Protocol of the Session on July 3, 2008

Ich komme nun zu den Berichten der Vorsitzenden der einzelnen Fachausschüsse.

Herr Kollege Kaul, Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz, berichtet, dass auch in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode bei den Petitionen weiterhin die klassischen Umweltbelange überwogen: Wasserver- und -entsorgung, Luft, Lärm, Natur- und Bodenschutz sowie nicht ionisierende Strahlen. Dabei sind die Mobilfunkeingaben in der jüngeren Vergangenheit tendenziell rückläufig.

Mit zwei Petitionen sollte das Bundesbodenschutzgesetz eingehend geändert werden, damit gutgläubige Zustandsstörer für die Sanierung von Altlasten finanziell nicht herangezogen werden können. Hintergrund der Petitionen war ein Wohngebiet mit 31 Grundstücken, auf denen im Zeitraum von 1814 bis 1931 eine Farbenproduktion betrieben wurde und die noch heute massiv mit Schwermetallen belastet sind. Eine daraufhin von Bayern gestartete Bundesratsinitiative blieb erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Februar 2000 festgestellt, dass ein Grundstückseigentümer die Sanierungskosten auch dann grundsätzlich zu übernehmen hat, wenn er die Altlast nicht selbst verursacht hat, die finanzielle Belastung für ihn aber zumutbar sein muss. In jahrelangen Diskussionen – Kollege Meißner kann davon ein Lied singen – ging es darum, die Zumutbarkeitsgrenze auszuloten. Die betroffenen Bürger empfanden die Gesetzeslage freilich als höchst ungerecht und einer Enteignung gleichkommend. Der Umweltausschuss hat im Rahmen der Petitionen den bayernweit größten bewohnten Altlastenfall intensiv begleitet und mehrfach eingehend erörtert. Flankierend wurden in der heißen Phase eine Reihe aufeinander aufbauender Gespräche vor Ort, im Landratsamt und im Bayerischen Landtag geführt, um die teilweise sehr verfahrene Situation wieder in geordnete Bahnen zu lenken und voranzubringen. Ziel war es, die Bürger höchstmöglich zu entlasten, ohne die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Blickfeld zu verlieren. Der gefundene Kompromiss, nämlich die Beteiligung der Grundstückseigentümer mit 13,33 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche – ein Drittel des Grundstückswertes – wurde vom Umweltausschuss mehrheitlich begrüßt.

der Homepage des Landtags. Ich danke Herrn Landtagspräsidenten Alois Glück, der meinen entsprechenden Hinweis zeitnah aufgegriffen hat. Wenn Sie sich aufschalten – einige Kolleginnen und Kollegen sitzen mit eingeschaltetem Laptop hier –, können Sie den neuen Internetauftritt des Landtags sehen, mit dem der Zugang noch einmal verbessert wurde, da er nicht nur auf der Startseite, sondern über zwei weitere Menüpositionen gegeben ist. Ich begrüße das sehr. Dies trägt zum Stellenwert bei, der der Petition als der klassischen Verbindung zwischen den Bürgern auf der einen Seite und dem Parlament auf der anderen Seite zukommt.

Zu begrüßen ist aus meiner Sicht die vom Landtagsamt für die zu Beginn der neuen Wahlperiode geplante Einführung der elektronischen Petitionsakte. Einige werden davon noch nichts gehört haben. Im Zuge der Modernisierung des bestehenden Petitions-EDV-Systems ist beabsichtigt, künftig die gesamte Petitionsakte in elektronischer Form zu erfassen und den Nutzern zur Verfügung zu stellen. Dies macht mittelfristig die Papierakte überflüssig und damit manche Aktenschlepperei von leidgeplagten Berichterstattern, setzt aber auf der anderen Seite voraus, dass wir uns irgendwann mit der entsprechenden technischen Ausstattung bei der Ausschusssitzung anfreunden und statt Papier unseren Laptop zur Berichterstattung benutzen.

(Prof. Dr. Hans Gerhard Stockinger (CSU): Sehr gut!)

Ob dies dann auch alles schneller gehen wird wie bisher und ob die Fälle übersichtlicher werden, bleibt gleichwohl abzuwarten, Herr Kollege.

Meine nächste Anmerkung bezieht sich auf die Effizienz des Petitionsverfahrens. Bayern und Niedersachsen sind die einzigen Bundesländer, die Petitionen in einem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden und bei bestimmter sachspezifischer Zuordnung im jeweiligen Fachausschuss behandeln. Die übrigen Parlamente behandeln alle Eingaben im Petitionsausschuss. Für die Behandlung der Petitionen in den Fachausschüssen spricht meines Erachtens ganz klar die Verbindung der Petitionsbehandlung mit den entsprechenden Anträgen und Gesetzen und der Sachverstand der Kolleginnen und Kollegen in den Fachausschüssen.

Erklärungsbedürftig ist die Tatsache, dass die Zuteilung der dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden zu gegangenen Eingaben in den letzten Wahlperioden zurückgegangen ist. Derzeit liegen wir bei einem prozentualen Anteil von 28 % der Eingaben. Es gibt hierfür verschiedene Ursachen, wie den Rückgang der früher zahlenmäßig stärkeren Ausländerpetitionen, aber auch, Kolleginnen und Kollegen, eine deutliche zahlenmäßige Zunahme der Begleitpetitionen bei Gesetzgebungs- und Planungsvorhaben, sodass sich das prozentuale Verhältnis verschiebt.

Die relative Zunahme der Petitionen in den Fachausschüssen führt zu einer Verfahrensverlängerung – das werden alle nachvollziehen können –, da dort wegen vor

hohem Niveau geblieben ist. Schwerpunkte in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode sind die Bereiche Zuteilungsrichtlinien für Verwaltungsangestellte an Schulen, Auswirkungen des Tarifvertrages öffentlicher Dienst auf Familien, Teilzeitbeschäftigte, Beförderungssituation des Personals, Auswirkungen des neuen Beihilferechts usw.

Herr Kollege Wahnschaffe berichtet aus dem Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik, dass es durchgehend zahlreiche Eingaben zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz gegeben hat. Es gingen zum Teil auch Massenpetitionen mit Unterschriftenlisten ein. Ich habe Ihnen eingangs die Anzahl der Unterschriften genannt. Die Petenten kamen aus dem Kreis der Träger und der Beschäftigten der Kindertagesstätten und der Eltern. Gegenstand der Beschwerden waren unter anderem Basiswerte, Gewichtungsfaktoren und die Gastkinderregelung. Bezüglich der letzteren konnte der Ausschuss in einigen Fällen dazu beitragen, dass für die Petenten positive Entscheidungen getroffen wurden.

Ein Thema war auch der Nichtraucherschutz. Es kamen Petitionen von Bürgern, die zum Teil dafür, zum Teil aber auch dagegen waren oder die sich, seit die gesetzlichen Regelungen in Kraft sind, kritisch mit dem Vollzug der gesetzlichen Regelungen auseinandersetzten.

In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass auch sehr junge Bürger Petitionen an den Bayerischen Landtag richten. So hat zum Beispiel eine 11-jährige Schülerin in einer Petition beklagt, dass sie sich beim Besuch von Fußballspielen im easyCredit-Stadion in Nürnberg durch den Zigarettenrauch beeinträchtigt fühlt. Hier konnte aufgrund der eindeutigen Rechtslage leider nicht abgeholfen werden.

Weitere Schwerpunkte der Petitionen lagen in den Bereichen der Sozialversicherung und des Wohlfahrtswesens. Natürlich gab es eine Vielzahl von Petitionen aus den Bereichen Hartz IV und Sozialhilfe.

Aus dem Bereich des Gesundheitswesens gab es 208 Petitionen von praktischen Ärzten aus Bayern, die sich für die Einführung der Bezeichnung „Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin“ einsetzten. Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, dass die Problematik von der Bayerischen Landesärztekammer in deren Zuständigkeit zu lösen sei.

Es gibt durchaus auch Aprilscherze, die Gegenstand von Petitionen sind. Aber aufgrund der fortgeschrittenen Zeit will ich darauf jetzt nicht eingehen.

Kollege Schindler berichtet aus dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen über Petitionen zur seinerzeitigen Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes.

Im Verfassungsausschuss, dem auch ich angehöre, gab es natürlich auch eine Vielzahl von Petitionen, die sich mit Gerichtsverfahren auseinandersetzen. Die Petitionen richten sich gegen vermeintliche oder tatsächliche Fehlentscheidungen von Richtern oder gegen eine lange Dauer von Gerichtsverfahren. Wir haben da immer nur

Bei einer weiteren Petition wegen eines geplanten Baues eines Pkw-Fahrertrainingszentrums im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald teilte der Umweltausschuss die Bedenken des Petenten und hat die Eingabe der Staatsregierung zur Würdigung überwiesen, wobei ein Alternativstandort bei der Prüfung zu berücksichtigen war. Bei einer rechtsaufsichtlichen Überprüfung war die Regierung von Niederbayern zu dem Ergebnis gekommen, dass kein Grund bestand, die Entscheidung für die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald zu beanstanden. Die untere Naturschutzbehörde hatte im Verlauf des Verfahrens erhebliche naturschutzfachliche Bedenken vorgetragen und insbesondere auf die Entwertung der Erholungsfunktion des Gebiets hingewiesen. Die Firma hat anschließend von ihren Planungen im Bayerischen Wald Abstand genommen.

Kollege Brunner berichtet aus dem Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten in der laufenden Legislaturperiode von einer Vielzahl Themen. Die Palette reichte von Flurneuordnungsverfahren, die auch in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode wieder zu zahlreichen Ortsterminen und Diskussionen geführt haben, bis hin zur Zurückzahlung von Startbeihilfen und Zuwendungen aus dem Kulturlandschaftsprogramm. Angesprochen wurden unter anderem auch Belange des Weinbaus, der Fischerei, der Jagd und der Imkerei. Ein besonderes „Schmankerl“ bot die Aufarbeitung der Rechtskonstellation im Zusammenhang mit dem sogenannten Nutzungsrechtewald, der Holznutzung von acht sogenannten Rechtlern. Das Wort gibt es tatsächlich, und das Recht reicht bis ins Mittelalter zurück.

Einen besonderen Schwerpunkt bildete erneut die grüne Gentechnologie. So befasste sich der Ausschuss zum Beispiel bei den Beratungen zum Landesentwicklungsprogramm mit einer Sammelpetition mit mehr als 25 000 Unterschriften. Es sollte erreicht werden, die gentechnikfreie Landwirtschaft als Ziel der Landesplanung festzuschreiben.

Der Landwirtschaftsausschuss befasste sich sehr intensiv mit den Anliegen. Das spiegelt sich auch in einer Berücksichtigungsquote von rund 8 % wider, wie sie in keinem anderen Ausschuss gegeben ist, und was auch andere Gründe haben könnte, wie jeder nachvollziehen kann. Auch ist es erfreulich, dass es gelingt, vor dem Hintergrund einer vorliegenden Petition die Staatsregierung zu mutiger Kreativität zu ermutigen, wie mir der Vorsitzende schreibt und den Ermessensspielraum auszuloten, sodass Eingaben bereits während des Petitionsverfahrens ihre positive Erledigung finden können.

Der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes steht mit der Gesamtzahl der eingehenden Eingaben an dritter Stelle. Die Zahl der Eingaben im Bereich des öffentlichen Dienstes hat stark zugenommen. Ich darf in dem Zusammenhang erwähnen, dass wir insgesamt 608 000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern haben. Das sind 4,9 % der Gesamtbevölkerung.

Herr Kollege Prof. Dr. Eykmann berichtet, dass die Berücksichtigungsquote mit knapp 3 % im Ausschuss auf

und Freude – so empfinde ich es, und ich glaube, viele Kolleginnen und Kollegen können das bestätigen – als so manche politische Auseinandersetzung. Nicht zuletzt deshalb arbeiten viele Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sehr gern mit.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Arbeit mit den Petitionen auch in der nächsten Wahlperiode im Bayerischen Landtag eine ihrem Stellenwert angemessene Rolle spielen wird und dass diese unsere gemeinsame, ausschließlich an der Sache orientierte Arbeit dazu beiträgt, dass unsere Bürgerinnen und Bürger mit Achtung und Anerkennung über die Arbeit im Bayerischen Landtag sprechen.

(Beifall bei der CSU)

Im Namen des Hohen Hauses danke ich Ihnen für diesen Bericht.

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Pro Fraktion ist eine Redezeit von 10 Minuten vereinbart. Als Erstem darf ich dem stellvertretenden Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Kollegen Werner, das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Erst einmal sage ich ein herzliches Dankeschön für das Lob und die Blumen an unseren Vorsitzenden. Ich rate aber zum Abwarten; denn, Herr Kollege König, die Legislaturperiode ist noch nicht zu Ende.

Eines ist richtig, und ich kann den Bericht unseres Vorsitzenden weitgehend unterschreiben. Das Klima ist bei uns sehr gut. Das möchte ich ausdrücklich sagen. Das liegt aber vielleicht auch daran, dass wir in dieser Legislaturperiode nur noch ganz wenige ausländerrechtliche Fälle zu bearbeiten haben; über solche Fälle haben wir uns in früheren Jahren immer gefetzt.

Gut ist auch, dass, was schon sehr lange überfällig war, endlich die Härtefallkommission eingesetzt wurde. Ich sage ausdrücklich: Es ist schade, dass sich die Staatsregierung so lange dagegen gewehrt hat, die Härtefallkommission in Bayern als letztem Bundesland einzuführen. Wir haben inzwischen für viele Petenten, die noch vor drei, vier Jahren gnadenlos abgeschoben worden wären, etwas tun können. Ich glaube, das ist gut so.

Was mir nicht so gut gefällt wie unserem Vorsitzenden, ist die geringe Zahl der Berücksichtigungen. Es ist nicht so, dass wir vorgeschlagen hätten, dass zum Beispiel 10 % oder 15 % der Petitionen zu einer Berücksichtigung führen müssten. Aber die genannten 2 % sind schon etwas mager. Ich habe manchmal den Eindruck, die Vertreter der Staatsregierung fürchten einen Berücksichtigungsbeschluss wie der Teufel das Weihwasser. Etwas mehr Selbstbewusstsein des Ausschusses würde uns guttun.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

eine beschränkte Einwirkungsmöglichkeit. Uns ist es nicht möglich, in die Unabhängigkeit der Gerichte einzugreifen. Das stößt bei den Petenten nicht immer auf Verständnis.

Kollege Pschierer vom Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie berichtet von Schwerpunkten der Petitionen zu geplanten Windanlagen, zum Bau von Umgehungsstraßen sowie von 93 Eingaben von mehr als 1000 Petenten im Zusammenhang mit den Beratungen zum Landesentwicklungsprogramm im Jahr 2006. Dazu wurden fünf Ortstermine durchgeführt. Es gab Petitionen zu den Ladenöffnungszeiten und zum Schutz des Sonntags.

Kollege Professor Dr. Waschler vom Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport berichtet von Petitionen zur Lernmittelfreiheit und zum Büchergeld. Zunächst kamen die Petitionen von den Eltern. Später kamen Petitionen von Sachaufwandsträgern, die vom Freistaat Bayern mehr Geld haben wollten, nachdem die Abgabe seitens der Staatsregierung freigestellt worden war. Natürlich gab es auch Eingaben zum achtjährigen Gymnasium und zu den Teilhauptschulen I.

Kollege Spaenle berichtet insbesondere von Eingaben zur Vollzugspraxis der Gebühreneinzugszentrale und verweist darauf, dass der Ausschuss noch im Juli dieses Jahres eine Anhörung zu diesem Themengebiet durchführen wird.

Kollege Ettengruber berichtet aus dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit einerseits von Eingaben zu kommunalen Angelegenheiten, aber auch zum Themenbereich innere Sicherheit. Zu kommunalen Angelegenheiten gab es zahlreiche Eingaben gegen die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer. Es gab auch wieder viele Eingaben, die Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitungsanlagen zum Inhalt hatten. Das sind für den Ausschuss schwierige Fälle, zumal wenn es sich um Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung handelt, wo der Staat keine Einwirkungsmöglichkeit hat.

Auf dem Gebiet der inneren Sicherheit und Ordnung lag der Schwerpunkt bei Beschwerden gegen Maßnahmen von Polizeibeamten sowie gegen Anordnungen der Sicherheitsbehörden im Zuge des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes.

Soweit dieser bunte Strauß von Themen und Schwerpunkten aus den Fachausschüssen. Natürlich gäbe es dazu noch vieles auszuführen. Dies will ich aber nicht tun.

Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Nicht nur bei den erfolgreichen Petitionen, sondern gerade auch bei den Fällen, in denen wir das negative Ergebnis der Verwaltung nur bestätigen konnten, sind die sorgsame Beschäftigung der Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten mit den Bürgeranliegen und die in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle einstimmige Beschlussfassung ein unverzichtbarer Dienst an den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land. Dieser eher unscheinbare Dienst für die Bürger bringt trotz aller Kleinarbeit oft mehr Befriedigung

dass der eine 3,5 Stunden in der Woche länger arbeiten muss als der andere, und das praktisch für das gleiche Geld.

In vielen Polizeidienststellen, meine Damen und Herren, ist buchstäblich Feuer unterm Dach. Es herrscht eklatanter Personalmangel. Ersatz steht nicht zur Verfügung, weil die Ausbildungszahlen drastisch zurückgefahren wurden. Jetzt dämmert’s langsam auch der Staatsregierung, nachdem vor Ort Protest laut wird. Die Staatsregierung kann aber im Moment nichts machen, weil keine fertig ausgebildeten Polizisten vorhanden sind. So fällt heuer beispielsweise in Ingolstadt, aber auch anderenorts die im September übliche Zuteilung neuer Kräfte aus. Ich wundere mich nur noch, was für eine Personalplanung das ist.

(Beifall bei der Abgeordneten Johanna Werner- Muggendorfer (SPD))

Meine Damen und Herren, Polizeiführer machen sich inzwischen sogar schon Sorgen um die Sicherheitslage. Trotzdem werden Petitionen aus diesem Bereich regelrecht abgeschmettert.

Als besonders gravierend haben sich die hektischen Aktivitäten der Staatsregierung im Bildungsbereich erwiesen mit der Folge, dass die Zahl der Petitionen spürbar angestiegen ist. Das betrifft zum Beispiel Petitionen gegen die Schließung von Teilhauptschulen. Mehrere Gemeinden haben sich bereits an uns gewandt. Sie haben Millionen in ihre Teilhauptschulen investiert und stehen jetzt vor leeren Klassenzimmern. Mit ihren Petitionen sind sie samt und sonders abgeblitzt. Wenn das so weitergeht, wird es bald auch die ersten Petitionen gegen die Schließung von ganzen Hauptschulen geben. Hunderte sind in ihrem Bestand gefährdet.

Ein besonders trauriges Kapitel war die Sache mit dem Büchergeld. Viele, viele Eltern beharrten auf der Lernmittelfreiheit und reichten Petitionen gegen das Büchergeld ein. Diese Petitionen wurden zwar negativ beschieden, letztlich aber führte der anhaltende Protest doch noch zum Einlenken bei der Mehrheit dieses Hauses. Das Büchergeld ist inzwischen abgeschafft. Das ist auch ein Verdienst der Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ein an der Zahl der Petitionen ablesbares Fiasko ist die Einführung des G 8. Auch in diesem Fall erlebten wir den Bruch eines hoch und heilig abgegebenen Wahlversprechens aus dem Wahlkampf 2003. Vor der Wahl hieß es noch „Machen wir nicht!“, und nach der Wahl konnte es Ihnen gar nicht schnell genug gehen. Zahlreiche Eltern, Lehrer und Schüler reichten daraufhin Petitionen ein. Zu miserabel vorbereitet war das Projekt. Es fehlte an Räumen, es fehlte an Lehrern, es fehlte an Schulbüchern, und es fehlte an vielem mehr. Woran es nicht fehlte, war der Stress für Schüler, Lehrer und Eltern.