Zu diesen Problemen kommen auch noch die radioaktiven Emissionen, die in die Luft abgegeben werden. Der Kreistag des in der Hauptwindrichtung des Atomkraftwerks liegenden Landkreises Dillingen forderte auch, auf diese Leistungserhöhung zu verzichten. Auch der Landkreis Heidenheim hat das Ministerium gebeten, die Genehmigung zur Leistungserhöhung des Atomkraftwerks nicht zu erteilen. Auch die regionalen Landtagskollegen der CSU sprechen sich vor Ort gegen die Leistungserhöhung aus. Das Spannende bei dieser Frage ist, warum sie nicht Manns genug sind, dies auch im Bayerischen Landtag zu tun. Das ist doch wirklich unverständlich.
Hier im Bayerischen Landtag wollen sie die Leistungserhöhung durchziehen und stützen, vor Ort veröffentlichen sie Zeitungsanzeigen dagegen. Offenbar sind der gesamten CSU-Fraktion die Gewinninteressen der Aktionäre von RWE oder E.ON wichtiger als die Gesundheit der Bevölkerung vor Ort.
Kolleginnen und Kollegen, nehmen Sie endlich die Ergebnisse der bisher umfänglichsten Kinderkrebsstudie ernst, die Ende letzten Jahres veröffentlicht worden ist und die belegt, dass im Umfeld deutscher Atomkraftwerke eine deutlich erhöhte Zahl von Kinderkrebserkrankungen vorhanden ist. Die Studie zeigt auch, dass die Zahl der Krebserkrankungen mit der Nähe des Wohnortes signifikant ansteigt.
Es kommt noch schlimmer. Eine bisher noch nicht veröffentlichte Qualitätsüberprüfung der Mainzer Kinder
gebotenen Breite diskutiert, dass die Atomaufsicht als zuständige Behörde eben nach Anwendung des pflichtgemäßen Ermessens – ich übersetze das: also nach gründlichem Nachdenken und mit guten Begründungen – auf die ihr zustehende Möglichkeit zurückgegriffen und auf die Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet hat. Insofern ist der eigentliche Anlass, den Sie für den Antrag gewählt haben, aus meiner Sicht nicht gegeben.
Den Verweis auf die Kinderkrebsdebatte nehmen wir auch sehr ernst. Ich verweise auf die Behandlung dieses Themas im Plenum, bei der Staatssekretär Huber zugesagt hat, dass wir uns dieser Thematik und auch dieser Studie sehr gründlich annehmen. Im vorliegenden Falle von Gundremmingen A und B ändert das gar nichts. Wir können Ihrem Antrag nicht folgen, weil ein ordnungsgemäßes Verfahren seit 1999 läuft und jetzt seinen Abschluss findet.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zu Ihrer Eingangsbemerkung, Kollege Meißner: Wenn Sie weiterhin so am Willen der Bevölkerung vorbeiregieren, wie Sie das auch in der Kernenergie ständig tun, dann können Sie schneller in der Opposition sein, als Sie denken.
Das als Punkt 1. – Punkt 2: Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, wissen Sie, mir kommt das Ertüchtigen von Kernkraftwerken immer so vor: Als ich 16 Jahre alt war, habe ich Mopeds frisiert. Dann sind sie schneller gefahren. Aber sie waren auch schneller kaputt. Meistens sind bei diesem Spiel die Motoren hopsgegangen. Wenn Sie genau hinschauen, stellen Sie auch fest, dass hochgezüchtete Rennmotoren heute auch öfter kaputtgehen als normale VW-Motoren. Das liegt wohl daran, dass man das Letzte aus der Technik herausholt.
Dieses Herausholen des Letzten geschieht jetzt auch bei Kernkraftwerken, die nicht mehr die jüngsten sind. Wissen Sie, wenn Sie ein Kernkraftwerk so konzipieren, dass Sie unterhalb der Leistung bleiben können, weil Sie die 100 % nicht brauchen, dann ist das okay. Aber wenn Sie nachträglich ertüchtigen, wie man das so schön nennt – in Wirklichkeit ist das nichts anderes als das Frisieren eines Mopeds –, dann sage ich Ihnen, dass Sie sich in eine nach unserer Einschätzung etwas schwierige Situation begeben, die nicht mehr so genau kalkulierbar ist, wie das grundsätzlich einmal geplant war.
Dazu sage ich Ihnen, Herr Kollege, dann auch: Sie sind es doch mit Ihrem versuchten Wortbruch nach dem Koalitionsvertrag, die die Unternehmen ermutigen, solche Verfahren wieder aufleben zu lassen.
Das Verfahren hat geruht, weil man sich bei den Kraftwerksbetreibern überlegt hat: Lohnt sich das überhaupt
was die Einschätzung der Kernenergie betrifft, bzw. Sie ziehen sich auf Ihre Ideologie zurück. Wenn Sie der öffentlichen Debatte genau folgen, dann merken Sie, dass wir auf ein ernsthaftes Problem bei der Stromversorgung hinsteuern und dass man letztlich gefragt wird, wenn man so ehrlich ist zu sagen, dass es für eine längere Zeit, als Sie sich das mit aller Kraft wünschen, ohne Kernkraft nicht gehen wird. Aber das am Rande.
Zur Sache selbst: Es geht um die schon lange geplante Erhöhung der Leistung von Gundremmingen, und zwar B und C. Das ist ein Antrag nach § 7 des Atomgesetzes, der seit 1999 läuft. Das ist ein Beweis dafür, dass das deutsche Atomrecht es erfordert, alles gründlich abzuprüfen. Der Antrag läuft seit 1999. Aus meiner Sicht ist die Kinderkrebsstudie, die mit diesem Antrag und mit dem seit 1999 laufenden Verfahren überhaupt nichts zu tun hat, für Sie der willkommene Anlass, dieses Thema jetzt, kurz bevor ein entsprechender Bescheid ergeht, noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen.
Ich kann Sie politisch verstehen. Sie sind auf Ihre Rolle festgelegt. Ich halte aber fest, dass diese Genehmigung auf der Basis der gültigen Strahlenschutzverordnung erfolgt. Die Bundesregierung hat festgestellt, dass auch im Lichte dieser Kinderkrebsstudie, die Sie zitiert haben, kein Anlass gesehen wird, die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung zu verändern. Das Risiko wurde wirklich mit aller Sorgfalt – ich sage fast: Länge mal Breite – durchgeprüft mit dem Ergebnis, dass kein Hinweis auf eine signifikante, also messbare Veränderung der Strahlenbelastung in der Umgebung festzustellen ist.
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass es nicht um ein Verfahren seit 1999 geht, sondern dass das Verfahren zeitweise geruht hat und dass es im Laufe des Verfahrens auch Phasen gab, in denen es überhaupt nicht weiter verfolgt worden ist? Nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass es auch nach Einschätzung des Umweltministeriums eine im selben Umfang erhöhte Abgabe von Radioaktivität an die Umwelt gibt, wie die Leistungserhöhung erfolgen soll?
Ich nehme das zur Kenntnis. Nach meinen bescheidenen Kenntnissen ist es so: Wenn ein Verfahren ruht, hört es deswegen nicht auf. Es ruht eben nur und kann wieder aufgenommen werden. Das bedeutet, dass es tatsächlich seit 1999 läuft.
Aber ganz abgesehen davon versteifen Sie sich vor allem auf die nur fakultativ vorgesehene formalisierte Beteiligung der Öffentlichkeit. Wir haben im zuständigen Ausschuss – Sie waren, glaube ich, auch anwesend – in der
Stellungnahme zugeleitet. Das Verfahren ist nicht beendet. Zurzeit wird eingehend geprüft, wie die Lage zu beurteilen ist.
Im Übrigen gibt es im Ausland wesentlich höhere Leistungssteigerungen. Als Beispiel nenne ich Schweden.
Ja, natürlich. Solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, gibt es keine endgültige Genehmigung. Das ist ganz normal.
Aus der von Ihnen ins Feld geführten Kinderkrebsstudie kann aus unserer Sicht kein Genehmigungshindernis abgeleitet werden. Es muss davon nicht abgeleitet werden. Sie können sicher sein: Wenn es so wäre, würden wir dem größte Aufmerksamkeit schenken.
Ich zitiere einmal mit Genehmigung des Präsidenten, was das Kinderkrebsregister selber dazu gesagt hat:
Sie haben uns nach insgesamt neun Landkreisen gefragt. In keinem der Landkreise liegt die Zahl der beobachteten Erkrankungsfälle statistisch signifikant oberhalb der Zahl der zu erwartenden Erkrankungsfälle bei unter Fünfjährigen. Das gilt sowohl für Krebs insgesamt als auch für Leukämie.
Die Aussage ist ziemlich eindeutig. Sie sollten nicht ständig versuchen, aus irgendwelchen Dingen Ängste zu produzieren.
Auch die von dem sogenannten Expertengremium des Bundesamtes für Strahlenschutz aufgestellte Behauptung, dass für den Umkreis von 50 Kilometern von mindestens 121 bis 275 – man beachte die Spanne – Neuerkrankungen ausgegangen werden müsste, kann also für Bayern gar nicht zutreffend sein, auch dann nicht, wenn Sie ständig versuchen, die Dinge zu dramatisieren.
Herr Staatsminister, wollen Sie mit dem Zitat des Kinderkrebsregisters sagen, dass die Studie nicht zutreffend ist und damit wertlos wäre? Wenn man eine statistische Studie hat und eine statistisch signifikante Zunahme feststellt, dann ist es doch selbstverständlich, dass man die gleiche Signifikanz nicht für einen Landkreis feststellen kann. In toto ist der Zusammenhang statistisch signifikant. Die alarmierenden Ergebnisse haben die Strahlen
noch, wenn das Problem besteht, dass man länger betreiben möchte, als es die Laufzeitregelung vorschreibt? Sie fordern uns ständig heraus, indem Sie uns vorwerfen, wir wollten die Laufzeiten verlängern, während Sie aus der Geschichte unbedingt heraus wollen. Damit ermuntern Sie die Unternehmen in ihren Bestrebungen, und damit tragen Sie im Wesentlichen zur Gefährdung der bayerischen Bevölkerung bei. Daran möchte ich Sie erinnern.
Im Übrigen begehen Sie dabei ständig Wortbruch am Koalitionsvertrag. Das ist eine spannende Geschichte. Sie müssten einmal mit den Leuten in Berlin darüber reden, vor allem mit Ihrer eigenen Fraktion. Sie müssen sich fragen, ob es Sinn macht, wenn die einen vertragstreu sind und die anderen nicht. Wenn die einen nicht vertragstreu sind, müssen sich die anderen an den Vertrag auch nicht mehr halten.
Wir reden nicht über französische Atomkraftwerke, sondern über Vertragstreue in Deutschland, lieber Herr Kupka. Ich weiß, dass Ihnen die Dinge schwerfallen.
Wir reden darüber, was in Bayern geschehen soll. Ich sage Ihnen: Die Franzosen haben noch kein Kernkraftwerk im Sinne von Leistungssteigerung ertüchtigt. Die Franzosen verhalten sich in der Frage allerdings nicht vernünftig. Den Eingriff, den Sie zulassen wollen, nämlich die Steigerung der Leistung von Kernkraftwerken, mutet niemand anderer der Technik zu, weil jeder weiß, wie riskant das ist.
Haben Sie wenigstens dieses Stück Vernunft, dazu Nein zu sagen. Wenn Sie der Meinung sind, man sollte die Technik weiterlaufen lassen und sogar ertüchtigen und damit die Gefahr hinnehmen, dass die Reaktoren die Mehrbelastung möglicherweise nicht aushalten, dann würde das, besonders wenn die von Ihnen gewollte Laufzeitverlängerung käme, bedeuten: Sie bedienen sich der Alttechnik, steigern die Leistung und lassen die Reaktoren länger laufen. Da kann ich nur sagen: Welch ein Wahnsinn!
Sie würden doch kein altes Auto mit einem stärkeren Motor ausstatten, ohne die Bremsen zu verstärken, und dann noch sagen: Jetzt muss es noch 40 Jahre halten. Das wäre wider jede Vernunft. Aber bei einer Technik, die noch viel riskanter und gefährlicher ist, wollen Sie so etwas machen. Ich sage nur: In der Frage ist das Restrisiko tödlich. Wenn Sie das machen oder zulassen, dann ist das Wahnsinn.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! In dem Genehmigungsverfahren ist der Antrag gestellt worden, die Leistung um 4,2 Prozent zu erhöhen. Wir haben den Entwurf des Bescheides dem Bundesumweltminister zur