Antrag der Abgeordneten Dr. Christoph Rabenstein, Christa Naaß, Ludwig Wörner und anderer (SPD) Verwaltungsreform: Effizient und bürgernah
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Christoph Rabenstein, Christa Naaß, Ludwig Wörner und anderer (SPD) zum Antrag der Abgeordneten
Ich eröffne die Aussprache und weise darauf hin, dass die Redezeit pro Fraktion 15 Minuten beträgt. Erster Redner: Herr Kollege Dr. Rabenstein.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist die letzte Chance, die vier Außenstellen, die geschlossen werden sollen, zu retten. Da die SPD-Fraktion die Sache für sehr wichtig hält, beantrage ich namentliche Abstimmung.
Worum geht es? – Die Außenstellen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege sind bisher ideal über ganz Bayern dezentral verteilt. Neben der Stelle in München gibt es in jedem Regierungsbezirk eine Dienststelle, das heißt, wir haben die Stellen in Würzburg, Bamberg Seehof und Nürnberg für Franken und die Stellen in Regensburg, Landshut, Ingolstadt und Thierhaupten in Schwaben für den Süden. Nach einem Beschluss des Ministerrates sollen nun vier Standorte geschlossen werden, und zwar Ingolstadt, Landshut, Nürnberg und Würzburg. Diese werden aufgelöst. Ein Blick auf die bayerische Landkarte zeigt, dass der größte Verlierer zunächst einmal der Regierungsbezirk Unterfranken wäre; denn wenn Würzburg aufgelöst wird, müssten Orte wie Aschaffenburg oder Regionen wie Röhn-Grabfeld von Bamberg Seehof aus betreut werden. Jeder, der die Entfernungen kennt, weiß, was das bedeuten würde.
Nicht viel besser ergeht es dem Raum Nürnberg. Obwohl gerade dort besonders viele Bodendenkmäler zu betreuen sind und gefunden werden, soll nun die gesamte Region nicht von Bamberg Seehof, sondern von Thierhaupten in Schwaben betreut werden. Auch Niederbayern verliert mit Landshut einen zentralen Ort. Auch in Ingolstadt ist man mit der Entscheidung natürlich nicht einverstanden.
Meine Damen und Herren, was spricht nun sachlich und fachlich gegen eine Zentralisation? Da kein Einsparpotenzial erkennbar ist, fragen wir, wo der Sinn der Auflösung liegt, zumal sich die Dienststellen in Würzburg in der Residenz, in Nürnberg in der Kaiserburg, in Ingolstadt im ehemaligen Wasserwirtschaftsamt und in Landshut im ehemaligen Landsgestüt in staatlichen Gebäuden befinden. Folgen der Schließung sind längere Reisewege der Mitarbeiter, Abbau der Präsenz in der Region und reduzierte Betreuung der für die Bodendenkmalpflege so wichtigen ehrenamtlichen Mitarbeiter. Die Reaktionszeiten werden länger, was zu längeren Stillstandszeiten für die Bauwirtschaft und die Investoren führt, besonders bei Zufallsentdeckungen. Meine Damen und Herren, deshalb ist eine Schließung ein Schikanierstückerl sondergleichen
Das ist Wahnsinn. Zur Klarstellung muss ich Folgendes sagen: Nur der letzte Satz stammt von mir. Nicht einmal das „Schikanierstückerl“ stammt von mir, sondern be
kanntlich von einer ehemaligen Ministerin, von Frau Berghofer-Weichner. Herr Fischer, das, was Sie als Wahnsinn bezeichnet haben, was mit den Worten „da kein Einsparpotential erkennbar ist“ beginnt, stammt nicht von mir, sondern aus einer Resolution – Achtung: aufgepasst! -: Im Auftrag des Vorsitzenden des Bayerischen Landesdenkmalrates Herrn Dr. Ludwig Spaenle wird folgende Mitteilung bekannt gegeben.
Meine Damen und Herren, besser und argumentativer hätten wir es als SPD-Fraktion und hätte ich es als Berichterstatter nicht bringen können. Deswegen: danke schön, Herr Spaenle. Alle Gründe, warum man keine Schließungen vornehmen sollte, wurden von Ihnen und vom Landesdenkmalrat eindrucksvoll dargelegt.
Erstens. Die Arbeit der Außenstellen sollte bürgernah und dienstleistungsorientiert sein. Das ist nur bei einer flächendeckenden Präsenz gewährleistet. Dies gilt insbesondere für die so wichtige Bodendenkmalpflege. Bei vielen Bauvorhaben, die den Denkmalschutz berühren, ist ein rascher und unbürokratischer Service für Baubewerber erforderlich, um Stillstandszeiten zu reduzieren. Oft sind auch detaillierte Ortskenntnisse von Bedeutung, und es ist auch von Vorteil, wenn die Mitarbeiter des Landesamtes von verantwortlichen Kommunalpolitikern vor Ort persönlich beraten werden und wenn sich diese untereinander kennen. Auch das ist nur möglich, wenn vor Ort eine Präsenz vorhanden ist. Insgesamt kommt es bei einer Reduktion zu einer Verlängerung der Verfahrens- und Entscheidungswege. In der Resolution von Dr. Spaenle wurde dies „Abbau der Präsenz in der Region“ genannt.
Zweitens. Vor allem bei der Bodendenkmalpflege ist die Betreuung zahlreicher ehrenamtlicher Mitarbeiter besonders wichtig. Bei Ausgrabungen, Notbergungen und Geländebegehungen werden Tausende von Stunden ehrenamtlich geleistet. Um das steuern zu können, ist auch eine wissenschaftliche Betreuung vor Ort, nicht weit entfernt, notwendig. Kurze Wege und der persönliche Kontakt mit den Landesämtern sind notwendig. Viele ehrenamtliche Helfer kommen auch in die verschiedenen Außenstellen, um sich zu informieren und um Rat zu suchen. So sind die Ämter auch bei der Materialbeschaffung für Vorträge, bei der Bildbeschaffung usw. behilflich. Bei einer Reduktion der Außenstellen könnten diese Dienstleistungen von vielen ehrenamtlichen Helfern nicht mehr so in Anspruch genommen werden.
Bei uns wird in den Sonntagsreden das Ehrenamt immer hochgehalten – wir sind alle froh, dass wir so viele ehrenamtliche Helfer haben –, aber hier wird genau das gemacht, was wir nicht wollen: Durch die Reduzierung der Außenstellen ist die Betreuung der ehrenamtlich Tätigen nicht mehr möglich. Viele sagen dann: Was sollen wir denn dann noch machen? Meine Damen und Herren, nicht ohne guten Grund haben wir aus den betroffenen Orten zahllose Petitionen mit Tausenden von Unterschrif
ten, ob dass nun Würzburg, Nürnberg, Ingolstadt oder Landshut ist. Wieder erinnere ich an die Resolution des Landesdenkmalrates. Dort hat es geheißen: Folgen der Schließung sind eine reduzierte Betreuung der für die Bodendenkmalpflege so wichtigen ehrenamtlichen Mitarbeiter. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass die Resolution von Dr. Spaenle und vom März 2004 stammt.
Meine Damen und Herren, ein Drittes kommt hinzu. Auch bei der Betreuung der Fundgegenstände, bei der Aufbewahrung in den Museen, bei der Präsentation und bei der Bereitstellung wissenschaftlicher Literatur auch für die ehrenamtlichen Helfer ist eine Präsenz vor Ort notwendig; denn, meine Damen und Herren, wir wollen ja das, was gefunden wird, auch möglichst ortsnah ausstellen und nicht in zentralen Museen verstauben lassen. Das heißt, wenn zum Beispiel in Oberfranken in Speichersdorf – daran erinnere ich mich – ein Bodendenkmal mit ein paar Scherben und ein paar Speerspitzen gefunden wird, dann soll das in dem Ort, möglichst im Rathaus präsentiert werden. Auch dazu ist eine unmittelbare Präsenz der Außenstelle in Ortsnähe notwendig. Sonst wird so etwas überhaupt nicht gemacht.
Viertens. Zuletzt möchte ich noch ansprechen: Die geplante Reduktion der Dienststellen soll einen finanziellen Effekt haben. Er ist leider nicht nachzuweisen; er wird von allen Seiten infrage gestellt. So werden nicht nur höhere Übergangskosten, zum Beispiel durch Umzug, Neubau und Auflösung, entstehen, sondern danach werden auch höhere Folgekosten aufgrund höherer Fahrtkosten zu finanziellen Mehrbelastungen führen. In der Spaenle-Resolution hat es geheißen: Da kein Einsparpotenzial erkennbar ist, fragen wir, wo der Sinn der Auflösung ist. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Meine Damen und Herren, es gibt also keine sachlichen und fachlichen Argumente für eine Reduktion. Was hier getrieben wird, ist blinder Aktionismus à la Huber. Es gibt auch keine Kosten-Nutzen-Analyse. Wir bräuchten aber eine solche. Das ist blinder Aktionismus, weiter nichts.
Noch etwas fällt auf: Alle Betroffenen vor Ort bringen Argumente über Argumente gegen eine Schließung.
Natürlich kann man sagen, die Dienststellenleiter sind die Frösche, und die braucht man vor der Teichaustrocknung nicht zu fragen. Natürlich kämpft jeder für sein Recht und sein Gäu. Wenn wir Briefe von Dienststellenleitern bekommen, können wir sagen, dass die Dienststellenleiter schließlich nicht anders können. Wir bekommen aber auch Briefe von kommunalen Vertretern aus den betroffenen Städten und von Abgeordneten aller Couleur, die gegen die Schließung sind und sich in der Presse dagegen stark gemacht haben. Ich könnte jetzt Zitate über Zitate bringen. Das will ich nicht tun. Aber der Oberbürgermeister von Landshut, den wir alle gut kennen, Herr Josef Deimer, hat Folgendes gesagt:
Ich finde es absolut demotivierend für unsere Stadt, wenn so eine Einrichtung der Denkmalpflege eliminiert wird. Das Ziel der Gleichwertig
Eine CSU-Abgeordnete aus dem gleichen Gäu hat in einem Brief geschrieben, ich zitiere: „Lieber Edmund, ich darf Dich nochmals bitten, die geplante Schließung der Dienststelle Landshut zu überdenken und meine Argumentation in die Überlegungen einfließen zu lassen.“ Auch Herr Kollege Prof. Dr. Eykmann aus Würzburg spricht sich wie der örtliche SPD-Abgeordnete Rainer Boutter gegen eine Schließung aus. Ich könnte noch weitere Personen anführen. Das gilt im Übrigen für die ganze Verwaltungsreform.
Vor Ort wird auch Kritik von den CSU-Leuten geübt, die die Sachlage kennen. Die anderen, die die Sachlage nicht kennen, schließen sich kritiklos der Meinung der Staatsregierung an, nach dem Motto: Was vom Stoiber kommt, das ist wohl getan, da brauchen wir nicht lange zu überlegen, der denkt für uns alle.
Meine Damen und Herren, bewahren Sie Bayern vor einem weiteren Schikanierstückerl. Lassen Sie sich nicht nur von der SPD, sondern auch vom Bayerischen Denkmalrat und seinem Vorsitzenden, Herrn Kollegen Dr. Spaenle, überzeugen. Sie erinnern sich: „Da kein Einsparpotenzial erkennbar ist, fragen wir, wo der Sinn der Auflösung liegt.“ Ich möchte Herrn Kollegen Dr. Spaenle mit einem weiteren Satz aus dieser Resolution vom 16. März 2004 zitieren:
Der Landesdenkmalrat appelliert an die Staatsregierung und an die Abgeordneten aller Fraktionen des Landtags, beim ordentlichen Haushalt eine Kurskorrektur vorzunehmen.
Die Denkmalpflege gehört zu den wesentlichen Grundlagen eines Kulturstaates und bildet unbestritten einen wichtigen Standort- und Wirtschaftsfaktor. Denkmalpflege ist das Bekenntnis zur eigenen bayerischen Geschichte. Bayern kann auf seine Geschichte stolz sein.
Das wertvolle Erbe, das wir von unseren Vorfahren überliefert haben, muss erhalten bleiben, gerade in schwierigen Zeiten.
Meine Damen und Herren, deshalb müssen auch die Außenstellen des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege erhalten bleiben. Retten Sie die Außenstellen von Würzburg, Nürnberg, Ingolstadt und Landshut vor der Schließung und stimmen Sie unserem vorliegenden Antrag zu!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte kurz etwas zum weiteren Verlauf der Sitzung sagen. Heute ist bis 18.00 Uhr geladen. Wenn wir bis 18.00 Uhr die Wortmeldungen erledigen können, führen wir noch die namentliche Abstimmung durch. Wir haben jedoch noch drei Wortmeldungen. Wenn Einverständnis bei allen Fraktionen besteht, würden wir heute die Aussprache abschließen und – sofern keine weiteren Vorschläge von den Fraktionen kommen sollten - morgen um 9.00 Uhr vor der mündlichen Fragestunde die namentliche Abstimmung durchführen.
Das war nur eine Prüfung Ihrer Moral. Ich werde nach der nächsten Wortmeldung das Ergebnis der Fraktionen bekannt geben. Jetzt erteile ich Herrn Kollegen Richter das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Dr. Rabenstein, Sie haben vorhin angesprochen, dass Sie zahllose Petitionen für den Erhalt bekommen hätten. Ich freue mich, dass es über dieses Thema auch zahllose Diskussionen gegeben hat. Ich komme mir wie in den BavariaFilmstudios vor, wo es heißt: Klappe die vierte. Wir haben über dieses Thema bereits am 21. April im Ausschuss diskutiert. Die SPD hat Rückstellung beantragt. Wir wollten über das Thema am 5. Mai im Ausschuss diskutieren, die SPD war jedoch nicht vorbereitet und hat erneut Zurückstellung beantragt.
Am 26. Mai wurde von Ihnen ein geänderter Antrag vorgelegt, der der CSU-Fraktion allerdings nicht vorlag, sondern während der Sitzung vorgetragen wurde, sodass eine Vorberatung nicht stattfinden konnte. Heute diskutieren wir über dieses Thema im Plenum.
Ihr Antrag lautet: „Die Staatsregierung wird aufgefordert, alle Außenstellen des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zu erhalten.“ Im ursprünglichen Antrag stand der Satz: „Eine Reduktion und die damit verbundene Zentralisation ist abzulehnen.“ Dies wurde dann in den Satz „Organisatorische Verbesserungen bleiben davon unberührt“ abgeändert. Somit haben wir es heute mit einem Antrag gleichen Inhalts zu tun.