Die Barrieren, die die Menschen mit Handicaps einschränken, sind nicht nur physischer Natur, auch die Digitalisierung stellt eine Aufgabe dar, Gleichstellungspolitik umzusetzen. Die Landesregierung tut dies mit dem heute im Entwurf vorlie genden Gesetz. Die Bedürfnisse von Blinden, Seh- und Hör geschädigten und Menschen mit anderen Handicaps liegen uns am Herzen.
Die Anwendungsfähigkeit von Webseiten und mobilen An wendungen wird auch für Behinderte immer wichtiger. Daher ist die Umsetzung der vorliegenden EU-Richtlinie nicht nur sinnvoll, sondern auch dringend geboten. Insgesamt ist zu er warten, dass die Bedeutung der digitalen Verwaltung und der digitalen Anwendungen, die von öffentlicher Seite angeboten werden, in den kommenden Jahren noch steigen wird. Des halb ist es wichtig, dass es eine nicht aufschiebbare Pflicht gibt, in den Jahren bis 2022 die Barrierefreiheit in diesen Be reichen umzusetzen.
Eine einzuführende Überwachungsstelle des Landes und der einzuführende Feedbackmechanismus werden dafür sorgen, dass sich digitale Anwendungen für Menschen mit Behinde rungen verbessern.
Mit diesem Gesetzentwurf regeln wir die Verpflichtung der öffentlichen Stellen, ihre Webseiten und mobilen Anwendun gen einschließlich der für ihre Beschäftigten bestimmten An gebote im Internet barrierefrei, also wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust, zu gestalten. Die Verpflichtung steht unter dem Vorbehalt, dass sie im Einzelfall keine unverhält nismäßige Belastung für die jeweilige öffentliche Stelle be wirken darf. Mangelndes Interesse an der Umsetzung oder Kostenargumente gehören sicher nicht dazu.
Die gleichberechtige Teilhabe für Menschen mit Behinderun gen ist eine Mammutaufgabe und wird uns in Zukunft noch weiter fordern, denn wir alle müssen weiterhin dafür sorgen, dass Menschen mit Handicaps in der Mitte unserer Gesell schaft bleiben. Diesem Ziel werden wir mit dieser kleinen No velle des Gleichstellungsgesetzes ein kleines Stück näher kommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Sinn freue ich mich, dass wir mit der Umsetzung der EU-Richtlinie ei nen weiteren Schritt in die richtige Richtung gehen und Men
schen mit Behinderungen künftig das Internet und mobile An gebote vermehrt ohne fremde Hilfe nutzen können.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, meine lieben Kollegen! Grundsätzlich halten wir von der AfD es durchaus für sinnvoll, barrierefreie Internetseiten zu gestalten, jedoch ist hier wieder einmal mehr der Druck der UN und der EU auf Deutschland zu spüren.
Was als Richtlinie 2006 begonnen hat, war 2016 ein EU-Ge setz. Heute sehen wir den Gesetzentwurf im Landtag. Die Um setzung des EU-Gesetzes muss sehr schnell erfolgen, da es schon 2016 verabschiedet wurde und die Zeit drängt.
Was uns von der AfD-Fraktion am meisten stört: In der Ge setzesvorlage steht, den Bürgerinnen und Bürgern entstünden keine zusätzlichen Kosten.
Letztendlich ist es wie mit dem Siemens-Lufthaken. Ich weiß nicht, wer den noch kennt. Damit kann man an jeder Stelle, auf jedem Acker oder irgendwo in der Luft einen Haken be festigen und alles daran aufhängen, was man mag. So ist es auch bei diesem Gesetz. Den Siemens-Lufthaken gibt es nicht, und dass dem Bürger keine Kosten entstehen, ist auch nicht der Fall.
So steht doch gleich ein paar Zeilen weiter unten, dass für die Entwicklung von Apps sowie sonstigen Anwendungen für mo bile Endgeräte einmalige Umgestaltungskosten in einer Hö he zwischen 8 000 und 30 000 € entstehen, und zwar bei je der betroffenen Stelle. Wir alle wissen am Beispiel von Stutt gart 21, dass sich die Landesregierung da auch schnell mal verschätzen kann.
Wer weiß das schon? Das Geld kommt vom Siemens-Luftha ken, also von den Bürgern in unserem Land, die es dann doch wieder bezahlen. Denn die betroffenen Stellen müssen das Geld ja irgendwoher nehmen. Das geschieht also indirekt. Nur weil man nicht direkt in die Taschen der Bürger greift, ist das noch lange nicht kostenfrei.
Die Verwaltungen der Kommunen müssen sich über dieses Gesetz informieren und gegebenenfalls ihre Webseiten um bauen oder neu gestalten. Es heißt, jedes Formular müsse bar rierefrei sein. Was bedeutet das denn? Vielleicht wissen Sie es noch gar nicht. Das bedeutet: Jedes Formular, das man he runterladen kann, muss auch vorlesbar sein, also direkt dort in der Webseite.
Aber nicht nur Gemeinden und Kommunen sollen umgestal tet werden, sondern auch Gerichte, Staatsanwaltschaften, Ge meindeverbände, Anstalten und Stiftungen
(Abg. Beate Böhlen GRÜNE: Natürlich! Logisch! – Abg. Anton Baron AfD: Das müssen auch die Grü nen verstehen! – Weitere Zurufe)
lest es doch einmal durch – sowie Personen des öffentlichen Rechts. Laut EU-Richtlinie soll ja auch ein Feedback-Mecha nismus eingebaut werden, damit Fehler sofort gemeldet wer den können. Natürlich muss man für die Umsetzung in Kom munen und Gemeinden – und zwar in jeder Gemeinde – wie der Geld in die Hand nehmen, um den kompletten Internet auftritt umzugestalten. Die Kosten können sich dabei pro Ge meinde um die 10 000 € oder mehr belaufen. Das kommt zu den Kosten für die mobilen Apps noch hinzu.
Denn bis September 2019 muss bereits ein großer Teil abge schlossen sein. Ich habe mich letzte Woche in meinem Wahl kreis umgesehen. Einige Gemeinden haben die Barrierefrei heit schon umgesetzt.
Die neue Richtlinie will aber noch mehr. Allein die Umset zung mit den Formularen wird eine Menge Zeit und Ressour cen binden.
Wir haben in unserem schönen Land, in dem wir gut und ger ne leben, nichts mehr zu sagen. Die Kartellparteien sind ja EU-hörig.
Es fällt mir immer mehr auf: Für was gibt es eigentlich unse re Regierungen? Wir werden nur von der EU oder von den UN regiert.
(Heiterkeit – Vereinzelt Beifall – Abg. Wolfgang Drex ler SPD: Sie können schreiben? Das wundert mich! – Weitere Zurufe)
Stellt euch vor! – Die Landesregierung soll dann überprü fen, ob die betroffenen Stellen diese Vorgaben auch einhalten. Will denn die Landesregierung wieder Hunderte von Kontrol leuren einstellen,
oder wie soll das funktionieren? Wir sehen es ja jetzt schon im Nachtragshaushalt, wie viele neue Stellen schon wieder geschaffen werden sollen.
Und das alles soll den Bürger kein Geld kosten? Es liegt doch im Eigeninteresse der Gemeinden, Stiftungen etc., Barriere freiheit für Behinderte einzurichten. Aber nein, hier kommt wieder der erhobene Zeigefinger der allmächtigen Landesre gierung hervor.
Hier wird wieder reguliert, allen voran wieder die grüne Vor schrifts- und Verbotspartei – die, die da so groß herumschrei en.