Ich darf bitten, sich wieder zu setzen und auch hinten beim Ausgang die Konferenzen wieder einzustellen. Herr Abgeordneter Spitzner und Co., ich bitte, die Plätze einzunehmen, damit wir mit der Abstimmung fortfahren können.
Darf ich bitten, hinten bei der Türe die Gespräche einzustellen? Die Besprechung kann auch draußen stattfi nden; entweder draußen weitersprechen oder aufhören, eines von beiden.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 15/10894. Die Abstimmung erfolgt ebenfalls namentlich. Sie beginnt nun und dauert wiederum drei Minuten.
Sind alle Stimmen abgegeben? – Damit ist die Abstimmung abgeschlossen. Es wird außerhalb des Plenarsaales ausgezählt. Die restlichen Dringlichkeitsanträge
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Elften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Elfter Rund- funkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 15/10879) – Erste Lesung –
Auf die zunächst vorgesehene Aussprache wird in Absprache der Fraktionen verzichtet. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (Drs. 15/10392) – Zweite Lesung –
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurden dafür zehn Minuten je Fraktion vereinbart. Erster Redner: Herr Kollege Stockinger.
Herr Präsident, Hohes Haus! In Anbetracht der heute bevorstehenden großen Ereignisse möchte ich mich bemühen, die uns zugestandene Redezeit nicht zur Gänze auszuschöpfen.
Es geht um eine Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes. Mit der Hochschulrechtsreform aus dem Jahr 2006 wurden das Bayerische Hochschulgesetz und das Bayerische Hochschulpersonalgesetz neu gefasst. Beide Gesetze traten am 1. Juni 2006 in Kraft. Man kann jetzt schon sagen, dass es zwei erfolgreiche Gesetze für die Zukunft unserer Hochschulen in Bayern sind.
Zum 1. Oktober 2007 ist die Hochschulorganisationsstruktur vollständig auf das neue Recht umgestellt worden, womit die Implementierungsphase der Hochschulrechtsreform 2006 abgeschlossen worden ist. In der Zwischenzeit haben sich allerdings in einigen Bereichen des Hochschulrechts Änderungen und Notwendigkeiten ergeben, die sich aus der Praxis gestellt haben, insbesondere im Bereich des Eignungsfeststellungsverfahrens, bei Methoden zur Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs und Ähnlichem. All dies wurde in einem
Man hat diese festgestellten Anliegen durch Änderungen oder Hinzufügungen neuer Artikel oder Absätze in den Griff bekommen. So schafft man jetzt im neuen Absatz 6 des Artikels 44 des Bayerischen Hochschulgesetzes für Abiturientinnen und Abiturienten des letzten Jahrgangs des neunjährigen Gymnasiums die Möglichkeit, an Eignungsprüfungen und Eignungsfeststellungsverfahren bereits auf der Grundlage der Zeugnisse über die Ausbildungsabschnitte 12/1 bis 13/1 teilzunehmen, damit eine Aufnahme des Studiums im Sommersemester 2011 möglich ist. Auf diese Weise ersparen wir den jungen Leuten mindestens ein halbes Jahr ihrer Lebenszeit.
In Artikel 44 Absatz 4 des Bayerischen Hochschulgesetzes ist die Möglichkeit, in Studiengängen mit besonderen qualitativen Anforderungen Eignungsfeststellungsverfahren durchzuführen, ausgeweitet worden. Das ist in meinen Augen eine sinnvolle Erweiterung hin zur qualifi zierten Aufnahme von Studierenden an unseren Hochschulen.
Sehr bedeutend, insbesondere natürlich für die gesamte Bildungslandschaft in Bayern, ist die Erstreckung des fachgebundenen Hochschulzugangs auf Meister und Meisterinnen sowie Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfung und diesen Gleichgestellte, und zwar ohne Einschränkung. Bislang war dies nur für die 20 % der Prüfungsbesten eines Prüfungsjahrgangs möglich. Jetzt ist diese Beschränkung aufgehoben. Das ist ein weiterer Beweis für die Durchlässigkeit unseres Bildungssystems. Wenn mir dieser kurze Exkurs zur schulischen Bildung gestattet sei: Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass jemand, der von der Grundschule an die Hauptschule geht, tatsächlich ohne Probleme auch ein Studium an einer Hochschule absolvieren kann.
Wir haben den akademischen Grad „Dr. habil.“ wieder neu eingeführt. Diesen Grad gab es schon einmal; er war kurz weg, jetzt ist er wieder da. Das ist nicht unbedingt die wesentlichste Erweiterung des Gesetzes. Aber es gibt Leute, die davon einiges halten, und denen wollten wir nicht im Wege stehen. Wir haben deswegen den Artikel 65 geschaffen.
Wir haben auch die Schaffung einer eigenen Befreiungsquote von der Studienbeitragspfl icht für ausländische Studierende ohne Darlehensberechtigung eingeführt.
Ferner haben wir die Erhebung von Gebühren für besondere Aufwendungen für die Auswahl ausländischer Studienbewerber und Studienbewerberinnen im Ausland sowie für Eignungsprüfungen in künstlerischen Studiengängen mit besonderem Aufwand ermöglicht. Da passen wir uns internationalen Maßstäben an.
Wir haben zudem die Möglichkeiten zur Einteilung des Studienjahres weiter fl exibilisiert. Auch das kommt den Hochschulen entgegen.
Des Weiteren haben wir die Beseitigung der regelmäßigen Befristung eines Beamtenverhältnisses im Rahmen der Lehrprofessur und die Ermöglichung unbefristeter Dienstverhältnisse vorgesehen.
Diese von mir genannten wesentlichen Änderungen sind durch den federführenden Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur in seiner Sitzung am 23. April 2008 beraten und bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen zur Zustimmung empfohlen worden.
Der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes hat in seiner Sitzung vom 27. Mai mitberatend ebenfalls Zustimmung empfohlen mit demselben Stimmergebnis wie der federführende Ausschuss, allerdings mit der Maßgabe, dass § 2 des Hochschulpersonalgesetzes noch geändert wird. Dort soll Artikel 17 Absatz 3 des Hochschulpersonalgesetzes künftig folgende Fassung erhalten:
Unabhängig von den in Abs. 2 geregelten Verlängerungsmöglichkeiten soll das Beamtenverhältnis auf Zeit von Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen auf Antrag des Beamten oder der Beamtin bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je betreutem Kind verlängert werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen und die Verlängerung notwendig ist, um die nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen erfolgreich nachzuweisen.
Wir kommen dem Anliegen des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes gerne nach und setzen ein Herzensanliegen des Kollegen Prof. Dr. Eykmann auf diese Weise in Gesetzeskraft um.
Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, auch die anderen Ausschüsse haben mitberaten, sofern sie betroffen waren, und haben zugestimmt.
Ich empfehle Ihnen die Zustimmung in der Fassung des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen aus seiner 86. Sitzung vom 12. Juni 2008. Wir können sicher sein, dass wir auf diese Weise einen weiteren guten Beitrag zur Entwicklung unserer Hochschulen in diesem Land geleistet haben.
Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident! So erfolgreich war wohl die Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes doch nicht, wie es von Ihrer Seite immer dargestellt wird; denn sonst wären nicht die vielfältigen Nacharbeiten an diesem Hochschulgesetz erforderlich. Ich wünsche mir künftig für Gesetzgebungsverfahren, dass gründlicher gearbeitet wird und insbesondere auch soziale Aspekte von Studierenden stärker berücksichtigt werden. Hier muss man feststellen: Mit dem, was Sie vorlegen, übernehmen Sie erneut, wie schon so häufi g, Positionen der SPD, Sie übernehmen Positionen der Opposition. Diese wiederum mixen Sie mit Punkten, denen wir nicht zustimmen können, wir also insgesamt eine Situation haben, wo wir in Teilbereichen sagen: Schön, dass hier endlich unsere Position positiv aufgenommen wird. In anderen Bereichen müssen wir aber sagen: So geht es wieder gar nicht. Wir wünschen uns mehr Stringenz und eine deutlich klarere Linie. Insgesamt kann man sich in so einer Situation nur enthalten.
Nun zu den einzelnen Punkten, und ich werde versuchen, das einigermaßen zügig zu machen: Dass bereits im Sommersemester 2011 die Abiturienten ihr Studium beginnen können, halte ich für eine äußerst hilfl ose Maßnahme, den Studierendenberg, der auf uns durch den doppelten Abiturjahrgang zukommt, zu bewältigen. Ich sehe bis heute keine Maßnahmen, die tatsächlich hilfreich wären, die anwachsenden Studierendenzahlen ab 2011 zu bewältigen, die tatsächlich geeignet wären, auch die darauffolgenden Studienjahre so an den Hochschulen zu gestalten, dass tatsächlich qualitativ hochwertig und gut betreut studiert werden kann. Das ist eine hilfl ose Maßnahme, die Sie hier vorschlagen. Wir lehnen das ab. Das ist keine Maßnahme, die uns hilft, mit den auf uns zukommenden Problemen tatsächlich umzugehen.
Weiter soll es die Möglichkeit geben, die Eignungsfeststellungsverfahren zu erweitern. Hier bleibt die SPD natürlich bei ihrer Position. Diese heißt, das Abitur muss ausreichen, um zu studieren. Immer weitere Prüfungen, immer weitere Abwertungen des bayerischen Abiturs unterstützen wir nicht. Da muss ich Sie immer wieder fragen: Sind Sie tatsächlich der Ansicht, dass das bayerische Abitur nicht ausreicht, um ein Studium aufzunehmen? Sie widersprechen sich eigentlich selbst, wenn Sie immer wieder darlegen, dass die Qualität des Abiturs in Bayern doch so hoch sei. Auch dazu keine Zustimmung von unserer Seite.
Ganz anders sieht es bei der Öffnung des Hochschulzugangs für Meisterinnen und Meister aus. Wir begrüßen diese Entscheidung sehr. Von uns wurde diese Öffnung immer wieder gefordert. Es ist eine absolut
richtige Maßnahme, diesen Weg so zu beschreiten. Zu diesem Punkt volle Zustimmung von unserer Seite. Wir hätten uns allerdings von der CSU deutlich mehr Souveränität in der Vergangenheit erwartet, wenn es darum ging, Anträgen der Opposition zuzustimmen, die immer wieder in dieser Richtung gestellt wurden. Also da muss ich schon sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: etwas mehr Rückgrat und vielleicht auch mal eine Zustimmung sofort, anstatt ein paar Monate später, manchmal auch Jahre – manchmal dauert es bei Ihnen recht lange, bis die Dinge verstanden sind. Da würde ich mir für die Zukunft wünschen, dass solche Dinge schneller auf den Weg gebracht werden und hier nicht nur nach Parteitaktik entschieden wird.
Keine Einwände unsererseits gibt es zum „Dr. habil.“. Ich meine, das ist eine wünschenswerte und gute Maßnahme. Wir fi nden es auch richtig, dass es eine Befreiungsquote von Studienbeiträgen für ausländische Studierende gibt, wenn sie keine Darlehen erhalten können. Allerdings ist diese Maßnahme auch wieder halbherzig, weil Sie hier nur eine Quote von 20 % vorsehen, statt zu sagen, all diese ausländischen Studierenden sollten konsequenterweise befreit werden. Ihr Argument für Studienbeiträge ist immer, dass Sie sagen, es können schließlich entsprechende Darlehen aufgenommen werden, damit ist es keine soziale Härte. Sie bleiben damit nicht innerhalb Ihrer Logik stringent, sondern scheren aus. Wir fi nden es halbherzig, zu sagen, 20 % und nicht mehr. Also auch das ist etwas, was man anders und sinnvoller hätte gestalten können.
Besonders ärgerlich an diesem Gesetz fi nde ich die Gebühren für besondere Aufwendungen für die Auswahl ausländischer Studienbewerber. Das ist ein Wunsch der TU München, die ein Büro in Shanghai unterhält und für die Bewerbung der Studierenden gerne 50 Euro verlangen würden. Ich halte das geradezu für absurd. Wenn Sie etwas für die TU München tun wollen und der Ansicht sind, dass die Haushaltsmittel nicht ausreichen, dann bitte ich Sie, um diesen Betrag den Etat zu erhöhen, anstatt den Studierenden in China, für die 50 Euro immens viel Geld sind, diese 50 Euro abzuknöpfen. Das kann man so überhaupt nicht machen.
Bei den Flexibilisierungsmöglichkeiten zur Einteilung des Studienjahres höre ich sehr wohl, dass das berufsbegleitende Studium gefördert werden soll. Das halte ich für eine richtige und gute Maßnahme. Ehrlich gesagt traue ich Ihnen aber nicht. Deswegen ein zweifelndes „Jein“, weil ich dem Gesetzentwurf nicht entnehmen kann, dass es sich tatsächlich auf die berufsbegleitenden Studiengänge bezieht oder auf diese Situation. Ich habe die große Sorge, dass Sie irgendwann mit Trimestern vor unserer Tür stehen und nicht berücksichtigen, dass Studierende heute für ihren Lebensunterhalt arbeiten müssen und
natürlich auch in den Semesterferien Prüfungsleistungen und Arbeiten zu erbringen haben. Also hier – wie gesagt – großes Misstrauen von unserer Seite.
Sehr zufrieden sind wir mit der regelmäßigen Befristung eines Beamtenverhältnisses im Rahmen der Lehrprofessur. Wir nehmen sehr positiv auf, dass Sie das „kann“ in ein „soll“ geändert haben. Das ist eine sinnvolle Lösung. Deshalb sowohl Ja als auch Nein. Ich würde mir mehr Sinniges wünschen. Mein Tipp: Übernehmen Sie mehr die Anträge der Opposition, dann wird auch eine gute Hochschulpolitik daraus.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes ist – das haben wir schon gehört – ein Sammelsurium verschiedenster Änderungen am Gesetz, die wir zum Teil positiv und zum Teil negativ bewerten.