Mittlerweile hat Niedersachsen hierzu ein Gesetz beschlossen. Es sollte Sie stutzig machen, dass das Kabinett der Bundesregierung – an der die beiden großen Fraktionen in diesem Hause beteiligt sind, wenn ich richtig informiert bin – ein Energieleitungsausbaugesetz im Juni vorgelegt hat, das die Verkabelung gesetzlich regelt. Interessant ist, dass darin auch Abstände zu Wohnbebauungen bei der Errichtung neuer Leitungen vorgeschrieben sind, bei denen dann eine Erdverkabelung vorgenommen werden muss. Interessant ist auch, dass sich Thüringen offensichtlich besser als Bayern um seine Bevölkerung kümmert; denn ein Teil der Südwest-Kuppelleitung ist nämlich in diesem Gesetz aufgeführt und für die Erdverkabelung vorgesehen. Daran hätten Sie sich ein Beispiel nehmen können.
Sie sehen, dieses Bundesgesetz hat, wenn es denn Recht werden sollte, Auswirkungen auf Bayern und diesen konkreten Fall. Eon hat sich dazu schon geäußert. Die Debatten im Ausschuss zu diesem Thema waren kurios. Die CSU argumentiert auf einmal ökologisch und macht sich Sorgen um die Erwärmung in der Erde durch Hochspannungsleitungen. Sie hat außerdem völlig falsche Fakten und völlig überzogene Kostenschätzungen vorgebracht.
Nach diesen Debatten in den Ausschüssen frage ich mich, warum Sie sich eigentlich so gegen dieses Gesetz sträuben. Sie werden hier wieder einmal von Ihrer Kanzlerin überholt. Die CDU ist in dieser Hinsicht weiter als
werden wollte. Die Union in Niedersachsen sagt, dass es ihr um den vorsorgenden Schutz der Wohnumfeldqualität und des Landschaftsbildes ginge.
Niedersachsen hat bereits vor einem Jahr, im Juni 2007, ein Erdkabelgesetz mit der Mehrheit der Union beschlossen.
Warum erklären Sie uns, dass Sie keine Fähigkeiten, kein Wissen und keine Kenntnisse haben, wenn die CDU in Niedersachsen dafür stimmt? Sagen Sie das doch Ihren Kolleginnen und Kollegen der CDU in Niedersachsen. Wir geben gerne weiter, dass Sie sogar den Ministerpräsidenten Wulff und Ihre Unionskollegen in Niedersachsen bei Ihrer Kritik einbeziehen.
Wir wollen einen vorsorgenden Schutz der Wohnumfeldqualität und des Landschaftsbildes in Bayern. Es geht uns um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Wenn es um die Fichtelgebirgs-Autobahn geht, stellt sich Innenminister Herrmann in Oberfranken hin und sagt: Nicht gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger, nicht über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg. Ich würde mich freuen, wenn sich auch bei diesem Thema ein Vertreter der Staatsregierung in Oberfranken hinstellen und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sagen würde: Nicht mit uns, mit uns keine Hochspannungsleitung, keine 380-kV-Leitung gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger. Es besteht Handlungsbedarf, und ich fordere Sie auf, in Bayern und Berlin dazu tätig zu werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte dazu nur ganz kurz sagen: Sie glauben schlicht und einfach, dass es keine Rolle spielt, was etwas kostet. Sie wollen dem Verbraucher etwas aufzwingen.
Für Sie spielt es keine Rolle. So handeln Sie immer. Sie sind weit von den Bürgern entfernt. Wir sind näher dran. Ich empfehle nochmals die Ablehnung dieses nicht vernünftigen Gesetzentwurfes.
Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der GRÜNEN auf Drucksache 15/10543 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt auf Drucksache 15/11119 die Ablehnung. Wer entgegen dieser Empfehlung dem
Erdverkabelung gesetzt haben. Hier heißt es, die Kosten dafür würden auf alle Stromkunden umgelegt. Sie beliefen sich jährlich auf gut 80 Cent je Verbraucher. Ich wiederhole: Jährlich gut 80 Cent je Verbraucher. Das sind die Kosten. Es ist also finanziell und technisch möglich.
Sie haben sich wohl nicht intensiv mit dieser Thematik beschäftigt. Vielleicht sollten Sie sich etwas kundiger machen.
Zu unserer ersten Zielsetzung: Wir wollen, bevor wir darüber diskutieren, ob es zu einer unterirdischen Verlegung der 380-KV-Leitungen kommt, die Prüfung der Nulllösung vorschalten. Das gilt auch in diesem konkreten Fall für die Südwest-Kuppelleitung, die nicht nur Thüringen betrifft, sondern auch bayerische Bürgerinnen und Bürger, speziell in Oberfranken. Wir wollen nach wie vor eine Prüfung der Notwendigkeit und der Sinnhaftigkeit der von der Eon-Netz-AG und von Vattenfall geplanten Hochspannungsleitung durch Oberfranken erreichen. Ich schließe mich Frau Kollegin Gote an: Ich fordere sowohl die Staatsregierung als auch die CSU zum wiederholten Male auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen.
Hier könnten Sie Ihre angebliche Stärke und Durchsetzungskraft in Berlin beweisen. Sie sollten sich dafür einsetzen, dass die Südwest-Kuppelleitung nicht nur auf thüringischer Seite unterirdisch verlegt wird, sondern auch auf bayerischer Seite. Hier geht es um einen vorsorgenden Schutz der Bürgerinnen und Bürger, nicht nur in Thüringen, sondern auch in Bayern.
Eigentlich müssten Sie Ihrer Verpflichtung nachkommen, die Bürgerinnen und Bürger in Bayern zu schützen. Sie sind doch so stark und so gut.
Sie sollten sich entsprechend durchsetzen. Schließlich haben Sie die Bundeskanzlerin und unseren Umweltminister auf Ihrer Seite.
Frau Kollegin Biedefeld, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Graf von und zu Lerchenfeld?
Nein. Keine Zwischenfragen. Er kann sich gerne noch einmal zu Wort melden. Er hat noch Redezeit übrig, weil er sich so kurz gefasst hat.
Ich verweise auf Niedersachsen. CSU und Bayern vorne? Von wegen. Der Ministerpräsident Christian Wulff sagte, dass Niedersachsen auf diesem Feld Referenzland
Änderungsantrag der Abg. Georg Schmid, Prof. Dr. Walter Eykmann, Manfred Ach u. a. (CSU) (Drs. 15/10811)
Es wurde vereinbart, dass keine Aussprache stattfindet. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10605, der Änderungsantrag auf Drucksache 15/10811 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 15/11093 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der Maßgabe weiterer Änderungen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 15/11093. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Damit einstimmig so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke. Die Gegenprobe! – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Damit einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel „Bayerisches Beamtengesetz“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 15/10811 seine Erledigung gefunden.
Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Geodateninfrastrukturgesetzes (BayGDIG) (Drs. 15/10670) – Zweite Lesung –
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Erster Redner: Kollege Kiesel.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Bayerischen Geodateninfrastrukturgesetz wird der Ausbau der ressortübergreifenden Geodateninfrastruktur in Bayern ermöglicht und wird die Verwendung von Geodaten für Wirtschaft, Verbände, Bürger und Verwaltung im Sinne eines effizienten EGovernment erleichtert. Aufbauend auf internationalen Standards erfolgt mit der Bereitstellung von Basiskom
Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Stiftungsgesetzes (Drs. 15/10528) – Zweite Lesung –
Änderungsantrag der Abg. Peter Welnhofer, Philipp Graf von und zu Lerchenfeld u. a. (CSU) (Drs. 15/10972)
Mir wurde mitgeteilt, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, dass keine Aussprache stattfindet. Dann kommen wir zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10528, der Änderungsantrag auf Drucksache 15/10972 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses auf Drucksache 15/11148 zugrunde.
Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 15/11148. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Niemand. Damit ist mit der Mehrheit der CSU-Fraktion der Gesetzentwurf beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form vorzunehmen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Stiftungsgesetzes“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 15/10972 seine Erledigung gefunden.
Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Beamtengesetzes (Drs. 15/10605) – Zweite Lesung –