Protocol of the Session on November 8, 2017

allem zustimmen. In Zukunft werden wir Ihnen das aber nicht mehr durchgehen lassen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort für die FDP/ DVP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Schweickert. – Bitte schön.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Nicht Bullinger? – Gegenruf des Abg. Dr. Friedrich Bullin ger FDP/DVP)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorwegzunehmen: Das In haltliche zu dem Gesetzentwurf ist gesagt. Dem können wir, die FDP/DVP-Fraktion, uns anschließen. Wir werden dem Ge setz auch zustimmen – damit das einfach von vornherein ge sagt ist.

(Abg. August Schuler CDU: Bravo!)

Ich möchte den Ball aufgreifen, den die Kollegin Rolland ge rade ins Feld geschmissen hat – immerhin am Tag, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Stellung der Abgeordneten noch mal deutlich herausgestellt hat, was mich übrigens sehr gefreut hat.

Sie sehen mich hier ohne Schaum vor dem Mund. Auch aus meiner Sicht habe ich mir überlegt, was man da hätte besser machen können. Bei dem bisherigen Ablauf des Gesetzge bungsverfahrens gab es an vielen kleinen Stellen ein paar Un wuchten. Aber im Zusammenspiel dieser kleinen Unwuchten war es nicht das, was wir Parlamentarier uns von einem or dentlichen Verfahren wünschen.

Es ist vielleicht insgesamt vieles zusammengekommen. Wir haben erlebt, dass die Regierungserklärung von Minister Strobl zur Digitalisierung zu spät versendet wurde. Die SPD hat sich meines Erachtens zu Recht über das Omnibusverfahren bei der Gesetzesberatung beklagt – nicht weil es rechtlich nicht zulässig wäre; Omnibusverfahren sind rechtlich zulässig; das hat die SPD während ihrer Regierungsbeteiligung gemacht, das haben wir während unserer Regierungsbeteiligung ge macht. Aber moralisch ist es immer so, dass da etwas an Dis kussion ausgeblendet wird und zumindest derjenige, der den kleineren Part hat, der mitberatend ist, etwas an Raum ver liert.

Ich glaube, wir sollten uns schon überlegen, wie wir damit in Zukunft umgehen. Ich bin mir sicher, dazu wird Herr Minis ter Untersteller auch gleich etwas sagen. Wir haben die Mel dung erhalten, dass eine Richtlinie bis zum 31. Mai 2015 in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen. Einerseits kann ich der Argumentation folgen, dass man erst warten muss, welche Rahmenbedingungen der Bund setzt, anderer seits heißt es, andere Länder hätten es schon 2015 umgesetzt, wobei ich bis heute nicht weiß, welche Grundlage hierfür be standen hat.

Es ist schon verwunderlich, wenn so ein Gesetz im Kabinett mit drei beteiligten Häusern – im Januar war, glaube ich, die Einbringung – erörtert wird, dann aber aus dem Staatsminis terium ein Schreiben kommt, das beinhaltet, dass praktisch

nur noch ein Ausschuss benötigt würde. Ich glaube schon, dass sich hier im Landtag keiner vor der Arbeit drückt. Also: lie ber eine Mitberatung zu viel als eine zu wenig. Ich bin mir si cher: Wenn das Ganze weniger zeitkritisch läuft, funktioniert es auch.

Wir müssen uns auch als Ausschussvorsitzende überlegen: Ist es richtig, ab Anfang November keine Sitzungen mehr zu ha ben, die ermöglichen würden, bestimmte Punkte noch vor Jah resende abschließend beraten zu können? Wir müssen selbst kritisch prüfen, ob es richtig ist, solche Punkte aufgrund der Haushaltsberatungen zurückzustellen. So kommt natürlich Drive in die Sache.

Man muss sich auch selbstkritisch fragen, wie wir das hinbe kommen – da will ich mich gar nicht ausnehmen –, dass ein federführender Ausschuss nicht beschließt, bevor der mitbe ratende entschieden hat. Natürlich ging die Sitzung, die wir heute Mittag durchgeführt haben, schon in Richtung Farce. Denn unabhängig davon, was mitberatend beschlossen wor den wäre, hat der federführende Ausschuss bereits beschlos sen.

Ich glaube, das steht in keiner Geschäftsordnung. Es wäre aber, der Logik unserer Demokratie folgend, schon sinnvoll, zu einem Verfahren zurückzukehren, bei dem wir Beschlüsse von der Abfolge her wieder so fassen, dass es zeitlich und vom Verfahren her passt.

Wie gesagt, es soll keine Schuldzuweisung an Einzelne erfol gen. Es gab wohl in vielen Bereichen Unwuchten, die in Sum me dazu geführt haben, dass wir mit dem Verfahren nicht zu frieden sein können. Ich hoffe, das ist ein gutes Beispiel und ein Ansporn, es in Zukunft besser zu machen. Wir müssen ein mal schauen, ob wir das Verfahren seitens des Landtagspräsi diums und des Staatsministeriums, Herrn Murawski, optimie ren können. Denn ich glaube, es schadet dem Ansehen des Parlaments, wenn der Eindruck entstehen würde, Entschei dungen würden aus vermeintlichen oder tatsächlichen zeitli chen Gründen vielleicht nicht so getroffen, wie es eigentlich erfolgen sollte.

Wir haben wohl alle Selbstbewusstsein genug, das einzufor dern und aus dieser Sache zu lernen. Ich freue mich, wenn al le ihren Teil dazu beitragen – ich will mich gar nicht ausneh men –, dass wir so etwas das letzte Mal hatten. Ich glaube, das hat das Parlament, das haben die Abläufe hier im Haus ver dient.

Wenn wir mal nach Amerika schauen und feststellen, wie da etwa bei Abläufen plötzlich getrickst wird, ist es ein hohes Gut, zu unseren Abläufen stolz und zu Recht zu sagen: Hier findet Demokratie statt. Dahinter stehen wir. Deswegen soll ten wir zu unserem üblichen Verfahren der Beschlussfassung zurückkehren.

Dem Gesetz wird die FDP/DVP-Fraktion zustimmen. Dazu ist das Inhaltliche schon gesagt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Untersteller das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kol legen! Zum Verfahren, Herr Abg. Schweickert, werde ich zum Schluss noch ein paar Bemerkungen machen.

Lassen Sie mich zunächst zur Sache selbst reden. Elf Jahre bevor das baden-württembergische Umweltministerium im Jahr 1987 gegründet wurde – das ist jetzt 30 Jahre alt –, gab es 1976 das mittlerweile weltberühmte Unglück in Seveso. Aber es hat dann weitere neun Jahre, nachdem das badenwürttembergische Umweltministerium gegründet war, gedau ert, bis die Dinge, die 1976 passiert sind, aufgearbeitet wur den und die erste europäische Seveso-Richtlinie erlassen wur de.

Heute geht es um die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Es gibt also schon die dritte Richtlinie, die sich mit dieser Pro blematik auseinandersetzt. Was sind die wesentlichen Ziele dieser Richtlinie, über die heute diskutiert wird?

Erstens: Sie dient der Verhütung schwerer Unfälle, die durch bestimmte Industrietätigkeiten verursacht werden können.

Zweitens: Die Unfallfolgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sollen begrenzt werden.

Die Richtlinie enthält primär Neuregelungen zur Stärkung der Rechte der Öffentlichkeit.

Das mit Artikel 1 neu eingeführte Gesetz löst das bisherige Landesgesetz ab. Die bundesrechtlichen Bestimmungen – es ist schon angesprochen worden – im Bundes-Immissions schutzgesetz, aber auch in der Störfall-Verordnung werden mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf für anwendbar er klärt. Das Gesetz enthält Vorschriften für Betriebe, die nicht gewerblichen und wirtschaftlichen Zwecken dienen und in de nen bestimmte gefährliche Stoffe in entsprechend großen Mengen vorhanden sind oder vorhanden sein könnten. Solche Betriebe könnten beispielsweise Hochschulen, Forschungs einrichtungen, eventuell aber auch Krankenhäuser oder diver se Landesanstalten sein.

Artikel 2 ändert das Umweltverwaltungsgesetz. Die Vorschrift stellt sicher, dass beim Bau bzw. bei der Änderung oder Er weiterung kommunaler Straßen die Öffentlichkeit im Verfah ren beteiligt wird, nämlich dann, wenn in der Nähe von Stör fallbetrieben entsprechende kommunale Straßen gebaut werden und dadurch das Risiko eines schweren Unfalls gegebenen falls vergrößert werden könnte oder die Folgen eines schwe ren Unfalls verschlimmert werden könnten.

Mit Artikel 3 soll schließlich dem Umsetzungsbedarf im Bau ordnungsrecht – das ist schon angesprochen worden – Rech nung getragen werden. Auch hier ist es Zweck der Vorschrift, die Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zu sichern. Aus diesem Grund werden schutzbedürftige Bauvorhaben in der Nähe von Störfallbetrieben vom Anwendungsbereich des sogenannten Kenntnisgabeverfahrens zukünftig ausgenom men. Darüber hinaus wird bei diesen und bei öffentlich zu gänglichen Gebäuden, die für mehr als 100 Personen bestimmt sind, ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung geschaffen.

Die Einführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwal tungsverfahren ist logischerweise immer mit einem Mehr an Verwaltungsaufwand verbunden.

Sie dürfen mir aber eines glauben: Wir machen hier nichts an deres, als die Dinge, zu denen wir durch die EU-Richtlinie bzw. durch das, was der Bund bereits auf Bundesebene gere gelt hat, verpflichtet sind, 1 : 1 umzusetzen – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Weniger kann ich nicht machen, wenn ich hier nicht gegen die Anforderungen der EU-Richtlinie, gegen europäisches Recht verstoßen will.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich, wie anfangs an gekündigt, noch ein paar Bemerkungen zu diesem Verfahren machen. Herr Abg. Dr. Schweickert hat mir in der ersten Le sung eine Zwischenfrage gestellt.

(Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Das war ein anderes Gesetz!)

Stimmt, das war ein anderes Gesetz.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Zu diesem Gesetz: Es kam zu einer Verzögerung, bei der ich sage: Asche auf mein Haupt. Das war eine Verzögerung von sage und schreibe zwei Wochen.

Warum? Weil wir damals bei der Verbändeanhörung überse hen hatten, dass wir auch die Unikliniken anhören müssen. Gehen Sie einfach einmal davon aus, dass so etwas passieren kann. Wir haben das nachgeholt. Und noch einmal: Wir spre chen hier über zwei Wochen.

Das führt aber nicht dazu, dass zum Schluss so eine Hektik entsteht, wie Sie sie jetzt beschrieben haben. Vielmehr spielt dann das, was Sie, Herr Schweickert, auch angesprochen ha ben, durchaus auch eine Rolle. Wir haben jetzt Anfang No vember; das Jahr hat noch sieben Wochen. Wenn man Weih nachten abzieht, bleiben trotzdem noch fünf Wochen, in de nen wir hier zusammen tagen. Wenn wir dann nicht die Mög lichkeit haben, das in einer regulären Sitzung des Wirtschafts ausschusses abzuhandeln, dann ist das auch für uns ein Prob lem.

Deswegen bin ich sehr dankbar – das möchte ich an dieser Stelle sagen –, dass der Wirtschaftsausschuss heute in der Mit tagspause der Plenarsitzung eine Sondersitzung eingeschoben hat, um hier dafür zu sorgen, dass ein geordnetes Verfahren erfolgt. Das will ich ausdrücklich noch einmal konstatieren und mich bei Ihnen auch ganz herzlich dafür bedanken.

Ich glaube aber, dass das, was ich diese Woche in einer Zei tung lesen durfte, nämlich dass Schlampereien einkehren wür den oder sonst etwas in dieser Richtung geschehen würde, übertrieben ist. Es kann wie bei dem Gesetzentwurf, den Sie vorhin angesprochen haben – da ging es um die Landesbau ordnung, zu der ich auch gesprochen habe –, einmal passie ren, dass vergessen wird, den Wirtschaftsausschuss auf dem Deckblatt mit zu erwähnen. Dass sich das gehört, habe ich Ih nen damals auch zugestanden.

Es kann auch einmal das passieren, was ich eben erwähnt ha be, nämlich dass man in einem Fall die Unikliniken nicht be teiligt hat. Dann holt man das nach. Dann gibt es eben diese zweiwöchige Verzögerung. Das ist aber kein Beinbruch. Doch daraus dann diese Geschichte zu machen, wie ich sie diese Woche in einer Zeitung des Landes nachlesen durfte, finde ich, ehrlich gesagt, ein bisschen übertrieben.

Nichtsdestotrotz haben Sie recht: Wir sollten schauen, dass wir hier geordnete Verfahren haben. Da bin ich völlig mit Ih nen einig. Noch einmal: Ich bin dankbar, dass Sie dafür Sor ge getragen haben, dass es zu der heutigen Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses gekommen ist.

In der Sache selbst habe ich keine große Kritik an diesem Ge setzentwurf gehört. Deswegen würde ich mich freuen, wenn es nachher in der Abstimmung zu einer großen Mehrheit des Hauses kommt.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen und der CDU)

Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/2842. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Drucksa che 16/2902. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzent wurf unverändert zuzustimmen.

Ich rufe auf