Da werden immer riesige Summen genannt. Und was ist? – Den größten Teil zahlen andere. Es zahlt die EU; es zahlt der Bund; es zahlen die Gemeinden. Der kleinere Teil kommt vom Freistaat. Dann wird aber so getan, als wäre es geradezu eine Offenbarung, wenn man Millionen zur Verfügung stellt.
Ich habe das in einer Schriftlichen Anfrage nachgefragt. Dabei hat sich ganz deutlich herausgestellt, dass das Land von 1999 bis 2004 72,6 Millionen Euro gab und die EU 23 Millionen. Diese Beträge muss man einmal zusammenrechnen und auch sehen, dass die beteiligten Gemeinden bis zu 40 % der Summe beitragen. Mir ist es ganz wichtig, dass man über diesen Beitrag der Kommunen spricht, weil sich mittlerweile nur noch reiche Gemeinden den Hochwasserschutz leisten können. So schaut es nämlich aus. Wer kann sich denn noch Hochwasserschutz leisten? Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit, wo die Gleichbehandlung der Gemeinden, wenn sich nur noch gut betuchte Kommunen Hochwasserschutz leisten können?
Ein weiteres Thema, zu dem sehr wenig gesagt wird, ist die Pfl ege der bestehenden Maßnahmen. Das wird leider sehr vernachlässigt.
Wenn man das im Nachhinein tun muss, kostet das sehr viel mehr Geld. Das kann man hier gar nicht oft genug betonen.
1999 ist in Neustadt an der Donau ein ganz wichtiger Damm gebrochen, weil er nicht saniert wurde, obwohl er 1999 zur Sanierung anstand. Herr Meißner, Sie halten das vielleicht für lustig.
(Christian Meißner (CSU): Wenn Sie zugehört hätten im Ausschuss, dann wüssten Sie, dass das kontinuierlich gemacht wird!)
Nein, das wird eben nicht gemacht, sonst wäre dieses Unglück nicht passiert. Das muss ich Ihnen an dieser Stelle schon einmal sagen.
Er wird Ihnen erzählt haben, dass er sein Möglichstes tut, weil er nicht mehr zur Verfügung hat. Wenn Sie mit den Flussmeistern reden, werden die Ihnen sagen, dass sie mit dem vorhandenen Geld ganz hart kalkulieren müssen, um die Pfl ege der vorhandenen Einrichtungen und die Sicherheit zu gewährleisten. Vielleicht muss man ökonomisch argumentieren, damit Sie es verstehen. Diese Sprache verstehen Sie besser. Man muss lieber vorher Schutzmaßnahmen durchführen, statt später zu sanieren. Das wäre wohl vernünftiger.
Ich will unseren Antrag nicht im Einzelnen erläutern, sondern nur einige Dinge herausgreifen. Uns ist wichtig, das gesamte Flussgebiet und nicht nur Teile davon zu betrachten, dass man also die Ober- und Unterlieger berücksichtigt. Unser Antrag ist sehr umfangreich. Ich will daraus nicht alles vorlesen, sondern nur das eine oder
andere Detail erwähnen. Zum Beispiel wollen wir den Ersatz von Öltanks in Überschwemmungsgebieten. Dagegen stimmen Sie ständig. Es wäre vor Ort aber ganz wichtig, die Leute dazu anzuhalten, andere Heizungen einzubauen, damit man die Verseuchung wegbekommt. Weiter fordern wir, landeseinheitliche Kriterien für die Abfolge von notwendigen Schutzmaßnahmen zu schaffen, weil die Kommunen wirklich nicht wissen, weshalb etwas in der einen Gemeinde möglich ist und in der anderen nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will an Sie noch einmal appellieren, den beiden Anträgen zuzustimmen, nicht deswegen, weil Weihnachten ist, sondern weil darin ganz wichtige Dinge festgehalten sind.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den vorberatenden Ausschüssen, im Umweltausschuss wie auch im Haushaltsausschuss, in den letzten Monaten nicht nur über diese beiden Anträge, sondern über das gesamte Thema häufi g diskutiert. Ich möchte deshalb begründen, warum wir diese beiden Anträge abgelehnt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den GRÜNEN, wir haben 1999 und vor allem 2002 Programme geschaffen. Der Heimatlandkreis der Kollegin WernerMuggendorfer war im Jahre 1999 betroffen. 2002 war mein Landkreis einer der Katastrophenschwerpunkte. Im Freistaat Bayern haben wir uns damals entschieden, ein Aktionsprogramm auf die Beine zu stellen, das bis zum Jahr 2020 laufen wird und ein Volumen von insgesamt 2,3 Milliarden Euro umfassen wird. Ein solches Programm – das sollte man immer wieder festhalten – gibt es nirgends sonst in Deutschland. Das ist immer wieder herauszustellen.
Liebe Kollegin Muggendorfer, ein Programm in Höhe von 2,3 Milliarden gibt es nirgendwo anders. Wichtig dabei ist, dass wir die Konzepte aufeinander abstimmen. Es hilft nichts, wenn man nur am Oberlauf etwas macht, aber nicht am Unterlauf entsprechend tätig ist. Wir brauchen Retentionsfl ächen und konzeptionelle Ideen. Es kostet Zeit, bis man die einzelnen Maßnahmen aufeinander abgestimmt hat. Außerdem müssen wir die Kommunen, die Landkreise und vor allem auch die Bürger einbeziehen.
Im Jahr 2005 haben wir wieder ein Hochwasser erlebt, und wahrscheinlich werden wir auch in den nächsten Jahren immer wieder mit Hochwässern leben müssen. Ich hoffe das wirklich nicht, aber das wird wohl nicht zu vermeiden sein. Deshalb war es damals wichtig, schnell zu reagieren. Unter anderem hat der damalige Umweltminister Trittin positiv vermerkt, wie Bayern beim Hochwasserschutz tätig war. Ich nenne einige Zahlen: Wir haben
kurzfristig 16,5 Millionen Euro für Sofortmaßnahmen zusätzlich in die Hand genommen. Bund und Land haben gemeinsam dafür gesorgt, dass in den nächsten drei Jahren noch einmal 55 Millionen pro Jahr draufgelegt werden, sodass wir in den nächsten Jahren mit 150 Millionen Euro fördern können. Das ist machbar, und ich glaube, dass wir das auch umsetzen können.
Liebe Kollegin Johanna Werner-Muggendorfer, Sie haben daran gezweifelt, dass diese Beträge im Nachtragshaushalt auch so ausgewiesen werden. Ich bin aus meiner Fraktion der zuständige Berichterstatter. Ich bin derjenige, der in unserer Fraktion die für die Finanzen zuständige Arbeitsgruppe geleitet hat. Ich bin mir dessen sicher, dass wir diese Mittel brauchen, um die notwendigen Maßnahmen bis zum Jahr 2020 wirklich zu realisieren. Deswegen gehe ich davon aus, dass diese Gelder im Haushalt enthalten sein werden. Wir haben zwar den Haushalt noch nicht aufgestellt, aber dieses Ziel ist klar festgeschrieben, und deswegen werden wir das auch umsetzen.
Ich bitte deshalb darum, diesen Antrag abzulehnen, und verweise auf unseren Dringlichkeitsantrag, den wir am 29.09. gestellt haben, in dem all diese Dinge schon festgehalten wurden. Wir haben bereits damals das Gleiche diskutiert.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Bei aller Leidenschaft, die alle Fraktionen im Haus verbindet, wenn es um Hochwasserschutz geht, glaube ich doch zu verspüren, dass einige Wert darauf legen, heute noch abstimmen zu können. Deshalb fasse ich mich kurz und konzentriere mich zunächst auf den SPD-Antrag.
Kollege Sackmann hat schon gesagt, dass die Mittel aufgestockt worden sind. Es nützt nichts, wenn Sie einen Antrag stellen, der lediglich Bekanntes wiederholt und bereits in Angriff Genommenes einfordert. Ich schildere das nur an zwei Beispielen aus diesem langen Antrag. Sie fordern die Einbeziehung ganzer Flussgebiete. Im Aktionsprogramm 2020 der Staatsregierung werden die Flüsse nicht nur von der Quelle bis zur Mündung betrachtet, sondern sie werden sogar fl ussgebietübergreifend betrachtet. Ihre Forderung ist also nichts Neues.
In der Formulierung nach dem zweiten Spiegelstrich fordern Sie den Verzicht auf alle fl ussbaulichen Maßnahmen. Dann kommt sofort die Donau, und dabei geht es nicht in erster Linie um Hochwasserschutz, sondern um die Auseinandersetzung über den Ausbau, die wir seit Jahren führen. Das ist dem Antrag auf die Stirn geschrieben. Schon deswegen werden wir ihn ablehnen. Welche Intention hinter Ihrer Antragstellung steht, zeigt sich jedes Mal,
wenn Sie dieses Thema behandeln. Sie wollen – das ist meine Meinung – die Emotionalität der Betroffenen, die Sie persönlich erlebt haben, die auch ich erlebt habe – ich komme vom Obermain – ausbeuten oder ausnutzen.
Sie dürfen auch Fragen stellen, und im Antrag werden Fragen gestellt. Ich kann aber nicht verstehen, weshalb dieser Antrag ins Plenum hochgezogen wird, obwohl uns Herr Grambow vom Umweltministerium alle Fragen ausführlich beantwortet hat. Allein nach seinen Ausführungen zum Sylvensteinspeicher und zum Krisenmanagement traue ich mir schon fast zu, den Speicher selbst zu fahren, so liebevoll und ausführlich hat er das dargestellt. Deshalb bitte ich darum, einen solchen Antrag nicht noch ins Plenum hineinzutragen.
Mit dem Aktionsprogramm 2020 – ich fasse mich wirklich kurz, wie ich das auch versprochen habe – hat die Staatsregierung auf die drei großen Hochwasserereignisse aus meiner Sicht exzellent reagiert. Wo gibt es noch ein Bundesland, in dem solche Beträge für Hochwasserschutz aufgewendet werden und in dem es ein Dreisäulenmodell wie bei uns gibt? Frau Kollegin Paulig, Sie kennen die drei Säulen des Modells und wissen, dass das nicht nur technischer Hochwasserschutz ist. Lassen Sie sich also von uns überraschen; wir bekommen das vielleicht doch hin.
In Anbetracht der kurzen Zeit sage ich als Schlussbemerkung: Obwohl es beim Hochwasser 2005 teilweise tausendjährige oder fünfhundertjährige Hochwasserereignisse gab, waren die Schäden geringer als zum Beispiel im Jahr 2002.
Ich bin der Meinung, Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass unsere Maßnahmen greifen. Deswegen werden wir Ihre Anträge ablehnen.
Letzte Wortmeldung: Herr Staatssekretär Dr. Bernhard. Wenn Sie sich innerhalb von zehn Minuten halten könnten, könnten wir noch die namentliche Abstimmung durchführen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, dass Sie noch abstimmen wollen. Wir sollten aber trotzdem die Zeit voll nutzen. Das gibt mir die Gelegenheit, wenigstens noch ein paar Bemerkungen zu machen, um der Opposition zu sagen, dass Bayern beim Hochwasserschutz Optimales leistet. Das ist die zentrale Aussage. Die Zahlen sind schon genannt worden. Diese Zahlen sollten nicht ständig angezweifelt werden.
Alle Kommunen, die zuwendungsreife Anträge stellen, werden bedient. Unsere Leistungen beim Hochwasserschutz standen schon vor dem Hochwasser fest. Wir haben diese Leistung noch einmal auf 150 Millionen Euro erhöht. Das kann nicht in Zweifel gezogen werden. Frau Kollegin Paulig, was Sie zum Flussgebietsmanagement fordern, geschieht bereits.
Deshalb ist es sinnlos, dass wir uns damit noch einmal befassen. Die Problematik bei der Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten ist erledigt. Sonderprogramme, die Sie genannt haben, laufen. Frau Kollegin Paulig, das Hochwasserkrisenmanagement sieht aus unserer Sicht optimal aus.
Der Vorrang des Hochwasserschutzes bei der Speicherbewirtschaftung besteht bereits. Deshalb ist das, was Sie mit diesem Antrag fordern, unnötig. Die Haushaltssperren sind allesamt aufgehoben. All das, was Sie zur Debatte stellen, ist überfl üssig, weil der Hochwasserschutz bei der Bayerischen Staatsregierung in besten Händen ist.
Lieber Herr Staatssekretär, liebe Kollegen von der CSU! Herr Staatssekretär, Sie haben soeben klar gemacht: Wenn ein Antrag mit vernünftigen Forderungen von den GRÜNEN oder von der Opposition kommt, greift der Refl ex des Ablehnens. Sehen Sie sich einmal unseren Antrag an! Er enthält vier vernünftige Forderungen, um für Kommunen, Bezirke und Gewässer erster Ordnung die Finanzierung sicher zu stellen. Sie lehnen diesen Antrag ab. Hat das noch etwas mit politischer Redlichkeit oder Glaubwürdigkeit zu tun?
Ich war erst im November auf einer Podiumsdiskussion zum Hochwasserschutz in Neuburg. Deshalb kann ich Ihnen sagen: Die Bürgerinnen und Bürger haben dieses Verhalten gestrichen satt. Sie lehnen vernünftige Forderungen ab, nur weil sie von der Opposition kommen. Das ist Ihr Verständnis von Politik. Meines ist es nicht.
Frau Kollegin Paulig, ich weise das ausdrücklich zurück. Herr Kollege Meißner und ich haben ausdrücklich darauf verwiesen, dass dieser Antrag schon deswegen überholt ist, weil wir diese Mittel in Aussicht gestellt haben. Der Nachtragshaushalt wird später beraten. Dann wird diese Geschichte erledigt sein.