Dies begegnet vielmehr folgenden erheblichen Bedenken: Zum einen bedingt es, dass jeder einzelne Haushaltsansatz darauf untersucht wird, wie er im Hinblick auf Frauen und Männer wirkt.
Die dadurch verursachten Kosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu dem möglicherweise daraus zu ziehenden Nutzen. Im Übrigen ist unklar, liebe Kollegin Tolle, wie weit die möglichen Erkenntnisse aus dem Gender Budgeting konkret zur Umsetzung von Zielen der geschlechtersensiblen Sichtweise genutzt werden können.
Fazit, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Weg Bayerns zur Umsetzung der geschlechtersensiblen Sichtweise wurde im Rahmen der Ministerratsverhandlungen umfassend festgelegt. Die geschlechtersensible Sichtweise wurde als durchgängig zu beachtendes Leitprinzip etabliert. Zudem wurde mit der organisatorischen sowie inhaltlichen Umsetzung des Prinzips die genaue Vorgehensweise für den Freistaat Bayern beschlossen. Damit, meinen wir, ist dem Anliegen des Gender Mainstreeming
bereits ausreichend Rechnung getragen mit der Folge, dass wir auch hier im Plenum den Antrag ablehnen werden. Ich darf mich auf meinen verehrten Kollegen
Sie haben sehr überzeugend im Haushaltsausschuss und im Sozialpolitischen Ausschuss diskutiert, und die Ablehnungen waren sicherlich gerechtfertigt.
Ich sage Ihnen auch, warum. Die geschlechtersensible Sichtweise ist in der Tat ein wichtiges Instrument zur Erreichung des Ziels einer modernen, leistungsfähigen und dienstleistungsorientierten Landesverwaltung.
Schon die Bayerische Verfassung gibt in ihrem Artikel 118 Absatz 2 als Ziel die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen vor. – Frau Kollegin Tolle, Sie kennen doch die Verfassung. Anknüpfend daran wurde die geschlechtersensible Sichtweise durch mehrere Ministerratsbeschlüsse als durchgängiges Leitprinzip festgestellt,
Über die Umsetzung der geschlechtersensiblen Sichtweise wird dann entsprechend dem Ressortprinzip in den jeweiligen Geschäftsbereichen, was sinnvoll ist, entschieden.
Die Ressorts haben bereits – vielleicht haben Sie sich nicht ausreichend informiert – erfreuliche Erfolge bei der Umsetzung der geschlechtersensiblen Sichtweise in Bayern erzielt. Die Staatsregierung und die CSU-Fraktion sind außerdem bestrebt, dies durch entsprechende Maßnahmen weiter auszubauen sowie die Umsetzung in der Praxis weiter zu optimieren. Ziel ist dabei, die geschlechtersensible Sichtweise dauerhaft in das selbstverständliche Handlungsmuster aufzunehmen.
in ihrer bekannten Art und Weise sofort und rundweg erstens Ablehnung beantragt hat und zweitens in ebenso bekannter Art und Weise refl exartig behauptet hat, was Sie gerade eben noch einmal wiederholt haben, nämlich, dass der Antragsinhalt von der CSU und der Staatsregierung längst praktiziert werde; es gäbe schließlich Ministerratsbeschlüsse und Leitprinzipien und außerdem und sowieso. Wie so oft, meine Kolleginnen und Kollegen, stimmt das nicht.
In Bayern gibt es das beantragte Gender Budgeting als haushaltspolitisches Instrument defi nitiv nicht.
Es gibt es nicht als Instrument für die Gesamthaushaltsplanung. Es gibt es nicht als Instrument für Planungen in Teilbereichen, auch nicht als Analyseinstrument, und es gibt es auch nicht als Aspekt im Controlling.
Kolleginnen und Kollegen, weil das so ist, ist die Haltung der Mehrheitsfraktion wieder einmal kurzsichtig, und man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass es auch in diesem Politikfeld über kurz oder lang zu einer Kehrtwendung der CSU-Politik kommen wird. Wir haben diesen Schlingerkurs in den letzten Tagen bei der Familienpolitik, bei der Kinderbetreuung, bei der Bildungspolitik und bei vielen anderen Beispielen beobachten können. Die Glaubwürdigkeit Ihrer Politik, Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, wird damit nicht gestärkt.
Wenn im internationalen Kontext ein Konzept entwickelt wurde und in über 40 Ländern entsprechende Aktivitäten laufen, wenn die Weltbank und die UN sich damit befassen und wenn hierzulande - Kollege Hallitzky hat darauf hingewiesen - sich die Aktivitäten auf Länder- und Bundesebene häufen, sage ich, wird sich Bayern auf Dauer nicht solch fortschrittlichen Politikmethoden widersetzen können. Oder meinen Sie das wirklich? – Nein, ich glaube, dass der prächtig entwickelte CSU-Politikpopulismus dies nicht zulassen wird. Da bin ich mir sehr sicher.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was spricht eigentlich dagegen, die entsprechende Entschließung des Europäischen Parlaments aufzugreifen und Gender Budgeting als Anwendung des Gender Mainstreaming im Haushaltsverfahren zu praktizieren? Was spricht eigentlich dagegen, mit diesem Instrument die unterschiedlichen Auswirkungen der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben auf die Geschlechter differenziert offenzulegen? Oder was spricht dagegen, eine gesicherte Grundlage für Prioritätensetzungen zu erhalten oder eine Akzeptanzbasis zu schaffen? Was spricht dagegen?
Nun, Kolleginnen und Kollegen, die Antwort auf diese Fragen ist die CSU auch heute schuldig geblieben. Das
„Die SPD wird dem Antrag zustimmen, wenn auch der Einzelplan 11, also des ORH, unter dem Gesichtspunkt des Gender Budgeting schwer vorstellbar sei“. Das als Beispiel, dass wir diesen Antrag nicht brauchen.
Ich darf nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf der Ehrentribüne den stellvertretenden Innenminister der Ukraine Herrn Mykhailo Klyuev mit seiner Delegation begrüßen.
Herzlich willkommen. Sie sind Gäste des Innenministeriums. Ich hoffe, Sie haben gute Gespräche und werden die Zusammenarbeit vertiefen.
Ich erteile zum Thema „Gender Budgeting“ noch einmal einem Mann das Wort, nämlich Herrn Kollegen Boutter.
Natürlich herrscht bei der SPD Gleichberechtigung. Ich habe die Wortmeldung aber übernommen, Herr Kollege Ach, weil es mir wichtig ist, dass man dieses Thema nicht in das Eck benachteiligter Frauenpolitik schiebt und etwas ernster nimmt als es hier angeklungen ist.
Wer die Benachteiligungen infrage stellt, sei der heutige Pressespiegel empfohlen. Der „Münchner Merkur“ berichtet noch einmal, dass Frauen über 20 % weniger verdienen. Dieses Thema will ich aber gar nicht vertiefen.
Es ist defi nitiv so – Sie haben es gerade gesagt -, dass die SPD-Fraktion im federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als auch im mitberatenden Ausschuss den Gender Budgeting als haushaltspolitisches Instrument zu verankern, zugestimmt hat. Das Beispiel, das Kollege Dupper genannt hat und Sie soeben zitiert haben, ist kein gutes Beispiel dafür, dieses abzulehnen. Es war nur das Signal der SPD und des Kollegen Dupper, dass es Diskussionsbedarf gibt und bei der Verwirklichung diskutiert werden muss.
Zu einer differenzierten Diskussion dieser Antragsinhalte – es sind immerhin sechs Einzelpunkte – ist es erst gar nicht gekommen. Warum ist es nicht dazu gekommen, genauso wenig wie zu eventuell möglichen redaktionellen Änderungen im Antragstext? – Weil die Mehrheitsfraktion
wäre für sich allein gesehen keine wirkliche Überraschung. Aber in der Sache, so denke ich, ist es trotzdem schade. Wie Kollege Ach schon angekündigt hat, wird die SPD-Fraktion dem Antrag zustimmen.