Protocol of the Session on April 13, 2000

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen jetzt ab. Nachdem die Urnen wieder aufgestellt sind, bitte ich um die Durchführung der zweiten namentlichen Abstimmung und bitte Sie, hinterher schnellstmöglich die Plätze wieder einzunehmen.

(Namentliche Abstimmung von 17.33 bis 17.38 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Ich bitte Sie wieder, Ihre Plätze einzunehmen, damit wir die Sitzung fortsetzen können. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Das Ergebnis gebe ich später bekannt.

Meine Damen und Herren, zwei Kollegen haben um das Wort für die Abgabe einer persönlichen Erklärung gebeten. Ich bitte nun die SPD-Fraktion, ihrem Kollegen Dr. Jung, der zum Zug musste, mitzuteilen, dass er seine persönliche Erklärung zu Protokoll geben möge. Sie wird dann ins Protokoll aufgenommen und kann dort nachgelesen werden.

(siehe Anlage 5)

Jetzt bitte ich den Fraktionsvorsitzenden der CSU Herrn Alois Glück um Abgabe seiner Erklärung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben die beiden Anträge zum einen abgelehnt, weil sie pauschale Unterstellungen und Bewertungen enthalten. Zum zweiten hat der Justizminister schon vor Einreichung dieser Anträge öffentlich erklärt, dass er für eine rückhaltlose Aufklärung eintritt und entsprechende Untersuchungen in die Wege leitet. Wir haben drittens auch deshalb keine eigenen Anträge gestellt, weil eine Aufforderung des Ministeriums durch das Parlament dazu nicht notwendig ist. Wir unterstützen selbstverständlich eine uneingeschränkte Aufklärung des ganzen Sachverhalts. Das war der Grund für unser Abstimmungsverhalten zu diesen beiden Anträgen.

(Beifall bei der CSU – Frau Paulig: (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Das war aber eine Erklärung für die Fraktion, die vor der Abstimmung gegeben werden müsste!)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Meine Damen und Herren, die Zeit für die Beratung der Dringlichkeitsanträge ist längst vorbei. Ich schlage vor, die weiteren Dringlichkeitsanträge in die dafür zuständigen Ausschüsse zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann wird so verfahren.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 6

Abstimmung über Anträge die gemäß § 63 Absatz 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden.

Über die Listennummern 6 und 13 soll gesondert abgestimmt werden, da zu den nach der Geschäftsordnung jeweils der Abstimmung zugrunde liegenden Beschlussempfehlungen der Ausschüsse kein Votum der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorliegt.

Ich lasse zunächst über die Listennummer 6 abstimmen; das ist der Antrag der Abgeordneten Hirschmann und anderer (SPD), betreffend Betreuung von schwerstabhängigen und therapieresistenten Drogenkranken auf Drucksache 14/2355.

Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheitsund Familienpolitik empfiehlt auf Drucksache 14/2355 die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dieser Empfehlung dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Kollege Hartenstein. Wer dagegen ist, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Listennummer 13; das ist der Antrag der Abgeordneten Biedefeld, Dr. Heinz Köhler und Fraktion SPD, betreffend Infrastrukturverbesserungsmaßnahmen auf der Bahnstrecke Lichtenfels-Coburg-Sonneberg (II) auf Drucksache 14/2559. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft,

Verkehr und Technologie empfiehlt auf Drucksache 14/3275 die Ablehnung. Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag ebenfalls abgelehnt.

Abweichend von der grundsätzlichen Regelung, nach der der Abstimmung über Anträge, die nicht einzeln beraten werden, das abweichende Votum des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zugrunde zu legen ist, soll auf Antrag der Fraktion der CSU bei den Listennummern 24 und 25 über das Votum des jeweils federführenden Ausschusses abgestimmt werden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Anträge: Antrag der Abgeordneten Steiger und anderer und Fraktion SPD, betreffend Richtlinien der offenen Behindertenarbeit, Drucksache 14/2348 und Antrag der Abgeordneten Glück, Dr. Bernhard und Fraktion CSU, betreffend Zwangsarbeiterentschädigung, Drucksache 14/2656. Die Voten der Ausschüsse zu den übrigen Anträgen liegen Ihnen vor. Besteht damit Einverständnis, dass ich bei den Listennummern 24 und 25 die Empfehlung der jeweils federführenden Ausschüsse auf den Drucksachen 14/3177 und 14/3101 zugrunde lege? – Widerspruch erhebt sich nicht. Damit sind bei allen Listennummern die Voten der jeweils federführenden Ausschüsse zugrunde zu legen. Ich lasse jetzt so abstimmen. Wer seinem Abstimmungsverhalten bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss beitreten will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

(siehe Anlage 6)

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 7

Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums

Der Landtag hat am 2. Februar 2000 das Parlamentarische Kontrollgremium-Gesetz beschlossen. Nach Artikel 1 Absatz 2 dieses am 1. April 2000 in Kraft getretenen Gesetzes besteht das Parlamentarische Kontrollgremium aus fünf Mitgliedern. Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. Das Parlamentarische Kontrollgremium tritt an die Stelle der bisherigen Parlamentarischen Kontrollkommission und übt seine Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des Landtags hinaus so lange aus, bis der nachfolgende Landtag ein neues Parlamentarisches Kontrollgremium gewählt hat – Artikel 1 Absatz 4 des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes. Die Wahl, die künftig jeweils zu Beginn der Legislaturperiode stattfindet, ist für die laufende Wahlperiode heute durchzuführen. Von Seiten der Fraktion der CSU wurden vorgeschlagen: als Mitglieder Herr Thomas Kreuzer, Herr Jürgen Heike und Herr

Manfred Hölzl; als stellvertretende Mitglieder Herr Heinz Donhauser, Herr Rudolf Klinger und Herr Herbert Rubenbauer. Die SPD-Fraktion hat vorgeschlagen: als Mitglieder Herrn Prof. Dr. Peter Paul Gantzer und Herrn Dr. Thomas Jung; als stellvertretende Mitglieder Herrn Dr. Klaus Hahnzog und Herrn Franz Schindler. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Frau Stahl, bitte.

Frau Präsidentin, meine Herren und Damen! Wir erklären zur Abstimmung: Meine Kollegin Ruth Paulig hat heute in der Fragestunde die Frage gestellt, wie hoch die Ausgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz für den Ankauf des Stasi-Dossiers waren, an welche Person diese Mittel bezahlt wurden und ob sich die Akten noch im Besitz des Landesamts befinden. Wir haben darauf aber keine Antwort bekommen; denn das Ganze wird im Parlamentarischen Kontrollgremium beraten.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU – Dr. Goppel (CSU): Das ist auch richtig so!)

Ich weiß, dass das einige von Ihnen freut.

(Dr. Goppel (CSU): Das hat mit Freude nichts zu tun!)

Wir sehen das anders als Sie.

(Dr. Bernhard (CSU): Und das in einer Erklärung zur Abstimmung?)

Das darf ich in dieser Form; ich habe mich erkundigt, Herr Dr. Bernhard. Solange der Verfassungsschutz in dieser Form existiert und wir in jeder Legislaturperiode die Einschränkung der Rechte von Bürgern und Bürgerinnen erleben müssen, ohne dass die Betroffenen Instrumente zur Gegenwehr in die Hand bekämen, solange wir eine sehr CSU-spezifische Auslegung von Gesetzestexten und deren Ausführung beobachten können, die sicher nicht immer zum Vorteil der BürgerInnen ist,

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

und ein sehr etatistisches Staatsverständnis besteht, das ausschließlich auf Erleichterung der Arbeit von Behörden und Polizei abstellt, brauchen wir neben den Abwehrrechten für die BürgerInnen eine starke parlamentarische Kontrolle.

(Widerspruch des Abgeordneten Dr. Bernhard (CSU))

Von der CSU im Haus, die lediglich Erfüllungsgehilfin der Staatsregierung ist,

(Dr. Bernhard (CSU): Geh zu!)

ist Kontrolle nicht zu erwarten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Folglich müsste die Opposition im Parlamentarischen Kontrollgremium gut und ausreichend vertreten sein. Wir erklären ausdrücklich, dass sich unsere ablehnende Haltung bei der jetzt anstehenden Abstimmung nicht gegen die Personen richtet – gegen deren Integrität kann ich nichts sagen –,

(Dr. Bernhard (CSU): Also kontrollieren sie doch richtig!)

sondern gegen das Verfahren, bei dem wir schwere Bedenken haben – denn es schließt eine demokratische Kraft von der Kontrolle aus. Deshalb können wir der Besetzung nicht zustimmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es weitere Wortmeldungen? – Herr Kollege Welnhofer.

Für die CSU-Fraktion erkläre ich zur Abstimmung Folgendes: Erstens hat es keinen Sinn, eine Debatte zu wiederholen, die beim Erlass des Gesetzes über die Einrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bereits geführt worden ist; wir verweisen auf die Auseinandersetzungen im Gesetzgebungsverfahren. Zweitens kann die CSU-Fraktion die Angriffe, die im Rahmen der Erklärung zur Abstimmung der Fraktion vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geführt worden sind, nicht akzeptieren.

(Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schade!)

Es ist längst entschieden, dass Gremien dieser relativ geringen Größe für die Aufgabenstellung des PKG sachgerecht sind. Es gibt solche Gremien in vielen anderen Landesparlamenten und auch auf Bundesebene. Dass kleine Fraktionen nicht vertreten sind, ist eine Folge des Zuschnitts. Das ist gerichtlich überprüft und für rechtens befunden worden.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es weitere Wortmeldungen? – Ich sehe keine. Besteht damit Einverständnis, dass gemäß § 47 Absatz 3 der Geschäftsordnung von geheimer Wahl Abstand genommen wird? – Widerspruch erhebt sich nicht. Ich schlage außerdem vor, über die Fraktionsvorschläge gemeinsam abzustimmen. Besteht auch damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann lasse ich so abstimmen. Wer den Vorschlägen der Fraktionen seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Kollege Hartenstein. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 9

Antrag der Abgeordneten Paulig, Kellner, Hartenstein und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)