Gewählt würde die Partei oder der Kandidat, zu der bzw. dem dann die Mitbewohner, Eltern oder Lieblingspersonen raten.
Dieser Gesetzentwurf ist ein Offenbarungseid der SPD, der letzte Aufschrei einer untergehenden Partei.
Dass die geistig behinderten Wahlberechtigten nun den Rich tigen wählen, dafür werden dann vermutlich ganz oft die so zialdemokratischen und linken Betreuer sorgen.
Ich will nochmals betonen: Jeder, der kann, sollte wählen, aber nicht die unter Aufsicht stehenden Menschen mit starker geis tiger Behinderung.
Die CDU und die Grünen haben nun ebenfalls einen Gesetz entwurf eingereicht, der sinnig und stimmig ist.
Es braucht aber noch einige Zeit und einige Beratungen bis zur endgültigen Entscheidung. Wir sind gern dabei.
(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Nein! Wir legen auf Sie keinen Wert! – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD)
(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Ihren Rassismus gegen behinderte Menschen brauchen wir nicht! – Widerspruch bei der AfD)
(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das ist ein ab scheuliches Menschenbild, das Sie hier äußern! Das hat der Landtag lange nicht gehört! – Gegenruf von der AfD: Herr Sckerl, Sie sollten zuhören! – Abg. An ton Baron AfD: Frau Kurtz, das ist doch kein Rassis mus! – Weitere Zurufe – Lebhafte Unruhe – Glocke der Präsidentin)
Wenn Sie Herrn Abg. Pal ka noch kurz sprechen lassen, ist er fertig. Seine Redezeit ist schon lange vorüber. Ich bitte jetzt um Ruhe.
Herr Sckerl, so, wie Sie das sagen, wären alle anderen Politiker vor uns – also alle in den letzten Jahren –
(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Was Sie hier über Menschen mit Behinderungen geäußert haben, ist ras sistisch! So ist das!)
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Man muss am Anfang, glaube ich, klar sagen: Der SPD gebührt an dieser Stelle das Verdienst, rechtzeitig Bewegung in die Sache gebracht zu haben.
Ja, aber seien wir einmal ehrlich: Wir gehen nachher in ei ne Innenausschusssitzung, die, wenn ich es richtig sehe, gar nicht stattgefunden hätte, wenn wir nicht zusammen mit der SPD Ihrem Vorhaben, eine Sondersitzung zu beantragen, zu gestimmt hätten. Dann wäre es für die Kommunalwahl näm lich zu spät gewesen. Das muss man als Erstes sagen.
Aber ich darf als Zweites mit derselben Offenheit sagen, Frau Kollegin Wölfle: Die Form, die ich als selbstgerecht empfun den habe, mit der Sie hier wieder die Rollen von Gut und Bö
(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Sind Sie auf der fal schen Seite? – Abg. Carola Wolle AfD: Wer definiert Ihrer Meinung nach, was Gut und Böse ist?)
Und sie nutzt letzten Endes auch dem Thema nicht unbedingt. Denn wir haben es immerhin mit einem hohen Gut zu tun. Wenn ich es richtig sehe, besteht hier im ganzen Plenum völ lige Einigkeit, dass die Teilnahme an der nächsten Kommu nalwahl – das ist unsere gesetzgeberische Zuständigkeit – möglich werden soll.
Jetzt sollte man nicht so tun, als wäre nur derjenige, der „to tale Streichung“ sagt, ein Gutmensch. So hat es das Bundes verfassungsgericht auch nicht gemacht.
Es ist doch auch eine Frage des Respekts vor diesem Gericht, zu fragen, warum es das eigentlich nicht gemacht hat.