erinnern. Das war jedoch nur einer von 50. Das ist zu verschmerzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch kurz zur Fortentwicklung des Petitionsrechts Stellung nehmen. Wir haben gerade eine Novellierung des Petitionsgesetzes in Arbeit. Bestandteil unseres Vorschlages wäre es auch gewesen, E-Mail-Petitionen zu vereinfachen. Wir halten es für einen Unsinn, diese Petitionen mit der Bitte zurückzuschicken, sie noch einmal in Papierform einzureichen und zu unterschreiben. Das moderne Medium Internet sollte auch für Petitionen genutzt werden können. Wir sollten es aber nicht nur ermöglichen, E-Mail-Petitionen einzureichen. Die Möglichkeiten des Internets gehen weit darüber hinaus. Das muss noch wesentlich stärker berücksichtigt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch ich möchte am Schluss meines Redebeitrags den Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss Dank sagen. Ich bedanke mich ausdrücklich bei unserem Ausschussbetreuer, Herrn Klotz. Ich bedanke mich außerdem bei Herrn Miller und schließe in diesen Dank alle Mitarbeiter des Landtagsamtes ein, die sich in anderen Ausschüssen mit Petitionen befassen. Hier herrscht eine menschlich sehr angenehme Zusammenarbeit. Es ist jederzeit fachliche Kompetenz, Zuverlässigkeit und Hilfsbereitschaft zu spüren. Dafür meinen herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat jetzt Frau Kollegin Scharfenberg.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Petitionsrecht räumt allen Bewohnerinnen und Bewohnern Bayerns das Recht ein, sich mit Eingaben und Beschwerden an den Landtag zu wenden, wenn sie sich durch öffentliche Stellen ungerecht behandelt fühlen. So steht es in etwa in unserer Bayerischen Verfassung. Wie wir im Landtag mit den Petitionen umgehen, bestimmt die Geschäftsordnung, so nüchtern könnte man es sehen. Wie wir im Bayerischen Landtag, im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, mit den Anliegen, die an uns herangetragen werden, umgehen, bestimmen wir Abgeordnete. Nehmen wir die Bitten der Petenten ernst? Machen wir uns eingehend Gedanken, ob und wie wir den Anliegen Rechnung tragen wollen oder können? Betrachten wir das Ganze nicht nur als einen zu vollziehenden Verwaltungsakt oder als eine lästige Pfl ichtübung, damit der Bayerischen Verfassung Genüge getan wird? Das liegt an uns allen.