Wer dem Gesetzentwurf mit den vom endberatenden Ausschuss für Verfassungsrechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthal tungen? – Das ist die Fraktion der GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form vorzunehmen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in dieser Fassung zustimmt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der GRÜNEN.
Damit ist das Gesetz beschlossen. Es hat den Titel: „Ge setz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhält nisse der Mitglieder der Staatsregierung und des Bayeri schen Abgeordnetengesetzes“.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den interfraktio nellen Gesetzentwurf - Tagesordnungspunkt 4. Der Ab stimmung liegen der Initiativgesetzentwurf auf der Druck sache 15/771 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 15/1113 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Fi nanzfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe ver schiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/1113. Ergänzend schlage ich vor, § 3 wie folgt zu fassen: „Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2004 in Kraft.“
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführen den Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen un ter Berücksichtigung der von mir vorgeschlagenen Ände rung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Zwei Gegenstimmen. Stimmenthaltun gen? – Keine. Dann ist der Gesetzentwurf so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Es widerspricht niemand.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Zwei Gegen stimmen. Stimmenthaltungen? – Niemand. Damit ist so beschlossen.
Antrag der Staatsregierung Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (Drucksache 15/716) - Zweite Lesung
Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstim mung liegen der Staatsvertrag auf der Drucksache 15/716 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federfüh renden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf der Drucksache 15/1105 zugrunde.
Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genprobe. – Stimmenthaltungen? – Dann ist so beschlos sen.
Wir sind damit bei den anvisierten 12.30 Uhr. Um 13.15 Uhr geht es weiter mit der Fragestunde. Für den ersten Dringlichkeitsantrag ist bereits namentliche Abstimmung angekündigt.
Meine Damen und Herren, ich nehme die Sitzung wieder auf. Ich begrüße Sie hier in großer Zahl. Insbesondere freue ich mich, dass ich Herrn Kreuzer aus dem Fraktions vorstand der CSU begrüßen kann. Ansonsten kann ich leider niemanden von den Vorständen begrüßen.
Dafür stehen 45 Minuten zur Verfügung. Ich bitte den Staatssekretär der Finanzen um die Beantwortung der ersten Fragen. Erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Naaß.
Herr Staatssekretär! Nachdem seit Anfang Juni die über 1250 Jahre alte Klosteranlage in Hei denheim am Hahnenkamm, die zu den wichtigsten Bau denkmälern in Mittelfranken gehört, als „für den Staat entbehrliche Immobilie“ behandelt und im Internetange bot der Liegenschaftsverwaltung der Bezirksfinanzdirekti on in Ansbach zum Verkauf angeboten wird, frage ich die Staatsregierung, warum diese Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt getroffen wurde, obwohl eine Veräußerung bei säkularisiertem Kirchenbesitz äußerst selten der Fall ist, ob dieses Vorhaben in irgendeiner Weise mit der Gemeinde besprochen wurde und ob die Gemeinde ein Mitsprache recht bei der Veräußerung hat.
Herr Präsident, verehrte Kollegin! Das staatliche Eigentum an der Klosteranlage in Heidenheim bezieht sich nur auf das eigentliche Klostergebäude und – entgegen anders lau tenden Pressemitteilungen – nicht auf das Münster mit den Gräbern der Heiligen Walburga und Wunibald. In der Vergangenheit wurde das Klostergebäude bereits für ge werbliche Zwecke und Wohnzwecke verwendet.
Bereits im Jahr 1999 wurde die Grundsatzentscheidung getroffen, sich von dem ehemaligen Klostergebäude zu trennen, an dem kein Staatsbedarf besteht. Anlass war das damalige Interesse der Marktgemeinde Heidenheim, das Anwesen im Erbbaurecht zu übernehmen. Die Verwer tungsabsicht des Freistaates Bayern ist somit keineswegs neu oder ohne Unterrichtung der Gemeinde gefallen.
Der abschlussreife Erbbaurechtsvertrag konnte nicht beur kundet werden, da ein Bürgerentscheid im April 2002, der sich gegen die geplante Nutzung durch die Gemeinde ge wandt hatte, erfolgreich war. Die nachfolgenden Bemühun gen der Gemeinde und der Finanzverwaltung, das ehema lige Klostergebäude durch eine angemessene Nutzung im Gesamten zu revitalisieren, blieb bislang erfolglos.
Der Freistaat Bayern ist gerne bereit, mit allen Beteiligten in konkrete Gespräche einzutreten. Ich werde deshalb kurzfristig alle Beteiligten zu einer Gesprächsrunde einla den. Bis dahin wird das Verkaufsangebot ausgesetzt.
Herr Staatssekretär! Da die Gemeinde wiederholt geäußert hat, dass sie keinerlei Ahnung von der Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 1999 hatte und da die Gemeinde bereits ein eigenes Nutzungskonzept an die Bezirksfinanzdirektion Ansbach geschickt hat, worauf aller dings keine Reaktion erfolgte, möchte ich Sie fragen, wel chen Ratschlag Sie der Gemeinde geben würden, damit sie die Möglichkeit hat, dieses Gebäude eventuell zu einem symbolischen Preis zu erwerben, weil von einem symboli schen Preis in der Öffentlichkeit immer wieder die Rede war, und wie dieser symbolische Preis aussehen würde.
Ver ehrte Frau Kollegin, ich habe gerade in meiner Antwort ausgeführt, dass bereits im Jahr 1999 die Grundsatzent scheidung getroffen wurde, dass an dem ehemaligen Klostergebäude kein Staatsbedarf besteht, sodass man sich davon trennen will. Ich habe auch ausgeführt, dass ich vor Ort ein Gespräch führen will. Das ist auch der be sondere Wunsch von Staatsminister Faltlhauser. In dieser Gesprächsrunde werde ich dann auch diese Thematik insgesamt ansprechen. Wie gesagt: Der Freistaat Bayern ist gern bereit, mit allen Beteiligten in konkrete Gespräche einzutreten.
Herr Staatssekretär, zu nächst vielen Dank dafür, dass Sie sich so intensiv mit dieser Frage befasst haben! Kann ich aufgrund Ihrer Aus sage nun definitiv davon ausgehen, dass das – auch von mir angeregte – gemeinsame Gespräch vor Ort in Hei denheim stattfinden wird, dass bis dahin kein Zuschlag zu einem möglichen Kaufangebot erfolgt und dass außer dem das Objekt aus der Verkaufsliste im Internet heraus genommen wurde?
Ver ehrter Herr Kollege Wägemann, ich möchte Ihre Frage wie folgt beantworten: Erstens. Ich werde das Gespräch vor Ort führen. Zweitens. Ich habe deutlich gemacht, dass das Verkaufsangebot ausgesetzt ist. Drittens. Es wurde veranlasst, dass das Angebot aus dem Internet genom men wird.
Herr Staatssekretär, wann wird die ser „Runde Tisch“ stattfinden? Außerdem haben Sie mir vorhin die Frage nicht beantwortet, warum die Bezirksfi nanzdirektion auf das Nutzungskonzept der Gemeinde Heidenheim nicht reagiert hat. Dieses Konzept soll angeb lich seit einigen Jahren vorliegen, doch es wurde keinerlei Reaktion darauf gezeigt.
Gespräche zwischen den Beteiligten. Auch dies ist in Übereinstimmung mit Herrn Finanzminister Anlass für mich, vor Ort zu gehen und diese Dinge in der Gesprächs runde zu behandeln. Ich habe zugesagt, dass dieses Ge spräch kurzfristig stattfinden wird.
Herr Staatssekretär, ich frage die Bayerische Staatsregierung: Wie entwickeln sich die Steuereinnahmen 2004 verglichen mit dem Haushaltsplan 2004, und welche Prognose gibt die Staatsregierung für den weiteren Verlauf des Jahres?
Ver ehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Kollege Mütze, in den ersten fünf Monaten des Jahres 2004 haben die Steuer einnahmen in Bayern 9962,9 Millionen Euro betragen. Das sind 462 Millionen Euro oder 4,9 % mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum. Im Nachtragshaushalt ist ein Plus von 2,6 % eingeplant. Rein rechnerisch haben wir in den ers ten fünf Monaten danach 219 Millionen Euro mehr einge nommen. Allerdings müssen wir deshalb im Laufe dieses Monats im Länderfinanzausgleich für das erste Quartal 2004 188 Millionen Euro nachzahlen.
Eine sichere Vorhersage der Gesamtsteuereinnahmen ist angesichts der anhaltend schwankenden Entwicklung der Steuereinnahmen nicht möglich. Nach der Mai-Steuer schätzung kämen auf den Freistaat Bayern im Jahr 2004 gegenüber den Ansätzen im Nachtragshaushalt Steuer ausfälle von 140 Millionen Euro zu. Trotz dieser für 2004 prognostizierten Steuerausfälle von 140 Millionen Euro gehe ich aufgrund der in Bayern etwas günstigeren IstEntwicklung der ersten Monate allerdings davon aus, dass wir 2004 mit den Ansätzen im Nachtragshaushalt 2004 richtig liegen.
Keine weiteren Fragen mehr? - Dann rufe ich die Frage Nummer 3 von Herrn Kollegen Boutter auf. Bitte, Herr Kollege.
Herr Präsident, Herr Staatssekre tär! Ich frage die Bayerische Staatsregierung: Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, um im Bereich der staatlichen Einrichtungen und Beteiligungen mehr Ausbildungsplätze als bisher anbieten zu können; besteht Bereitschaft, die dort vorhandenen Ausbildungskapazitä ten im Interesse der jungen Menschen besser auszu schöpfen, und was spricht beispielsweise dagegen, bei der Bereitschaftspolizei in Würzburg auch außerhalb der Kfz-Werkstätten handwerkliche Ausbildungsplätze einzu richten, nachdem dort auch in den Bereichen Küche, Garten, Elektro, Sanitär/Heizung usw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechender Ausbildereignung be schäftigt sind?
Ver ehrter Herr Präsident, verehrter Herr Kollege, der Freistaat Bayern leistet mit der Ausbildung bei den Beamten bereits einen großen Beitrag zur Ausbildung. So wurden im Jahr 2001 2423, im Jahr 2002 3251 und im Jahr 2003 2899 Beamtenanwärterinnen und -anwärter neu eingestellt. Im Jahr 2004 haben 1779 Beamtenanwärterinnen und Be amtenanwärter eine Einstellungszusage erhalten.
Im mittleren und gehobenen Dienst erfolgt die Ausbildung in der bayerischen Staatsverwaltung seit Jahrzehnten bedarfsorientiert. Hierzu wird zum einen die absehbare zukünftige Personal- und Planstellenentwicklung fortlau fend überprüft, und zum anderen werden als Ergebnis alljährlich so viele Einstellungen von Anwärtern zugelas sen, wie für deren Übernahme nach dem Bestehen der jeweiligen Laufbahnprüfung voraussichtlich besetzbare Planstellen zur Verfügung stehen.