Protocol of the Session on December 12, 2007

Genau. Deswegen wollte ich das noch einmal klar und deutlich sagen.

Wichtig ist jetzt, dass die Bezirke auch im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe ortsnah beraten. Da gibt es in etlichen Bezirken schon Gedanken über Außensprechtage und Außenstellen, um wirklich vor Ort bei den Menschen mit Behinderung zu sein.

Vielleicht noch ein Wort zu einem eigenständigen Leistungsgesetz. Wir von der Union, liebe Barbara, waren schon immer für das eigenständige Leistungsgesetz. Damals hat Rot-Grün kein eigenständiges Leistungsgesetz verabschiedet. Ich möchte dazusagen, dass ich in Berlin noch immer am Verhandeln bin. Ich bin in Berlin auch am Verhandeln in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz.

Lassen Sie mich noch kurz sagen – mein Blick geht schon auf die Uhr –, was ich schon für wichtig halte, gerade für ältere Menschen mit Behinderung, dass wir uns durchaus bei der Reform der Pflegeversicherung überlegen müssen, dass ältere Menschen mit Behinderung auch die Leistungen aus der Pflegeversicherung abholen können, die sie, wenn sie – so wie wir vielleicht im Alter – pflegebedürftig sind und zu Hause wohnen, als ambulante Hilfeleistung bekommen. Da bin ich der Ansicht, dass man die stationären Wohnheime im Bereich der Behindertenhilfe genauso bewerten muss wie das Zuhause.

(Zuruf des Abgeordneten Joachim Unterländer (CSU))

Denn diese Menschen leben 30, 40 Jahre in den Behinderteneinrichtungen. Deswegen möchte ich nicht, dass Pflegeeinrichtungen für diese Menschen mit Behinderung aufgemacht werden

(Beifall der Abgeordneten Barbara Stamm (CSU))

und diese Menschen dann das Zuhause wechseln müssten. Wenn wir die echte Teilhabe haben wollen, dann müssen wir die Menschen mit Behinderung ganz normal auch in der Pflegeversicherung behandeln. Auch das wäre ein ganz wichtiges sozialpolitisches Anliegen. Ich sage dies nur, um ein Stück weiterzugehen und deutlich zu machen, was wir tatsächlich wollen.

Zur SPD nochmal: Ich glaube, Ihr Antrag, sozusagen einzelne Städte auszunehmen – die Optionslösung – ist abgelehnt worden, weil das zu einer gespaltenen Bezirksumlage führen würde. Das hätte ich persönlich für problematisch gehalten.

(Christa Steiger (SPD): Das lässt sich alles rechnen!)

Bei der Hilfe zur Pflege ambulant und stationär zusammenzulegen – da haben wir einen Ministerratsbeschluss. Aber auch hier bin ich der Ansicht, lasst uns erst einmal die Eingliederungshilfe im Jahr 2008 gut auf den Weg bringen und die Unsicherheiten bei den betroffenen Menschen herausnehmen. Dann lasst uns Schritt für Schritt vorgehen und im nächsten Jahr die Hilfe zur Pflege entsprechend verlagern. Der Ministerratsbeschluss sieht hier vor, diese vollständig auf die kommunale Ebene zu verlagern. Auch hier möchte ich ganz klar sagen: Im Bereich Hilfe zur Pflege, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, sind wir alle betroffen. Da haben wir einen wesentlich größeren Betroffenheitskreis: alle, die alt werden. Vor diesem Hintergrund denke ich schon, dass man eine ortsnahe, kommunale Lösung wählen muss. Entsprechend ist der Ministerratsbeschluss abgefasst.

Ich möchte noch ganz kurz, weil es etwas kompliziert ist – es ist heute in der Diskussion von den Mitgliedern des Landtags gar nicht aufgeworfen worden –, etwas zum zweiten Teil des Gesetzentwurfes sagen. Das ist die Verlängerung und die Vereinfachung des Belastungsausgleichs zu Hartz IV. Wir wissen, dass wir den Belastungsausgleich immer zeitversetzt machen, also im Jahr 2007 für das Jahr 2006. Wenn wir den Belastungsausgleich für das Jahr 2006 anschauen, der im Jahr 2007 gemacht werden muss, dann wissen wir, dass wir für das Jahr 2006 ein Defizit von 22 Millionen Euro verzeichnen. Vor diesem Hintergrund haben wir die kommunalen Spitzenverbände angeschrieben. Wir haben uns mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammengesetzt und haben gleichzeitig gesagt, dass der Belastungsausgleich, also der Pool, im Jahr 2008 nochmals jeweils mit den 22 Millionen Euro angefüllt werden muss und dass wir dann über diese 22 Millionen Euro – in dem Fall zeitversetzt für zwei Jahre – den Kommunen die Defizite ausgleichen werden. Vom Grundsatz her werden wir verstärkt auf Pauschalen beim kommunalen Belastungsausgleich umstellen. Allerdings wird die Beteiligung an Unterkunfts- und Heizkosten zurzeit noch spitz abgerechnet, soll aber in Zukunft nicht mehr spitz abgerechnet werden, sondern dann auch als Pauschale gegeben werden.

Der Freistaat gibt seine Entlastungen im Bereich Wohngeld an die Kommunen weiter, und auch die werden sich erhöhen. Summenmäßig wird es im Jahr 2006 bei 40,5 Millionen Euro sein, im Jahr 2007 bei 44,2 Millionen Euro. Die Bezirke haben hier noch einmal 5 Millionen Euro im Bereich des Fonds zugegeben, sodass das von 45 auf 50 Millionen Euro angehoben worden ist und wir im Endeffekt für 2006 und 2007 sagen können, dass ein interkommunaler Belastungsausgleich auf den Weg gebracht werden wird, der die tatsächlichen Belastungen der Kommunen im Bereich der Sozialreformen dann auch wirklich ausgleicht. Das ist eine hervorragende Leistung des Freistaats, meine Damen und Herren, eine Leistung, die nur Bayern für seine Kommunen erbringt. Deutschlandweit wird da durchaus neidisch auf Bayern geblickt, weil wir diesen interkommunalen Ausgleich geschafft haben.

(Zuruf des Abgeordneten Günter Gabsteiger (CSU))

Wenn wir im Bereich Pflege ambulant und stationär auch noch auf die kommunale Ebene verlagern wollen, dann

müssen wir, meine Damen und Herren, weil wir auch da unterschiedliche Belastungen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten haben, den interkommunalen Ausgleich ebenfalls leisten, um vor Ort die entsprechende Akzeptanz für diese Zuständigkeitsverlagerung auf die Kommunen zu erreichen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Kommunen, dass jeder Bürgermeister, jeder Landrat, jeder Gemeinderat und Stadtrat sich mit der demografischen Entwicklung in einer ganz anderen Art und Weise auseinandersetzen müssen. Ähnlich wie bei der Eingliederungshilfe brauchen wir wesentlich stärker ambulante Wohnformen, Wohngemeinschaften. Wir brauchen mehr Tages- und Nachtpflegestationen, um einer älter werdenden Bevölkerung tatsächlich signalisieren zu können: Ihr könnt möglichst lange selbstbestimmt und eigenverantwortlich in den eigenen vier Wänden wohnen.

Genau da haben wir die tiefen Berührungspunkte in unserer Politik für die Menschen, die der Eingliederungshilfe bedürfen. Ich bitte, klar zu sagen, worum es geht. Es macht mich manchmal traurig, wenn ich höre, dass Menschen, die über 65 Jahre alt sind, keine Eingliederungshilfe mehr benötigen würden. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier geht es um tagesstrukturierende Maßnahmen für ältere Menschen, und diese Maßnahmen brauchen diese Menschen schlicht und einfach.

Mit dem Gesetzentwurf sind wir in Bayern auf einem sehr guten Weg, um gerade die Situation der Menschen mit Behinderung nachhaltig zu verbessern.

(Beifall bei der CSU)

Nächster Redner: Herr Kollege Wahnschaffe.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu Wort gemeldet, denn, Frau Staatsministerin Stewens, zu so viel Eigenlob besteht eigentlich kein Anlass.

(Beifall bei der SPD)

Nicht alles, was Sie hier so rosig dargestellt haben, ist für die Menschen, um die wir uns kümmern müssen. Ich finde es sehr beeindruckend, Frau Kollegin Stamm, was Sie hier gesagt haben. Ich möchte das auch deutlich unterstreichen: Es handelt sich um Menschen, die für sich die geringste Lobby haben, einmal abgesehen von Vereinigungen, die Sie angeführt haben. Diese Menschen gehörten zu den Schwächsten in unserer Gesellschaft. Um sie müssen wir uns deshalb in besonderer Weise kümmern.

Ich habe mich aber vor allem deshalb zu Wort gemeldet, Frau Staatsministerin, weil ich es nicht im Raum stehen lassen kann, dass Sie wieder einmal auf den Bundesgesetzgeber gezeigt und gesagt haben: Der Bundesgesetzgeber hat unsauber gearbeitet. Sie sagten: Wir könnten

uns da nicht einigen. Wo waren Sie denn im Bundesrat, als dieses Gesetz beschlossen worden ist? – Sie hatten doch damals bereits die Mehrheit im Bundesrat und hätten das Gesetz verändern können. Ich kann mich aber nicht erinnern, dass Sie initiativ geworden wären. Das ist das eine.

(Beifall bei der SPD)

Das andere ist Folgendes, und in dieser Frage stimme ich Ihnen zu: Es muss im Interesse der Menschen eine Lösung gefunden werden, die nicht darauf hinausläuft, dass die Eingliederungshilfe nur als freiwillige Leistung gewährt wird. Vielmehr muss es sich um eine Maßnahme handeln, auf die diese Menschen Anspruch haben. Ein Mittagessen ist eben ein Anspruch, den sie als Eingliederungshilfe erhalten sollen und müssen. Das ist eine ganz klare Sache.

Nun zu dem Gesetzentwurf, den wir heute hier beraten. Sie sagen, der Bundesgesetzgeber hat unsauber gearbeitet. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen – und das zieht sich seit dem Jahr 2006 durch die Debatte –, denn das Gesetz ist mehrfach geändert worden, dass die Änderungen auch mit enormen Einsparmaßnahmen verbunden waren. Ich erinnere nur an die Einsparungen, die Sie beim AGSG mit Ihrer Mehrheit in diesem Hause beschlossen haben. Sie haben damit entschieden, dass es für stationäre Pflegeeinrichtungen keine Finanzierung mehr geben wird. Das steht nun ausdrücklich in diesem Gesetz. Sie haben die Verantwortung für die ambulante Versorgung auf die Kommunen abgeschoben, obwohl der Bundesgesetzgeber Ihnen auferlegt hat, für die notwendige Infrastruktur sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich Sorge zu tragen.

An diesem Gesetz haben Sie sogar derart „sauber“ gearbeitet, dass es notwendig war, einen Nachtrag einzureichen und darüber hinaus über die CSU-Fraktion Formulierungsveränderungen nachzuschieben. Das war notwendig, weil Ihr Gesetz so unsauber gearbeitet war. Bevor man mit dem Finger auf den Bundesgesetzgeber zeigt, sollte man besser mit dem Finger an die eigene Nase fassen und sich fragen: Haben wir das richtig gemacht? Wir haben Ihnen jedenfalls empfohlen, das kann ich nur wiederholen, den Gesetzentwurf, wie er nun zur Abstimmung steht, nicht vorzulegen, sondern ein Gesamtkonzept zu erarbeiten. Bei einem Gesamtkonzept hätten wir schlüssig entscheiden können, ob die gefundene Lösung richtig ist oder ob sie eine gewisse Schieflage hat.

Nun noch zum Schluss, weil hier anscheinend ein bisschen die Stunde „Wünsch Dir was“ ist: Ich möchte anmerken, dass die Integrationsfirmen schon wieder erhebliche Nöte haben. Die Briefe haben Sie doch sicher auch bekommen. Die Firmen haben Probleme, weil die Ausgleichsabgabe so knapp ausfällt, dass die Einrichtungen auf Dauer nicht mehr in der Lage sein werden – wenn die Kürzungen weiterhin durchgehalten werden sollten –, ihren Betrieb wie bisher aufrechtzuerhalten. Das wäre eine Katastrophe; denn die Menschen, die in diesen Firmen beschäftigt sind, haben keine Chance, auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzukommen. Der Finanzminister hat vorhin schon etwas über den Nachtragshaushalt 2008

gesagt. Deshalb unser Appell an Sie: Wir hoffen, dass Sie in diesem Punkt gemeinsam mit dem Finanzminister handeln werden.

(Beifall bei der SPD)

Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. – Eine Wortmeldung, Frau Staatsministerin? – Bitte, Frau Staatsministerin.

Herr Kollege Wahnschaffe, ich möchte ganz grundsätzlich und klar sagen: Die Union hat immer gesagt, sie hätte lieber ein eigenständiges Leistungsgesetz für die Menschen mit Behinderung. Wir haben damals im Bundesrat zugestimmt, weil wir uns letztendlich sagten, wenn wir dieses Gesetz ablehnen, dann wird es sehr schwierig. Manchmal ist der Spatz in der Hand eben besser als die Taube auf dem Dach. Das war der Hintergrund, mit diesem Vergleich kann man ihn relativ gut verdeutlichen.

Wir haben bei der Frühförderung Schwierigkeiten gehabt, das wissen Sie ganz genau, weil das Gesetz unsauber formuliert war.

Nun zu dem bayerischen Gesetz. Hierzu möchte ich klar und deutlich sagen: Wir haben keineswegs unsauber gearbeitet. Herr Kollege Wahnschaffe, ich lade Sie ein, sich die Zahlen der Kommunen im Belastungsausgleich zu Hartz IV anzusehen.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Ich spreche nicht vom Belastungsausgleich!)

Doch, das ist der von der Union, von der CSU nachgereichte Antrag, nichts anderes. Sie sollten sich vorher informieren, wenn Sie darüber sprechen.

(Christa Steiger (SPD): Kommen Sie doch nicht immer mit diesen Vorwürfen! – Zuruf des Abgeordneten Joachim Wahnschaffe (SPD))

Nein, Sie sollten sich einmal exakt informieren. Ich kann Ihnen hier ganz ehrlich sagen, dass wir keine andere Chance hatten. Wir mussten ganz genau durchrechnen. Das Statistische Landesamt hat die Zahlen alle noch einmal geprüft und verifiziert, und diese Zahlen haben wir leider Gottes erst sehr spät bekommen. Vor diesem Hintergrund haben wir dann unsere Fraktion gebeten, Änderungsanträge, die diese Zahlen berücksichtigen, einzubringen. Wir haben den kommunalen Belastungsausgleich für das Jahr 2006 haben wollen. Anderenfalls hätten wir das Gesetz nicht auf den Weg bringen können. Das hat dann auch bei den FAG-Verhandlungen seinen Niederschlag gefunden. Daraus aber auch nur annähernd zu schließen, dieses Gesetz sei unsauber gearbeitet, nur weil wir die Daten vom Statistischen Landesamt etwas später bekommen haben, das halte ich, Herr Kollege Wahnschaffe, für unredlich.

Nun zu den Integrationsämtern: Kein Land in Deutschland zahlt so viel für die Integrationsfirmen wie Bayern. Weil die Ausgleichsabgabe zurückgegangen ist, haben wir gesagt, wir werden im nächsten Jahr um 5 % kürzen. Wir haben angekündigt, in drei Jahresschritten um 15 % zu kürzen. Im ersten Jahr werden wir 5 % kürzen, im zweiten Jahr 10 % und im dritten Jahr 15 %. Ich habe diese stufenweise Kürzung auch deshalb politisch auf den Weg gebracht, weil ich denke, wir müssen versuchen, noch zusätzliche Mittel aus der Ausgleichsabgabe zu bekommen. Deshalb haben wir dieses stufenweise Vorgehen gewählt. Wir haben gleichzeitig den Integrationsämtern gesagt, dass wir um 5 % kürzen müssen. Es gibt da nämlich noch einen anderen Hintergrund. Wir haben auch neue Integrationsfirmen, die wir in die Förderung mit hineinnehmen wollen. Das halte ich auch für gerechter. Andernfalls hätten wir sagen müssen, dass wir keine neuen Integrationsfirmen in die Förderung hineinnehmen werden. Wie gesagt, deshalb gibt es stufenweise Kürzungen. Im Haushalt 2009/2010 wird das vielleicht wieder ganz anders aussehen.

(Beifall bei der CSU)

Es gibt eine weitere Wortmeldung: Frau Kollegin Steiger.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatsministerin, Sie haben gerade die Ausgleichsabgabe angesprochen und darauf hingewiesen, dass der Freistaat Bayern bei den Integrationsfirmen so viel zahlt. Wenn man sich auf den Tabellen ansieht, was die einzelnen Länder mit der Ausgleichsabgabe machen, stellt man fest, dass es sehr unterschiedlich ist. Bayern steht dabei nicht immer an der Spitze.

Ich will Ihnen aber auch noch etwas anderes sagen. Ihnen ist sicherlich der Bericht des Obersten Rechnungshofes bekannt. Er führt aus, dass in den Jahren 2000 bis 2005 knapp zwei Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe für die Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben worden sind. Mit großem Aufwand sind Präsentationen auf verschiedenen Messen gefördert worden. Das fehlt den Menschen in den Werkstätten, das fehlt den Menschen in den Integrationsfirmen, und das fehlt den Integrationsfachdiensten.

Ein Weiteres noch: In den Jahren zwischen 1996 und 2005 sind mindestens drei Millionen Euro für letztlich nicht oder zumindest nicht dauerhaft eingesetzte Software aufgewendet worden. Auch das fehlt den Menschen mit Behinderung in den Werkstätten und in den Integrationsfirmen, und es fehlt den Integrationsfachdiensten. Rund fünf Millionen Euro sind damit quasi in den Sand gesetzt worden, die bei den Menschen, die das Geld brauchen, hätten ankommen müssen.

(Beifall bei der SPD)

Eine weitere Wortmeldung: Frau Staatsministerin.

Frau Kollegin Steiger, dazu möchte ich noch etwas sagen. Ich bekomme ständig von Messen, zum Beispiel von der Main-Franken-Messe und auch von anderen Messen, Anfragen. Wir haben 2004 jegliche Messepräsenz eingestellt. Im Nachtragshaushalt 2004 haben wir die Mittel dafür gestrichen. Seither haben wir jegliche Präsenz des Sozialministeriums bei allen regionalen und bei allen großen Messen komplett eingestellt. Ich bekomme von vielen Kommunalpolitikern – auch mit Unterstützung der Abgeordneten – Schreiben mit der Bitte, doch endlich wieder auf Messen präsent zu sein. Ich sage immer Nein, weil ich der festen Überzeugung bin, dass wir dieses Geld für andere Aufgaben besser investieren können.

Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/8865, die Änderungsanträge auf Drucksachen 15/9282 und 15/9458 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf Drucksache 15/9514 zugrunde.