Protocol of the Session on November 8, 2017

Darin steht nämlich nur:

Die im Tariftreue- und Mindestlohngesetz... geregelte Subunternehmerhaftung führt in der Praxis zu erhebli chen Schwierigkeiten und ist eine nicht unerhebliche bü rokratische Mehrbelastung für die Unternehmen.

Richtig! Warum schaffen wir es also nicht ab? Warum wollen Sie es dann erst evaluieren? Jetzt haben Sie das Jahr 2018 ge nannt. Wir geben Ihnen die Möglichkeit, es im Jahr 2017 ab zuschaffen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir hier einen Än derungsantrag gestellt. Damit besteht die Möglichkeit, heute hier für die Unternehmen, für die Handwerker Tatsachen zu schaffen und etwas gegen die Bürokratie zu tun. Das ist das, was in den Sonntagsreden immer von allen gefordert wird. Das ist das, was man immer ins Schaufenster stellt. Jetzt bin ich mal gespannt, ob es wie im Ausschuss ist, dass sich näm lich alle vom Acker machen, wenn es darum geht, Taten fol gen zu lassen.

Stimmen Sie für die von uns beantragten Änderungen, und dann werden Sie sehen: So schafft man Bürokratie ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Für die Landesregierung er teile ich Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut das Wort.

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Die Frau Ministe rin ist auch für die Abschaffung!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Stoch, wer lesen kann und wer Gesetze liest, erfasst Artikel 15 ein deutig. Ein politisch so erfahrener Mensch und eine erfahre ne Fraktion im Landtag sollten ein Verfahren wie das Omni busverfahren kennen. Es wundert mich schon ein bisschen, dass Sie das an dieser Stelle kritisieren.

(Beifall bei der CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Ist das nicht wichtig genug, um es hier zu beraten? – Ge genruf des Abg. Claus Paal CDU: Machen wir gera de!)

Dieser Teil ist uns sehr wichtig, und wir beraten ihn auch gesondert. Auch in der ersten Lesung habe ich als Ministerin meinen Beitrag geleistet und habe eine Rede gehalten.

(Abg. Gabi Rolland SPD: Oh ja!)

Warum wir dieses Verfahren gewählt haben, hatte bei Weitem nichts damit zu tun, hier diese Diskussion nicht führen zu wol len. Vielmehr hatte es zeitliche Gründe. Der bundesgesetzli che Mindestlohn wurde zu Beginn dieses Jahres erhöht. Der landesspezifische Mindestlohn im Vergaberecht lag unter dem neuen bundesgesetzlichen Mindestlohn. Hier ist Handlungs bedarf entstanden.

(Abg. Andreas Stoch SPD: Das hätten Sie mit einem eigenständigen Verfahren geschafft! – Zuruf der Ga bi Rolland SPD)

Wir haben dieses Vorhaben, um diesen Zeitrahmen einzuhal ten, an ein bereits bestehendes Gesetzgebungsverfahren an gedockt.

(Abg. Andreas Stoch SPD: Nicht nötig!)

Das war nötig.

(Abg. Andreas Stoch SPD: Nein, das war nicht nö tig!)

Denn das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz wird noch in Gänze zur Diskussion gestellt. Wir werden es im nächsten Jahr evaluieren. Wir werden das vollumfänglich angehen. Es wäre dieser Diskussion nicht gerecht geworden, sie unter die sem Zeitdruck zu führen.

(Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD)

Deshalb haben wir uns für diese Vorgehensweise entschieden. Denn es ist sinnvoll, pragmatisch und überhaupt keine Aus höhlung des Schutzes der Arbeitnehmer, wenn wir das verga bespezifische Mindestentgelt an den bundesgesetzlichen Min destlohn anpassen. Baden-Württemberg ist nicht das einzige Bundesland, das so handelt. SPD-geführte und SPD-mitre gierte Bundesländer haben sich hier schon längst auf den Weg gemacht. Frau Lindlohr hat Rheinland-Pfalz angesprochen. Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg wählen den gleichen Weg, und das aus gutem Grund. Deshalb kann ich auch Ihre Argumente, die Sie in der heutigen Diskussion vorgetragen haben, nicht nachvollziehen.

(Abg. Andreas Stoch SPD: Denken Sie mal darüber nach! Vielleicht kommen Sie drauf!)

Sie laufen ins Leere.

(Vereinzelt Beifall)

Auskömmliche Löhne werden gezahlt. Dafür steht die Lan desregierung. Der Schutz der Arbeitnehmerrechte ist in unse rem ganz großen Interesse und hat einen absolut hohen Stel lenwert bei der Landesregierung. Ich, als Arbeitsministerin dafür zuständig, habe ebenfalls ein großes Interesse daran.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Das Auseinanderdriften des vergabespezifischen Mindestent gelts und des Mindestlohns auf Bundesebene führt zu erheb lichen Transparenzdefiziten – auch für die Wirtschaft – und zu rechtlichen Risiken.

Ich habe es schon erwähnt: Andere Bundesländer sind diesen Weg ebenfalls gegangen. Es war uns auch wichtig, Stichwort

Bürokratieabbau. Das ist wohl ein Schritt zum Bürokratieauf bau, -abbau, lieber Herr Schweickert.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ein freud scher Versprecher!)

Das wäre „Bürokratieaufbau“, sicher. Ich verantworte jetzt den Bürokratieabbau.

Mehrfach wurde auch die Kommission, die hier entscheiden soll, thematisiert. Ich kann nur noch einmal anmerken und ins Bewusstsein rufen, dass bei der Kommission, die über den bundesgesetzlichen Mindestlohn entscheidet, die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite entsprechend eingebunden sind. Die Sozialpartner sprechen also mit.

(Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE)

Ja, die sind auch sehr wichtig. – Die SPD-Fraktion hat ei nen Änderungsantrag eingereicht, der zum Ziel hat, dass nicht der bundesgesetzliche Mindestlohn als Maßstab herangezo gen werden soll, sondern der Stundenlohn der unteren Ent geltgruppe des Tarifvertrags der Länder, des TV-L. Das ist ei ne willkürlich herausgepickte Entgeltgruppe. Das wurde jetzt auch schon in der Diskussion deutlich. Das würde das Prob lem, dass es zwei verschiedene Entgelthöhen geben würde, das Problem des bürokratischen Aufwands und europarecht licher Risiken nicht ändern. Beim TV-L geht es auch nicht da rum, einen Betrag festzulegen, der das Minimum darstellt, das man zum Leben braucht. Die Kopplung an den bundeseinheit lichen Mindestlohn gewährleistet aber genau das, und das war ja auch der Hintergrund des Landestariftreue- und Mindest lohngesetzes zumindest im Bereich des Vergaberechts. Denn sonst hätte man hier keinen Mindestlohn eingeführt. Auch das muss man sich immer wieder ins Bewusstsein rufen.

Zum Thema Bürokratieabbau: Die Gewerkschaftsseite hat im mer auch gefordert, dass es eine Kontrollinstanz auf Landes ebene geben muss, um die Umsetzung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes zu überwachen. In Baden-Württem berg kam die Einrichtung einer Kontrollbehörde schon unter der vorherigen Landesregierung aus Kostengründen nicht in Betracht. Da frage ich mich auch, wie ernst gemeint etwas ist, wenn man die Umsetzung nicht kontrolliert. Wir haben jetzt durch die Kopplung an den bundesgesetzlichen Mindestlohn eine Kontrollinstanz; denn jetzt besteht die Möglichkeit einer Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns durch die Zollver waltung. Diese Kontrollmöglichkeit bestand bei einem Lan desgesetz bisher nicht. Somit haben wir hier auch die Quali tät und den Schutz der Arbeiternehmerinnen und Arbeitneh mer erhöht.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Die Debatten im Plenum und im Ausschuss haben bestätigt, dass das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz grundsätz lich auch einer Überprüfung unterzogen werden muss und dass wir uns dafür auch genügend Zeit nehmen werden. Das habe ich eingangs schon erläutert. Deswegen ist auch in die ser formalen Angelegenheit das Omnibusverfahren gewählt worden.

Wir werden 2018 das Gesetz evaluieren. Wir werden die Aus wirkungen des Gesetzes einschließlich des Aufwands der öf fentlichen Auftraggeber, insbesondere im kommunalen Be

reich, überprüfen, und auch die Subunternehmerhaftung wird Gegenstand der Untersuchung werden. Wenn die Ergebnisse der Evaluation vorliegen, dann werden wir eine ausführliche, transparente Diskussion führen, die ins Detail geht. Ich freue mich schon darauf.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/2742. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Drucksa che 16/2900. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzent wurf mit Änderungen in Artikel 1 zuzustimmen.

Zu dem Gesetzentwurf liegen vier Änderungsanträge vor, die ich bei den einzelnen Artikeln zur Abstimmung stellen wer de.

(Unruhe)

Jetzt treten wir in die Abstimmung ein. Ich bitte um erhöh te Aufmerksamkeit.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Naturschutzgesetzes