Protocol of the Session on December 12, 2007

(Prof. Dr. Walter Eykmann (CSU): Das ist damals nicht gesagt worden, Herr Kollege! So ist es nicht gesagt worden!)

Ja, das ist richtig.

(Prof. Dr. Walter Eykmann (CSU): Die Begründung war eine andere! Ich war im Gegensatz zu Ihnen dabei!)

Das mag sein, Herr Prof. Eykmann. Das Anliegen ist aber trotzdem abgelehnt worden.

(Prof. Dr. Walter Eykmann (CSU): Das stimmt! Wo Sie recht haben, haben Sie recht!)

Ich nenne noch einmal die Anforderungen – die Kollegen haben sie ausführlich vorgetragen; deswegen kann ich mir das eigentlich schenken. Ich meine aber, dass zwei Zahlen wichtig sind. Die Versorgungsausgaben werden von jetzt 3 Milliarden Euro auf circa 8 Milliarden Euro, wenn nicht mehr steigen, und die Versorgungsquote im Haushalt steigt von jetzt 8,7 % auf dann 13 %. Allein diese Zahlen machen Eindruck und weisen darauf hin, was zu tun ist.

Es ist also höchste Zeit – darauf habe ich hingewiesen. Wir hätten uns von Ihrer Seite etwas mehr Mut gewünscht, nicht nur ein Teildeckungsmodell – die Kollegin hat es gesagt – zur Untertunnelung der Pensionskosten, sondern ein Volldeckungsmodell für alle neu einzustellenden Beamten inklusive – wir haben dem Antrag der SPD auch zugestimmt – der Beihilfe. Das wäre unserer Meinung nach ehrlicher gewesen. Das wollten Sie nicht. Das hat sich in der Debatte im ÖD gezeigt. Genauso wenig wollten Sie die Personalisierung der Fonds, dass also die Leute, die Geld einzahlen, das Geld auch ausbezahlt bekommen.

Sie wollen jetzt im nächsten Jahr mit 35 Millionen Euro einsteigen und den Betrag Jahr für Jahr weiter steigern. Wir könnten uns sehr wohl vorstellen – Herr Finanzminister, die Mittel dazu wären vorhanden –, schon im nächsten Jahr mit einer größeren Summe einzusteigen. Sonderzahlungen sind möglich; darauf hat auch der jetzige Staatssekretär Huber damals im Ausschuss hingewiesen. Die Nachtragshaushaltsberatungen gäben dazu die Möglichkeit. Nächste Woche findet die Beratung im Ministerrat statt. Herr Minister, Sie könnten dort auftreten und sagen: Ich möchte gerne doch ein bisschen mehr für meinen Pensionsfonds, um höher einsteigen zu können. Sie hätten sogar ein gutes Argument an der Hand. Sie könnten sogar sagen: Der ORH hat auch wieder darauf hingewiesen, dass die implizite Verschuldung ein großer Klotz am Bein des Freistaates ist. Wir wünschen Ihnen in der nächsten Woche mehr Mut, der sich dann auch in Zahlen ausdrückt. Wir werden uns bei der Abstimmung über Ihren Gesetzentwurf enthalten und den beiden anderen Änderungsanträgen zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Staatsregierung Herr Staatsminister Huber, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat starten wir heute ein großes Werk. Ich freue mich, dass von allen drei Fraktionen des Hohen Hauses Zustimmung kommt. Ich bedanke mich für die zügigen und guten Beratungen. Damit wird für die künftigen Versorgungslasten eine nachhaltige und generationengerechte Grundlage geschaffen. Ich möchte mich also für die zügige und gute Beratung bei allen herzlich bedanken.

Dass unterschiedliche Akzente gesetzt werden, ist in einer lebendigen Demokratie der Normalfall. Deshalb möchte ich zunächst herausheben: Im Gegensatz zu den Beispielen, die Sie, meine Damen und Herren von

der SPD und von den GRÜNEN, genannt haben, sind die bayerische Versorgungsrücklage und der Fonds solide finanziert; sie sind nicht wie beim Bund und in RheinlandPfalz schuldenfinanziert, sondern solide aus dem Haushalt finanziert.

(Beifall bei der CSU)

Das ist ein ganz großer Gewinn und ist eigentlich die Grundlage jeder Rücklage; denn schuldenfinanzierte Rücklagen bedeuten doch, dass ich zwar auf der einen Seite Rücklagen bilde, auf der anderen Seite aber die Belastungen im gleichen Maße oder sogar noch stärker in die Höhe treibe. Deshalb wäre ein Versorgungsfonds vor zehn Jahren nicht richtig gewesen; denn den ausgeglichenen Haushalt haben wir erst 2006 erreicht. Bis dahin haben wir Schulden aufgenommen. Das heißt: Hätten wir dieses Werk vor zehn Jahren gestartet, hätten wir zwar jetzt eine Rücklage, aber mit Sicherheit wäre auch der Schuldenberg größer geworden, wahrscheinlich in gleichem Umfang, und vielleicht hätten wir sogar draufbezahlt; denn in der Regel sind die Sollzinsen, wie die Banker wissen, höher als die Habenzinsen. Das heißt, wir hätten in dieser Zeit den Schuldenberg erhöht und zusätzlich mehr Zinsen bezahlen müssen. Deshalb muss man zu Ihrer Aussage, dass Sie schon vor zehn Jahren diese Idee gehabt haben, sagen: Auf das Timing kommt es an. Wer den Apfel zu früh vom Baum reißt, wenn er noch grün ist, bekommt keinen wohlschmeckenden, guten Paradiesapfel, sondern allenfalls Schwierigkeiten mit seiner Verdauung.

(Zurufe von den GRÜNEN und von der SPD – Dr. Thomas Beyer (SPD): Sind Sie Eva?)

Wir haben damit nicht nur einen Apfel, sondern einen ganzen Obstgarten angepflanzt, der reiche Früchte tragen wird.

(Beifall bei der CSU – Dr. Thomas Beyer (SPD): Das war bestenfalls eine Streuobstwiese! – Maria Scharfenberg (GRÜNE): Hoffentlich war kein faules Obst dabei!)

Meine Damen und Herren, ich möchte – ich bin sicher, dies im Namen des gesamten Hohen Hauses tun zu können – all denen danken, die in den letzten Jahren als Beamte schon erhebliche Beiträge zur Konsolidierung der Versorgungsausgaben geleistet haben. Ich erinnere an die Absenkung des Versorgungsniveaus, die Kürzung der Sonderzahlungen und die bestehende Versorgungsrücklage, die wirtschaftlich von den Bediensteten finanziert wird. Dass im öffentlichen Dienst, also im Beamtenrecht, wie im Rentenrecht die Altersgrenze auf 67 Jahre angehoben wird, ist eine Selbstverständlichkeit. Damit wird ein Beitrag geleistet, um die demografische Herausforderung zu bewältigen.

Die Rücklage und der Fonds werden auch dazu beitragen, dass wir in der Zukunft die Investitionsquote des Haushalts höher halten können. Je höher die Personal- und Versorgungsausgaben sind, umso mehr geht dies zulasten der Investitionsquote. Wenn wir also in der

Zukunft auf die Rücklage und den Fonds zurückgreifen können – entsprechend den Regeln selbstverständlich zweckgebunden –, können wir auch nachhaltig eine hohe Investitionsquote beibehalten.

Sie haben heute ein paar Mal die Frage „Volldeckungsmodell oder Teildeckungsmodell“ eingebracht. Darüber kann man durchaus reden. Sie müssen aber sehen, dass wir beim Volldeckungsmodell für jeden Bediensteten, der jetzt eingestellt wird, ansparen müssen, bis der Bedienstete in den Ruhestand geht. Das bedeutet, dass wir in den nächsten 40 Jahren eine Doppelbelastung hätten. Wir müssten die laufenden Versorgungsausgaben zahlen und die Versorgungsrücklage. Das offene Modell, also das Teildeckungsmodell, gibt dem Staat, also dem Haushaltsgesetzgeber Bayerischer Landtag, mehr Flexibilität. Die Mittel können früher eingesetzt werden, sodass wir nicht 40 Jahre lang warten müssen. Wir können mit diesem Modell auch in der Zwischenzeit auf die steigenden Versorgungslasten reagieren und in der Zeit der höchsten Haushaltsbelastung den Ausgabenberg „untertunneln“.

Meine Damen und Herren, die Mindestzuführung wird in den nächsten Jahren bis zum Jahr 2016 jährlich um 35 Millionen Euro steigen. Wir werden bis zum Jahr 2016 bereits knapp 1,6 Milliarden Euro zugeführt haben. Daran sehen Sie, dass innerhalb weniger Jahre eine hohe Summe zusammenkommen wird. Wir gehen mit diesen Sonderzuweisungen über das hinaus, was sich an Zuführungen neu nach den Neueinstellungen ergeben würde.

Eines darf ich Ihnen auch versichern: Wir werden in der nächsten Woche einen Haushalt vorlegen, der gerade hinsichtlich der Rücklagen eine völlig neue Situation bringen wird. Auf diese Weise werden wir dauerhaft die Leistungsfähigkeit des Freistaats Bayern gewährleisten.

In den letzten Wochen haben wir – vor allem Herr Staatssekretär Fahrenschon – eine ganze Reihe von Gesprächen über die Anlage des Vermögens geführt. Momentan zeichnet sich in den laufenden Verhandlungen ab, dass die Bundesbank bereit ist, diesen Versorgungsfonds zu verwalten. Wenn wir uns einigen können, haben wir damit das sicherste Institut in ganz Deutschland gewählt und können unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sagen, dass dieses Geld bestmöglich und sicher angelegt wird.

Ich möchte den Berichterstattern und natürlich den Ausschussvorsitzenden, Herrn Prof. Dr. Eykmann und Herrn Ach, danken. Ich glaube, dass wir damit einen Schritt tun, der dazu führen wird, dass in späteren Jahren und Jahrzehnten diese Leistung des Bayerischen Landtags und der Staatsregierung aus dem Jahr 2007 gerühmt werden.

(Beifall bei der CSU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/8802, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/8988

und 15/9034 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 15/9464 zugrunde.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag auf Drucksache 15/8988 abstimmen. Ausgenommen von der Abstimmung ist die Nummer 1 Buchstabe c, insoweit wurde der Änderungsantrag vom federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes für erledigt erklärt. Im Übrigen hat der federführende Ausschuss den Änderungsantrag zur Ablehnung empfohlen. Wer entgegen dem Ausschussvotum den zur Ablehnung vorgeschlagenen Teilen des Änderungsantrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich, anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist der Änderungsantrag insoweit abgelehnt.

Vorweg lasse ich auch über den vom mitberatenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 15/9034 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich, anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Bei der Stimmenthaltung der SPD-Fraktion ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Zu dem Gesetzentwurf 15/8802 empfiehlt der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Dem stimmt der mitberatende Haushaltsausschuss zu, allerdings mit der Maßgabe einer weiteren Änderung. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/9464. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSUFraktion. Gegenstimmen bitte ich, anzuzeigen. – Keine. Enthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich, anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern“.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat die Nummer 1 Buchstabe c des Änderungsantrags auf der Drucksache 15/8988

ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2007/2008 (BayBVAnpG 2007/2008) und zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes (Drs. 15/9290) – Zweite Lesung –

Änderungsantrag der Abg. Christa Naaß, Hans-Ulrich Pfaffmann, Karin Pranghofer u. a. (SPD) hier: weitere Beförderungsämter schaffen (Drs. 15/9433)

Änderungsantrag der Abg. Prof. Dr. Walter Eykmann, Manfred Ach, Ingrid Heckner u. a. (CSU) (Drs. 15/9447)

Änderungsantrag der Abg. Prof. Dr. Walter Eykmann, Ingrid Heckner u. a. (CSU) (Drs. 15/9448)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion beantragt. Ich darf zunächst Frau Kollegin Heckner das Wort erteilen.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle können stolz darauf sein, dass wir in diesem Jahr die Früchte dessen ernten können, was unsere Wirtschaft und die Menschen in Bayern an Leistung erbracht haben. Die bayerische Politik hat gespart und reformiert. Deshalb sind wir jetzt in der Lage, zu investieren. Das können wir jetzt tun.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind in diesem Jahr aufgrund der Steuereinnahmen in der Lage, die hervorragenden Leistungen, die unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst vollbringen, nicht nur mit Imagekampagnen zu belohnen, sondern auch mit mehr Geld. Die Bayerische Staatsregierung hat in dem Entwurf zur Besoldungsanpassung zum 1. Oktober eine 3-prozentige Gehaltserhöhung vorgesehen sowie einen zusätzlichen Familienzuschlag von 50 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Damit liegen wir an der Spitze aller Bundesländer in Deutschland. Kein einziges Bundesland hat seinen Bediensteten solche Leistungen gewährt. Alle Länder – mit Ausnahme Niedersachsens – haben 1,5 % Erhöhung gewährt, allerdings ist in Niedersachsen der Familienzuschlag nicht dabei. Wir haben auch die Versorgung entsprechend angepasst.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CSU-Fraktion hat Änderungsanträge in diesen Gesetzentwurf eingebracht, die inzwischen eingearbeitet sind.

Lassen Sie mich die wichtigen Punkte ansprechen. Wir haben insofern auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geantwortet, als die Wartezeit auf die

Ruhegehaltsfähigkeit von Beförderungsämtern von drei auf zwei Jahre reduziert wurde. Diese Regelung ist im Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung enthalten. Wir sehen den vorliegenden Gesetzentwurf als Besoldungsanpassungsgesetz. Auf wesentliche Änderungen, die schon unter Umständen Weichenstellungen für eine Dienstrechtsreform sein könnten, haben wir bewusst verzichtet. Diese Diskussion wollen wir in einem Guss führen. Die Änderungen, die wir hier eingebracht haben, beziehen sich auf Punkte, die keine Festlegungen für die zukünftige Dienstrechtsreform enthalten.

Wie Sie alle wissen, haben wir zurzeit wieder einmal Lehrermangel und ein Problem, den Unterricht abzudecken. In den Lehramtsstudiengängen wird nicht bedarfsbezogen ausgebildet. So entsteht der Zyklus, dass es in den Jahren, in denen Lehrerüberhänge da sind, dann weniger Lehramtsstudenten gibt. Die Folgen dieser Entwicklung müssen wir nun leider tragen; derzeit können wir zwar das Geld zur Verfügung stellen, um den Unterricht qualitätsvoll abzudecken, aber leider fehlen uns die Köpfe.

Pensionierte Lehrkräfte, die durchaus noch in der Lage sind, einige Stunden Unterricht zu geben oder im Krankheitsfall kurzfristig einzuspringen, konnten in der Vergangenheit nicht gewonnen werden. Denn sie durften nur 25 % ihrer Versorgungsbezüge hinzuverdienen. Wenn eine Lehrkraft zwei Monate vertreten werden sollte, wurde ihr die darüber hinausgehenden Bezüge von den Versorgungsbezügen abgezogen. Wir haben die Regelung jetzt dem Steuerrecht angepasst, dass die Einnahmen gezwölftelt werden und auf das ganze Jahr bezogen werden dürfen. Damit können wir den Versorgungsbeamten ein entsprechendes Angebot machen.

Außerdem wollen wir den aktiven Lehrkräften Mehrarbeit abverlangen, die aber entsprechend bezahlt werden muss. In den Mangelfächern wird dies nicht mit einem Jahr Freizeitausgleich berechnet, sondern nur mit drei Monaten bzw. in Fächern, in denen absoluter Mangel besteht, muss gar kein Freizeitausgleich gegeben werden, sondern hier kann gleich in die Bezahlung gegangen werden. Damit kommen wir den Lehrkräften deutlich entgegen. Das wird auch von den Lehrerverbänden positiv gesehen. Damit können wir den Unterricht sicher deutlich besser abdecken.

Wir sind sehr stolz darauf, dass wir eine familienpolitische Komponente in dieses Besoldungsanpassungsgesetz einbringen konnten. Wir hören schließlich immer wieder, dass Familie und Karriere von Frauen in Einklang zu bringen sind. Die derzeitige Laufbahnverordnung hat den Schönheitsfehler, dass für Kindererziehungszeiten nur zwölf Monate auf die Laufbahn angerechnet werden. Wer sich um Führungsämter bewirbt, muss in der Regel das erste Beförderungsamt durchlaufen haben. Menschen, die Erziehungsurlaub genommen haben – in der Regel sind das natürlich mehrheitlich die Frauen –, sind dadurch bei Bewerbungen benachteiligt. Wir haben diese Anrechnungszeiten im vorliegenden Gesetzentwurf von 12 auf 24 Monate ausgeweitet.

Im Zuge der Dienstrechtsreform werden wir alle die Dinge, die politisch gewollt sind – Beförderungsämter in allen