Es war der große Tag des Otto Wiesheu. Zu früher Stunde am Mittwoch konnte er die Rettung des ehemaligen Weltunternehmens Grundig verkünden, das durch den scharfen Wettbewerb in der Unterhaltungselektronik und zahllose Managementfehler an den Rand des Zusammenbruchs geraten war. Kurz vor Mittag widerfuhr ihm die Ehre, die bisher noch keinem Politiker seiner Couleur zuteil wurde: Aus der Hand des Gewerkschaftschefs Hubertus Schmoldt erhielt Wiesheu die Hans-Böckler-Medaille, die höchste Auszeichnung, die die deutsche Gewerkschaftsbewegung zu vergeben hat.
Sie lassen sich feiern für Sanierungen, und wenn die schief gehen, dann tauchen Sie ab und stehen nicht zu den Fehlern, die da unter Umständen passiert sind. Da könnte man mit den Elogen fortfahren, die damals verbreitet worden sind.
In der Liste der Fehlschläge – Kollege Schieder hat es angesprochen, ich will ein paar Namen nennen, auch aktuelle Dinge, die in den vergangenen Monaten eine Rolle gespielt haben – lässt sich anführen: Die Gesellschaft für Sondermüllbeseitigung, 20 Millionen Bürgschaft im Haushalt, 40 Millionen Euro sind an Deponieverpfl ichtungen übernommen worden. Die Bayerische Landessiedlung macht seit Jahren Verluste und steht zum Verkauf, der Deutsche Orden hat 200 Millionen Euro Schulden hinterlassen, nachdem er von Stoiber nach Bayern geholt worden ist. Die Kelheimer Zellstoff-Werke waren ein großer Fehlschlag. Weiteres Beispiel das Musical Lud
wig II. Oder Quam und die UMTS-Euphorie damals. Minister Huber hat erklärt, als Quam sich in München niedergelassen hat – es war eine Fusion von Telefonica und Sonera –, er sei einen Meter hoch gesprungen. Die Firma gibt es heute gar nicht mehr. Man könnte weitermachen mit Maho/Deckel. Walter Bau und die Schmidt-Bank sind schon angesprochen worden.
Meine Damen und Herren, zur Schmidt-Bank. Wenn gar nichts mehr hilft, dann schreit Herr Schnappauf: Kreditanstalt für Wiederaufbau an Schmidt-Bank beteiligen! Wo ist der Kanzler? Hier wird kritisiert, wenn der Kanzler versucht, Holzmann zu sanieren, und im Falle der SchmidtBank, wo Sie versagt haben, wird gesagt – in Oberfranken –: Wo ist der Kanzler? - Das ist eine doppelzüngige Politik, Herr Kollege König.
Abschließend möchte ich zu Schneider etwas sagen, was Herr Kollege Runge angesprochen hat. Da wird man auch noch mal nachfassen müssen. Wenn laut eines Artikels der „Süddeutschen Zeitung“ der damalige Abteilungsdirektor Ralf Adam sagt: „Die neue Laserzukunft ist für Adam greifbar nahe gerückt. Bis Mitte nächsten Jahres soll das Produkt marktreif sein.“ – so im Wirtschaftsteil der „Süddeutschen Zeitung“ -und dann zwei Kapitalerhöhungen folgen, wo Anleger hineingehen, dann wird das Ganze problematisch. Das sind nicht Dinge der Vergangenheit, sondern das sind Probleme, die uns noch heute beschäftigen. Da laufen noch die Prozesse, die uns vielleicht noch mal großen Kummer bereiten werden, zumindest der LfA.
Die heutige Aktuelle Stunde ist wichtig gewesen, um aufzuzeigen: Pleiten, Pech und Pannen. Die Staatsregierung hat wenig wirtschaftspolitische Kompetenz, um nicht zu sagen gar keine.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges (Drs. 15/3619) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Eine Aussprache fi ndet ebenfalls nicht statt. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführendem Ausschuss zu
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Drs. 15/3620) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Redezeit fünf Minuten pro Fraktion. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Weidenbusch, bitte.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Anlass für die Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist die Änderung des Gesetzes über eingetragene Lebenspartnerschaften. Dieses Gesetz wurde notwendig in der Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 2004, das die Möglichkeit eingeräumt hat, einen einmal erworbenen Ehenamen, der nicht Geburtsname ist, auch in einer späteren Ehe als Ehenamen zu wählen. Als Folge der Tatsache, dass dies möglich ist für das Verhältnis in der Ehe, ergibt sich aus § 3 Absatz 5 des Gesetzes über eingetragene Lebenspartnerschaften, dass dies auch für eingetragene Lebenspartnerschaften möglich sein muss.
Der Zeitraum, den dieses Ausführungsgesetz erfassen wird, ist begrenzt auf die Zeit bis zum 12. Februar 2006. Er betrifft alle diejenigen, deren Ehenamenerlangung aus einer früheren Verheiratung nach einem anderen Geburtsnamen in der Zeit vor dem 12. Februar 2005 erfolgt ist.
Konkreter Anlass für dieses Ausführungsgesetz ist die Tatsache, dass im Bayerischen Ausführungsgesetz bisher keine zuständige Behörde für die Entgegennahme namensrechtlicher Erklärungen bestimmt ist und dass des Weiteren bisher nicht geregelt ist, wie die Datenübermittlung erfolgen soll. Das Gesetz regelt daher, dass die Datenübermittlung durch die zuständigen Notare erfolgen soll, und zwar entweder an den Standesbeamten, der die Geburt beurkundet hat, oder an den Standesbeamten, der das Familienbuch führt. Die Zuständigkeit dafür ist bei den Notaren. Wenn die Namensbekanntgabe gleichzeitig mit der Eintragung der Lebenspartnerschaft stattfi ndet, dann wird sie kostenfrei sein. Wenn sie isoliert stattfi ndet, fällt dafür eine Gebühr von 50 Euro an.
Eine gewisse Brisanz hat das Thema eventuell dadurch, dass wohl bekannt sein dürfte, dass die CSU verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft erhebt, sodass es auf den ersten Blick durchaus eigenwillig erscheinen mag, dass jetzt ein Ausführungsgesetz ergeht. Auf der anderen Seite ist es aber einfach so, dass man für die Betroffenen, sprich die, die einen solchen Ehenamen vor dem 12. Februar 2005 erworben haben und jetzt in einer neuen Beziehung führen wollen, eine Regelung auch im Ausführungsgesetz dann machen muss, wenn man verfassungsrechtliche Bedenken hat. Das ist einfach das Ergebnis der Abwägung zwischen den Interessen der Betroffenen und
Ich bitte daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Abschließend sage ich: Bitte ersparen Sie uns die Diskussion über die Zuständigkeit der Notare.
Das hätte ich nicht gerne. Sie können sich hier so viel lächerlich machen, wie Sie wollen. Aber die Betroffenen teilen Ihre Ansicht nicht. Es gibt aus der Zahl der Betroffenen überhaupt keinen nennenswerten Protest, weil sich nämlich herausgestellt hat, dass es bei den Notaren in sehr bewährter Weise funktioniert. Da nützt es nichts, wenn Sie Ihre Meinungen und Veröffentlichungen nachlesen, sondern da müssen Sie schauen, wie die Realität in Bayern ist.
Frau Stahl, bevor Sie zwischenrufen, wie viel Kontakt ich zu Betroffenen habe, würde ich raten, dass Sie sich mal informieren. Ich biete Ihnen auch an, dass Sie das bei mir persönlich tun. Dann sage ich Ihnen auch die Namen zu. Aber schreien Sie nicht dazwischen, wenn Sie nicht wissen, wovon Sie reden. Ich verlange auch von Ihnen, dass Sie sich informieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Kollege Weidenbusch, ich werde Ihnen das natürlich nicht ersparen. Allein wie Sie heute Ihren Vortrag hier gestaltet haben, drückt schon aus, wie fern Sie Schwulen und Lesben sind. Ich sage das hier ganz bewusst, weil ich weiß, dass Sie alle immer gern den klinisch reinen Begriff Homosexuelle verwenden. Wir reden von Schwulen und Lesben.
Lassen Sie mich erst mal ausreden, kommen Sie erst mal wieder runter. Das kennen wir ja auch aus dem Ausschuss. Es ist natürlich so, dass die ganzen Verpartnerungen durch die Notare meist positiv gestaltet werden. Das ist richtig. Das heißt aber noch lange nicht, dass der bayerische Sonderweg politisch richtig ist. Das heißt es noch lange nicht. Das schreiben Sie sich bitte hinter die Ohren, weil alle Lesben- und Schwulenverbände, die man dazu befragt, ganz klar darin eine Diskriminierung sehen.
Das haben Sie wohl völlig vergessen. Wenn Bayern ausscheren muss und einen Sonderweg geht, dann ist das nicht in Ordnung. Wenn Herr Ministerpräsident Stoiber
sagt, die Diskriminierung von Homosexuellen sei lang vorbei, dann muss ich sagen, allein das, dass man nicht das tut, was andere Bundesländer tun, und es selbstverständlich tut, drückt aus, dass Sie sehr wohl differenzieren.
Nun zu dem, was ich eigentlich sagen wollte. Wir haben eine Bundesgesetzgebung vorliegen, und es muss angepasst werden. Nach dem, was Sie vorgetragen haben, habe ich den Eindruck, diese Anpassung erfolgt auch nur deswegen. Ihre eigene Idee wäre es sicherlich nicht gewesen. Beim Namensrecht – und der wichtigste Teil ist die Frage des Kindes, wenn es in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften lebt –, soll eine Anpassung erfolgen. Das ist der Kern und einer der wichtigsten Punkte. Ich gehe, wie gesagt, davon aus, dass dies nicht von Ihnen gekommen wäre.
Von uns aus wird es so sein, dass wir dem auch nicht zustimmen werden, und zwar nicht deswegen, weil wir der Meinung wären, dass die Bundesgesetzgebung falsch ist, sondern weil wir der Meinung sind, dass ein Gesetz angepasst wird, das wir von Grund auf ablehnen.
Wir als SPD-Fraktion werden einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes vorlegen, weil wir der Meinung sind, es geht nicht an, in einer Gesellschaft, in der es 10 % Schwule und Lesben gibt, diese nicht als gleichwertige Mitbürgerinnen und Mitbürger dieser Gesellschaft zu behandeln.
Nun noch einmal zu dem Thema: Wie geht die CSU, wie gehen Sie mit Schwulen und Lesben um? Sie haben damals gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz geklagt. Sie sind wohl immer noch nicht in dieser Gesellschaft angekommen. Sie verweigern eigentlich jegliche Diskussion darüber, wie man das gleichberechtigt mit den anderen Bundesländern gestalten könnte und auch wie man weitere Schritte gehen könnte. Wir wissen alle, dass es sehr viele Pfl ichten aufgrund des Lebenspartnerschaftsgesetzes gibt. Die Rechte sind dagegen nicht so ausgestaltet, wie wir es uns vorstellen. Das heißt für uns
Interessant fi nde ich zu diesem Themenbereich auch die Ausführungen der Justizministerin Frau Merk. Sie hat gesagt, mit der notariellen Regelung sei eine umfassende notarielle Beratung garantiert. Lebenspartner könnten auf diese Weise bereits bei Begründen der Lebenspartnerschaft sämtliche vermögensrechtlichen Fragen regeln. Da muss ich schon fragen, wenn das so Klasse ist: Wann bekommen wir dann die Bundesratsinitiative der CSU zur Änderung der Eheschließungen? Denn dann sollten wir doch grundsätzlich alles beim Notar machen, wenn das das Wesentliche dieser Möglichkeit der Verpartnerung ist. So kann es ja wohl nicht sein.
Wie gesagt, diese herausragende Regelung hätte ich dann gern auch für die klassische Ehe. Mich würde es überraschen, wenn Sie das täten. Aber es wäre die Konsequenz aus dem, was Sie gesagt haben.
Für uns wird das weiterhin ein Thema bleiben. Wir werden keine Ruhe geben, bis der bayerische Sonderweg weg ist, bis auch Sie Schwule und Lesben als gleichwertige Mitglieder dieser Gesellschaft akzeptieren,
und bis wir so weit sind – das macht es vielleicht auch für Sie als Abgeordnete am allerdeutlichsten –, dass nach einem Christopher-Street-Day die Abschlussparty nicht nur im Münchner Rathaus stattfi ndet, sondern auch im Maximilianeum.
Frau Präsidentin, meine Herren und Damen! Dieser Gesetzentwurf hat eines geschafft, nämlich zum perfekt richtigen Zeitpunkt als Gesetz eingebracht zu werden. Das, muss ich sagen, war wirklich gut; denn bei sämtlichen CSDs, die in diesem Land stattfi nden – das ist übrigens die Abkürzung von Christopher-StreetDays, falls die Damen und Herren von der CSU das nicht wissen –,