Protocol of the Session on November 9, 2017

(Abg. Peter Hofelich SPD: Steht das im Text?)

Wenn Sie, wie es Ihr Gesetzentwurf vorsieht, die Kommunen von Zuweisungen aus der Tilgungsverpflichtung ausnehmen,

erreichen Sie das Gegenteil dessen, was Sie sonst immer ver langen, nämlich dass die Kommunen in ihrer Investitionstä tigkeit finanziell unterstützt werden. Auch hier bleibt die po litische Zielsetzung der SPD völlig unklar.

Nun zu dem Vorwurf, nach aktueller Rechtslage sei die Macht balance zwischen Exekutive und Legislative auf unzulässige Weise zugunsten der Exekutive verschoben, weil die Mög lichkeit zum Abbau der impliziten Verschuldung lediglich in einer Rechtsverordnung geregelt werde. Diesen Vorwurf weist die Landesregierung entschieden zurück. Die genannte Rechts verordnung – es ist im Übrigen eine Rechtsverordnung und nicht eine Verwaltungsvorschrift – ist im Gesetzblatt veröf fentlicht. Sie ist mit dem geltenden § 18 LHO sehr wohl ver einbar. § 18 der Landeshaushaltsordnung bezweckt nicht die Tilgung von Kreditmarktschulden, sondern das Erreichen der Schuldenbremse im Haushaltsjahr 2020.

Die Nullneuverschuldung wurde bereits im Haushaltsjahr 2015 erreicht.

(Abg. Peter Hofelich SPD: Früher!)

Wenn nun neben expliziten auch implizite Schulden abgebaut werden, so dient dies – umso mehr in Zeiten der Nullzinspo litik der EZB – ebenfalls dem Ziel des Erreichens der Schul denbremse.

Hinzu kommt, dass § 4 Absatz 16 des Staatshaushaltsgeset zes 2017 explizit regelt, dass eine nach § 18 der Landeshaus haltsordnung gegebenenfalls bestehende Verpflichtung zur Til gung von Schulden auch durch den Abbau impliziter Schul den erfüllt werden kann.

(Abg. Peter Hofelich SPD: Ja, genau!)

Diese Möglichkeit hat also der Landtag beschlossen

(Zuruf des Abg. Peter Hofelich SPD)

und mitnichten die Exekutive. Von einem Alleingang kann hier keinesfalls die Rede sein.

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Warum haben Sie dann die LHO nicht geändert?)

Weil es nicht notwendig war.

(Lachen des Abg. Peter Hofelich SPD)

Ich fasse zusammen: Die Landesregierung arbeitet am Abbau des Sanierungsstaus, trifft Vorsorge für die Pensionsverpflich tungen und reduziert Haftungsrisiken für landesbeteiligte Ge sellschaften – all dies mit dem ausdrücklichen Segen des Haushaltsgesetzgebers. Kurzum: Der Gesetzentwurf der SPDFraktion ist in dieser Situation überflüssig.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/2861 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen zu über weisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so be schlossen.

Punkt 6 der Tagesordnung ist erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Änderung des Landesgebührengesetzes – Drucksache 16/2865

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Abg. Stoch für die AfD-Fraktion.

(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD: Stauch!)

Sie sind dran, Herr Kollege. – Habe ich „Stoch“ gesagt?

(Zuruf: Ja!)

Ich bitte um Entschuldigung. Kollege Stauch.

Kein Problem.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir zunächst ein paar grundsätz liche Anmerkungen, die meines Erachtens notwendig sind. Ei nes fällt immer dann auf, wenn in diesem Land die Rede auf das Thema „Privater Waffenbesitz“ kommt: Besitzer legaler Waffen gehören laut wissenschaftlichen Untersuchungen zu den rechtstreuesten und friedlichsten Bürgern dieses Landes.

(Beifall des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner AfD – La chen bei Abgeordneten der Grünen)

Lachen Sie ruhig. – Trotzdem wird jede Gewalttat – die eu ropaweit in den meisten Fällen mit einer illegalen Waffe be gangen wird – genutzt, um weitere Restriktionen im Waffen recht zu fordern.

Das medial befeuerte Meinungsklima gegen Besitzer legaler Waffen wird in diesem Land seit einigen Jahren immer uner träglicher. So werden wir vom Komplex der politisch-media len Meinungsführer seit Jahren unentwegt belehrt, es gehe ab solut nicht, Zuwanderer aus dem Orient oder aus Afrika un ter einen, wie es immer heißt, Generalverdacht zu stellen. Ei nen Generalverdacht gegen diese Gruppe zu äußern sei dis kriminierend. Wer es dennoch tut, ist ein Hetzer und hat bes te Chancen, vor dem Kadi zu landen und verurteilt zu werden. Jedoch: Einen Generalverdacht zu äußern ist nicht per se übel – vorausgesetzt freilich, er wird von der über die Meinungs hoheit verfügende Dressurelite den Richtigen gegenüber ge äußert. In diesem Fall ist noch so rabiate und unreflektierte Kritik erlaubt, wenn nicht sogar gewünscht.

Einen Generalverdacht gegen Waffenbesitzer zu schüren und Ressentiments gegen diese Personengruppe ungeniert freien Lauf zu lassen, sie zu diffamieren und sie als psychisch Kran

ke oder zumindest als mit Minderwertigkeitskomplexen be haftet oder als potenzielle Gewalttäter hinzustellen ist nicht nur erlaubt, sondern an der Tagesordnung und wird von der öffentlich vorgegebenen Meinung gutgeheißen.

Pausenlose Agitation der Massenmedien gegen den privaten Waffenbesitz zeigen Wirkung. Wer sich für Waffen interes siert, ist suspekt. Wer gar welche besitzt, steht unter dem Ge neralverdacht, sie in aggressiver Weise gegen seine Mitmen schen einsetzen zu wollen.

(Zuruf von der SPD: Ja!)

Regelmäßig stattfindende, als Waffenkontrollen getarnte Hausdurchsuchungen

(Vereinzelt Lachen bei den Grünen)

bei amtlich registrierten Waffenbesitzern sind deshalb obligat. Auf der anderen Seite bleiben illegal bewaffnete Berufskri minelle unbehelligt.

Verwirkt – so fragt man sich inzwischen –, wer legal eine Waf fe besitzt, eigentlich automatisch sein Recht auf die Unver letzlichkeit der Wohnung, eines der höchsten Schutzgüter un serer Verfassung?

Meine Damen und Herren, so wenig dem Eigentümer eines Feuerzeugs die Unterstellung gebührt, ein Brandstifter zu sein, so wenig verdienen es die rechtskonformen bewaffneten Bür ger, unter Generalverdacht gestellt zu werden. Auch das muss in einem deutschen Parlament wieder einmal offen ausgespro chen werden.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Unser Gesetzentwurf befasst sich mit den Regelungen für Le galwaffenbesitzer, also Sportschützen, Jäger, registrierte In haber von Waffenbesitzkarten.

Wir halten fest, dass § 9 Absatz 1 Satz 7 des Landesgebühren gesetzes vorsieht, für öffentliche Leistungen, die der behörd lichen Informationsgewinnung dienen, keine Gebühren zu er heben. Auch in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz vom 5. März 2012 lässt sich auf Seite 44 in Be zug auf § 36 Absatz 3 Satz 1 Folgendes lesen – ich zitiere –:

Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffent lichen Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren er hoben werden.

(Beifall bei der AfD)

Bedauerlicherweise gibt es bei der Erhebung von Gebühren offensichtlich einen Ermessensspielraum der entsprechenden Behörde, die die Überprüfung vorzunehmen hat. In einigen Gemeinden erhebt man nur Gebühren bei Verstößen gegen die Aufbewahrungspflichten – was noch akzeptabel ist. Dagegen verlangt beispielsweise das Landratsamt Waiblingen generell bei jeder Aufbewahrungskontrolle eine Grundgebühr von 64,50 € sowie zusätzlich noch 2,87 € je Waffe und Wechsel lauf.

Darüber hinaus erhalten Waffenbesitzer für die alle drei Jah re stattfindende Regelüberprüfung vom Landratsamt Waiblin gen Gebührenbescheide in Höhe von 25 €. Sollte bei der Über