zum Beispiel danach, wie viele dieser straffällig gewordenen Kinder und Jugendlichen selbst innerfamiliäre Gewalt erlebt haben, wie viele von ihnen aus zerrütteten Verhältnissen stammen und wie viele von ihnen selbst Opfer waren, bevor sie Täter geworden sind, wie viele von ihnen keine schulischen und beruflichen Perspektiven haben, weil sie nicht entsprechend gefördert worden sind, und wie viele von ihnen zu Verlierern in der Wohlstandsgesellschaft geworden sind. Danach wäre seriöserweise zu fragen, um bei den Ursachen ansetzen zu können.
Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist keine Rechtfertigung dafür, einen anderen brutal zusammenzu
wir bei Verfahren vor dem Jugendrichter mit 2,3 Monaten besser sind als der Bundesdurchschnitt mit 3,1 Monaten. Das Gleiche gilt für Verfahren beim Jugendschöffengericht, wobei wir mit 2,8 Monaten besser sind als der Bundesdurchschnitt mit 3,7 Monaten. Bayern hat hier seine Hausaufgaben gemacht und die entsprechenden Stellen zur Verfügung gestellt, sodass die Verfahren, was gerade bei Jugendlichen wichtig ist – da gebe ich Ihnen recht –, in angemessener Zeit abgearbeitet werden können.
Auch die Stellung des Jugendstrafvollzugs zur Besserung, zur Resozialisierung ist uns natürlich in vollem Umfang bewusst. Wir müssen hier Anstrengungen unternehmen, haben dies in der Vergangenheit aber auch getan. Zum Ersten reicht bei uns die Quantität der Arrestplätze und der Vollzugsplätze zumindest im Durchschnitt aus: zum Stichtag 30. September 2007 176 Jugendarrestplätze, 131 Belegungen. Genauso ist es bei der Jugendstrafe: Von insgesamt 792 Haftplätzen sind 724 belegt. Das heißt, wir haben in aller Regel nicht das Problem, dass wir die Leute, die zum Jugendstrafvollzug dran wären, nicht in die Justizvollzugsanstalt einweisen können, was gerade bei Jugendlichen ein ganz schlechtes Signal wäre. Dies gilt noch mehr beim Arrest.
Wir müssen aber auch sehen, dass wir den sozialtherapeutischen Ansatz verstärken müssen. Sie kennen das neue Strafvollzugsgesetz in Bayern auch bezüglich der Jugendlichen und der Heranwachsenden. Wir schaffen insgesamt 192 neue Haftplätze in sozialtherapeutischen Abteilungen. Viele dieser Plätze kommen auch Jugendlichen und Heranwachsenden zugute. Wenn wir irgendwann feststellen sollten, dass dies nicht ausreicht, müssen wir weitere Überlegungen anstellen. Aber eines ist klar: Wer Therapie braucht, gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden, muss sie erhalten.
Sie haben vorhin die Ausbildung angesprochen. Das neue Gesetz hat ja klargestellt, dass bei Jugendlichen und Heranwachsenden Ausbildung Vorrang vor Arbeit hat, soweit dies möglich ist.
Niemand von der CSU hat die Herabsetzung der Strafmündigkeit unter die jetzt bestehende Regelung gefordert. Ich fordere dies auch nicht. Ich halte die bestehende Regelung für ausreichend.
Ich sage aber zugleich: Es gibt Fälle, in denen wir nicht durch den Strafrichter, aber durch die anderen zuständigen Organe die geschlossene Heimunterbringung anordnen müssen. Das müssen wir dann tun, wenn wir feststellen, dass die Eltern das Problem nicht lösen können, auch nicht mit der ambulanten Jugendhilfe, die natürlich immer Vorrang hat und zuerst eingesetzt werden muss. Ist aber weiterhin zu befürchten, dass dieser Jugendliche – auch der unter 14 Jahren – auf die schiefe Bahn gerät, wenn nicht eingegriffen wird, sind wir – auch zum Schutz der Allgemeinheit vor gemeingefährlichen Straftätern – für eine geschlossene Heimunterbringung.
rung gerade in dieser Legislaturperiode politisch gemacht worden sind – ich erinnere an die Kürzung der Mittel für Jugendarbeit und an die vielfältigen Versuche, die Jugendhilfe einzuschränken –, zu korrigieren. Es gibt viel zu tun im Vollzug der bestehenden Gesetze. Was wir nicht brauchen, ist die ständige Forderung nach neuen, schärferen Gesetzen. Es würde genügen, die bestehenden Gesetze anzuwenden, und es würde genügen, die, die dort Verantwortung tragen, personell und sachlich in die Lage zu versetzen, das auch tatsächlich zu tun.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schindler, wir sind uns in Vielem einig, natürlich auch darin, dass Prävention, Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit und all diese Dinge wichtig sind und dass wir sie als einen Beitrag zur Verhinderung von Jugendkriminalität entsprechend ausbauen und entsprechend ernst nehmen müssen.
Wir sind uns aber auch darin einig, dass Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit in Bayern aufgrund der geltenden Rechtslage in erster Linie Sache der Kommunen ist, der Landkreise und der kreisfreien Städte. Ich möchte schon sagen, dass Bayern wie nur wenige andere Bundesländer hierbei den Kommunen zur Seite steht, beispielsweise durch die Jugendsozialarbeit an den Schulen.
Es ist rechtlich wohl unstrittig und wird auch in den anderen Ländern so gesehen, dass § 13 Sozialgesetzbuch VIII dies dem Jugendhilfeträger zuweist. Wir in Bayern beteiligen uns intensiv daran und haben 2002 einen Ausbau von 350 Stellen an 500 Schulen beschlossen. Wir haben dies aufgrund der Situation beschleunigt. Dank der Initiative der CSU-Landtagsfraktion haben wir erreicht, dass diese 350 Stellen bereits bis zum 1. September 2009 zur Verfügung stehen und dass wir aus heutiger Sicht dann auch die entsprechenden Anträge, die in diesem Bereich gestellt wurden, abwickeln können. Wir kommen hierbei unserer Verantwortung nach, und ich glaube auch, dass die Kommunen, die Kreise und die kreisfreien Städte im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihrer Verantwortung nachkommen.
Wir sind uns auch darin einig, Herr Kollege Schindler, dass wir, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben, genügend Stellen bei Polizei und Justiz schaffen müssen, um den Dingen zu begegnen, die Dinge rasch abzuarbeiten.
Ich möchte aber sagen, dass wir in Bayern mit dem Abschluss der Ermittlungsverfahren innerhalb von 1,3 Monaten an der Spitze in der Bundesrepublik liegen, dass
notwendig ist es, den Sanktionskatalog an neue Entwicklungen in der Gesellschaft anzupassen. Auf diesem Auge sind Sie blind, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition. Sie versuchen einen einseitigen Ansatz. Sie sehen nur die eine Seite der Hilfeleistung. Sie sehen aber nicht, dass diese auch einmal zu Ende geht und dass wir uns genauso überlegen müssen, was wir im Sanktionskatalog ändern.
Herr Kollege Schindler, wenn Sie das Jugendstrafgesetz lesen, wird Ihnen auffallen, dass von der Formulierung her – das ist vom Gesetzgeber für den Regelfall gedacht – das Erwachsenenrecht bei Heranwachsenden anzuwenden ist. Wir haben aber eine umgekehrte Entwicklung, wie die Justizministerin richtig ausgeführt hat: In der überwiegenden Zahl der Fälle wird das Jugendstrafrecht angewendet. Dies entsprach nicht der Intention des Gesetzgebers im Jugendstrafrecht, weil das Jugendstrafrecht nur den spezialpräventiven Ansatz kennt, nämlich die Besserung des Einzelnen. Das Jugendstrafrecht kennt von seiner Intention her weder die Generalprävention noch die Sühne. Deswegen ist hier bei den 18- bis 21-Jährigen klar eine Lücke erkennbar. Es ist absolut nicht ausreichend, dass bei jemandem, der kurz vor seinem 21. Geburtstag einen bestialischen Doppelmord begeht, die Strafe wegen Anwendung des Jugendstrafrechts nach zehn Jahren zu Ende ist. Wir fordern hier eine Erhöhung des Strafrahmens auf 15 Jahre. Dies ist überfällig und muss umgesetzt werden.
Wir fordern den Warnschussarrest, der insgesamt dringend notwendig erscheint. Jeder, der einmal in diesem Bereich tätig war, weiß, dass ein verurteilter Straftäter im jugendlichen Alter die Bewährungsstrafe als „Freispruch erster Klasse“ versteht, weil er nämlich den Gerichtssaal wieder so verlassen kann, wie er hineingegangen ist. Es ist dringend notwendig, dass diese Täter sofort in Arrest kommen und einmal vier Wochen lang sehen, was Freiheitsentzug bedeutet. Diese Regelung muss möglichst schnell umgesetzt werden.
Wir fordern die Erleichterung der Zulassung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Tätern, die zu mindestens fünf Jahren verurteilt worden sind. Jeder, der sich in diesem Bereich auskennt, weiß, dass es sich hier um schwerste Straftaten handelt. Die Sicherheit der Allgemeinheit hat Vorrang vor der Freiheit des Täters. Dies muss auch für Jugendliche und vor allem für Heranwachsende gelten, die zum Zeitpunkt der Entlassung längst keine Heranwachsenden mehr sind, sondern schon Erwachsene. Auch das muss man immer sehen: Der 21-Jährige, der fünf bis sechs Jahre fängt, ist dann 26, 27 Jahre alt, also ein Erwachsener, der insgesamt hochgefährlich sein kann. Die kurze Verfahrensdauer habe ich bereits angesprochen.
Ich fasse zusammen: Wir müssen bei der Prävention alle Anstrengungen unternehmen. Wir müssen Jugendlichen helfen und ihnen zur Seite stehen. Wir müssen die Eltern unterstützen, ihrem Erziehungsauftrag gerecht zu werden. Aber wir müssen für schwere Straftäter die notwendigen
Ich kann nur sagen: Wir haben hier unsere Hausaufgaben weit mehr gemacht als andere; denn von insgesamt 200 geschlossenen Plätzen sind 50 % in Bayern. Die anderen 50 % dieser Plätze sind in anderen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland. Wir müssen auch hier genügend Kapazitäten haben, um in diesen Brandfällen dann wirksam helfen zu können, wenn alle anderen Maßnahmen, wie beispielsweise ambulante Maßnahmen, versagen. Aber eine Herabsetzung der Strafmündigkeit halte ich für unnötig. So viel zu Themen, bei denen wir wenigstens teilweise übereinstimmen.
Über das Maß kann man natürlich streiten. Niemand kann aber so viel tun, dass nicht ein anderer fordern kann, noch mehr zu tun. Ich habe jedoch dargelegt, dass wir in Bayern bei diesen Maßnahmen große Anstrengungen unternommen haben und uns im Vergleich mit allen anderen sehen lassen können.
Herr Kollege Schindler, in den anderen Punkten sind wir uns nicht einig. Was mir bei Ihnen fehlt, ist jede Forderung und jeder Einsatz, die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und deren Erziehungsverantwortung einzufordern. Davon ist in diesem Antrag nicht die Rede, und man hört auch sonst insgesamt wenig darüber. Dies hängt mit der Staatsgläubigkeit der Sozialisten zusammen. Sie gehen davon aus, dass Sie Erziehungsaufgaben mit Pädagogen, mit Einrichtungen wie Krippen und sonstigen Dingen lösen können. Deswegen ist bei Ihnen die Familie zur Erziehung kein Ansatz.
Sie haben sogar Schwierigkeiten, einer geringen Kindergelderhöhung zuzustimmen, weil Sie es für besser halten, statt der Familien die Einrichtungen zu fördern – das kommt dabei heraus –, vom Betreuungsgeld will ich gar nicht reden. Wenn hier Familien unterstützt werden sollen, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, bezeichnen Sie dies als „Herdprämie“. Dies ist der entscheidende Unterschied. Wir halten eine Stärkung der Familienkompetenz in der Erziehung durch entsprechende Hilfsmaßnahmen, Bildungsmaßnahmen, aber auch finanzielle Maßnahmen für entscheidend. Ich sage Ihnen: Ob uns dieser Erziehungsauftrag bis hin zur Vermeidung der Jugendkriminalität gelingt, entscheidet sich weitgehend in der Kompetenz der Familien.
Hier fordere ich von Ihnen mehr Initiativen. Hierzu möchte ich von Ihnen mehr hören, ohne dass Sie im Bremserhäuschen und im Verhinderungshäuschen sitzen. Es war geradezu ein Schauspiel, wie die SPD bei der Kindergelderhöhung in den letzten Tagen einknicken musste. Es war ein Schauspiel, das auch die Menschen draußen verstanden haben.
Nicht einig sind wir uns auch bei der Änderung des Jugendstrafrechts insgesamt. Die Hilfe und die Erziehung sind eine Seite der Medaille, die wir sehen müssen und um die wir uns kümmern müssen. Aber wir sagen: Genauso
rungshelferinnen und -helfern hören. Die Wartezeiten bis zum Strafantritt müssen deutlich verkürzt werden. Dazu brauchen wir auch eine Betreuung in Wohngruppen und Sozialtherapieplätzen. Da dabei in der Vergangenheit sehr wenige Plätze eingerichtet worden sind, brauchen wir in jedem Fall einen entsprechenden Ausbau. Auch ist die schulische und berufliche Bildung mit einem höheren Stellenwert zu versehen. Auch in die kriminologische Forschung ist weiterhin zu investieren; Haushaltskürzungen auf diesem Feld sind zurückzunehmen. Was wir ganz klar ablehnen, ist eine Sanktionspolitik, die sich an Ethnien orientiert.
Ich mache Ihnen den Vorwurf, dass Sie eine an Ethnien orientierte Sanktionspolitik fahren, anstatt einmal festzustellen, dass die Gesellschaft Verantwortung für alle hier aufwachsenden Kinder und Jugendlichen trägt.
Der Gewalt vorzubeugen, ist der sicherste Weg, keine neuen Opfer zu produzieren. Hierzu werden Sie, Herr Kreuzer, in unserem Antrag, den wir zum letzten Plenum gestellt haben und der jetzt Gegenstand der Beratungen bei der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses wird, eine ganze Reihe von Aussagen finden. Wir haben eine Liste von Maßnahmen aufgeführt, die es umzusetzen gilt. Dazu gehören zum Beispiel auch begleitende Hilfen für Eltern. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass wir für junge Familien, die eine noch ungewohnte Elternrolle innehaben, Hilfsangebote und Unterstützungsangebote zur Verfügung stellen, um die Betroffenen in ihrer Rolle zu fördern. Wir müssen über Präventionsräte sowie den sozialen Ausbau, über den Ausbau von Trainingskursen, Antigewalt- und Antiaggressionstraining diskutieren. Es gibt schon Vieles, aber die Frage ist: Wie stark wollen wir in dieser Richtung weiter einsteigen? Wir brauchen flankierende Maßnahmen in der Bildungspolitik, in der Schule, in der Sozialpolitik. Wir brauchen frühkindliche Bildung zur Förderung selbstständiger und starker Persönlichkeiten, die für Gewalt nicht mehr anfällig sind. Wir müssen darüber hinaus überlegen, ob wir eine Kampagne fahren sollten, die Eltern davon überzeugt, dass eine gewaltfreie Erziehung der richtige Weg wäre. Wir brauchen gemeinsames Lernen und Fördern statt Auslese. Damit sind wir bei der Reformierung des bayerischen Schulwesens.
Der SPD-Antrag enthält eine Reihe von Themen, die tatsächlich auch unser Dringlichkeitsantrag enthält. Was wir auf keinen Fall brauchen, ist ein Lagerwahlkampf, wie Sie ihn anzufangen versucht haben.
Ihnen sagen zu müssen, dass der schon bei Roland Koch schiefgegangen ist und ein derart tiefer Griff in die untersten Schubladen der Mottenkiste war, finde ich bedauerlich. Letztendlich – so prophezeie ich Ihnen –: Dieser Lagerwahlkampf nützt uns GRÜNEN, denn jeder, der sich ein bisschen auf diesem Feld auskennt, wird sich an den Kopf fassen.
Herr Präsident, meine Herren und Damen! Zuerst kommt die Vorbeugung, dann die Sanktion. Niemand wird diese Reihenfolge ernsthaft umdrehen wollen. Ihren Worten entnehme ich, dass auch Sie nicht daran denken. Allerdings muss man feststellen, dass die Debatte, die in den vergangenen Tagen in der Öffentlichkeit geführt worden ist, einen anderen Eindruck hinterlässt; denn diese Debatte wurde ausschließlich von Ihnen und dem Justizministerium geführt. Hier hätte ich mir jedoch von der Sozial- und der Bildungspolitik sehr deutliche begleitende Worte gewünscht.
Herr Kreuzer, wundern Sie sich also nicht, wenn wir jetzt wieder einmal die präventiven Maßnahmen einfordern, die hier nur ansatzweise in Angriff genommen werden. Das geltende Jugendstrafrecht und die im Jugendgerichtsgesetz enthaltenen Sanktionen reichen aus, um jugendliche Straftäter und Heranwachsende erzieherisch zu bilden.
Was weitere Verschärfungen betrifft, denke ich an den Warnschussarrest oder an den Ausbau geschlossener Heime, die es schon gibt. Schauen Sie doch nach Rummelsberg, natürlich ist das eine geschlossene Einrichtung.
Genau da haben wir das Problem. Legen Sie eine komplette Konzeption mit den Verschärfungen und den präventiven Maßnahmen vor, damit wir endlich einmal wissen, worüber wir hier eigentlich diskutieren; denn Herr Herrmann erzählt etwas anderes als Sie jetzt wieder, und Herr Kreuzer bringt die dritte Version. Das macht es, ehrlich gesagt, etwas schwierig.
Der Sanktionenkatalog, der für die Gerichte gilt und über deren Anwendung die Richterinnen und Richter entscheiden – der ist sehr umfassend –, erscheint uns bisher als ausreichend. Sie können sich dabei mit einer Reihe von Richterinnen und Richtern unterhalten und werden feststellen, dass diese sagen, sie verstünden nicht, woher die ständigen Forderungen nach Verschärfungen kämen.