Wir waren uns immer über das Ziel des inklusiven Wahlrechts einig – entgegen anderslautenden Darstellungen heute von Frau Kollegin Wölfle. Offen war für uns immer nur das Wie und das Wann.
So gesehen, treffen wir heute eine verantwortungsbewusste Entscheidung, und wir respektieren den Beschluss des Bun desverfassungsgerichts, obwohl er nicht unmittelbar für das Land gilt. Hätten wir nicht diese Vorüberlegung angestellt, hätten wir uns in diesem kurzen Zeitfenster überhaupt nicht auf einen Gesetzentwurf verständigen können, der heute auch noch die zeitlichen Abläufe der Kommunalwahl berücksich tigt. Deswegen geht der Vorwurf, mit diesem Thema fahrläs sig umgegangen zu sein, fehl, und er trifft uns nicht, weil er unberechtigt ist.
Uns ist wichtig, deutlich zu machen, dass die Menschen, die unter Betreuung stehen, an Wahlen teilnehmen können, weil wir ihren Wunsch respektieren und nachvollziehen können. Für die Menschen, die so lange darauf gewartet haben, ist heu te ein guter Tag, weswegen u. a. auch der Paritätische Wohl fahrtsverband genau unseren Gesetzentwurf begrüßt.
Wir nehmen für uns in Anspruch – hören Sie einmal zu, Sie können noch etwas lernen, Herr Born; Achtung! –, eine end gültige Lösung und eine endgültige Regelung zu finden, die auch in Zukunft vor dem Hintergrund nicht auszuschließen der Wahlanfechtungen verfassungsfest ist. Das darf man von uns erwarten, zumal bei Kommunalwahlen wenige Stimmen ergebnisrelevant sein können.
Diese verfassungsgerechte Ausformulierung dürfen im Übri gen auch alle Wählerinnen und Wähler im Land von uns er warten.
Sehr geehrte Frau Aeffner, wir wollen absolut niemandem das Wahlrecht vorenthalten. Aber wer einen Betreuer braucht, um alle seine Angelegenheiten zu besorgen, wer total betreut wird, geistig behindert ist, der soll auf einmal wählen dürfen? Wer – er, sie, es – sonst nichts ohne Betreuer machen kann, soll auf einmal selbstständig an der politischen Willensbildung durch Wahlen teilnehmen dürfen?
Mit gutem Grund hat der Gesetzgeber damals diese Menschen ausgeschlossen, weil er diese implizit nicht für dazu fähig ge halten hat. Der Gesetzgeber hat sich bei der Gesetzgebung nämlich etwas gedacht. Da wurde nicht, so wie heute, nur bis zur nächsten Wahl nachgedacht.
Wer das Wahlrecht von Schwerstbehinderten ändern will, muss erstens begründen, warum dieser Ausschlussgrund auf einmal wegfallen soll, das heißt, er muss darstellen, welche kognitiven, psychologischen Bedingungen für die Ausübung des Wahlrechts vorhanden sein sollen.
Kann jemand, der Betreuung braucht, um alle seine Angele genheiten zu besorgen, denn die für die politische Willensbil dung notwendigen folgenden Funktionen aktivieren? Erstens geht es darum, ob jemand aufmerksam sein kann. Zweitens geht es darum, ob sich jemand die relevanten Fakten merken kann. Das betrifft den Gedächtnisspeicher.
Es war z. B. Ministerpräsident Kretschmann, der weniger Au tos wollte. Es ist die CDU, die mit den Grünen koaliert. Kann man sich daran erinnern? Kann man diese relevanten Inhalte wieder aktivieren?
Gut, machen wir einmal einen Test. Kann sich hier irgendje mand erinnern, wann sich die SPD um die wirklich wichtigen Themen gekümmert hat?
(Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD – Abg. Stefan Räpple AfD: Nein! – Abg. Andreas Stoch SPD: Oje! – Unruhe)
(Beifall bei der AfD – Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Andreas Stoch: Das könnte sehr stark an Ihnen lie gen!)
Genau, ich habe gewusst, dass das jetzt kommt. – Aber dann sollen die geistig stark behinderten Menschen, die Betreuer brauchen, das können.
Drittens: Die Pendler werden durch den Dieselverbotsblöd sinn kalt enteignet. Was haben die Sozialdemokraten hierbei für den Automobilstandort Baden-Württemberg getan? Bei Audi wird von einer Streichung von 7 000 Stellen gesprochen.
(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das ist einfach nur peinlich, was Sie hier absondern, einfach nur peinlich!)
Viertens Informationsverarbeitung, sich Zusammenhänge vor stellen können: Werden die mentalen Objekte auch wirklich keitsgemäß abgebildet und eingeordnet? Nicht dass da noch einer auf die Idee kommt, die CDU stehe für innere Sicher heit.
Und: Ja, Merkel ist noch nicht weg. Die CDU ist noch immer „merkelig“ und wird von den Grünen erpresst.
Können Menschen, die die Welt nur vermittelt durch Betreu er wahrnehmen, sich überhaupt ein eigenständiges Bild ma chen? Können sie Wirkungszusammenhänge verstehen und antizipieren?
(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Ein widerliches Menschenbild, das Sie hier äußern! Ein widerliches Menschenbild!)
Wird da alles ordentlich mental repräsentiert? Es müsste wei ter dargelegt werden, warum diese Fähigkeit bei dem unter Totalbetreuung stehenden geistig Behinderten begründet als vorhanden angenommen werden kann.
Moment. – Das kann man eben nicht. Das größte Problem liegt aber darin, dass bei vielen geistig Behinderten erhöhte Fremdbeeinflussbarkeit gegeben ist.