Protocol of the Session on October 20, 2004

Darf ich eine Zusatzfrage stellen?

Entschuldigung, ich habe nicht gewusst, dass der Herr Staatsminister seine Ausführungen schon abgeschlossen hatte. – Selbstverständlich. Erste Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Wie viele weibliche und wie viele männliche Affen sind dabei, und wie viele von den männlichen sind kastriert?

Bitte, Herr Staatsminister.

Ich bitte sehr um Nachsicht, aber ich kann Ihre Frage in all diesen Einzelheiten aus dem Stand heraus nicht beantworten. Ich habe die Tiere nicht einzeln gezählt. Ich

werde Ihnen aber die Antwort morgen nachliefern; das ist kein Problem.

Eine zweite Zusatzfrage? –

Bitte, Frau Kollegin!

Da die Primatenhaltung geschlossen wird, frage ich Sie: Gehen alle Tiere nach Göttingen, oder nur die Zuchtgruppe?

Bitte, Herr Minister.

Alle Paviane, die noch da sind, werden von Göttingen angefordert, soweit wir sie bis dahin nicht noch in einem Versuch haben. Selbstverständlich geht dann alles über Göttingen, wenn möglich oder nötig in andere Stationen, aber zunächst jedenfalls nach Göttingen.

Keine weiteren Zusatzfragen?

(Barbara Rütting (GRÜNE): Nein!)

Dann rufe ich den Bereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf. Herr Staatssekretär, bitte. – Der erste Fragesteller ist Herr Kollege Boutter. Bitte schön.

Herr Präsident, Herr Staatssekretär, ich frage die Bayerische Staatsregierung: Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, um die von Nahverkehrsnutzern und der Gemeinde Rottendorf im Landkreis Würzburg gewünschte Verlängerung der Bahnsteigunterführung in Richtung Gewerbegebiet Rottendorf zu verwirklichen, welche öffentliche Förderung wäre möglich, und welche Voraussetzungen sind von der Gemeinde zu schaffen, um eine öffentliche Förderung zu erhalten?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Herr Präsident, Herr Kollege Boutter! Ich darf die Frage wir folgt beantworten: Einleitend ist festzuhalten, dass der Ausbau der Schieneninfrastruktur- und dazu gehört auch die barrierefreie Gestaltung der Stationen –, Aufgabe des Bundes ist. An Förderinstrumentarien für eine Verlängerung der Bahnsteigunterführung in Rottendorf mit barrierefreien Zugängen auf beiden Seiten sowie zu den Bahnsteigen kommen grundsätzlich das Bundesschienenwegeausbaugesetz und das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz infrage. Barrierefreiheit ist in beiden Fällen Fördervoraussetzung. Die Kosten der von Ihnen angesprochenen Maßnahme betragen nach ersten Schätzungen rund 2,5 Millionen Euro. Über das Bundesschienenwegeausbaugesetz werden der Bahn nur zinslose Darlehen gewährt. Die Bahn, hier Station & Service AG, nimmt diese Gelder nur dann in An

spruch, wenn sich die Maßnahme trägt, das heißt, wenn durch zusätzliches Fahrgastaufkommen Mehreinnahmen in ausreichender Höhe erzielt werden. Verbleibt ein unwirtschaftlicher Anteil, hat das Land Tilgungszuschüsse in entsprechender Höhe zu leisten.

Nach den Erfahrungen bei der Förderung von Maßnahmen nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz lässt sich auf der Basis zinsloser Darlehen bei Bahnsteigmaßnahmen keine ausgeglichene Wirtschaftlichkeitsrechnung erzielen. Es verbleibt in der Regel ein unwirtschaftlicher Anteil von 50 bis 70 % der Investitionskosten, das heißt in diesem Fall müsste das Land rund 1,25 bis 1,75 Millionen Euro übernehmen – eine stolze Summe. Bei einer Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz könnte das Land 75 % der zuwendungsfähigen Kosten übernehmen. Bei geschätzten Kosten von 0,5 Millionen Euro verbliebe ein ungedeckter Rest in Höhe von 625 000 Euro zuzüglich der nicht förderfähigen Planungskosten bei der Bahn. Erfahrungsgemäß übernimmt die Bahn keinerlei derartige Kosten; sie würde auf die Gemeinde zugehen.

Beim Einsatz von Mitteln nach dem ersten wie auch nach dem zweiten Förderweg ist jedoch zu berücksichtigen, dass von den rund 1000 Stationen in Bayern derzeit immerhin 828 nicht barrierefrei erschlossen sind, da der Bund in der Vergangenheit seiner Finanzverantwortung für die Schieneninfrastruktur nicht in dem Maße nachgekommen ist, wie wir es uns wünschen. Ein Ausbau mit Unterstützung des Landes kann aufgrund der verfügbaren Mittel nur schrittweise erfolgen. Erste Priorität haben dabei aber Knotenbahnhöfe sowie Stationen mit hohem Fahrgastaufkommen. Beides ist leider in Rottendorf nicht gegeben. Eine reine Ortsteilverbindung, das heißt nur Durchstich ohne barrierefreie Erschließung der Bahnsteige, ist als Kreuzungsmaßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz grundsätzlich nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz förderfähig. Die Gemeinde kann für die Kostenanteile, die sie als Träger der Baulast der kreuzenden Straße zu tragen verpflichtet ist, Zuschüsse aus dem Kontingent des kommunalen Straßenbaues beantragen.

Erste Zusatzfrage: der Fragesteller.

Herr Staatssekretär, nachdem es sich hier um die Verlängerung einer bestehenden Bahnsteigunterführung und überwiegend nicht um Fernverkehre, sondern um Nahverkehre handelt, frage ich, ob es der Staatsregierung denn möglich wäre, der Gemeinde aus dem Bereich der Mittel zur Förderung des Nahverkehrs zu helfen?

Hier gibt es eine ganz klare Aufgabenverteilung. Der Ausbau der Schieneninfrastruktur – und dazu gehört auch die barrierefreie Gestaltung der Stationen – ist Aufgabe des Bundes.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Dr. Beyer.

Herr Staatssekretär, Sie haben bei Ihrer ausführlichen Darlegung auf den Landesanteil ver

wiesen und gesagt, er sei nicht unbeträchtlich. Zur Abrundung möchte ich noch fragen, wie Sie die Chancen sehen für eine Förderung aus dem Bereich der Regionalisierungsmittel, über die wir schon öfter gesprochen haben. Wir haben festgestellt, dass sich der Freistaat in einer im Grundsatz nicht zu kritisierenden Weise vielleicht das eine oder andere für schlechtere Tage aufspart. Wie sehen Sie die Möglichkeiten, nicht unmittelbar an die Bestellerentgelte zu gehen, sondern die Maßnahme, die sicher von Ihnen auch als sinnvoll erachtet wird, aus den nicht über die BEG fließenden Regionalisierungsmitteln zu finanzieren?

Ich darf auf diese lange Frage eine relativ kurze Antwort geben, Herr Kollege Beyer: Ich habe natürlich Verständnis dafür, dass die Wünsche diesbezüglich groß sind. Tatsache ist, dass wir gerade von der Bestellung her in den nächsten Jahren nach wie vor eine sehr große Nachfrage haben. Wir haben auch große Investitionen vor, beispielsweise in die S-Bahn im Nürnberger Raum oder in anderen Bereichen. Solange die Qualität der Züge und des von uns bestellten Angebots nicht so ist, wie wir sie uns wünschen, müssen wir primär dort einmal ansetzen. Aber ich sage noch einmal: Ich verstehe den Wunsch der Gemeinden nach barrierefreiem Ausbau sehr wohl. Wir hatten vor kurzem ja einen Fall in Ihrem Stimmkreis. Wir drängen hier auch die Bahn, Sie haben es ja auch selbst mitbekommen, sich zu engagieren.

Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Wörner.

Herr Staatssekretär, Sie haben gerade darauf verwiesen, dass der Bund seinen Aufgaben da nicht gerecht geworden ist. Ich frage Sie deshalb: Viele Zugänge zur S-Bahn, die seit 1972 in Betrieb ist, sind in der Innenstadt von München noch immer nicht behindertengerecht, obwohl der Freistaat für die S-Bahn seit geraumer Zeit zuständig ist. Wie sehen Sie die Tatsache, dass die Mittel dafür nicht erst in zehn Jahren fließen sollten, sondern viel eher, um die Zugänge behindertengerecht auszubauen? Die Behinderten haben nichts von einem Schwarzer-Peter-Spiel.

Wir spielen da nicht „Schwarzer Peter“. Ich sage klar und deutlich, dass der Ausbau gerade von barrierefreien Zugängen an den S-Bahnhöfen in München, wo in der Tat ein hohes Verkehrsaufkommen herrscht, eine vordringliche Aufgabe ist, für die wir ein eigenes Programm aufgelegt haben. Wir werden diesen Ausbau in den nächsten Jahren sukzessive fördern und abfinanzieren. Ich darf darauf hinweisen, dass alle anderen Länder gerade den barrierefreien Ausbau in der Münchner S-Bahn mit Neid betrachten. Was wir in Bayern schaffen, hätten gern auch die anderen Länder, insbesondere das Ruhrgebiet und Hamburg.

Nächster Fragesteller ist Dr. Beyer, der gemäß § 74 Absatz 1 Satz 4 der Geschäftsordnung diese Frage von Frau Kollegin Dr. Kronawitter übernimmt.

Herr Staatssekretär! Da von Wirtschaftsminister Dr. Otto Wiesheu für verschiedene In

dustriebereiche eine Clusterbildung als politische Zielsetzung herausgestellt wurde, frage ich die Staatsregierung, in welchen Titeln bzw. Titelgruppen des Haushaltsentwurfs 2005/2006 die Vorhaben etatisiert sind und welcher Gesamtbetrag sowie welche Einzelbeträge für die jeweiligen Cluster im Jahr 2005 bzw. 2006 vorgesehen sind.

Herr Kollege Dr. Beyer, die Clusterpolitik setzt auf die positiven Effekte, die von einer regionalen und überregionalen Ballung einander ergänzender Betriebe einer Branche bzw. eines Kompetenzbereichs, von renommierten Hochschulen und Forschungseinrichtungen, von kompetenten Zulieferern und anspruchsvollen Anwendern sowie von qualifiziertem und erfahrenem Personal ausgehen.

Eine solche Querschnittsaufgabe lässt sich nach unserer Meinung kaum mit der Schaffung einzelner Haushaltstitel umsetzen. Wie Herr Staatsminister Dr. Wiesheu in seiner Regierungserklärung vom 22. September dieses Jahres mit Nachdruck ausführte, geht es nicht so sehr um ein neues Cluster-Förderprogramm, sondern vielmehr darum, die Potenziale in unserer Wirtschaft und Wissenschaft zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit besser miteinander zu verflechten und zu vernetzen. Entsprechend wurden für den Haushaltsentwurf 2005/2006 keine spezifischen Clustertitel gebildet. Dagegen können, wenn die Zweckbestimmungen zutreffend sind, Maßnahmen im Rahmen der Clusterbildung gefördert werden. Zu nennen sind beispielsweise Ausgaben im Rahmen der Forschungs- und Innovationsförderung, der Netzwerkbildung, der Wirtschaftsforschung, der Förderung von Industrie und Dienstleistungsgewerbe sowie der Unterstützung der außenwirtschaftlichen Beziehungen der bayerischen Wirtschaft.

Um es auf den Punkt zu bringen: Wir wollen uns gerade bei der Förderung von Clustern eine gewisse Flexibilität erhalten, um auf ganz spezifische Herausforderungen flexibel spezifische Antworten geben zu können.

Erste Zusatzfrage: der Fragesteller.

Darf ich versuchen, das wie folgt zusammenzufassen? – Nach Auffassung der Staatsregierung ist das Konzept der Clusterbildung eher ein Vertrauen in die Selbstorganisationsfähigkeit derartiger Netzwerke und Strukturen, aber keine aktive, gestaltende Politik, für die auch Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

Da haben Sie mich völlig missverstanden. Wenn sich Cluster bilden, wollen wir zunächst einmal an die Betroffenen appellieren, zum Beispiel an die Wirtschaft. Gerade heute komme ich von einem speziellen Symposium der Textilindustrie, deren Vertreter sich auf Anregung von „Bayern Innovativ“ hin jetzt organisiert und getroffen haben. Einerseits besteht eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft, die etwas tun muss. Die Wirtschaft ist auch dazu aufgefordert, die hervorragenden Kenntnisse und Erkenntnisse der Wissenschaft abzuholen; das ist gewissermaßen eine Holschuld. Andererseits animieren wir die Wissenschaft dazu - diese hat eine Bringschuld –, ihre exzellenten Erkenntnisse im Interesse eines optimalen Technologietransfers gezielt an die Wirtschaft, insbesondere an die mittelständische Wirt

schaft zu vermitteln. Sie wissen, dass das gerade in Ihrer Heimat, in Mittelfranken, teilweise bisher schon optimal funktioniert. Das wollen wir verstärken. Wir betreiben hier eine Art Innovationsmanagement. Um dafür Anreize zu geben, werden wir solche Initiativen gezielt aus verschiedenen Fördertiteln, ob nun aus dem Haushalt des Wissenschafts- oder des Wirtschaftsministeriums unterstützen. Das ist ein umfassendes Programm, das wir nicht aus einem ganz bestimmten Fördertopf bedienen wollen.

Nächste Zusatzfrage: der Fragesteller.

Herr Staatssekretär, Sie haben die Begriffe „Selbstorganisationsfähigkeit“ und „aktivieren“ in meiner Frage vorgefunden; insofern besteht da kein Widerspruch. Ich halte aber fest: Es ist nicht vorgesehen, spezifische Haushaltsmittel für spezifische Maßnahmen bei diesem von Ihnen heute dargelegten Ansatz zu verwenden.

Nein, das wollen wir nicht. Ich sage nochmals: Wir wollen aufgrund unserer Erfahrung Flexibilität. Ich weiß, dass es andere Länder, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, genauso handhaben. Auch sie wollen nicht durch einen spezifischen Fördertitel gebunden sein und dann irgendwelche Schwierigkeiten mit dem Rechnungshof bekommen. Viel ergiebiger ist es, die verschiedenen Möglichkeiten horizontal und vertikal im jeweiligen Fall gezielt nach den jeweiligen Anforderungen zu nutzen.

Nächste Zusatzfrage: der Fragesteller.

Das würde also auch gelten, wenn in dem Konzept spezifische Koordinatoren vorgesehen sind. Die würden dann also auch aus vorhandenen Haushaltsmitteln andernorts unterstützt.

Die würden aus den jeweils vorhandenen Programmen, zum Beispiel aus dem Technologieprogramm, gefördert werden.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung der Fragen. Wir kommen nun zum Bereich der Staatskanzlei. Ich bitte Herrn Staatsminister Huber um Beantwortung der Frage. Erster und einziger Fragesteller ist Kollege Ludwig Wörner, bitte.

Herr Staatsminister! Wie viele Planstellen der bayerischen Ämter und Behörden in München, zum Beispiel der Wasserwirtschaftsämter, der Justiz, der Polizei usw., werden durch die Verwaltungsreform insgesamt aus München in die bayerische Region verlagert, und wie viele Stellen werden insgesamt aufgrund der Rationalisierung in München eingespart?

Herr Staatsminister, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte vor kurzem Gelegenheit, im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes das zweite Paket der Verwaltungsreform der Staatsregierung vorzustellen. Ich setze voraus, dass den Mitgliedern des Hohen Hauses die Details bekannt sind. Diese Vorschläge werden, wie Sie wissen, derzeit mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Beschäftigten, den Gewerkschaften, den Berufsverbänden und den sonstigen betroffenen Vereinigungen ergebnisoffen diskutiert. Herr Kollege Wörner, da Sie dort besonders engagiert sind, sage ich Ihnen, dass ich in dieser Woche ein sehr gutes, harmonisches Gespräch mit den Spitzen des DGB, von Verdi und von anderen mit einem insgesamt sehr befriedigenden Ergebnis hatte. Wir werden nach Auswertung all dieser Anhörungen und Diskussionsbeiträge im November 2004 eine Entscheidung treffen. Selbstverständlich können erst dann die Teilkonzepte ausgearbeitet werden, sodass ich erst zu diesem Zeitpunkt konkrete Zahlen zu den einzelnen Bereichen nennen kann.