Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden den Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ablehnen,
Geräte sinnvoll sind, wenn es beispielsweise darum geht, jemandem im letzten Moment, wenn keine andere Möglichkeiten mehr gegeben sind, von einem Selbstmordversuch abzuhalten, und ansonsten dann, wenn letzten Endes auch der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt wäre.
Lassen Sie mich noch einen Satz sagen. Wenn ich bei dem Punkt angelangt bin, dass schon der Schusswaffengebrauch zulässig ist, kann doch keiner bestreiten, dass dann der Einsatz des Tasers mit Sicherheit das geringere Risiko auch für das Gegenüber bedeutet, als wenn sich der Polizist in der Notwehrsituation tatsächlich nicht mehr anders zu helfen weiß, als von seiner Schusswaffe Gebrauch zu machen.
Auch Sie, liebe Frau Kamm, können – so denke ich – keinen Fall nennen, in dem unsere Beamten sozusagen einen unsachgemäßen Gebrauch vom Taser gemacht hätten. Dass es in der Tat Fälle gibt, wo der Taser nicht wirkt, liegt in der technischen Natur der Dinge. Das sind Fälle, in denen das Gegenüber beispielsweise zu dick angezogen ist und deshalb der Stromimpuls nicht durchschlägt. In diesen Fällen muss der Beamte selbst mit der Situation zurechtkommen und überlegen, ob er doch von der Schusswaffe Gebrauch macht. Aber all dies spricht nach meinem Dafürhalten nicht gegen den Taser.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben ausgeführt, es hätte in Bayern keinen Fall gegeben, wo man nicht auch die Schusswaffe hätte einsetzen können. Es gab aber einen Fall, in dem eine Frau auf ihrem Balkon getasert wurde, weil sie Selbstmordabsichten geäußert hatte. In diesem Fall hätte man doch die Schusswaffe nicht eingesetzt, davon gehe ich zumindest aus. Das war meine erste Frage.
Meine zweite Frage ist: Schließen Sie aus, dass in Bayern gegenüber einem 66-jährigen altersverwirrten Rentner der Taser eingesetzt wird, so wie das in Hessen passiert ist?
Zu Ihrer ersten Frage, Frau Kollegin Kamm, Folgendes: Wenn Sie sorgfältig zugehört hätten – Sie werden das sicherlich im Wortprotokoll nachlesen können –, hätten Sie gemerkt, dass ich zunächst vom Einsatz gegen selbstmordgefährdete Personen gesprochen und dann gesagt habe, in den anderen Fällen handele es sich um solche, in denen auch der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt gewesen wäre.
In dieser Abfolge habe ich gesprochen, und bei dieser Abfolge ist das in sich logisch und steht nicht im Wider
gebildet sind. Auch hiermit sind die Vorbereitungen getroffen, um im Falle einer negativen Auswirkung sofort und wirksam Erste Hilfe leisten zu können. Ich meine also, dass hier alles getan worden ist, um einerseits den Taser in einem ganz eng begrenzten Einsatzrahmen zur Anwendung zu bringen und andererseits im Falle des Falles sofort eine gute Erste-Hilfe-Versorgung zu gewährleisten. Damit ist der Taser am Ende das richtige Mittel, um im Einzelfall den Schusswaffeneinsatz zu vermeiden. Deswegen werden wir nach der Erprobungsphase den Taser entsprechend der Festschreibung im PAG verwenden und werden diese Waffe im eng begrenzten Einsatzkommando auch weiterhin zum Einsatz kommen lassen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann es verhältnismäßig kurz machen. Wir werden den Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ablehnen, wie wir ihn schon im federführenden Ausschuss und auch in den anderen beratenden Ausschüssen abgelehnt haben. Wir von der SPD sehen den Taser zum einen als probates Mittel dafür, dass sich die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten selbst schützen können, und zum anderen auch als probates Mittel dafür, dass Täter niederschwelliger als mit der Pistole kampfunfähig gemacht werden können.
Wir sind allerdings nicht mit all unseren Forderungen durchgedrungen. Wir hätten im Polizeiaufgabengesetz auch gern festgeschrieben gehabt, dass der Taser nur bei den Sondereinsatzkommandos eingesetzt werden darf. Das sichern Sie jetzt zwar zu, aber wie das in Zukunft ausschaut, wird sich erst noch zeigen. Wir wollen auf jeden Fall nicht, dass jeder Polizist, der auf Streife geht, den Taser als Schutzwaffe bekommt. Wir wollen, dass der Taser nur bei den Sondereinsatzkommandos zum Einsatz kommen kann, aber wir sind dafür, dass er dort zum Einsatz kommt, und werden deshalb den Gesetzentwurf der GRÜNEN ablehnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den sachkundigen Ausführungen der letzten beiden Redner kaum etwas hinzuzufügen. Ich möchte ausdrücklich unterstreichen, dass wir nach wie vor ganze zehn Geräte in ganz Bayern im Einsatz haben.
Diese werden ausschließlich von den Spezialeinsatzkommandos verwendet und dürfen nur von Beamten eingesetzt werden, die im Einsatz dieser Geräte speziell geschult worden sind. Ich möchte betonen, dass diese
Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden
Wieso „etc.“? Ich nehme an, das sind nur Anträge. Entschuldigung, ich bin jetzt ein bisschen verwirrt.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlage mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Da müssen jetzt alle Hände hochgehen, nur damit keine Verwirrung entsteht. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? Kann es eigentlich auch nicht geben. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Verzicht auf die Forderung nach zumindest einem Luftverkehrsanschluss für die Allgemeine Luftfahrt im Kapitel „Ziele und Grundsätze“ (Drs. 15/9922)
Bevor wir in die Aussprache eintreten, weise ich darauf hin, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN beantragt hat, über den Dringlichkeitsantrag in namentlicher Form abstimmen zu lassen. Ich bitte, das bekannt zu geben.
Nun eröffne ich die Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Runge. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag, der das an dieser Stelle schon viel gescholtene Landesentwicklungsprogramm betrifft – viel gescholten, da meinen wir vor allem die letzte grundsätzliche Änderung des Landesentwicklungsprogramms –, stellen wir die Forderung auf, das LEP dahin gehend zu ändern, dass das Ziel B V 1.6.8 schnellstmöglich gestrichen wird. Dieses Ziel besagt, dass in der Regel jede Region über zumindest einen Luftverkehrsanschluss für die Allgemeine Luftfahrt verfügen soll. Ich denke, weiter brauche ich es an dieser Stelle nicht zu zitieren.
Was ist der Hintergrund, was ist das Motiv für unseren Antrag? – Die Bundesregierung hat beschlossen, auf eine militärische fliegerische Nutzung des Fliegerhorsts Fürstenfeldbruck zu verzichten. Jetzt gibt es unterschiedliche Vorstellungen, wie die Nachnutzung aussehen soll.
Was Ihre zweite Frage angeht, kann ich Ihnen nur sagen: Ich kenne diesen konkreten Fall in Hessen nicht. Aber ich bin davon überzeugt, dass die bayerischen Polizeibeamtinnen und -beamten sachgerecht mit dem Taser umgehen werden. Deswegen gibt es keinen Anlass, in diesem Punkt das Bayerische Polizeiaufgabengesetz zu ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich bitte deshalb, den Gesetzentwurf der GRÜNEN abzulehnen.
Frau Kollegin Kamm, Sie haben noch eine Minute und 54 Sekunden Redezeit. Sie können sich noch einmal zu Wort melden, aber bitte kommen Sie dann nach hier vorn.
Herr Präsident, ich wollte es eigentlich ganz kurz machen. Herr Minister, es geht nicht darum, den hessischen Fall zu prüfen. Meine Frage ging dahin, ob Sie ausschließen, dass die bayerische Polizei gegenüber altersverwirrten Menschen den Taser einsetzt.
Liebe Frau Kollegin Kamm, ich will noch einmal unterstreichen: Der Taser wird in Bayern ausschließlich von Mitgliedern der Spezialeinsatzkommandos eingesetzt. Sie müssen also einen Fall konstruieren, wo, aus welcher Einschätzung auch immer, ein altersverwirrter Rentner, von dem Sie gesprochen haben, Anlass dafür bietet, das SEK Nordbayern oder das SEK Südbayern zu Hilfe zu rufen. Wenn es nicht durch unglückliche Umstände zu einer völligen Fehleinschätzung der Lage kommt, kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen, weshalb eines der beiden SEKs gegen einen altersverwirrten Rentner eingesetzt wird. Deshalb ist schon von dieser Konstruktion her ausgeschlossen, dass der Taser in einer solchen Situation eingesetzt wird. Aber, Frau Kollegin, noch einmal: Ich habe Vertrauen, dass unsere bayerischen Polizeibeamten davon sachgerecht Gebrauch machen. Letztendlich bleibt dann alles der konkreten Situation vor Ort überlassen. Ich halte Ihre Sorgen auf jeden Fall für völlig unbegründet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Zugrunde liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 15/9515. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt auf Drucksache 15/10509 die Ablehnung des Gesetzentwurfes. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die beiden anderen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
müssen wir noch einmal klar sagen: Die Ziele des Landesentwicklungsprogramms sind für alle bayerischen Behörden verbindlich. Wer also keinen Flugplatz für die Allgemeine Luftfahrt in der Region 14 haben will, ganz egal, ob in Fürstenfeldbruck, Maisach, Oberpfaffenhofen oder München II, der muss diesem Antrag zustimmen. Umgekehrt bedeutet die Ablehnung des Antrags, dass diejenigen die Hobby- und Geschäftsflieger in der Region 14, also entweder in Fürstenfeldbruck, in Oberpfaffenhofen oder in München II, gutheißen, und das wollen wir doch gerne noch einmal abgefragt haben.
Noch einmal: Schauen Sie sich die einschlägigen Regelungen an, reden Sie mit dem Wirtschaftsministerium, was dieses dazu sagt, und schauen Sie sich auch die aktuelle Befreiung von München II an. Wenn, dann muss man Ross und Reiter nennen und muss sagen: Wohin sollen die denn, wenn dieser Antrag abgelehnt wird?