Ein wesentlicher Grund, warum das SodEG bei uns weniger zentral ist, ist der vorbildliche Pakt des Landes mit den Kom munen. Denn dadurch wurden diese ertüchtigt, ihrer Verant wortung für die Daseinsfürsorge und die Daseinsvorsorge bei den Pflichtleistungen und auch bei den freiwilligen Leistun gen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Wir, das Land, ersetzen den Kommunen alle Steuerminder einnahmen im Jahr 2020. Zum einen werden bei der Gewer besteuer die Verluste zu 55 % vom Land und zu 45 % vom Bund getragen. Darüber hinaus erhalten die Kommunen vom Land exakt die Steuermittel, die sie nach der Steuerschätzung vom Herbst 2019 erwarten konnten.
Damit will ich nicht ausdrücken, dass es künftig keinen Nach steuerungsbedarf geben wird. Je nachdem und je nach den Er kenntnissen werden wir auch künftig gemeinsam dazulernen und nachsteuern. Denn wir wollen, dass die soziale Infrastruk tur in unserem Land und in unseren Kommunen in vollem Umfang erhalten bleibt. Die Infrastruktur ist und bleibt ein Stützpfeiler für den sozialen Zusammenhalt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Coronapandemie hat uns einmal mehr vor Augen geführt, wie wichtig die sozialen Dienstleister in Baden-Württemberg für die Funktionsfähig keit und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind.
Allerdings erleiden viele Dienste und Einrichtungen pande miebedingt gerade erhebliche finanzielle Einbußen. Zahlrei che Einrichtungen mussten zeitweise schließen oder konnten nur in sehr beschränktem Umfang arbeiten. Ihre Umsätze sind dementsprechend zurückgegangen.
Das betrifft neben den Werkstätten für Menschen mit Behin derungen auch die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtun
gen, die Sprachkursanbieter, aber natürlich auch viele freie Kitaträger und das breite Feld der Wohlfahrtsverbände. Als gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Gesellschaften ha ben sie zumeist nur beschränkte Möglichkeiten, Risikorück lagen zu bilden oder Kredite aufzunehmen. In der Folge wä ren ohne staatliche Unterstützung zahlreiche soziale Einrich tungen und Dienstleister massiv in ihrer Existenz bedroht.
Mit dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – kurz SodEG – hat die Bundesregierung vor diesem Hintergrund eine gute und sicher auch praktikable Lösung gefunden, um den weiteren Bestand dieser Einrichtungen und Dienstleister zu sichern. Dazu hat Herr Minister Lucha ja das Wesentliche dargestellt.
Insoweit teilen wir ausdrücklich die Auffassung des Sozial ministeriums, dass es nicht angezeigt ist, gemäß § 5 des SodEG pauschal eine nach oben abweichende Höchstgrenze für die Zahlungen der Kommunen zu bestimmen. Sollte es im Einzelfall diesbezüglich Bedarf geben, müssen Lösungen vor Ort gefunden werden. Das Land hat im Zuge des Stabilitäts- und Zukunftspakts sichergestellt, dass die Kommunen über die dafür erforderlichen Finanzmittel verfügen.
Enormen Handlungsbedarf sieht meine Fraktion dagegen noch bei der Refinanzierung der coronabedingten Mehrkosten in der Eingliederungshilfe. Ich bin deshalb sehr dankbar dafür, dass auch meine beiden Vorredner das Thema angesprochen haben. Nachdem sowohl die Landesregierung als auch unser Koalitionspartner eine diesbezügliche Landesbeteiligung noch Ende September/Anfang Oktober ausdrücklich abgelehnt ha ben, scheint nun auf unsere Initiative hin doch wieder Bewe gung in die Sache zu kommen. Das freut uns natürlich sehr.
Ich appelliere angesichts dessen an alle Beteiligten, hier schnell zu konkreten Vorschlägen zu kommen. Die CDUFraktion steht dafür jederzeit zum Gespräch bereit.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal betonen, wie wich tig – unabhängig davon – das SodEG als Schutzschirm für den Erhalt unserer sozialen Infrastruktur ist. Es sichert nicht nur die Existenz der Einrichtungen und Dienste, sondern bündelt kritische Ressourcen auch genau dort, wo sie gerade am drin gendsten benötigt werden, nämlich bei der Unterstützung, Be gleitung und Betreuung der Menschen, die darauf ganz beson ders angewiesen sind.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Viele soziale Dienstleister und Einrichtun gen – ich nenne mal namentlich die Caritas, die Lebenshilfe, den ASB usw. – können ihre Leistungen aufgrund der Coro napandemie nicht mehr oder nur in geringem Umfang erbrin gen. Dadurch haben sie natürlich auch finanzielle Einbußen.
Auf Bundesebene wurde deshalb im Rahmen des ersten So zialschutz-Pakets das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, das sogenannte SodEG, beschlossen. Die Dienste und Einrichtun
gen können dadurch einen Zuschuss von bis zu 75 % ihrer durchschnittlichen Einnahmen erhalten. Inzwischen wurde auch die Anwendbarkeit bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlängert. Das hat vielen sozialen Diensten und Einrichtun gen vor allem auch in der Krise sehr viel Sicherheit gegeben.
Eine Analyse hat gezeigt, dass das Gesetz ganz überwiegend bei der Leistungserbringung bundeszentraler Leistungsträger zur Anwendung kam, also insbesondere bei der Bundesagen tur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Daher die Frage: Wann wäre gegebenenfalls ein Landesgesetz sinnvoll? Ein Landesgesetz wäre vor allem dann sinnvoll, wenn wir es für richtig halten, nach § 5 des Sozialdienstleis ter-Einsatzgesetzes nach oben abweichende Höchstgrenzen für die Zuschusshöhe zu bestimmen und diese natürlich auch entsprechend zu finanzieren. Das aber lehnt die grün-schwar ze Landesregierung ab. Wir könnten im Landtag z. B. regeln, dass die Einrichtungen der Behindertenhilfe ihre coronabe dingten Mehrausgaben erstattet bekommen. Aber das wollen Sie nicht.
Sonst fallen mir keine Gründe dafür ein, dass es ein Umset zungsgesetz zum Bundesgesetz geben müsste. Meines Erach tens hätte es dazu noch nicht einmal unbedingt den Erlass aus dem Monat Mai geben müssen. Aber der Erlass ist in jedem Fall eine Regelung, mit der die Zuständigkeiten nun ganz klar sein sollen.
Das Wort „grundsätzlich“ zeigt aber, dass dies nicht der Fall war. Denn die Liga der freien Wohlfahrtspflege hat Ihren Ge setzentwurf nicht begrüßt. Das haben sie uns auch vor eini gen Wochen beim Gespräch mit dem Sozialausschuss sehr deutlich gesagt. Es scheint, Sie hören nur das, was Sie hören wollen, und das andere nehmen Sie nicht zur Kenntnis.
Am besten hätten Sie Ihr Gesetz gar nicht eingebracht. Das wäre wahrscheinlich weniger peinlich gewesen. Dieses Ge setz ist jedenfalls mehr Schein als Sein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Abgeordnete! Nach dem im Entwurf vorliegenden Gesetz zur Ausführung des Sozial dienstleister-Einsatzgesetzes sollen die sozialen Dienstleister, die sich aktiv bei der Bewältigung der Coronakrise einbrin gen, finanziell abgesichert werden. Das ist auch gut so. Die se Organisationen und Menschen verdienen unseren Respekt und unsere Hilfe.
Damit muss die Sicherstellung der Leistungsangebote in Pfle gediensten, Caritas usw. gewährleistet werden. Das findet un
sere volle Zustimmung. Stadt- und Landkreise sowie Städte und Gemeinden sollen zusätzliche Gelder erhalten, um die Folgekosten der Coronaseuche auszugleichen.
Der neue Lockdown ist da. Das bedeutet Forderungen und An sprüche in unbekanntem Umfang seitens der Leistungsträger und Sozialdienstleister. Der tatsächliche Bedarf ist sicherlich um einiges höher als der momentan prognostizierte Bedarf von 1 Million €.
Ein Ende der Coronapandemie ist nicht in Sicht. Das kann noch Monate und Jahre dauern, es sei denn, der Impfstoff tö tet das Coronavirus ab. Herr Kretschmann sagte: „Die Bevöl kerung wird durchgeimpft, und dann ist Schluss.“ Doch wird sich auch nicht jeder mit einem genbasierten Impfstoff, der nicht ausreichend geprüft wurde und für dessen Negativfol gen eventuell niemand haftet, freiwillig impfen lassen.
In der Vergangenheit haben auch die Grünen immer gegen genmanipulierte Lebensmittel und Futtermittel für unsere Nutztiere gestimmt und plädiert.
Jetzt haben wir einen genmanipulierten Impfstoff, der nicht für Schweine bestimmt ist, sondern für uns Menschen. Wie erklären die Grünen sich diese Wendung um 180 Grad?
Aber weiter: Unsere Zustimmung findet auch, dass der Zu schuss nicht mehr als 75 % des Monatsdurchschnitts beträgt. Er soll ja lediglich den Bestand der Sozialdienstleister absi chern. Das ist eine Existenzsicherung; hier geht es schließlich nicht um Gewinne.
Wir werden den Dienstleistern die Gelder nicht verweigern und werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Im Füllhorn ist ja genug Geld für alle vorhanden, oder? Zumindest ist das auf dem Papier so.
Einige Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeheimen war ten noch heute auf die im Sommer 2020 zugesagten 1 500 €. Lasst nicht zu, dass unsere Leistungsträger hängen gelassen werden!
Sehr verehrte Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in der ersten Lesung über einen bemerkenswerten Gesetzentwurf – bemer kenswert deshalb, weil das geplante Gesetz rückwirkend zum 28. März in Kraft treten soll, bemerkenswert aber auch, weil
der Inhalt bereits mit Erlass des Sozialministeriums vom 30. April 2020 geregelt worden war und dies wohl den Anfor derungen nach § 5 des SodEG genügen würde.