Protocol of the Session on March 11, 2020

Ich habe etwa in Fragen der Telekommunikationsüberwa chung immer gesagt, dass wir diese selbstverständlich nicht massenhaft anwenden wollen und werden. Uns geht es beilei be nicht darum, massenhaft Bürgerinnen und Bürger zu be lauschen und auszuspähen. Vielmehr brauchen wir diese Ins trumente zur Verhinderung schwerer und schwerster Strafta ten. Ich hoffe selbst, dass die Zahl der Fälle, in denen wir das entsprechende Instrumentarium zum Einsatz bringen müssen, sehr gering bleiben wird.

So ist es in der Tat jetzt auch. Das wird natürlich nur sehr sorg fältig angewendet. Es wird nur unter engen Voraussetzungen angewendet und nur dann, wenn es etwa darum geht, Terror abzuwehren oder schwere und schwerste Straftaten zu verhin dern. Daraus ergibt sich nun denknotwendig und logischer weise, dass es nur um eine sehr kleine Anzahl von Fällen geht.

Zur Ausrüstung der Polizei mit bestimmten Dingen und be züglich der Kompetenz, bestimmte Dinge anzuwenden – – Denken Sie etwa an die Sprengmittel unserer SEKs: Das ist natürlich eine Maßnahme, bei der ich davon ausgehe, dass sie niemals zur Anwendung kommt. Trotzdem ist es gut, dass un sere Polizistinnen und Polizisten beim SEK dieses Einsatz mittel für den Fall der Fälle haben – wobei ich hoffe, dass ein solcher Fall niemals eintreten wird.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen ist die Argumentation „Ihr habt Verschärfungen im Polizeigesetz vorgenommen und bringt die Dinge gar nicht zur Anwendung“ eine Argumentation, die in sich nicht logisch ist. Das versuche ich immer und immer wieder zu erklären, und ich nehme auch heute die Gelegenheit gern wahr, es er neut zu tun.

Jedenfalls, liebe Kolleginnen und Kollegen, freue ich mich sehr darauf, diesen wirklich wichtigen Gesetzentwurf zur Än derung unseres Polizeigesetzes mit Ihnen in Bälde hier im Ple num erneut diskutieren zu dürfen. Das ist ein Gesetzentwurf, auf den sich die Koalition jetzt verständigt hat, der die Arbeit für unsere Polizistinnen und Polizisten erleichtert, der eine Unterstützung für unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibe amten ist und der mehr Sicherheit in diesem Land bringt. Da rum geht es, und das ist der Unterschied zu Ihrem Gesetzent wurf, zum Gesetzentwurf der AfD.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Meine Damen und Her ren, gibt es weitere Wortmeldungen? – Herr Abg. Stickelber ger, gern, ja.

Ja, Herr Minister, zur Lo gik: Natürlich sind wir uns einig, dass wir froh sein können, wenn es möglichst keine Anwendungsfälle für die verschärf ten Gesetzesbestimmungen gibt. Das ist ganz klar. Aber man

erzeugt natürlich schon die Erwartung, dass mehr Sicherheit stattfindet, wenn man solche Regelungen schafft – und ist technisch nicht in der Lage,

(Abg. Klaus Dürr AfD: Eben!)

sie umzusetzen. Das ist etwas ganz anderes, und daran wird es wohl häufig fehlen.

Der zweite Punkt: Sie haben jetzt den Gesetzentwurf vorge stellt, auf den sich die Koalitionsfraktionen, nach langem Streit, wohl geeinigt haben. Offiziell ist er noch nicht in den Landtag eingebracht; Sie haben im Ministerrat jetzt ein An hörungsexemplar beschlossen – also der ganz reguläre Weg. Ich glaube, wir sollten einmal abwarten, was die Anhörung ergibt, was die Beteiligten, die Betroffenen zu diesem Gesetz entwurf meinen, statt jetzt so zu tun, als könne man schon den großen Erfolg feiern. Ich meine, der Respekt vor den Anhö rungsbeteiligten gebietet es, dass wir zunächst das Ergebnis abwarten und erst dann die Einzelheiten des Gesetzes disku tieren.

(Beifall bei der SPD)

Ich sehe jetzt keine wei teren Wortmeldungen.

(Zurufe von der AfD: Doch!)

Bitte, Herr Abg. Rottmann.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Innenminister, Sie sprachen davon, dass Sie 2020 ei nen besonderen Fokus auf den öffentlichen Raum richten wol len. Herzlichen Dank; da stehen wir an Ihrer Seite. Wir fra gen uns allerdings: Warum ist das nicht schon viel früher ge kommen? Mich erinnert das an die alte Geschichte aus Nord deutschland – „Hase und Igel“ –; in diesem Fall ist es der Ge fährder, der sagt: „Ich bin schon da.“

Herr Sckerl sprach vorhin von den Demokraten, die gegen die AfD kämpfen. Die Ergebnisse hiervon sind beschädigte Wahl kreisbüros, abgefackelte Fahrzeuge und gebrochene Knochen. Das lehnen wir ab, und diesen Spuk wollen wir beenden. Auch dafür sind wir in den Parlamenten.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Herr Innenminister, möch ten Sie noch mal ans Redepult? – Bitte.

Herr Kollege Stickelberger, selbstverständlich warten wir die Anhörungsergebnisse zum Gesetzentwurf ab. Ich habe nur gesagt, dass ich mich darauf freue, mit Ihnen dann hier im Parlament über diesen Gesetzentwurf zu disku tieren, und habe natürlich auch die Gelegenheit wahrgenom men, Ihnen noch einmal in den Grundzügen die Substanz die ses Gesetzentwurfs darzustellen.

Zweitens haben Sie eingeräumt – dafür bin ich dankbar –, dass wir uns einig sind, dass wir bestimmte Maßnahmen – Sie nen

nen es Verschärfungen –, die wir in unseren Polizeigesetzen geschaffen haben, nur sparsam anwenden werden – hoffent lich sehr sparsam, am besten gar nicht –, dass wir sie aber brauchen für den Fall der Fälle: um Terror abzuwehren, um schwere und schwerste Straftaten zu verhindern.

Sie haben dann zweitens kritisch hinzugefügt, das sei zwar in Ordnung, aber es sei etwas anderes, wenn man die technischen Möglichkeiten dazu gar nicht oder nicht perfekt zur Verfü gung hätte oder diese nicht zur Anwendung bringen könnte. Das ist in der Tat in bestimmten Bereichen, wo wir uns fort entwickeln wollen, eine Herausforderung, insbesondere wenn Sie an neueste Technologien denken. Deswegen müssen wir die Möglichkeiten haben, bestimmte Dinge auszuprobieren und zu testen, wie es im Übrigen andere Polizeibehörden, al len voran die entsprechenden Bundesbehörden der Polizei, ebenso tun.

Wenn ich das mache, wenn ich bestimmte Dinge ausprobie re, dann brauche ich dafür aber schon beim Ausprobieren ei ne solide rechtliche Grundlage.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Genau so ist es!)

Schauen Sie mal: Wir machen auch algorithmengestützte Vi deoüberwachung in Mannheim – ein deutschlandweit, wahr scheinlich europaweit einmaliges Pilotprojekt. Selbstverständ lich könnten Sie jeden Tag kritisch einwerfen: Das funktio niert ja noch nicht; die künstliche Intelligenz arbeitet ja noch nicht; es muss ja trotzdem noch einer vor dem Bildschirm sit zen. Aber diesen Versuch, modernste Technologie in der Po lizeiarbeit zum Einsatz zu bringen, kann ich seriös nur ma chen, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Gott sei Dank hat die Koalition zu einem sehr frühen Zeitpunkt im Polizei gesetz diese Rechtsgrundlage geschaffen, damit wir auf einer soliden Basis – rechtlich einwandfrei – auch Dinge auspro bieren können, von denen wir noch nicht wissen, wann sie technisch so rund sind,

(Abg. Anton Baron AfD: Die Grünen könnten auch ein bisschen künstliche Intelligenz vertragen!)

dass wir sie tatsächlich in der polizeilichen Alltagsarbeit zum Einsatz bringen können. Aber die Rechtsgrundlage, um Din ge mal zu testen und auszuprobieren, muss nach meiner Auf fassung eine einwandfreie sein.

Der dritte Punkt ist, dass Sie gesagt haben, man würde durch Verschärfungen des Polizeigesetzes auch bei den Bürgerinnen und Bürgern Erwartungen wecken. Da mögen Sie recht ha ben. Aber in gewisser Hinsicht erfüllen wir die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an ein sicheres Land BadenWürttemberg ja auch: Baden-Württemberg ist und bleibt ei nes der sichersten Länder in dieser Republik, in Europa und auf dem ganzen Globus.

Wenn Sie sich – was Sie ja tun – die Polizeiliche Kriminalsta tistik der letzten Jahre anschauen, stellen Sie fest, dass Krimi nalität zurückgeht und die Aufklärungsrate in starkem Maß ansteigt und auf einem sehr, sehr hohem Niveau ist. Das ver danken wir in erster Linie einer exzellenten Arbeit unserer Po lizistinnen und Polizisten und unserer Sicherheitsbehörden. Es hat aber auch etwas damit zu tun, dass wir unsere Polizis tinnen und Polizisten bestens ausrüsten und die rechtliche

Grundlage für ihre Arbeit immer wieder den modernen Ent wicklungen anpassen. Alles zusammen macht dieses Land in diesem Bereich erfolgreich.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Her ren, gibt es noch weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/7150. Der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration emp fiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/7702, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich jetzt den Ge setzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Das ist der Fall. Sehr schön.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, wir wollen über den Gesetzent wurf Drucksache 16/7150 abstimmen. Wer dafür ist, den bit te ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltun gen? – Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt.

Wir schließen Punkt 6 der Tagesordnung ab.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Würt temberg und des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Würt temberg – Drucksache 16/7603

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport – Drucksache 16/7709

Berichterstatter: Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei

Es gibt hier auch wieder fünf Minuten je Fraktion an Rede zeit.

Zuerst hat das Wort Herr Abg. Walter für die Grünen.

Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Mit der Änderung des Schulgesetzes brin gen wir gleich mehrere Änderungen auf den Weg.