Doch, das wird schon wahr! Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir, wenn wir wollen, dass niedergelassene bayerische Ärzte – Hausärzte und Fachärzte – von der Verbesserung der Honorare profi tieren können, § 87 c SGB V ändern. Wir brauchen ganz klar eine gesetzliche Änderung.
Mit diesem Gesetzentwurf haben wir im Kommunalausschuss die große Überraschung erlebt, dass die CSUFraktion zugestimmt hat. In allen Ausschüssen ist er einstimmig beschlossen worden. Ich gebe freimütig zu, dass mich das wahnsinnig verunsichert hat. Denn ich konnte mich nicht entsinnen, dass die CSU-Fraktion in den letzten fünf Jahren einem Gesetzentwurf der SPD zugestimmt hätte.
Ich habe mich dann in meiner Fraktion bei den gewöhnlich besser – oder noch besser – unterrichteten Kreisen erkundigt. Dort konnte man sich auch nicht erinnern, dass das schon einmal geschehen ist.
Deshalb fi nde ich es umso bemerkenswerter. Dann habe ich mir gedacht, meine Verunsicherung ist aber doch eigentlich nicht so sehr veranlasst, sondern wahrscheinlich ist es nur so, dass die CSU-Fraktion gegenwärtig so verunsichert ist, dass sie nun schon beginnt, Gesetzentwürfen der SPD zuzustimmen.
Da, fi nde ich, sind Sie doch zumindest auf dem richtigen Weg, Herr Kollege Ettengruber; das fi nde ich ganz erfreulich.
Nein, es ist wirklich keine besonders schwerwiegende Änderung. Ich möchte mich aber dafür bedanken, dass so etwas im Bayerischen Landtag möglich ist. Auch wenn es jetzt einmalig sein sollte – das müssten wir noch einmal genau überprüfen –, ist es doch ganz erfreulich. Ich darf mich für diese Zustimmung bedanken.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Volkmann hat sich auf kurze Ausführungen beschränkt, auch ich werde mich beschränken.
Der seinerzeitige Gesetzentwurf wurde hier im Hohen Haus schon beraten. Am 1. September 2006 sind im Rahmen der Föderalismusreform auf die Länder weitere gesetzliche Möglichkeiten übergegangen. Wir haben diese Kompetenz genutzt und am 27.11.2007 mit dem Gesetz umgesetzt. Wir haben mit diesem Gesetz ein modernes, handhabbares Regelwerk für die betreffenden Kommunen in unserem Hohen Haus verabschiedet. Der Staat macht hiermit Gebrauch von der Möglichkeit, für die Kommunen eine Deregulierung zu schaffen. Wir wollen hier unser Einwirken auf ein Mindestmaß beschränken.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/10766 – das ist der Antrag der CSU-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. –– Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die beiden anderen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Wir kommen jetzt zum Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/10754. Das ist der Antrag der SPD-Fraktion. Dazu ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Achten Sie auf Ihre Fraktionsvorsitzenden! Vier Minuten!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist abgelaufen. Die Abstimmung ist abgeschlossen. Ich gebe das Ergebnis später bekannt. – Die restlichen Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 15/10755, 15/10756, 15/10757, ber. Drs. 15/10758 und Drucksache 15/10767 werden in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kann ich bei der SPD auch ein bisschen um Ruhe bitten. Herr Kollege Wörner, würden Sie mir bitte nicht den Rücken zuwenden? –
Gesetzentwurf der Abg. Franz Maget, Rainer Volkmann, Ludwig Wörner u. a. u. Frakt. (SPD) zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Drs. 15/9990) – Zweite Lesung –
Ich eröffne die Aussprache. Es wurde eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Als ersten Redner rufe ich den Kollegen Volkmann auf.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um die Regelung der Zweckentfremdung von Wohnraum, das heißt, dass er unter den Genehmigungsvorbehalt der Gemeinden gestellt werden kann. Vielleicht wissen Sie noch, dass wir das schon vor einiger Zeit beschlossen haben.
Wir haben nun einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Gesetz ändern soll. Das Inkrafttreten soll um ein halbes Jahr hinausgeschoben werden, damit die Gemeinden, in denen gerade neu gewählt worden ist – wir hatten i
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ist im Vollzug nicht einfach; es ist kompliziert. Wir hätten uns einige Vereinfachungen gewünscht. Es ist von den Kommunen nicht leicht zu vollziehen.
Daher danken wir dem Herrn Volkmann für diesen Gesetzentwurf, der beantragt, dass man das Inkrafttreten dieses Gesetzes ein paar Monate hinter die Kommunalwahl zieht, und wir bedanken uns natürlich für die Diskussion im Innenausschuss, die dann tatsächlich zu einer einstimmigen Lösung gefunden hat. Ich hoffe, das passiert öfter.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Wie ich sehe, sind alle einverstanden. Herr Innenminister, deswegen bin ich jetzt gespannt auf Ihre Wortmeldung.
Lieber Herr Kollege Volkmann, ich habe Ihnen im März versprochen, wir fi nden eine vernünftige Lösung, und ich glaube, Sie haben das wenige Tage später auch akzeptiert; wir haben mehrfach darüber gesprochen. Ich denke, das ist jetzt eine vernünftige Lösung. Wenn die Kommunen das alles jetzt bis zum Jahreswechsel sorgfältig vorbereiten, dann können diejenigen, die eine entsprechende Satzung erlassen wollen, das für den 2. Januar vorbereiten. Dann ist auch sichergestellt, dass es – irgendwann einmal – keine Rechtslücke gibt und demgemäß auch keine ungewollte Zweckentfremdung.
Ich denke, es ist damit deutlich geworden, dass wir uns da doch im Ziel letztendlich einig sind, und deshalb freue ich mich, dass im Hohen Haus über diese Fragen ein so breiter Konsens erreicht werden konnte. Vielen herzlichen Dank dafür. Ich denke, es zeigt sich, dieses Thema ist jetzt nach der Föderalismusreform auch im Freistaat Bayern in guten Händen.
Ziel dieses Gesetzes war es, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und die Eigenverantwortlichkeit der betroffenen Kommunen zu erhöhen. Ich habe mich gefreut, dass Sie im Ausschuss gesagt haben, dass das ein richtiges und ein gutes Gesetz ist.
Jetzt komme ich zu der mit Ihrem Antrag angeregten Änderung. Wir haben diesen Gesetzentwurf mit der Änderung des Inkrafttretens, sie vom 1. Juli 2008 auf den 01.01.2009 zu verschieben, am 12. März dieses Jahres hier im Hohen Haus beraten und anschließend in einer ausführlichen Diskussion im federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit.
Unser Ziel, Herr Kollege Volkmann, war es, dass mit diesem Gesetz hier in Bayern die Kompetenzen insbesondere in der Wohnungspolitik schnellstmöglich auf die Kommunen übergehen, so dass sie schnell auf Mangelsituationen reagieren können und Eingriffsmöglichkeiten vor Ort haben. Diese Entscheidungsspielräume werden sicherlich dann auch genutzt werden.
Wir wollen keine Überforderung der Kommunen – das haben wir sehr ausführlich diskutiert –, sondern ganz im Gegenteil diesem Anliegen gerecht werden. Natürlich werden wir – das haben wir bereits im Ausschuss gesagt – der Änderung zustimmen, dass man auf den 01.01.2009 verschiebt, dass hier Bundesrecht in Kommunalrecht umgewandelt werden kann. Vor allem darf hier keine Regelungslücke entstehen. Das war uns sehr wichtig, Herr Kollege Volkmann. Wir werden auf diese geänderte Situation bei den Kommunen reagieren, die Sie im Ausschuss zur Beratung eingebracht haben, und ich möchte auch deutlich sagen, wir haben hier objektiv und fair gehandelt. Deswegen haben wir Ihrem Gesetzentwurf zugestimmt.
(Beifall bei der CSU – Kathrin Sonnenholzner (SPD): Die Betonung war angebracht: eine Ausnahmeregelung!)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen?