Protocol of the Session on November 9, 2017

(Beifall bei der FDP/DVP – Lachen bei der AfD – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Das war jetzt nicht fair! – Weitere Zurufe von der AfD)

So ist es auch hier. Der Entwurf, meine Damen und Herren, enthält handwerkliche Mängel und Regeln, die man ganz ein fach besser machen kann.

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Sie können ja ei nen Änderungsantrag einbringen! – Abg. Anton Ba ron AfD: Sie haben mehr Erfahrung!)

Wir werden deshalb einen eigenen Vorschlag einbringen. Freuen Sie sich auf die Ausschussberatungen! Da legen wir einen besseren Entwurf vor.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Super!)

Meine Damen und Her ren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet, und ich schlage vor – –

(Abg. Anton Baron AfD: Wir haben noch ein paar Minuten!)

Sie haben noch Zeit übrig, wenn Sie wollen. – Bitte.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Er hat noch ein paar Patronen!)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Kommen wir noch einmal zu den Fakten des Gesetzgebungsverfahrens des Bundes zur Vorschrift von § 36 des Waffengesetzes. Der In nenausschuss des Deutschen Bundestags gab die Empfehlung ab, für verdachtsunabhängige Waffenkontrollen grundsätzlich keine Gebühren zu erheben. Lediglich empfiehlt er, im Falle von Beanstandungen Gebühren zu erheben.

Dieser Meinung ist sogar das Landesparlament selbst. Man schaue nur einmal in die Landtagsdrucksache 15/7705. Mit Schreiben des Innenministeriums vom 27. April 2010 wurden die kommunalen Landesverbände darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Landtag von Baden-Württemberg empfiehlt, zwi schen verdachtsabhängigen und verdachtsunabhängigen Kon trollen zu differenzieren. Nur bei Letzteren empfiehlt er, im Fall von Beanstandungen Gebühren zu erheben.

Begründet wird das Bestehen auf einer Gebührenerhebung im Allgemeinen unter Berufung auf das Kostendeckungsprinzip damit, dass die Gebührenerhebung nicht kostendeckend sei und das Defizit durch Steuermittel der Allgemeinheit zu de cken wäre. Dabei bleibt aber unerwähnt, dass auch in vielen anderen Verwaltungsbereichen die Kosten bei Weitem nicht gedeckt werden können.

Hier werden von gesetzestreuen Waffenbesitzern, denen schon für alle anderen Amtshandlungen der Waffenbehörden hohe Gebühren abverlangt werden, weitere Gebühren eingetrieben, für die sie persönlich keine Veranlassung gegeben haben.

Vergleichbar wäre dies etwa – auf einen anderen Lebenssach verhalt übertragen – damit, dass Passanten zur Kasse gebeten würden, wenn sie zufällig in eine Personenkontrolle gerieten, ohne dass die Polizei irgendetwas zu beanstanden hätte. Nie mand würde das gutheißen. Diese Ungerechtigkeit ist durch einen Zusatz im Landesgebührengesetz zu beenden.

Im Übrigen geht aus der Landtagsdrucksache 16/1431 hervor, dass 2016 in nur 1 % der überprüften Fälle Aufbewahrungs mängel festgestellt wurden.

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Das spricht für die Effizienz der Kontrollen!)

Dass dennoch weiterhin flächendeckend und in weiten Teilen gebührenpflichtig Aufbewahrungskontrollen zulasten der 99 % mängelfreier Waffenbesitzer durchgeführt werden, stößt hier auf Bedenken hinsichtlich ihrer Zulässigkeit.

Eine Gebührenerhebung soll nach unserem Gesetzentwurf durchaus möglich sein, und zwar dann, wenn der Waffenbe sitzer in eigener Person Anlass zur Kontrolle gegeben hat, auch wenn keine Beanstandungen festgestellt werden.

Satz 2 unseres Gesetzentwurfs stellt indes klar, dass ein Kon trollanlass aber nicht im legalen Erwerb einer Waffe oder von Munition besteht, egal, ob es sich um den Ersterwerb oder ei nen Folgeerwerb handelt. Es steht der Waffenbehörde aber frei, sich etwa bei Ersterwerbern von der Beschaffung eines Sicherheitsbehältnisses der notwendigen Sicherheitsstufe an hand des Kaufbelegs zu überzeugen.

Ein Anlass in diesem Sinn liegt nur vor, wenn der Waffenbe sitzer höchstpersönlich berechtigten Grund zur Annahme lie fert, er könne es an der erforderlichen Sorgfalt bei der Aufbe wahrung von oder im Umgang mit Waffen oder auch an sei ner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit mangeln lassen.

Einfache Hinweise Dritter – z. B. aus der Nachbarschaft bei Nachbarschaftsstreit, von Ex-Ehepartnern oder dergleichen – zählen hier nicht als Anlass für verdachtsunabhängige Kont rollen.

Zu Herrn Zimmermann möchte ich noch sagen: Die Argumen tation hinsichtlich der Kontrolle hinkt. Meine Waffen sind be schossen. Sie sind von einer Behörde abgenommen. Es wird hier lediglich kontrolliert, ob die Garage der Waffen da ist und ob sie stimmt. Diese wird nach drei Jahren nicht aus Plastik sein. Es wird immer noch ein Stahlbehältnis sein, und die Waf fe wird darin liegen.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Her ren, jetzt liegen tatsächlich keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/2865 an den Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Punkt 7 der Tagesordnung ist erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüs se zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 16/2802

Meine Damen und Herren, wie Ihnen bekannt ist, wurde im Präsidium vereinbart, zur laufenden Nummer 36 dieser Druck sache, nämlich zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu dem Antrag der Abg. Andrea Schwarz u. a. GRÜNE und der Abg. Dr. Bernhard Lasotta u. a. CDU und der Stellungnahme des Staatsministeriums – Partnerschaft zwischen Baden-Württem berg und Burundi weiterentwickeln –, Drucksache 16/1894, eine Aussprache zu führen.

Als Redezeit hat das Präsidium fünf Minuten je Fraktion fest gelegt.

Ich erteile für die Fraktion GRÜNE das Wort Frau Kollegin Andrea Schwarz.

Werter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diese Aussprache zu Burundi im Präsidium beantragt, um dem vom Europaaus schuss verabschiedeten Beschlussantrag Nachdruck zu ver leihen. Denn die Partnerschaft mit Burundi ist für uns ein wichtiges Thema. Burundi ist ja seit 2014 offizielles Partner land Baden-Württembergs. Mit der Unterzeichnung der Part nerschaftsurkunde hat die auch damals grün geführte Landes regierung nämlich eines deutlich gemacht: Wir stehen zu un serer globalen Verantwortung.

(Beifall bei den Grünen)

Die derzeitige politische Situation in Burundi ist alles andere als gut und lässt ein Handeln auf Regierungsebene nicht zu. Wir setzen daher auf die Zivilgesellschaft. Wir können die vie len Engagierten, die in Burundi tätig sind und zusammen mit der Bevölkerung Projekte auf Augenhöhe entwickeln und um setzen, finanziell unterstützen. Somit sorgen wir dafür, dass sich erfolgreiche und nachhaltige Geschäftsmodelle verwirk lichen lassen. Deshalb haben wir für eine Aufstockung der fi nanziellen Mittel um rund 60 % im Vergleich zum letzten Jahr gesorgt.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sehr gut!)

250 000 € sind dieses Jahr mehr im Haushalt eingestellt, und 400 000 € kommen aus Fraktionsmitteln der Fraktion GRÜ NE hinzu.

(Vereinzelt Beifall)

Das zeigt: Wir nehmen Entwicklungszusammenarbeit ernst.

Wie wir Burundi aus Baden-Württemberg unterstützen, möch te ich Ihnen anhand von drei Beispielen aufzeigen.

Erstes Beispiel ist der Burundi-Kaffee, der 700 Kleinbauern und ihre Familien ernährt. Unsere Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg verwenden übrigens in ihren 31 Schloss-Shops fair gehandelten Burundi-Kaffee genauso wie die grüne Landtagsfraktion.

Zweites Beispiel ist das Stadttheater Konstanz. Es arbeitet mit burundischen Künstlerinnen und Künstlern an einem Theater stück. Das ist mir auch sehr wichtig: Kultureller Austausch sorgt für gegenseitiges Verständnis und ist somit ein wichti ger und elementarer Baustein der entwicklungspolitischen Zu sammenarbeit.

Drittes Beispiel ist die Amahoro-Ausstellung. Die Ausstellung der SEZ war in den letzten drei Jahren an fast 20 Orten zu Gast. Sie informiert über die Gesellschaft des ostafrikanischen Landes, zeigt jedoch auch die Früchte der Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und Burundi auf. Ich kann Sie alle nur dazu aufrufen: Nehmen Sie das Angebot der SEZ wahr, organisieren Sie eine Ausstellung in Ihrem Wahlkreis, und schaffen Sie damit mehr Bewusstsein für unser Partner land Burundi.

Neben der Inlandsarbeit findet entwicklungspolitische Zusam menarbeit aber eben auch in Burundi statt. Obwohl uns klar ist, dass Entwicklungszusammenarbeit originäre Aufgabe des Bundes ist, können wir dank der SEZ die Zivilgesellschaft in Burundi stärken. Hier mangelt es beileibe nicht an Angebo ten, sondern an der Koordinierung der Organisationen, die vor Ort im Land tätig sind. Das hat die SEZ bei ihrer Burundireise im Sommer festgestellt.

Deshalb wollen wir über die SEZ eine Servicestelle in der Hauptstadt Bujumbura errichten. Eine Anlaufstelle in Bujum bura zu haben ist ein enormer Schritt nach vorn. Wir stärken trotz zugegebenermaßen schwieriger Zeiten so unsere Part nerschaft von unten durch die vielen kleinen Graswurzelbe wegungen.

(Beifall bei den Grünen)

Aber um die Lebensbedingungen nicht nur in Burundi, son dern insgesamt im globalen Süden zu verbessern, müssen wir auch hier bei uns tätig werden. Das Fortschreiten des Klima wandels sorgt für klimatische Verhältnisse, die es den Men schen unmöglich machen, in ihrer Heimat zu leben. Wir müs sen die in der Agenda 2030 formulierten Ziele ernst nehmen und die uns gestellten Aufgaben angehen und umsetzen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Gernot Gruber SPD)

Es muss uns bewusst sein, dass unsere Lebensweise in unse rer Überflussgesellschaft massive Auswirkungen auf das Le ben der Menschen im globalen Süden hat. Wir müssen unse re Wirtschafts-, Handels- und Finanzpolitik neu denken. Wir müssen den Gedanken des fairen Handels auch bei der Be schaffung im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens um setzen und Nachhaltigkeit und Sozialstandards verpflichtend verankern.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Raimund Ha ser CDU)