Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich beim Kollegen Eisenreich ganz herzlich dafür bedanken, dass er breit ausgeführt hat, was sich in den letzten Jahren bei den Mitwirkungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler und der Elternbeiräte verändert hat. Ich denke, Stichworte wie „Wertschätzung“ und „ernst nehmen“
cherecht der Schüler an den Schulen. Zwanzig Jahre! – Ich weiß nicht so recht, ob man es als schnell bezeichnen kann, wenn nach zwanzig Jahren endlich eine Reaktion erfolgt.
Nun liegt auch ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vor. Meine beiden Vorredner haben schon gesagt, diesen Gesetzentwurf werden wir an anderer Stelle erörtern. Heute geht es nur um den Gesetzentwurf der GRÜNEN. Die SPD-Fraktion hat schon bei der Ersten Lesung deutlich gemacht, dass wir dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zustimmen. Er gibt eine Struktur vor, die wir für diesen Prozess dringend brauchen. Er gibt eine Struktur vor, die ermöglicht, dass Schülerdemokratie und Schülermitverantwortung, dass Einmischen in das Schulgeschehen schulartübergreifend geschieht. Das ist eine Forderung, die die Landesschülervertretung, wie von mir erwähnt, seit zwanzig Jahren erhebt.
Sie, Herr Kollege Eisenreich, haben gesagt, die Eltern wollen das nicht schulartübergreifend. Ich will ein kleines Beispiel bringen. Die SPD-Landtagsfraktion hatte am vergangenen Dienstag einen Girls‘ Day. Wir haben den Tag allerdings anders gestaltet als die Kolleginnen und Kollegen von der CSU ihren Girls‘ Day, bei dem die Girls nur einmal kurz in den Plenarsaal hineinschnuppern durften. Wir haben 200 Mädchen eingeladen. Diese Mädchen waren hier und saßen auf den Stühlen, auf denen Sie, Kolleginnen und Kollegen, jetzt sitzen. Die Mädchen hatten die Möglichkeit, sich in kleinen Ausschüssen Anträge zu erarbeiten und einen Tag quasi Parlament zu spielen. Wir haben ganz bewusst Schülerinnen aus allen Schularten eingeladen. Ich darf Ihnen sagen, Kolleginnen und Kollegen, auch wir waren erstaunt, wie der Diskussionsprozess schulartübergreifend gelaufen ist. Wir haben dabei festgestellt, dass dieser schulartübergreifende Diskussionsprozess unbedingt verstärkt werden muss. Das war eine Erkenntnis unseres Girls‘ Day. Deshalb auch das Plädoyer dafür, dass sich Schülerinnen und Schüler schulartübergreifend treffen. Ich meine, das Gleiche gilt für Eltern. Wenn solche Strukturen etabliert sind, wenn sie eingeführt sind, dann bin ich mir sicher, dass auch die Eltern dieses Instrument schätzen werden. Sie kennen die Diskussionen über bestimmte Schularten. In einem solchen Prozess könnte das eine oder andere Problem vielleicht abgebaut werden. Vielleicht könnte das auch erheblich zur Weiterentwicklung unseres Schulsystems beitragen.
Bayern braucht feste Strukturen, mit deren Hilfe sich Eltern und Schüler, auch Kommunen – das ist richtig, obgleich man hier den Stellenwert vielleicht noch stärker herausarbeiten muss –, aktiv einmischen können. Sie brauchen nicht nur eine Wertschätzung für ihre Arbeit, sie brauchen geregelte Möglichkeiten, um mit ihren Anliegen gehört zu werden, auch vom Kultusministerium. Deshalb brauchen wir ein Anhörungsrecht im Bildungsausschuss. Letztlich ist das Schulsystem nämlich für Schüler und Eltern da. In diesem Sinne wird die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf der GRÜNEN heute zustimmen. Den Gesetzentwurf der Staatsregierung, der an anderer Stelle diskutiert wird, werden wir kritisch begleiten und uns in die Diskussion einmischen. Ich stelle bereits jetzt den einen oder anderen Änderungsantrag in Aussicht.
Ich möchte auch deutlich machen, dass gerade durch die Landeselternvereinigungen und die Elternbeiräte vor Ort jetzt bei der Weiterentwicklung des Gymnasiums, wie es Kollege Eisenreich schon dargestellt hat, entsprechende weitere Mitwirkungsmöglichkeiten, insbesondere der Eltern, ins Auge gefasst worden sind.
Wie ernst wir die Elternarbeit nehmen, möchte ich auch dadurch dokumentieren, dass der Ministerpräsident am letzten Freitag erst bei einer Sitzung der Realschul-Landeselternvereinigung mit dabei war. Ich denke, das macht deutlich, dass wir eine vernünftige Weiterentwicklung der verschiedenen Instrumentarien brauchen.
Darum bin ich sehr froh und dankbar, dass die CSU-Fraktion bereits angekündigt hat, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 15/9317 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt auf Drucksache 15/10423 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Ich gebe das Ergebnis der vorhergehenden namentlichen Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6 über den Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes, Drucksache 15/9748, bekannt. Mit Ja haben 15 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 89. Stimmenthaltungen gab es 23. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich unterbreche die Sitzung für die Mittagspause. Sitzungswiederbeginn ist 13.30 Uhr. Ich darf Sie bitten, pünktlich um 13.30 Uhr in den Sitzungssaal zurückzukommen. Herr Landtagspräsident Glück möchte zu Beginn der Nachmittagssitzung eine Erklärung zu 75 Jahren Ermächtigungsgesetz abgeben. Dringende Bitte!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen die Sitzung mit einem Thema außerhalb der Tagesordnung wieder auf.
sind da genau das Richtige, weil wir viele Dinge auf den Weg gebracht und hier einen besseren Dialog gestaltet haben, was wir bis hin zum Geld, den 130 000 Euro, die wir zur Verfügung gestellt haben, nachweisen können.
Da gibt es einen großen Dialog um die Einrichtung einer eigenen Geschäftsstelle, eigener Räumlichkeiten. Hier sind wir auch in einem Dialog, dass wir, wenn das Geld nicht reichen sollte, im nächsten Jahr nachbessern; das ist gar kein Thema. Es ist eine Frage der jeweiligen Haushaltsberatungen, und dazu gibt es, wie gesagt, einen sehr intensiven Dialog. Es ist also auch finanziell nachgewiesen, dass es nicht nur um Worte, sondern eben auch um Bares geht.
Ich möchte darauf hinweisen, dass der Landesschülerrat über die Änderungen beim achtjährigen Gymnasium eine Woche vor der ganzen Pressezusammenstellung bzw. der Präsentation im Ministerrat informiert worden ist.
Hier hat man in einem Interview wohl leider verwechselt, dass am gleichen Tag, eine Stunde danach – hören Sie zu, Herr Pfaffmann, da ist nämlich etwas verwechselt worden –, die Pressekonferenz der CSU-Landtagsfraktion zu mehr Lehrerstellen stattfand, während die andere Veröffentlichung eine Woche später war. Ich habe die Sitzung selbst geleitet, ich kann es dokumentieren und dieses Missverständnis aufklären.
Herr Staatssekretär, die Landesschülervertretung hat uns in der letzten Woche erzählt, Sie hätten sie schnell aus der Sitzung herausgeholt und informiert. Sind Sie mit mir einig, dass es eigentlich anders laufen muss, nämlich dass man sie rechtzeitig informiert, was auf sie zukommt, und den Mitgliedern dann auch Gelegenheit gibt, vorher über diese Punkte nachzudenken? Sind Sie mit mir einer Meinung, dass das handstreichartige Herausholen aus einer Sitzung nicht die richtige Art des Dialogs ist? Letzte Frage: Haben Sie sich vorgenommen, dass Sie das in Zukunft nicht mehr so machen?
Liebe Frau Tolle, da bin ich nicht d‘accord mit Ihnen, weil es ein anberaumter Termin war, der der Landesschülervertretung bekannt war; er war offiziell in allen Kalendern eingetragen. Es war eine Woche vor der Beratung bzw. Beschlussfassung im Kabinett, dass die Leute informiert worden sind. Es war alles so, wie man es sich idealtypisch vorstellt, und die Landesschülervertretung hat hier auch gesagt, dass sie dem Konzept grundsätzlich zustimmt. Wir haben Aufzeichnungen dazu, wir haben Mitarbeiter, die dabei waren, und das kann Ihnen entsprechend bestätigt werden.
Seit ihrer Machtergreifung in Bayern am 9. März 1933 verbreiteten die Nationalsozialisten mit Hilfe der SA Angst, Einschüchterung und Terror. Zahlreiche bayerische Landtags- und Reichstagsabgeordnete wurden willkürlich verfolgt, verhaftet, eingesperrt oder im Konzentrationslager Dachau in sogenannte Schutzhaft genommen und dort schwer misshandelt und gedemütigt.
Am frühen Abend des 9. März 1933 besetzte die SA das Landtagsgebäude und signalisierte damit das Ende des Parlamentarismus in Bayern. Offiziell vollzogen wurde dies am 29. April, als die nationalsozialistische Fraktion den Landtag über das – wie es beschönigend hieß – „Gesetz zur Behebung der Not des bayerischen Volkes und Staates“ abstimmen ließ. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Albert Roßhaupter sprach mutig zur demokratischen Tradition Bayerns, zu Freiheit und Gerechtigkeit – ich zitiere –:
Bayern ist seit uralten Zeiten ein demokratisches Land. Nirgends wird die Unterdrückung der persönlichen Freiheit und der freien Meinung in Wort und Schrift vom Volke bitterer empfunden als bei uns. Bis jetzt hat die neue Staatsführung diesem Volksempfinden nicht Rechnung getragen.
Aufrecht forderte er „die Achtung vor jeder ehrlichen Überzeugung“ und mahnte die neuen Machthaber, in historischen Dimensionen zu denken – ich zitiere ihn noch einmal –:
Keines Menschen Werk ist von ewigem Bestand. Unvergänglich sind allein die großen Ideen, die sich die Menschheit in jahrtausendealten Erfahrungen geschaffen hat, in denen sie die Bürgen für den Kulturfortschritt der Völker erblickt. Zu diesen Ideen gehören staatsbürgerliche Freiheit und gleichmäßige Gerechtigkeit. Kein Volk, am wenigsten das deutsche, kann sich von diesen Leitsternen lossagen, ohne schwersten Schaden zu nehmen.
Das Ermächtigungsgesetz wurde schließlich mit 84 JaStimmen gegen die 16 Nein-Stimmen der SPD-Abgeordneten beschlossen. Damit wurde unter die mehr als 100 Jahre währende bayerische Parlamentsgeschichte ein vorläufiger Schlussstrich gezogen und das politische Leben gleichgeschaltet.
Die Erinnerung an den 29. April 1933 macht uns bewusst, wie sehr die parlamentarische Demokratie auf die Zustimmung, den Mut, das Engagement und das Vertrauen der Demokraten angewiesen ist, also auf die Tugenden, die sich seit der Neugründung Bayerns als demokratischer Staat am 1. Dezember 1946 bewährt haben.
Beides, die Zerstörung der parlamentarischen Demokratie 1933 und ihr Neuaufbau nach dem Krieg, sind die Pole, an die auch Bundestagspräsident Norbert Lammert
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt für dieses Thema offenbar keinen geeigneten Zeitpunkt, um bessere Präsenz zu erreichen.
Wir begehen den 75. Jahrestag der Verabschiedung des bayerischen Ermächtigungsgesetzes. Die letzte Sitzung des Bayerischen Landtags, bevor die Zeit des nationalsozialistischen Regimes begann, fand am 29. April 1933 statt. Ich meine, es ist angemessen, dies aufzunehmen und daran zu erinnern.
Seit dem 8. Mai des vergangenen Jahres erinnert eine Gedenktafel im Kreuzgang des Maximilianeums an die „Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die 1933 gegen das Ermächtigungsgesetz gestimmt haben, die Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft geleistet haben, die diskriminiert, verfolgt, inhaftiert, in Konzentrationslager verbracht oder getötet wurden.“ – So der Text auf der Gedenktafel.
In wenigen Tagen, am 29. April, jährt sich die Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz im Bayerischen Landtag zum 75. Mal. Zugleich war dies die letzte Sitzung des Bayerischen Landtags während der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Wir gedenken heute dieser beiden historischen Ereignisse.
Am 28. und 29. April 1933 trat der Bayerische Landtag zum letzten Mal für mehr als 13 Jahre zusammen. Er wurde nach dem Ergebnis der Reichstagswahlen vom 5. März 1933 gebildet. Von den 103 Abgeordneten gehörten zunächst 48 und nach drei Übertritten 51 Abgeordnete der NSDAP an, 30 der Bayerischen Volkspartei, 17 der SPD und fünf der „Kampffront“.
Von einer freien Volksvertretung konnte damals keine Rede mehr sein. Der Historiker Robert Probst schreibt – ich zitiere auszugsweise –:
Dieser Landtag hatte nur mehr die Alibifunktion des Erlasses eines Ermächtigungsgesetzes zur endgültigen Selbstausschaltung als Verfassungsorgan. Ansonsten dienten die beiden Sitzungen vornehmlich der Demonstration der gelungenen Machtübernahme in Bayern.
Dazu trat die nationalsozialistische Fraktion provokativ in Braunhemden auf und inszenierte eine große Siegesfeier. Aus diesem Anlass wurden einige inhaftierte SPDAbgeordnete aus den Gefängnissen und dem KZ Dachau entlassen. Der große Parlamentarier Dr. Wilhelm Hoegner schrieb dazu später in seinen Erinnerungen – ich zitiere –:
Als wir Ende April 1933 im Landtag den ersten zerschlagenen, blutverkrusteten Rücken eines unserer Freunde sahen, der zur Landtagssitzung aus dem Konzentrationslager Dachau entlassen worden war, packte uns das Grauen vor Menschen, die solcher Schandtaten an Wehrlosen fähig waren.“
Dringlichkeitsantrag der Abg. Georg Schmid, Engelbert Kupka, Franz Josef Pschierer u. a. u. Frakt. (CSU) Teilprivatisierung der DB AG (Drs. 15/10530)