Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich will versuchen, der Opposition hier nicht auf den Leim zu gehen und in das Thema Transrapid inhaltlich allzu sehr einzusteigen, denn ich weiß sehr wohl, dass es Ihnen gerade darauf ankommt.
Das ist aber auch der Grund, wieso wir hier ein untaugliches Mittel vor uns haben und, weshalb das Innenministerium recht hat, wenn es nach ausführlicher Prüfung zu
Bund, den Freistaat Bayern und nicht zuletzt die bayerischen Bürgerinnen und Bürger – deutlich günstiger sind als der vorgeschlagene Transrapid. Die Zahlen, die von der Staatsregierung und der CSU immer wieder ins Spiel gebracht werden und die sich im Übrigen auch in der Schrift des Innenministeriums wiederfi nden, entbehren jeder Grundlage und sind nirgendwo belegt. Diese Zahlen sind nichts anderes als reine Propaganda.
Nach unserer Auffassung ist das Volksbegehren verfassungskonform und muss zugelassen werden. Die Staatsregierung entscheidet hier nicht aus rechtlichen Gründen. Die Staatsregierung weiß, wie die Bayern entscheiden werden: Sie werden nämlich die Edmund-StoiberGedächtnis-Bahn ablehnen.
Deshalb wurde mit der Nichtzulassung politisch entschieden, und dieser politischen Entscheidung wurde ein juristisches Mäntelchen umgehängt.
Kolleginnen und Kollegen, wir fordern Sie dazu auf, mit uns zusammen das Recht der Bayern auf Volksgesetzgebung auch in dieser Frage zu wahren. Wir werden hier mit Nein stimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Träumer vom Schweben! Die Positionierung des Innenministeriums und die Vorlage an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof haben uns nicht besonders überrascht. Die Gretchenfrage lautet: Sind Volksbegehren und Volksentscheid nur über den Haushalt insgesamt ausgeschlossen und auch über Sachfragen und Entscheidungen, die den Haushalt spürbar einengen würden, entweder durch massive Mindereinnahmen oder massive Mehrausgaben, oder meint Artikel 73 der Bayerischen Verfassung wirklich jede budgetrelevante Entscheidung? Um die Frage geht es. Wir werden sehen, wie die Damen und Herren am Bayerischen Verfassungsgerichtshof entscheiden. Anders als manche Kolleginnen und Kollegen hier in diesem Gremium sind wir der Meinung, dass die Richterinnen und Richter darüber nach bestem Wissen und Gewissen und vor allem in Unabhängigkeit entscheiden werden.
Bemerkenswert ist, wie beide Seiten, vor allem aber das Innenministerium immer wieder auf die Zuständigkeit des Bundes für das Projekt rekurrieren. Der Bund sieht
Noch eine letzte Bemerkung dazu, dass Sie das angeblich eingesparte Geld für Bildung und Forschung einfordern. Projekte wie der Transrapid sind die konsequente Fortsetzung der Forschungspolitik, vielleicht mit anderen Mitteln. Für was wollen Sie Ingenieure an unseren Hochschulen ausbilden, wenn Sie diese dann nicht in die Lage versetzen, etwas zu bauen, was sie auf dem Weltmarkt verkaufen können und was sich trägt? Für was macht man den sonst Forschungspolitik?
Entsprechend dem Votum des federführenden Ausschusses möge der Landtag deshalb beschließen: „Wir beteiligen uns am Verfahren und beantragen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Volksentscheid nicht gegeben sind.“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Innenministerium begründet seine Ablehnung des Volksbegehrens mit zwei Argumenten. Das eine Argument lautet, dies sei keine sachpolitische Entscheidung. Das zweite Argument lautet, durch das Volksbegehren würden Mehrausgaben zwingend notwendig. Für die über 100 000 Bürgerinnen und Bürger Bayerns, die in den drei Wochen vor Weihnachten dieses Volksbegehren unterschrieben haben, und für die 70 % der bayerischen Bevölkerung, die den Transrapid ablehnen, handelt es sich sehr wohl um eine sachpolitische Entscheidung.
Die sachpolitische Entscheidung, welche die Bürgerinnen und Bürger hier treffen, lautet: Wir, die bayerischen Bürgerinnen und Bürger, wir wollen kein milliardenschweres Projekt, das keinem nützt. Wir wollen, dass das frei werdende Geld vom Bayerischen Landtag für sinnvollere Projekte verwendet werden kann.
Es gibt durchaus verschiedenste Varianten einer besseren Anbindung Münchens an den Flughafen, die für alle – den
einfache, robuste und bezahlbare Stadtbahnsysteme. Die Schwellenländer verlangen derzeit zudem einfachen, robusten und bezahlbaren Verbindungen zwischen den Städten, aber nicht nach Ihrem Schwebetraum.
Er ist mit anderen Verkehrssystemen nicht kompatibel und viel zu teuer. Wir kennen die Zahlen: Das werden mindestens zwei Milliarden Euro sein. Ob das nun hauptsächlich der Bund oder der Freistaat zahlt: Jeder öffentliche Cent kann nur einmal ausgegeben werden. Deshalb halten wir dieses Projekt für nicht verantwortbar.
Jetzt warten wir erst einmal ab, wie die Verfassungsrichter entscheiden werden. Wir führen die Auseinandersetzung, wie Sie es gewohnt sind, auf allen Ebenen und an allen Stellen, wo es uns möglich ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Ritter, Sie haben den Herrn Präsidenten vorhin gefragt, ob denn jetzt auch jemand reden dürfe, der nicht Notar ist. Der Herr Präsident wurde da gerade von anderen Kollegen abgelenkt.
Notar zu sein, ist wohl nicht erforderlich, aber es kann in dieser Debatte nicht schaden, wenn man sich ein bisschen mit der juristischen Materie vertraut macht.
Zu Ihren Anmerkungen und zu jenen des Kollegen Runge möchte ich nur sagen: Es geht nicht um die Frage, ob der Bund oder Bayern Träger dieses Projekts ist, sondern es geht zunächst einmal darum, dass für das Genehmigungsverfahren für den Transrapid ganz klar ein Bundesgesetz einschlägig ist. Das Genehmigungsverfahren ist bundesrechtlich geregelt; das wissen Sie sehr gut. Deshalb ist das Genehmigungsverfahren als solches einem Volksentscheid in der Tat nicht zugänglich; denn es ist bundesrechtlich geregelt. Genau deswegen sind offensichtlich die Antragsteller dieses Volksentscheids ausgewichen. Sie können nicht beschließen, dass der Transrapid nicht gebaut werden darf, weil das gegen Bundesrecht verstoßen würde. Also sind sie auf die Frage ausgewichen, ob Geld für den Transrapid ausgegeben werden darf. Genau da stoßen sie an die Bayerische Verfassung, weil da klipp und klar drinsteht: „Über den Staatshaushalt fi ndet kein Volksentscheid statt.“
das dezidiert ganz anders. Der Bund sagt immer wieder, das sei ein Landesprojekt. Dass die Staatsregierung hier längst klein beigegeben hat, signalisieren mehrere Sachverhalte. Zum einen gibt es im Doppelhaushalt 2007/08, den wir schon vor einiger Zeit beschlossen haben, den Einnahme-Leertitel „Zuweisung des Bundes“. Der Bund braucht für sein eigenes Projekt aber keine Zuweisung zu machen. Zum anderen hat die Staatsregierung längst akzeptiert, dass der Bund seinen Anteil deckelt. Bei einem Bundesprojekt wäre das tatsächlich kritisch zu sehen. Schließlich wurde schon vor vielen Jahren eine gemeinsame Gesellschaft mit der Bahn AG zur Vorbereitung des Projekts gegründet. Für eine Sache, für die er nicht zuständig ist, braucht der Staat – und darf das eigentlich auch nicht – keine Gesellschaft zu gründen.
Wir werden sehen, wie die Verfassungsrichter entscheiden. Unabhängig von dieser Entscheidung wissen wir und wissen Sie eines: Es gibt andere Spielfelder, auf denen wir uns mit diesem Thema auseinandersetzen und wo wir mit allen Kräften gegenhalten. Sie kennen unsere Positionierung. Da die beiden Vorredner kurz darauf eingegangen sind, mache ich das Gleiche. Wir halten das Projekt für nicht der Realisierung würdig. Das ist sehr höflich ausgedrückt. Wir sagen zum einen, dass der verkehrliche Nutzen im Vergleich zu den Kosten erbärmlich ist.
Wir sagen zum anderen, dass das Projekt keinen arbeits- und industriepolitischen Nutzen stiftet. Vor allem sagen wir, dass das Projekt haushaltspolitisch nicht verantwortbar ist.
Zum verkehrlichen Nutzen: Herr Weiß hat von Alternativen gesprochen. Warum halten wir den verkehrlichen Nutzen für erbärmlich? – Es geht um acht Millionen Fahrgäste im Jahr. Das ist nicht meine Erfi ndung, sondern das sind Zahlen aus der Machbarkeitsstudie und aus den Planfeststellungsunterlagen. Da haben einzelne Straßenbahnlinien in München mehr Fahrgäste. Von diesen acht Millionen Fahrgästen, Herr Weiß, sind genau 2,6 Millionen jene, die Sie eigentlich ansprechen wollen, nämlich Leute, die jetzt mit dem Auto zum Flughafen anreisen. Das sind nur 2,6 Millionen von den für das Jahr 2015 geschätzten Originäreinsteigern in München, 2,6 Millionen, die ansonsten über die Straße kommen. Der größte Teil der Originäreinsteiger, die vorher über die Straße gekommen sind, werden weiterhin über die Straße kommen. Mehr als die Hälfte der Fahrgäste wird von anderen öffentlichen Verkehrsmitteln abgeworben, nämlich von der S-Bahn und den Flughafenbussen. Das heißt, Ihr toller verkehrlicher Nutzen sieht so aus, dass wir den öffentlichen Verkehr, in den wir viel Geld stecken, kannibalisieren.
Zum industrie- und arbeitsmarktpolitischen Nutzen: 72 Projekte wurden untersucht, und nichts kam dabei heraus. Die deutsche Eisenbahnindustrie ist hervorragend positioniert. Sie hat eine unheimlich hohe Exportquote, einen Umsatz von ungefähr 10 Milliarden und 40 000 Beschäftigte. Die Welt braucht doch keinen Transrapid, sondern
Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe noch zwei Zwischenbemerkungen. Die erste Zwischenbemerkung Herr Kollege Ritter, bitte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum einen muss man feststellen, dass es in Bayern durchaus schon haushaltsrelevante Volksbegehren gab, die auch vom Verfassungsgerichtshof anerkannt worden sind. Ich fi nde es etwas mutig, Herr Minister, wenn Sie jetzt sagen, so wie ich das sage, ist es von den Vätern und Müttern der Bayerischen Verfassung gemeint gewesen. Sie hätten sich vielleicht einmal das Protokoll der Verfassunggebenden Landesversammlung im Landtag ansehen sollen. Da ist durchaus vom damaligen CSU-Abgeordneten Hans Ehard eine andere Position zu diesem Punkt vertreten worden.
Was die Kosten einer besseren Anbindung Münchens angeht, nur Folgendes. Wir reden hier noch gar nicht einmal über die äußerst stiefmütterlich behandelte bessere Anbindung des Chemiedreiecks oder Niederbayerns, die ebenfalls in der Verkehrsstudie als maßgeblich für eine bessere Anbindung des Flughafens genannt werden. Und über die verbesserte Anbindung des Bereichs München habe ich von Ihnen immer nur Zahlen gehört, die niemand belegt hat. Es gibt keine Studien über die angeblichen Kosten für die Express-S-Bahn oder S-Bahn-Ertüchtigungen, in denen diese Zahlen dargelegt werden. Es kann keiner sagen, wie Sie auf diese Kosten kommen. Das ist genauso unsolide wie die Behauptung, dieser Transrapid würde 1,85 Milliarden Euro kosten.