eine Ansammlung von Ideen und Maßnahmen, denen jeg liche Prioritätensetzung, jeglicher Zeitplan und jegliche Finanzierungszusagen fehlen.
Das sind nicht meine Worte, sondern das sind die Worte des verehrten Kollegen Paul Nemeth in seiner Rede vom 26. Ju ni 2014.
Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU, das hat sich nun gerächt, dass Sie einem Klimaschutzgesetz zugestimmt haben und die Landesregierung somit ermächtigt haben, ein IEKK zu erstellen. Denn auf einmal stand in dem IEKK etwas drin, was Sie gar nicht wollten und was Sie als konzeptionslos be zeichnet haben.
Aber jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren der CDUFraktion, sind Sie am Drücker, jetzt sind Sie an der Regierung. Sie hätten jetzt Gestaltungsspielraum.
Aber in den Koalitionsverhandlungen sind diese Bedenken, die in der CDU im Vorfeld geäußert wurden, offensichtlich dem Kompromiss zum Opfer gefallen. Denn in Ihrem Koali tionsvertrag steht, dass Sie das Klimaschutzgesetz und das IEKK weiterentwickeln wollen.
Jetzt werden Sie wieder behaupten, Sie hätten dazugelernt, die FDP/DVP sei ewiggestrig und hätte das alles nicht ver standen. Überhaupt sei alles viel besser, seit die Schwarzen die Roten in der Koalition abgelöst haben.
Lassen Sie sich aber sagen: Es gibt in keinem anderen Bun desland außer in Nordrhein-Westfalen ein Klimaschutzgesetz. Und in Nordrhein-Westfalen – da hat die CDU diesem Klima schutzgesetz übrigens von vornherein gar nicht zugestimmt; ganz im Gegenteil – soll es jetzt unter Führung der CDU ab geschafft werden.
Es ist kein Kompromiss. Es stand schon im Landtagswahlpro gramm der CDU in NRW. Es ist also eigentlich ein Witz.
Denn auf der einen Seite will die CDU in NRW das Klima schutzgesetz abschaffen, auf der anderen Seite will es die CDU in Baden-Württemberg fortentwickeln.
Merken Sie eigentlich nicht, in welche Richtung Sie sich da von den Grünen verführen lassen? In diesem Punkt sind Sie auf dem Holzweg und nicht wir.
Es macht eben keinen Sinn, länderspezifische Regelungen festzulegen, wenn man keine gesetzgeberische Kompetenz hat. Das hätte eigentlich jetzt auch bei der ersten Ausschrei bung für Windkraftanlagen, bei der Baden-Württemberg nicht
zum Zug kam, klar werden können. Die Kompetenzen von Baden-Württemberg liegen nicht im Ausbau der Windkraft an windschwachen Standorten.
(Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Ja, genau! – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ausbau der Wind kraft an windschwachen Standorten?)
Unsere Kompetenzen liegen vielmehr in der Innovation, der Energieeffizienz und der Energiespeicherung. Baden-Würt temberg ist das Land der Erfinder, Baden-Württemberg ist das Land der Tüftler.
Was Baden-Württemberg zum Klimaschutz beiträgt, ist dem Weltklima übrigens zunächst einmal herzlich egal. Denn für das, was auf der Welt an einem Tag an CO2-Emissionen er zeugt wird, braucht Baden-Württemberg knapp zwei Jahre. Das heißt, wenn wir Gutes tun wollen, müssen wir ein Vor bild sein. Wir brauchen günstige Lösungen. Denn ein EEG können und wollen sich die meisten Länder dieser Welt nicht leisten.
Wenn wir Gutes tun wollen, dann brauchen wir keine natio nalen oder bundesländerspezifischen Regelungen im KleinKlein. Wir brauchen einen europäischen Konsens.
Deshalb fordere ich Sie, Herr Minister Untersteller, auf: Schimp fen Sie jetzt nicht immer nur darüber, dass der CO2-Zertifika tehandel nicht funktioniert. Vielmehr sollten wir die Kritik des Weltklimarats zur Kenntnis nehmen, der sagt, dass nationale Alleingänge den CO2-Zertifikatehandel letztlich unmöglich machen.
Deswegen können wir zwar bei manchem eine Vorbildfunk tion haben. Ich will jetzt auch nicht jede einzelne Maßnahme im IEKK schlechtreden. Von der Grundtendenz muss aber gel ten: Nehmen Sie zur Kenntnis, dass landesspezifische Ziele keinen Sinn machen, wenn das Land keine gesetzgeberische Kompetenz hat.
Zweitens: Wenden Sie sich von der Kirchturmpolitik eines länderspezifischen Klimaschutzgesetzes ab, und lassen Sie uns für eine gemeinsame Energiewende unter Nutzung der Stärken jeder einzelnen Region arbeiten.
(Abg. Andreas Stoch SPD: Du musst rückwärts spre chen! – Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: So erklä ren, dass es der Herr Glück auch versteht!)
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kol legen! Herr Glück, wenn Sie hier schon mit einem I-Pad ans Rednerpult gehen und die Möglichkeit haben, zu recherchie ren, dann hätten Sie auch feststellen können, dass nicht nur NRW ein Klimaschutzgesetz hat, sondern dass seit dem 24. Au gust 2014 Rheinland-Pfalz und seit Februar dieses Jahres auch Schleswig-Holstein ein Klimaschutzgesetz haben.
(Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Er hat ein älte res Modell! – Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Andreas Glück FDP/DVP: Das macht die Sache nicht anders, Herr Minister!)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Jahr 2013 das Klimaschutzgesetz hier im Landtag mit großer Mehrheit verabschiedet. Dafür bin ich sehr dankbar.
In diesem Klimaschutzgesetz gibt es drei Berichtsaufträge an die Landesregierung, nämlich regelmäßig einen Bericht zur Entwicklung der CO2-Emission im Land insgesamt abzuge ben, einen Monitoring-Bericht zu dem Thema „Anpassung an den Klimawandel“ abzugeben und schließlich dann auch ei nen Bericht zu den Emissionen, die insgesamt im engsten Be reich, nämlich in der Landesverwaltung, entstehen, abzuge ben – sprich für den Sektor, für den wir eigentlich dann auch die Möglichkeiten haben und auch die Maßnahmen ergreifen können. Das ist in § 7 Absatz 3 festgelegt. Alle drei Jahre le gen wir einen solchen Bericht vor. Dieser ist Gegenstand der heutigen Debatte und nicht das IEKK oder irgendetwas ande res.
Dieser Bericht dient als Steuerungsinstrument, um zu sehen, ob wir hier auf dem richtigen Weg sind. Hierzu wurde bereits einiges von den Kollegen gesagt. Natürlich dient der Bericht auch dazu, einen Ausblick darauf zu geben, wo wir an der ei nen oder anderen Stelle auch noch nachsteuern können oder sollten. Auch hierzu wurde bereits das eine oder andere ge sagt – Stichwort Verkehr, Stichwort Flugverkehr. Darauf kom me ich gleich noch einmal zurück.
Auf der einen Seite bilanziert der Bericht und benennt Vor schläge, um unsere klimapolitischen Ziele zu erreichen. Kli mapolitische Ziele heißt in diesem Fall, dass wir im Klima schutzgesetz festgelegt haben, bis 2040 eine – wie es darin heißt – „weitgehend klimaneutrale Landesverwaltung“ zu er reichen.
Unterm Strich macht der Bericht, denke ich, deutlich, dass wir ein gutes Stück vorangekommen sind. Zwischen 2010 und 2015 konnte eine CO2-Minderung um 29 % erreicht werden. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies: Wir sind von 729 000 t CO2 im Jahr 2010 auf etwa 512 000 t im Jahr 2014 bzw. 2015 heruntergekommen. Dies entspricht einer Minderung um 29 %. Das ist erst einmal eine erfreuliche Entwicklung. Aber es ist auch deutlich geworden: Es gibt durchaus Licht und Schatten.
Ich komme zunächst zum Licht. Bei den Landesliegenschaf ten können wir gute Zahlen vorlegen. Das ist sozusagen der große Brocken. Diese machen am Gesamtvolumen 83 % aus. 83 % gehen auf diese über 8 000 Gebäude, die dem Land ge hören – Verwaltungsgebäude, Hochschulgebäude, Landespsy
chiatrien etc. –, zurück. Das heißt: Nur wenn wir in diesem Bereich vorankommen, haben wir überhaupt eine Chance, das anvisierte Ziel zu erreichen. In den letzten Jahren ist es gelun gen, bei den Landesliegenschaften von 650 000 t auf mittler weile rund 420 000 t CO2 herunterzukommen.
Was bei einzelnen Gebäuden möglich ist, sehen wir, wenn wir uns den renovierten Landtag anschauen. Konkret werden bei diesem Gebäude laut Prognosen rund 1 600 MWh pro Jahr eingespart. Das sind 50 % weniger Energieverbrauch im Be reich der Wärme und des Stroms. Dies entspricht 150 000 € weniger Energiekosten, wenn wir hierfür die heutige Kosten struktur zugrunde legen, und 150 t weniger CO2 pro Jahr.
An diesem Beispiel sieht man, wie wir auch bei den anderen Gebäuden, die dem Land gehören, in den kommenden Jahren einsparen können und was wir in den kommenden Jahren an Aufgaben vor uns haben. Hierfür sind natürlich erhebliche fi nanzielle Anstrengungen erforderlich. An dieser Stelle sage ich aber auch einmal: Diese Anstrengungen müssen nicht im mer vom Land kommen. Es gibt über das Contracting mit Pri vaten durchaus die Möglichkeit, hier gemeinsam etwas vor anzubringen – sprich über privates Kapital etwas voranzubrin gen – und dann über die eingesparten Energiekosten die Re finanzierung bereitzustellen. Das wurde in den letzten Jahren auch verstärkt gemacht. Ich bin aber durchaus der Überzeu gung, dass hier noch mehr möglich ist.
Es wurde vom Kollegen Nemeth, aber auch vom Kollegen Gruber und anderen angesprochen, dass ein Einmaleffekt ent halten war, den man berücksichtigen muss, nämlich das The ma Ökostrom. Es ist trotzdem eine richtige Entscheidung. Wa rum? Wenn man sich den heutigen Strommix in Deutschland anschaut, muss man in etwa 520 g CO2 pro Kilowattstunde hinzurechnen. Das ist die Zahl, die das Umweltbundesamt lie fert und die jedes Jahr modifiziert wird. Diese Zahl sinkt Jahr für Jahr. Je mehr erneuerbare Energie im System enthalten ist, desto weiter sinkt die Zahl. In den letzten Jahren konnte die Zahl bereits gesenkt werden. Das heißt natürlich: Wenn wir auf Ökostrom umstellen – das haben wir in den letzten Jah ren zu 100 % gemacht –, schlägt sich dies natürlich positiv nieder. Das ist mittlerweile passiert. Aber es ist, wie gesagt, von den Kollegen deutlich gemacht worden: Es handelt sich hierbei um eine einmalige Geschichte, die sich hier nieder schlägt. In den kommenden Jahren wird es umso schwieriger, Fortschritte zu erzielen, weil uns dann sozusagen nur noch der Wärmesektor im Gebäudebereich übrig bleibt.
Die Entwicklung im Bereich der Mobilität innerhalb der Lan desverwaltung – auch das ist deutlich geworden – gibt durch aus Anlass zur Sorge. Da möchte ich jetzt nicht nur das The ma Flugverkehr benennen, sondern insgesamt einmal die Be reiche streifen.
Positiv ist das Thema Bahnreisen zu bewerten. Warum? Die Bahn hat das gemacht, was wir auch im Land gemacht haben, nämlich zu 100 % auf Ökostrom umgestellt. Deswegen haben wir auch da – das wird im Bericht deutlich – eine Reduzie rung von 83 %, weil die Bahn ihren Strom insgesamt umge stellt hat und die Landesbediensteten, die eine Bahncard nut zen usw., mit 100 % Einsparung eingerechnet werden.
Im Bereich der Kfz haben wir in den letzten vier, fünf Jahren lediglich eine Minderung um 3 % erreicht. Da muss man sa