Protocol of the Session on April 24, 2008

Dringlichkeitsantrag der Abg. Georg Schmid, Engelbert Kupka, Franz Josef Pschierer u. a. u. Frakt. (CSU) Teilprivatisierung der DB AG (Drs. 15/10530)

und

Dringlichkeitsantrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bericht zur geplanten Teilprivatisierung der DB AG (Drs. 15/10534)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist Kollege Rotter.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Dringlichkeitsantrag zur Teilprivatisierung der DB AG, für den ich mir die breite Zustimmung des Hohen Hauses erwarte, soll die Staatsregierung darin bestärkt werden, sich über den Bundesrat und den Koalitionsausschuss für eine Umsetzung der Länderinteressen bei der Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG einzusetzen. Ich sage eingangs gleich auch, dass die Länderinteressen ebenfalls die Kundeninteressen sind. Darauf sollten wir bei der Teilprivatisierung ganz besonders achten.

Sicherlich ist zu begrüßen, dass das Netz im Eigentum des Bundes verbleibt. Das war eine unserer Kernforderungen, die wir in der Diskussion des vergangenen Jahres hier parteiübergreifend erhoben haben. Das Netz wird auch nicht mittelbar privatisiert. Dazu war ursprünglich ja eine höchst komplizierte Konstruktion vorgesehen.

Ich begrüße ausdrücklich, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Eigentumssicherungsmodell, wie von Bundesverkehrsminister Tiefensee im vergangenen Jahr bevorzugt, aufgegeben worden ist.

Das jetzt vorgeschlagene Kompromissmodell entspricht einem Holding-Modell, das eine Privatisierung auf rein vertraglicher Grundlage vorsieht. Dieses Modell stellt – ich habe schon darauf hingewiesen – eine klare Verbesserung im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf dar, weil Investoren am Netz nicht beteiligt werden. Dazu haben auch die Länder maßgeblich beigetragen, indem sie im Bundesrat deutlich auf die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Struktur hingewiesen und verschiedene Änderungen gefordert haben, wie sie auch der Bayerische Landtag in einer ausführlichen Debatte im vergangenen Jahr gefordert und wie sie ebenfalls die Staatsregierung im Bundesrat verlangt hat.

Äußerst problematisch an dem jetzt vorgeschlagenen Kompromissmodell ist allerdings, dass der Bund nun

vor wenigen Tagen in einer Gedenkstunde des Deutschen Bundestages erinnerte, als er sagte:

Im nächsten Jahr können wir das sechzigjährige Bestehen der Bundesrepublik Deutschland feiern. Ihre politische Stabilität und ihr großes Ansehen in der Welt war wie das Scheitern der Weimarer Demokratie weder zufällig noch zwangsläufig.

Zur demokratischen Erinnerungskultur gehört, das eine genauso wenig für selbstverständlich zu halten wie das andere. Für beides gibt es Ursachen und gibt es Verantwortliche, nicht nur in den Parlamenten, aber hier ganz besonders.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, solche Gedenktage, solche historischen Daten sind Anlass, sich über den Tagesbetrieb hinaus – auch wenn es an einem Tag wie heute oder auch bei anderer Gelegenheit hektisch zugeht – solche Grunderfahrungen immer wieder bewusst zu machen. Es sind Grunderfahrungen für die Voraussetzungen der Demokratie und der Freiheit. Sie sind Anlass, wieder sensibel für schleichende Veränderungen zu werden. Denn diese Veränderungen führen in aller Regel zunächst nicht zu einem Paukenschlag, sondern vollziehen sich in einem schleichenden Prozess.

Die SPD-Fraktion hat mich gebeten, darauf hinzuweisen, dass hier am 29. April 2008 um 11 Uhr eine Gedenkveranstaltung zu „75 Jahre Ermächtigungsgesetz“ stattfinden wird.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CSU und bei der SPD)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wie heute Vormittag schon einmal erwähnt, sind wir in der Phase von Mandatsverzichten. Ich darf Ihnen mitteilen, dass mir heute fünf weitere Kollegen zur Niederschrift erklärt haben, mit Ablauf des 30. April 2008 auf ihr Landtagsmandat zu verzichten. Das sind die Kollegen Günther Babel, Dr. Karl Döhler, Dr. Jakob Kreidl, Staatssekretär a. D. Franz Meyer und Martin Sailer.

Die genannten Kollegen scheiden damit gemäß Artikel 56 Absatz 2 des Landeswahlgesetzes mit Ablauf des 30. April 2008 aus dem Bayerischen Landtag aus. Ich spreche den Kollegen im Namen des ganzen Hauses unseren Dank für ihre Arbeit und für ihr Engagement im Bayerischen Landtag aus und wünsche ihnen für ihre kommunalpolitischen Aufgaben alles Gute, Erfolg und Gottes Segen.

(Allgemeiner Beifall)

Die Namen der Listennachfolger geben wir zu gegebener Zeit bekannt.

Wir fahren in der Tagesordnung fort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Länder zahlen nicht nur über die Bestellerentgelte, sondern auch für das Rollmaterial – Triebfahrzeuge, Wagen – und für die Infrastruktur, nämlich für Bahnhöfe und Ausbauprojekte, jedes Jahr insgesamt rund 7 Milliarden Euro für den Nahverkehr, davon allein der Freistaat Bayern knapp 1 Milliarde Euro. Der Löwenanteil dieser Gelder fließt an Unternehmen der DB AG.

Im Gegenzug können die Länder mit Fug und Recht echte Mitspracherechte und Eingriffsbefugnisse sowie einen Zugang zu den für sie wichtigen Informationen, zum Beispiel einen Netzzustandsbericht, einfordern.

Von daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, nun die Forderungen in unserem Antrag: Zum einen dürfen Fernverkehrsangebote nicht eingestellt werden. Es geht uns darum, dass das Netz auch im ländlichen Raum nicht ausgedünnt wird; denn es besteht natürlich die Gefahr, dass man auf Strecken verzichtet, die schon in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten nicht die besondere Aufmerksamkeit der DB-Verantwortlichen genossen haben, deswegen in einem entsprechend schlechten Zustand sind und mit erheblichen Mitteln saniert werden müssten, was das Ganze wiederum unwirtschaftlich machen würde. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Wir wollen den Schienenpersonennahverkehr auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten im ländlichen Raum sichergestellt wissen.

Es geht uns natürlich auch darum, dass der Ausschreibungswettbewerb nicht behindert wird. Ich erinnere daran, dass der Freistaat Bayern von Jahr zu Jahr zunehmend Strecken oder Netze im Wege der Ausschreibung vergibt. Dabei erzielen wir bei diesen Ausschreibungsprojekten nicht nur bessere Preise als bei den großen gemäß Verkehrsdurchführungsvertrag an die DB komplett vergebenen, sondern bei diesen Ausschreibungsprojekten wird auch die Qualität in aller Regel besser als zuvor. Dinge, die zunächst unmöglich erschienen, wie ein Fahrscheinverkauf im Zug, können dann auf einmal selbst von der DB Regio geleistet werden, wenn das in der entsprechenden Ausschreibung gefordert wird. Wir wollen also weiterhin einen behinderungsfreien Ausschreibungswettbewerb.

Es geht natürlich auch darum, dass die Trassenpreise auch im Nahverkehr angemessen bleiben. Ich habe vorhin schon darauf hingewiesen, dass gerade Regionalstrecken einen hohen Investitionsbedarf haben. Das darf nicht durch entsprechend hohe Trassenpreise in kürzerer Frist wieder hereingeholt werden.

Es ist uns ganz entscheidend wichtig, dass wir eine Mitsprache der Länder auch bei Investitionen haben. Wir wollen strenge Qualitätskontrollen auch für regionale Netze und effektive Sanktionen bei Qualitätsmängeln in den einzelnen regionalen Netzen.

Weiter wollen wir, dass die Länder in die laufenden Überprüfungen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen, in die Sanktionierung der daraus folgenden Pflichten und in etwaige Anpassungen dieser Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen einbezogen werden.

mehr kein Gesetz erlassen, sondern die Privatisierung auf rein vertraglicher Grundlage regeln will. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ohne weitere gesetzgeberische Maßnahmen ein stärkerer Renditedruck durch eine Privatisierung zu großen Risiken führen wird. Deswegen haben wir in dem Antrag unsere Forderungen zum Ausdruck gebracht.

Ich erinnere zunächst an den schlechten Netzzustand in der Fläche. Wer wie viele Kolleginnen und Kollegen häufiger Bahnfahrer ist, kann darüber berichten, wie schlecht der Netzzustand ist, wie viel Langsamfahrstellen dazu führen, dass Fahrzeiten nicht eingehalten werden. Es ist natürlich sehr zu beklagen, dass die Länder dabei keinerlei Mitsprache haben, sich aber finanziell natürlich beteiligen dürfen. Die Netzqualität in der Fläche wird auch durch das jetzt vorgeschlagene Modell nicht gesichert. Von daher ist es nötig, eine Verbesserung durch ein Gesetz zu schaffen.

Der Status quo bei der Netzbewirtschaftung ist völlig unbefriedigend. Die oftmals unzureichende Qualität – ich habe auf die Langsamfahrstellen hingewiesen –, aber natürlich auch verschleppte Ausbauprojekte sind hinlänglich bekannt. Die Länder haben derzeit keine rechtliche Handhabe, auf Verbesserungen hinzuwirken.

Allgemein fehlt es in allen Bereichen der DB an Transparenz. Auch darüber haben wir uns in diesem Hohen Hause wiederholt parteiübergreifend unterhalten und eine verstärkte Transparenz eingefordert. Erst vor einigen Wochen ist seitens des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ein Bericht angefordert worden. Dem haben auch wir zugestimmt. Es geht um den Netzzustand, um Kalkulationsgrundlagen, um Planungen, gegebenenfalls durchaus auch um Querfinanzierungen im Konzern. Auch das sind Dinge, die uns durchaus interessieren. Aus diesem Grunde fordern wir verstärkte Transparenz.

Ständig droht die Einstellung von Fernverkehrsangeboten. Die „Augsburger Allgemeine“ hat erst vor wenigen Tagen getitelt: „Ein Kahlschlagsszenario für den IC-Verkehr“. Das ist natürlich sofort dementiert worden. Aber auf derartige Dementis kann man sich nicht unbedingt verlassen, wie wir es in den vergangenen Jahren hinreichend erlebt haben. Nachdem wir wissen, dass die DB AG den Fernverkehr eigenwirtschaftlich betreiben muss, wird sie sich natürlich mit einem stärkeren Renditedruck auf die lukrativen Strecken konzentrieren und die anderen nicht mehr bedienen.

Ich erinnere daran, dass der Interregio-Verkehr im Jahre 2001/02 gegen unseren Widerstand eingestellt worden ist und die Ersatzverkehre nunmehr zulasten der Regionalisierungsmittel und damit aller anderen bayerischen Projekte im Nahverkehr eingestellt werden müssen. Das führt zu der teilweise wirklich schizophrenen Situation, dass ehemalige Eurocity-Züge nunmehr als Regionalverkehr fahren. Ich denke dabei beispielsweise nur an die Strecke München – Prag. Dies ist aber nur das eklatanteste Beispiel. Es gibt sehr viele Interregio-Verbindungen, in denen jetzt als Regionalexpress gefahren wird, was von uns natürlich auch bezahlt werden muss.

Ich bin von dem, was bisher vorgelegt worden ist und wie es sich aus der Presse und in den entsprechenden Papieren darstellt, in keiner Weise überzeugt. Das, was hier vorgeschlagen wird, ist nicht der große Wurf, sondern da gibt es viel Nachbesserungsbedarf. Darauf hat Kollege Rotter wie schon oft vorher in einigen Teilen durchaus sehr zu Recht hingewiesen. Ich sage eines: Lieber keine Privatisierung als die Art von Privatisierung, die uns jetzt auf den Tisch gelegt worden ist.

Das, was wir hoffentlich wollen, ist mehr Verkehr auf der Schiene, sei es im Personenbereich oder sei es im Güterbereich. Das muss unser aller Ziel sein. Die jetzt vorgelegte Reform wird diesem Ziel in meinen Augen nicht gerecht. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt, in dem wir fordern, dass die Staatsregierung in einem Bericht darstellen soll, welche Auswirkungen die geplante Teilprivatisierung der DB AG auf den Schienenverkehr, die Schieneninfrastruktur und auch die Anzahl der DBBeschäftigten im Freistaat Bayern hat; denn auch um die Beschäftigten geht es bei dieser Frage in ganz erheblichem Umfang.

Ich meine, dass dieser Bericht schnellstmöglich gegeben werden sollte, denn auf ihn fußend müssen wir unsere Anträge formulieren und schauen, in welche Richtung wir marschieren wollen bzw. marschieren sollen.

Sollte die Privatisierung so kommen, wie sie im Moment vorgeschlagen wird, wird auf alle Fälle Folgendes passieren: Der Renditedruck wird in ganz erheblichem Umfang steigen. Auch wenn bei dem genannten Anteil von 24,9 % ein Privater noch keinen Aufsichtsratssitz bekommt, kann er – das folgt aus dem Aktiengesetz und aus entsprechenden Urteilen – als Eigentümer in dieser Dimension letztlich einklagen, dass er eine entsprechende Rendite aus seinem Kapital erwirtschaftet. Den Druck, der dadurch entstehen wird, kennen wir von einer ganzen Reihe von Firmen, die mit Minderheitenbeteiligungen die Mehrheitseigner gewaltig vor sich hertreiben und sie dazu zwingen, entsprechend Rendite zu machen. Diese Maximierung der Rendite wird in diesem Fall ganz zweifelsfrei zulasten des Schienenpersonenverkehrs und des Güterverkehrs gehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Da gibt es überhaupt nichts zu diskutieren. Wir haben einige Erfahrungen mit der DB AG und wissen, was in der Vergangenheit bereits gelaufen ist. Kollege Rotter hat das schon angesprochen. Der Interregio-Verkehr als in meinen Augen nach wie vor sehr sinnvolles Angebot im Fernverkehr unterhalb des ICE und des Intercity wurde eingestellt und letztlich mehr oder weniger vollständig den Ländern aufgebürdet. Da gibt es jetzt so unsinnige Nahverkehrsleistungen wie München – Regensburg – Prag. Man muss sich das einmal vorstellen! Diese grenzüberschreitende Verbindung wird aus bayerischen Nahverkehrsmitteln bezahlt. München – Hof – Leipzig ist eine ähnliche Verbindung, bei der das so gehandhabt wird. Man kann nur mutmaßen, was als Nächstes auf der Liste der Verbindungen steht, bei denen sich die Bahn zugunsten eines privaten Investors zurückzieht. Wird das beispielsweise München – Lindau sein, wird es München – Salzburg mit Verlängerung nach Berchtesgaden, Mit

Schließlich fordern wir die Staatsregierung auf, zumindest im Hinblick auf eine gesetzliche Regelung der Infrastrukturqualität und des Fernverkehrsangebots an einer eigenen Gesetzesinitiative der Länder über den Bundesrat mitzuwirken. Ich weiß, dass Frau Ministerin Müller natürlich eine zuverlässige Anwältin dieser Länderinteressen sein wird.

Es geht auch darum, dass auf den in der Bundesratsstellungnahme vom 12. Oktober 2007 zur Netz-, Qualitäts- und Angebotssicherung aufgestellten Forderungen weiterhin bestanden wird; denn das, was dort in großer Einigkeit der Länderverkehrsminister und des Bundesrates an Forderungen festgeschrieben worden ist, ist unabhängig davon, von welchem Modell der Teilprivatisierung ausgegangen wird. Ich habe eingangs schon darauf hingewiesen, dass das, was jetzt vorliegt, deutlich besser ist als das, was im Herbst im Übrigen zu Recht gescheitert ist.

Darüber hinaus wollen wir die Staatsregierung auffordern, sich dafür einzusetzen, dass die Erlöse der Teilprivatisierung in das deutsche Schienennetz investiert werden. Wir möchten nicht, dass Herr Mehdorn, sich womöglich als Global Player verstehend, weitere Logistiksparten in Australien oder Südostasien übernimmt.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Christian Magerl (GRÜNE))

Kollege Magerl, ich weiß, dass wir uns da absolut einig sind. Das Geld soll also gefälligst dort wieder investiert werden, wo es hergekommen ist. Teilprivatisierungserlöse sollen deshalb also ins Netz investiert werden.

Ferner wollen wir die Staatsregierung auffordern, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass eine Beschränkung des Verkaufs von Anteilen an der Verkehrs- und Logistik-Holding auf 24,9 % weder gesetzlich noch vertraglich noch in parlamentarischen Beschlüssen fixiert wird; denn es gibt keine Begründung, warum das bei 24,9 % enden soll und enden muss. Entscheidend ist, dass das Netz nicht privatisiert wird, sondern dass es weiter in öffentlicher Hand ist.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. Die nächste Wortmeldung: Kollege Magerl.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei der Privatisierung oder Teilprivatisierung der Bahn um den Verkauf des letzten großen Volksvermögens in der Bundesrepublik Deutschland, nachdem die anderen, also Post, Telekom etc., zu einem erheblichen Teil bereits verkauft worden sind. Dies heute ist nicht die erste Debatte zu diesem Thema, und ich befürchte, es dürfte auch nicht die letzte Debatte zu dieser mittlerweile fast schon endlosen Geschichte sein.

Vielen Dank, Herr Kollege. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Beyer.