Protocol of the Session on November 15, 2007

Lassen Sie mich, bevor ich zum eigentlichen Antrag komme, mit einigen allgemeinen Ausführungen zur Arbeitsmarktsituation beginnen. Zu den Darlegungen von Frau Steiger möchte ich sagen, dass das 9-Punkte-Programm im Sommer des letzten Jahres vereinbart wurde. Man musste eine gewisse Zeit abwarten, um sagen zu können, welche Bilanz wir ziehen.

(Christa Steiger (SPD): Ich sprach vom Kongress, der vor einem Jahr stattgefunden hat! Nicht vom 9-Punkte-Programm! – Allgemeine Unruhe – Margarete Bause (GRÜNE): Bringt sie doch nicht so durcheinander!)

Frau Staatssekretärin Huml hat das Wort, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Der bayerische Arbeitsmarkt profitiert in hohem Maße von der anhaltend guten Konjunktursituation. Die Zahl der Arbeitslosen sinkt kontinuierlich. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nimmt beständig zu. Im Oktober waren in Bayern rund 298 000 Arbeitslose registriert.

Damit wurden erstmals seit sieben Jahren in einem Oktober weniger als 300 000 Arbeitslose gezählt. Die Arbeitslosenquote betrug 4,5 %. Zu meiner großen Freude beschränkt sich diese positive Entwicklung nicht auf bestimmte Regionen oder Personengruppen. Zwischenzeitlich profitieren alle von der ungebremsten Dynamik,

auch die Älteren, deren Anteil, wie ich vorhin gehört habe, 52 % beträgt und die im Mittelpunkt des Dringlichkeitsantrags betreffend „Förderung und Unterstützung älterer Arbeitnehmer im Arbeitsprozess“ stehen. Zwar ist derzeit noch sowohl bundesweit als auch in Bayern jeder vierte Arbeitslose älter als 50 Jahre, doch sinkt die Zahl der älteren Arbeitslosen seit ein paar Monaten überdurchschnittlich stark. Je stärker die Arbeitslosigkeit also sinkt und der Fachkräftebedarf steigt, umso mehr Chancen gibt es auch für Ältere. Wir können es uns auch nicht leisten, auf das Wissen, die Erfahrung und die Tatkraft älterer Arbeitnehmer zu verzichten.

(Susann Biedefeld (SPD): Seit Jahren sagen wir das!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, einen wichtigen Anstoß für eine stärkere Beschäftigung Älterer hat die Bayerische Staatsregierung im Sommer 2006 gegeben mit dem gemeinsam mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft erarbeiteten 9-Punkte-Plan zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation älterer Arbeitnehmer. Dieser 9-Punkte-Plan enthält eine Reihe von Vorschlägen zum Abbau von Frühverrentungsanreizen und Einstellungshemmnissen, zur Verstärkung der Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen sowie zur präventiven Gesundheitsförderung.

Lassen Sie mich kurz einige der Bereiche nennen, die wir in den vergangenen Monaten in Angriff genommen haben bzw. an deren Umsetzung wir beteiligt waren. Dazu gehören die Verlängerung der Lebensarbeitszeit schrittweise auf 67 Jahre, die Unterstützung des Bewusstseinswandels bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch eine öffentlichkeitswirksame Veranstaltung mit Podiumsdiskussion im Dezember 2006 oder die Beseitigung von Frühverrentungsanreizen und die Schaffung von Anreizen für eine rasche Eingliederung Älterer. Hierzu zählen unter anderem der erweiterte Eingliederungszuschuss für Ältere im Rahmen der „Initiative 50plus“ oder die Nichtverlängerung der sogenannten 58er-Regelung. Mit der im Koalitionsausschuss vereinbarten Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für Ältere wurde ein durchaus akzeptabler Kompromiss – aber eben ein Kompromiss – gefunden.

(Christa Steiger (SPD): Das ist bekannt!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der 9-PunktePlan muss jedoch noch weiter mit Leben erfüllt werden. So gilt es zum einen – daher auch der Antrag –, die betriebliche Weiterbildung Älterer zu forcieren. Hier sind alle Beteiligten dazu aufgefordert, Arbeitgeber und Arbeitnehmer – wie Kollege Peter Winter schon angesprochen hat –, einen Beitrag zu leisten. Wir können nicht akzeptieren, dass die Zahl der Betriebe in Bayern, die Maßnahmen für ältere Beschäftigte anbieten, in den letzten Jahren sogar zurückgegangen ist, nämlich von 23 % im Jahr 2002 auf 20 % 2006. Neben einem verstärkten Engagement der Arbeitgeber müssen auch die Beschäftigten ihren Teil beitragen. Dabei denke ich an einen Tausch von Freizeit gegen Bildung. Wir sind schon der Meinung, dass Arbeitnehmer auch einen Teil ihrer Freizeit in Weiterbildung investieren können.

Aufgrund der demografischen Entwicklung wird das Thema „Gesundheit am Arbeitsplatz“ immer wichtiger. Mit einer gesünderen und motivierteren Belegschaft sowie mit einem besseren Arbeitsklima können Unternehmen die arbeitsbedingten Kosten senken und die Produktivität dadurch steigern. Neben Maßnahmen des Arbeitsschutzes trägt dazu auch ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement bei. Hier sind insbesondere die Krankenkassen gefordert. Ihr verstärktes Engagement in der betrieblichen Prävention zeigt, dass sie deren Stellenwert erkannt und als Geschäftsfeld begriffen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Blick über den Tellerrand zeigt uns, dass für dieses Problem auch in anderen Ländern Lösungsmöglichkeiten gesucht wurden. Beispielsweise wurde in Finnland im Zeitraum von 1998 bis 2002 ein Programm für ältere Arbeitskräfte durchgeführt. Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich gemeinsam auf eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen in relevanten Bereichen verständigt. Damit war ein großer Erfolg verbunden. Die Erwerbsquote der über 55-Jährigen konnte deutlich gesteigert werden. Sie lag 2006 mit rund 55 % klar über dem Lissabon-Ziel von 50 %. Auch wenn wir in Bayern mit dem angesprochenen 9-Punkte-Plan bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen und realisiert haben, sollte uns das nicht daran hindern, auch Ideen von unserem europäischen Partner aufzugreifen. Dazu ist es erforderlich, die Übertragbarkeit des finnischen Ansatzes auf unsere Gegebenheiten zu prüfen. Geeignete Maßnahmen sollten wir in Zusammenarbeit mit dem Bund umsetzen. Sie werden mir darin zustimmen, dass das Problem der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland besteht.

(Beifall bei der CSU)

Frau Staatssekretärin, vielen Dank. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/9300 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Die beiden anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

Ich rufe den dritten heute zu beratenden Dringlichkeitsantrag auf und stelle vorweg fest, dass sich die Fraktionen darauf geeinigt haben, nur die ersten drei Dringlichkeitsanträge zu behandeln. Danach fahren wir in der Tagesordnung fort.

Ich rufe jetzt auf den

Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Susann Biedefeld, Ludwig Wörner u. a. u. Frakt. (SPD) Niedrigere Strompreise – Verschärfung des Wettbewerbsrechts (Drs. 15/9301)

und den nachgezogenen

Dringlichkeitsantrag der Abg. Georg Schmid, Engelbert Kupka, Franz Josef Pschierer u. a. u. Frakt. (CSU) Strompreise senken – Kernenergie weiter nutzen (Drs. 15/9310)

Ich eröffne die Aussprache. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Biedefeld.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag zum Thema „Niedrigere Strompreise – Verschärfung des Wettbewerbsrechts“ hat einen eindeutigen Grund und eine klare Zielsetzung. Anlass sind die Strompreiserhöhungen in der Vergangenheit und die jetzt von Eon angekündigte Strompreiserhöhung von 9,9 %, also von rund 10 %. Diese Strompreiserhöhungen der Energiekonzerne sind nicht zu rechtfertigen.

(Beifall bei der SPD)

Um die Verbraucherinnen und Verbraucher, auch hier in Bayern, zu schützen und die preistreibenden Konzentrationen in der Stromwirtschaft aufzubrechen, muss das Wettbewerbsrecht deutlich verschärft werden. Die Schmerzgrenze der Verbraucherinnen und Verbraucher, auch in Bayern, ist längst überschritten. Die Stromkosten führen inzwischen zu einer erheblichen Belastung der privaten Haushalte und auch der Wirtschaft. Das kann nicht sein.

Ich habe mir einmal die Zahlen herausgesucht. Die jährlichen Stromkosten pro Haushalt betragen im Bundesdurchschnitt 690 Euro. Die Strompreise sind in Bayern derzeit noch relativ gut, das gebe ich zu. Sie betragen im Jahr pro Haushalt 664 Euro. Am teuersten ist Strom in Baden-Württemberg – es hat wie wir viel Kernkraft – mit jährlichen Stromkosten pro Haushalt von 746 Euro. Rechnen Sie zu den relativ günstigen Stromkosten, die wir in Bayern noch haben, 9,9 % hinzu – mit 10 % lässt sich leichter rechnen –, also rechnen Sie zu den 664 Euro noch 66 Euro hinzu, dann sind wir bei 730 Euro. Damit liegen wir über dem Bundesdurchschnitt. Dann muss man berücksichtigen, dass andere Energieversorgungsunternehmen nicht wie Eon in Bayern um 9,9 bzw. um 10 % erhöhen, sondern nur um durchschnittlich 5 oder 5,5 %. Dann wird Bayern keine gute Position mehr haben. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Bayern werden massiv belastet. Das trifft Baden-Württemberg und Bayern. Bayern, das derzeit noch relativ gute Strompreise hat, wird künftig über dem Bundesdurchschnitt liegen. Unsere Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch diese Strompreise also unzumutbar belastet.

Die Staatsregierung wird in unserem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, sich für eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts und für eine Stärkung des Kartellamtes einzusetzen. Wir führen darin konkrete Maßnahmen auf: Das Kartellamt muss und soll das Recht erhalten, der Marktkonzentration im Strommarkt entgegenzutreten. Wir wollen auch, dass das Kartellamt das Recht erhält, den Nährboden für mögliche Absprachen und Preismanipulationen zu beseitigen. Vonseiten der EU-Kommis

sion und von Verbraucherschutzzentralen wird angeführt, dass es möglicherweise Absprachen und Preismanipulationen der vier großen Energieversorgungsunternehmen in Deutschland gegeben hat. Das Kartellamt sagt – das ist keine Aussage von mir oder von der SPD –, dass es starke Indizien für Preismanipulationen gibt. Das muss abgestellt werden. Es geht um den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Strompreise dürfen nicht ins Unermessliche steigen.

Wir wollen außerdem, dass die Staatsregierung prüft – im Weiteren handelt es sich um einen Prüfantrag –, wie die Trennung von Produktionsstätten und Verteilernetzen in der Stromwirtschaft vorangetrieben werden kann, ob man notfalls die vier Stromkonzerne in Deutschland zum Verkauf einzelner Kraftwerke zwingen kann, wie es auch vonseiten der EU schon diskutiert wird. In der Bundesratsinitiative des CDU-regierten Bundeslandes Hessen – von Ihrem Kollegen Rhiel – wird angesprochen, dass die Stromkonzerne notfalls gezwungen werden sollen, ihre Kraftwerke zu verkaufen.

Geprüft werden soll auch, ob Aktiensplits und die Abspaltung ganzer Unternehmensteile durchgesetzt werden können, ob die CO2-Verschmutzungszertifikate von 2008 bis 2012 komplett versteigert und die Erlöse für eine Senkung der Stromsteuer eingesetzt werden können.

Ein weiterer Bestandteil des Prüfantrags ist die Frage, ob das Ziel der Dezentralisierung der Stromversorgung und der Trennung von Stromproduzenten und Stromanbietern vorangebracht werden kann.

Wir meinen, dass wir mit Initiativen infolge des Prüfantrags den Wettbewerb stärken können. Das Problem ist nämlich: Dadurch, dass Netz und Energieproduktion in den Händen von vier großen Stromkonzernen liegen, kann Wettbewerb gar nicht stattfinden. Trotz verschiedener Maßnahmen auf Bundesebene und auf EU-Ebene findet nach wie vor kein Wettbewerb statt. Ohne Wettbewerb gilt bei den Strompreisen das Diktat der Monopolisten. Wir haben kaum noch Möglichkeiten, dagegen anzugehen, schon gar nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Stromrechnungen immer weiter steigen. Wir müssen dieses Monopol knacken und für mehr Wettbewerb kämpfen; wir müssen auch für mehr Transparenz sorgen. Hier ist sowohl das Kartellamt als auch der Gesetzgeber verstärkt gefordert.

Das Ganze hängt auch mit der Zielsetzung einer kommunalen Daseinsvorsorge bei der Energieversorgung zusammen. Beim Parlamentarischen Abend der bayerischen Energieversorgungsunternehmen kürzlich kam deutlich heraus: Diejenigen, die unabhängig von den Energiemonopolisten sind, die ihren Strom nicht von Eon beziehen, haben nicht den Druck; denen geht es relativ gut. Aber diejenigen, die bereits mit Eon zusammenarbeiten und Strom von dort beziehen, geraten immer mehr unter Druck. Wenn Sie sich die Gewinnspannen der kommunalen Stadtwerke anschauen, werden Sie feststellen, dass diese immer geringer werden. Das heißt, es fließt auch immer weniger Geld in den Querverbund und immer weniger Geld in den öffentlichen Personennahverkehr – ÖPNV – oder in Energieeffizienzmaßnahmen oder den

Ausbau erneuerbarer Energien. Die Gewinne der kommunalen Energieversorgungsunternehmen werden immer geringer, weil Eon dort ebenso drückt, immer mit dem Argument, die Beschaffungskosten für Strom seien so enorm gestiegen.

Wenn die kommunalen Energieversorgungsunternehmen aufgeben müssen, weil ihre Betätigung nicht mehr wirtschaftlich möglich ist, kaufen wiederum die vier großen Monopolisten, in Bayern Eon, diese Unternehmen. Die Gefahr besteht, dass unsere Daseinsvorsorge, die in kommunaler Hand gut aufgehoben war, damit auch noch an die großen Energiekonzerne fallen könnte.

Ich möchte noch kurz zum Dringlichkeitsantrag der CSU Stellung nehmen. Sie sagen: „Es muss deshalb politisches Ziel sein, eine Senkung der Strompreise zu erreichen“. In diesem Ziel stimmen unsere Dringlichkeitsanträge überein; wir haben das zum wiederholten Male gefordert. Sie lehnen unsere Anträge aber immer ab, in denen wir konkrete Maßnahmen aufzeigen, mit denen man so etwas erreichen kann. Der Wille ist bei Ihnen vielleicht vorhanden – dahinter stelle ich ein Fragezeichen –, aber die Umsetzung fehlt, um Maßnahmen auf den Weg zu bringen.

Sie nennen in der Nummer 2 die Verschärfung der Missbrauchsaufsicht als Voraussetzung. Ich hoffe, dass Bayern eine eigene Bundesratsinitiative zur Verschärfung der Missbrauchsaufsicht einbringt. Ich bin sehr gespannt, wie weit diese Bundesratsinitiative gehen wird. Wir erwarten zumindest, dass Bayern die hessische Bundesratsinitiative unterstützt.

Zu Nummer 3 brauche ich nichts weiter zu sagen.

Zu Nummer 4, betreffend die Rücknahme des Ausstiegs aus der Kernenergie. Sie schreiben: „Die Verknappung des Stroms hat zu steigenden Strompreisen geführt“. Das ist Volksverdummung. Die Atomkraftwerke in Deutschland, insbesondere in Bayern sind abgeschrieben. Abgeschriebene Atomkraftwerke sind die reinsten Gelddruckmaschinen. Eon verdient pro Tag eine Million Euro pro Kraftwerk mit den bayerischen Atomkraftwerken. Die Gewinnspannen werden immer größer. Heute ist wieder die Umsatzmeldung zu lesen: Auch in diesem Jahr ist Eon größter Energieversorger. In den ersten neun Monaten des Jahres hat Eon zweistellige Zuwachsraten verzeichnet. Enorme Aktiengewinne werden an die Aktieninhaber ausgeschüttet.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Zeche zahlen, weil Eon nicht bereit ist, die Gewinne einzusetzen, um die Strompreise zu senken. Ihr Antrag ist in diesem Punkt reine Volksverdummung. Wenn nämlich die Atomkraftwerke den Strompreis tatsächlich verringern würden, hätten in den letzten Jahren die Strompreise massiv fallen müssen.

(Beifall bei der SPD)

Die bayerischen Atomkraftwerke sind reine Gelddruckmaschinen.

Was die Rücknahme des Ausstiegs aus der Kernenergie betrifft, kann ich nur sagen: Sie behalten nach wie vor die Rolle der Innovations- und Investitionsbremse. Wenn Sie sagen, dass man den CO2-Ausstoß nur bei weiterer Nutzung der Kernenergie senken könnte und allein die Kernenergie geeignet sei, die angestrebte CO2-Reduzierung, die auf Bundesebene vorgegeben ist, zu erreichen, dann ist das ebenso Volksverdummung. Schauen Sie sich die Studie an, die die Große Koalition über das Bundesumweltministerium in Auftrag gegeben hat. In der E-PrognosStudie werden die Szenarien durchgespielt. Ein Szenario nennt auch die Kernenergie, wobei klar wird, wie es sich wirklich darstellt, wenn man an der Kernenergie festhalten würde, welcher CO2-Ausstoß dann stattfände und wie hoch die CO2-Reduzierung dann wäre. Durch Energieeinsparung, Steigerung der Energieeffizienz und Ausbau erneuerbarer Energien könnte das CO2-Reduktionsziel auch ohne Festhalten an der Kernkraft erreicht werden. Die Atomenergie kommt in der Studie nicht gut weg. Sie zeigt, dass man eine 40-prozentige CO2-Reduzierung, wie sie auf Bundesebene zum Ziel gesetzt worden ist, auch bei Ausstieg aus der Kernenergie erreichen kann.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher in Bayern. Wir lehnen den Antrag der CSU ab.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Richter.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die letzten Äußerungen von Frau Kollegin Biedefeld sind hoch interessant. Bei der Gasversorgung wird von Alt-Kanzler Schröder von der SPD genau das betrieben, nämlich die Monopolstellung von Gazprom in Europa und in Deutschland zu etablieren, was Sie kritisieren. Hier wird also ein Weg kritisiert, den die SPD noch vor zwei Jahren als das Nonplusultra angesehen hat.

Aber lassen Sie mich nun zu den Dringlichkeitsanträgen kommen, die sich auf die Strompreise direkt beziehen. Wir sind uns sicherlich einig, dass die derzeit hohen Strompreise nicht gerechtfertigt sind. Allerdings glaube ich, dass die Art und Weise des Herangehens an dieses Szenarium bei der CSU eine andere ist als bei der SPD.

(Susann Biedefeld (SPD): Eindeutig!)

Herr Kollege Georg Schmid hat die SPD heute Morgen schon sehr deutlich mit der Form eines demokratischen Sozialismus in Verbindung gebracht.

(Zuruf der Abgeordneten Susann Biedefeld (SPD))

Da ist in dem Antrag der SPD zu lesen, dass „notfalls die vier großen Stromkonzerne in Deutschland zum Verkauf einzelner Kraftwerke gezwungen werden können“, und