Unter Künast hat das Bundessortenamt 30 Tonnen gentechnisch verändertes Maissaatgut genehmigt. Das ist die Faktenlage.
Die jetzige Bundesregierung hat vor wenigen Tagen ein Gesetz beschlossen, mit dem wenigstens die Abstandsfl ächen festgelegt wurden – 150 Meter bzw. 300 Meter.
Wir haben den bayerischen Landwirten immer von der Anwendung des gentechnisch veränderten Maissaatguts abgeraten, weil nicht bekannt ist, wie die Schadensregelung aussieht, weil die Koexistenz zweifelhaft ist und weil weder der Verbraucher noch der Landwirt diese Produkte haben will. Deswegen dient unsere Position dem Schutze bäuerlicher landwirtschaftlicher Strukturen. Sie haben nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass Frau Künast Ver
Ich komme noch einmal auf das Landesentwicklungsprogramm zurück. Ich komme viel herum und höre dabei auch sehr viel. Jedes Bundesland beneidet uns um das Vorrangprinzip, bei dem der ländliche Raum, und zwar in allen Bereichen, in Vorrang gesetzt wird. Das bezieht sich auf die Verteilung von Fördermitteln, auf die Ausweisung von Fördergebieten, auf staatliche Infrastrukturmaßnahmen und auf den Straßenbau. All diese Bereiche haben wir in das Landesentwicklungsprogramm aufgenommen. Andere Bundesländer wären froh, wenn sie ein solches Instrument hätten.
Kommen wir zur regionalen Daseinsvorsorge. Wir haben das Regionalprinzip, das Regionalmanagement. Kolleginnen und Kollegen, all das sind Bereiche, die der Freistaat Bayern in den letzten Jahren aufgebaut hat. Daran lassen wir uns messen. Wir haben das Landesentwicklungsprogramm fortgeschrieben. Wir entwickeln den ländlichen Raum weiter. Deshalb, Herr Kollege Dürr, ist es wirklich dürr, wenn Sie auf diese Tatsachen mit keinem einzigen Wort eingehen.
Noch ein allerletzter Punkt. Die Bereiche – aber Herr Dürr hört noch nicht einmal zu –, die sich positiv entwickelt haben, sind überall dort entstanden, wo die Menschen aufgehört haben zu jammern, selbst mit anpackten und die Ärmel hochkrempelten.
Das sind die Bereiche, in denen etwas voranging. Doch die haben Sie, Herr Kollege Dürr, schlechtgeredet. Aber das interessiert Sie gar nicht, denn Sie hören nicht zu.
Herr Staatssekretär, vielen Dank. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann ist die Aussprache geschlossen und wir kommen zur Abstimmung. Dafür werden die Anträge wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion auf der Drucksache 15/9792 abstimmen. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/9792 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die SPDFraktion. Gegenstimmen! – Enthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 15/9803. Wer diesem Dringlichkeitsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das ist die CSUFraktion. Enthaltungen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Auch unsere konventionell wirtschaftenden Bauern wirtschaften ökologisch, nachhaltig und erzeugen gesunde Nahrungsmittel.
Geradezu grotesk ist es, dass Sie behaupten, unter Künast wären wichtige wirtschaftliche Weichenstellungen für die Zukunft der Landwirtschaft geschaffen worden. Lethargie und Resignation waren an der Tagesordnung.
Jetzt investieren die Bauern wieder. Jetzt haben sie wieder Zukunftshoffnung, und jetzt vertrauen sie wieder, weil es dank Seehofer und dank der CSU wieder verlässliche Rahmenbedingungen gibt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in ein paar wenigen Sätzen einige Anmerkungen zum Thema machen.
Herr Kollege Dr. Dürr, ich sage Ihnen meine ganz persönliche Meinung: Sollte heute ein Investor von außerhalb Ihre Rede gehört haben, träfe er die Entscheidung, in Bayern nicht zu investieren, weil dort das wirtschaftliche Klima so schlecht sei. Machen Sie unser Bayernland nicht schlecht; denn wir können uns sehen lassen. Am Wirtschaftswachstum haben alle Teile Bayerns mitgewirkt. Wir liegen bei fast 3 %. Vielleicht schaffen wir sogar die 3 %. Damit würden wir das Wirtschaftswachstum anderer Bundesländer weit übertreffen. Auch die Arbeitslosigkeit im ländlichen Raum ist geringer und die der Städte weit besser als in anderen Regionen in Deutschland. Viele wären froh, wenn sie mit uns mithalten könnten.
Ich möchte aber nicht verheimlichen, dass es Problembereiche gibt. Auch die begleiten und fördern wir. Das ist unser Programm.
Sie haben über die erneuerbaren Energien gesprochen. Haben Sie denn verpasst, dass wir hier die Nummer Eins sind? Auch bei der regionalen Vermarktung sind wir in Deutschland die Nummer Eins. Auch das wird praktiziert, um den ländlichen Raum zu unterstützen.
Ein letzter Punkt: Sie haben bemängelt, wir hätten kein Konzept. Haben Sie denn unseren Antrag gelesen? – Im Antrag steht nichts von einem Konzept. Vielmehr soll berichtet werden, was umgesetzt und was vom Aktionsprogramm, vom Landesentwicklungsprogramm und anderen Programmen abgeleitet wird.
dem Ergebnis kommt, dass in diesem Fall für ein Volksbegehren kein Raum ist und die Sache deshalb dem Verfassungsgerichtshof vorlegt.
Es geht nicht darum, Rechte des Volkes zu beschneiden. Über den Staatshaushalt fi ndet kein Volksentscheid statt, so steht es in Artikel 73 unserer Verfassung. Bei diesem Volksbegehren geht es nicht darum, im Rahmen einer Sachfrage auch über deren Finanzierung, also über Finanzfragen zu entscheiden, sondern es geht einzig und allein darum, über eine reine Finanzfrage Einfl uss auf eine Sachfrage zu nehmen, deren Projektträger der Freistaat Bayern noch nicht einmal ist. Wir sind also sachlich gar nicht der Ansprechpartner.
Das Volksbegehren richtet sich gegen den Bau des Transrapids, das ist uns allen geläufi g. Logischerweise kann es sich dabei nur um zwei Zielrichtungen handeln. Entweder, man wendet sich gegen die Technologie einer Magnetschwebebahn und will jedermann verbieten, eine solche zu bauen. Diese Technologie ist nicht wirklich gefährlich, deshalb wäre ein solches Volksbegehren verfassungsrechtlich auch nicht gerechtfertigt. Das leuchtet wohl jedem ein. Oder, so ist es in diesem Fall, man wendet sich gegen die fi nanzielle Beteiligung des Freistaats, um das konkrete Projekt zu Fall zu bringen. Wie gesagt, wir sind nicht der Träger. Aufseiten des Freistaats handelt es sich dabei um eine reine Frage des Staatshaushalts. Zum Staatshaushalt aber gibt es keinen Volksentscheid.
Nebenbei bemerkt, die Reaktion der GRÜNEN im Rechtsausschuss hat mich dabei etwas enttäuscht, als sie sagten, mein bürgerlicher Beruf würde die Sache nicht untermauern. Ich bin zwar inhaltlich nicht mit Ihnen einer Meinung, aber die Plakate, auf denen steht: „Von Null auf Vierhundert in zwei Milliarden“, die fand ich bis zu einem gewissen Maß durchaus witzig.
Es war jedenfalls nicht die sonst übliche moralinsaure Weltuntergangsrhetorik. Als ich dann aber von Frau Stahl im Rechtsausschuss erfahren musste, die Haushaltsfrage könne das Volksbegehren nicht verhindern, weil das Projekt nur 0,5 % des Staatshaushalts ausmacht, es den Staatshaushalt also gar nicht maßgeblich betrifft, hat mich das schon ein bisschen verwundert. Da habe ich mich schon gefragt, ob Ihnen der Transrapid vielleicht ein bisschen zu billig ist.
Bei dieser Gelegenheit noch eine Anmerkung zu einem inhaltlich falschen Argument, welches vonseiten der Opposition vorgetragen wurde. Wenn Sie sagen, das Volksbegehren wolle keine neuen Kosten verursachen, sondern im Gegenteil sogar beim Sparen helfen, dann verschweigen Sie, dass man sich weitgehend darüber einig ist, dass der Flughafen München verkehrstechnisch besser angebunden werden muss. Egal, wie Sie das drehen oder wenden, die S-Bahn kommt unseren Staatshaushalt teurer als der Transrapid.
Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir mit den Dringlichkeitsanträgen, die hier zu diskutieren waren, durch. Die restlichen Dringlichkeitsanträge 15/9793, 15/9794, 15/9804, 15/9795 und 15/9796 werden in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
Ich gehe jetzt in die normale Tagesordnung. Bevor ich aber den Tagesordnungspunkt 3 aufrufe, begrüße ich Herrn Minister Cyril Svoboda aus Prag. Herzlich willkommen!
Ich begrüße auch unseren Generalkonsul Bor vka recht herzlich, der ihn begleitet. Ich wünsche einen angenehmen Aufenthalt hier in unserem Hause.
Verfassungsstreitigkeit Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 21. Januar 2008 (Vf-8-IX-08) betreffend Vorlage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 21. Januar 2008 betreffend den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens über den „Entwurf eines Gesetzes über eine Nichtbeteiligung des Freistaates Bayern an der Finanzierung der Transrapid-Magnetschwebebahn in München“ P II/G-1310/08-1
Ich eröffne die Aussprache. Redezeit: fünf Minuten pro Fraktion. Die erste Wortmeldung hat Herr Kollege Dr. Weiß, der ebenfalls Notar ist.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich will versuchen, der Opposition hier nicht auf den Leim zu gehen und in das Thema Transrapid inhaltlich allzu sehr einzusteigen, denn ich weiß sehr wohl, dass es Ihnen gerade darauf ankommt.