dieser Legislaturperiode wird dies nicht mehr zu schaffen sein. Aber ich hoffe, dass in der nächsten Legislaturperiode den Erkenntnissen des schriftlichen Berichts, in dem das Problem zwar wunderbar beschrieben ist, aber keine Lösungen stehen, Taten folgen.
Ich würde mir wünschen, dass man endlich einmal auch vonseiten der Staatsregierung Ansätze fände, dass die Staatsregierung uns bei der Lösung behilflich wäre, wenn schon unsere Lösungsansätze nicht angenommen werden. Wir haben 2007 eine Änderung verlangt, die GRÜNEN haben jetzt eine Änderung verlangt. Sie lehnen immer alle ab, aber eine eigene Lösung haben Sie nicht. Alle sagen in ihren Sonntagsreden immer: Die Kinder sind unsere Zukunft. Jetzt könnten Sie einmal beweisen, dass es so ist.
Wir kommen zur Abstimmung. Zugrunde liegt der Initiativgesetzentwurf, Drucksache 15/10631. Der federführende Ausschuss empfiehlt auf Drucksache 15/11121 die Ablehnung. Wer entgegen dieser Empfehlung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU.
Gesetzentwurf der Abg. Herbert Ettengruber, Christian Meißner, Martin Fink u. a. u. Frakt. (CSU) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 15/10637) – Zweite Lesung –
Ich eröffne die Aussprache. Es sind fünf Minuten Redezeit pro Fraktion vereinbart. Das Wort hat Herr Kollege Meißner.
Ich will mich auch kurzfassen. Wir haben heute die Zweite Lesung der Änderung des Kommunalabgabengesetzes und geben damit, glaube ich, ein deutliches Signal, dass wir nicht wollen, dass Schüler, Auszubildende, Studenten oder Berufsanfänger mit geringer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zur Zweitwohnungsteuer insbesondere in großen Städten herangezogen werden.
Lesen tut es sich furchtbar, das will ich gerne zugeben. Aber eine der vielen Erfahrungen für mich persönlich aus diesem Projekt ist gewesen: Wenn man sich ans deutsche Steuerrecht, sei es auch auf Landesebene und sei es auch eine kommunale Aufwandsteuer, heranmacht,
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Meißner, nicht alles, was gut gemeint ist, ist auch gut gemacht. Eine Punktlandung hatten Sie allenfalls bei der Redezeit. Ihr Gesetz klingt kompliziert, trifft aber nicht die, die Sie treffen zu wollen vorgeben.
Die Bürgermeister haben es bei der Anhörung im Kommunalausschuss deutlich gemacht: Es handelt sich um einen Gesetzesvorschlag mit einem enormen Verwaltungsvollzugsaufwand, mit erheblichen Umgehungsmöglichkeiten und mit vorprogrammierten Ungerechtigkeiten.
Wir werden die Situation haben, dass Millionäre, die von ihren Kapitaleinkünften leben, von der Zweitwohnungsteuer befreit werden, während der dienstabgeordnete Polizeibeamte, der pendeln muss, aber betroffen ist, zahlen muss. Der Hintergrund ist, dass Sie die Einkommen nach dem Steuerbescheid bemessen, und im Steuerbescheid stehen verschiedene Kapitalerträge nicht drin.
Eine praktikable Lösung, die genau die entlasten soll, die Sie entlasten wollen, ist dies nicht. Sie produzieren neue Ungerechtigkeiten. Sie entlasten die Millionäre und belasten die Berufspendler. Lassen Sie sich etwas Gescheiteres einfallen. Produzieren Sie nicht undurchdachte Schnellschüsse.
Herr Präsident, meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann ja verstehen, Frau Kollegin Kamm, dass Ihnen nicht recht ein gutes Argument eingefallen ist, warum Sie dagegen sein sollten. Aber dass Ihnen jetzt nichts anderes mehr eingefallen ist, als der CSU und der SPD vorzuwerfen, wir wollten die Millionäre entlasten,
Ist Ihnen bewusst, dass das in der Anhörung im Innenausschuss genau der Vorwurf der Bürgermeister der Fremdenverkehrsgemeinden war?
Die Sorge, die man da hat, verkenne ich nicht. Ich möchte auch als ganz klares Signal geben: Wir wollen weiterhin, dass die Zweitwohnungsteuer von denjenigen erhoben wird, die wir als Gesetzgeber im Kopf hatten. Wenn jemand, der gut situiert ist, in einer schönen Gegend Bayerns eine Zweitwohnung unterhält, dann soll er auch zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Aber ich glaube, dass sich die allermeisten Bürgermeister im Gemeindetag mit dem Gedanken anfreunden können, dass Personen mit unter 25 000 Euro oder bei Eheleuten unter 33 000 Euro für eine solche Besteuerung nicht herangezogen werden sollen. Ich glaube, da sind wir sehr schnell beieinander.
Der Gesetzentwurf kommt aus dem Parlament. Wir haben gemeinsam daran gefeilt. Ich bedanke mich für die sehr ernsthafte und konstruktive Debatte, weil es kein leichtes Thema ist, die wir jederzeit fair miteinander geführt haben. Herzlichen Dank auch an die SPD. Kollege Schindler, ich gehe davon aus, daran hat sich nichts geändert, dass die SPD mitmacht.
Frau Kollegin Kamm, ich habe im federführenden Ausschuss sehr genau zugehört. Aber die Gründe, aus denen die GRÜNEN dagegen sind, verstehe ich nach wie vor nicht. Man kann mehr wünschen oder anderes wünschen. Aber ich habe Ihrer Begründung bisher nicht entnehmen können, was die GRÜNEN dagegen haben.
Dank auch an Innenminister Herrmann, der schon als Fraktionsvorsitzender der CSU daran mitgefeilt hat und das Ganze nun als Innenminister begleitet.
Meine Redezeit ist zu Ende – eine Punktlandung. Ich bitte um Zustimmung in der jetzt vorliegenden Form.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich mache es jetzt ganz kurz und sage nur zwei Dinge.
Ich hoffe, dass das nicht der Einstieg in die Abschaffung der Zweitwohnungssteuer ist, weil die Gemeinden, die betroffen sind, plausibel gesagt haben: Wir kriegen dann weniger und müssen mehr Personal leisten, aber dessen ungeachtet werden wir zustimmen.
Ich schenke Ihnen jetzt vier Minuten und 30 Sekunden und erwarte dafür Ihr Entgegenkommen an anderer Stelle.
Wir müssen nun ein Stück weit dagegen einschreiten. Deshalb ist es richtig, dass das jetzt insoweit korrigiert wird. Ich denke auch an die jungen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, zum Beispiel solche aus Niederbayern oder aus der Oberpfalz,
ihre Heimat aber immer noch zu Hause sehen. Wenn sich diese dann in München eine kleine Zweitwohnung nehmen, dürfen Sie dafür zu allem Überdruss auch noch Zweitwohnungsteuer zahlen.
Das ist in der Tat eine Fehlentwicklung. Ihr will die CSUFraktion mit ihrem entsprechenden Änderungsantrag gerecht werden. Ich halte das für eine gute Konzeption. Ich unterstütze nachdrücklich, dass mit diesem Gesetzentwurf jetzt jedenfalls einem Teil der Fehlentwicklungen vorgebeugt wird.
Herr Staatsminister, ich habe keine Lücke gefunden, um Sie zu fragen, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen. Frau Kollegin Kamm macht nun eine Zwischenbemerkung. Frau Kollegin.