Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wir reden heute hier im Landtag von Ba den-Württemberg unter diesem Tagesordnungspunkt über et was nicht ganz Alltägliches: Wir reden über eine Änderung unserer Landesverfassung. Ich möchte Ihnen zu Beginn mei ner Ausführungen deutlich machen, dass wir, die SPD, uns bei dem, was wir jetzt tun, nämlich der Verankerung einer Schul denbremse in der Verfassung des Landes Baden-Württemberg, nicht leichtgetan haben.
Ich möchte da auch gleich ein bisschen Wasser in den Tauber wein gießen, den Herr Professor Reinhart hier gerade so be kömmlich serviert hat:
Wenn wir über eine Schuldenbremse für Baden-Württemberg reden, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass das Instrument der Schul denbremse durchaus kritisch reflektiert wird, und zwar nicht nur von meiner Partei und auch nicht nur von den Gewerk schaften, sondern inzwischen von zahlreichen Wissenschaft lerinnen und Wissenschaftlern. Denn es ist natürlich trefflich, in der aktuellen haushaltspolitischen Situation hier im Land Baden-Württemberg über Ausgaben und Einnahmen zu reden. Die Einnahmen des Landes Baden-Württemberg waren noch nie so hoch wie heute. Der Überschuss, den die Finanzminis terin dieser Tage für das vergangene Jahr verkündet hat, lag bei etwa 3,5 Milliarden €.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die entscheidende Frage, ob man eine Schuldenbremse braucht und welche Kon sequenzen diese hat, stellt sich nicht dann, wenn Schönwetter haushalte aufgestellt werden, sondern dann, wenn es schwie rig wird, die Ausgaben des Staates wirklich aus den Einnah men zu generieren.
Über ein Jahrzehnt nach der Einführung der Schuldenbremse gibt es nicht wenige Experten, die uns erklären, dass die Schul denbremse, die bereits seit über zehn Jahren im Grundgesetz verankert ist, ihren Zweck nicht nur erfüllt, sondern ihn geradezu übererfüllt. Teilweise hat man den Eindruck, dass um die Schuldenbremse herum ein gewisser Kult gefeiert wird – als ob die Schuldenbremse als solche ein Selbstzweck wäre.
Ich sehe hier eine Gefahr, nämlich, dass notwendige Investi tionen in unser Gemeinwesen genau diesem Kult, dieser Über höhung einer Schuldenbremse geopfert werden. Ich sehe die Gefahr, dass wir mit Blick auf die Jahresbilanzen öffentliches Eigentum aufs Spiel setzen und staatliche Aufgaben nicht mehr erfüllen. Deswegen müssen wir die Schuldenbremse auch kritisch hinterfragen, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen.
Denn der Gefahr, dass wir uns in einem Europa der Niedrig zinsen inmitten unter fast ausnahmslos investitionsfreudige ren Nachbarn selbst die Butter vom Brot nehmen, müssen wir uns stellen. Es geht um unsere Zukunft.
Die SPD stimmt einer Änderung der Verfassung nicht deswe gen zu, weil wir meinen würden, wir müssten in Baden-Würt temberg jetzt unbedingt mehr Haushaltsdisziplin halten. Kol lege Schwarz hat dargelegt, dass wir es – auch ohne dass die Schuldenbremse im Land Baden-Württemberg direkt gewirkt hätte – in den vergangenen Jahren geschafft haben, ohne neue Schulden auszukommen. Dass wir das geschafft haben, ist je doch keine Leistung der Regierung, sondern schlicht den gu ten Einnahmen geschuldet. So konnten wir sogar in eine Sen kung der Verschuldung gehen.
Aber die entscheidende Frage ist doch: Haben wir, der Staat, die Politik die Reaktionsfähigkeit, um auch dann Investitio nen zu tätigen, wenn die Einnahmesituation schlechter wird? Deswegen möchte ich noch einmal ganz deutlich sagen: Die Schuldenbremse darf nie zu einem Selbstzweck werden, son dern es muss immer hinterfragt werden, ob wir, die Regie rung, der Staat, der Landtag von Baden-Württemberg die In
Wenn wir ehrlich sind, haben wir in Baden-Württemberg bis her noch keine Probleme hinsichtlich dieser Frage. Aber Haupt zweck der vorliegenden Verfassungsänderung – weshalb wir dieser Verfassungsänderung zustimmen, meine sehr geehrten Damen und Herren – ist doch, dass wir, das Parlament, zu sätzlichen Handlungsspielraum gewinnen.
Denn die Regelung im Grundgesetz sieht vor, dass der Bund jedes Jahr einen Spielraum hat, nämlich 0,35 % des Bruttoin landsprodukts, während die Länder seit dem 1. Januar 2020 einer strengen Schuldenbremse unterliegen, die ihnen diesen Spielraum eben gerade nicht gewährt.
Deswegen ist für mich und meine Fraktion gar nicht so sehr Artikel 84 Absatz 1 Gegenstand unserer Beratungen. Wenn wir so tun, als würden wir heute die Schuldenbremse in Ba den-Württemberg einführen, täuschen wir uns. Die Schulden bremse gilt nämlich per Grundgesetz schon jetzt in unserem Land. Wir aber nutzen jetzt, was verfassungsrechtlich legitim ist, die Möglichkeit, Freiräume zu schaffen, die es uns in Ba den-Württemberg erlauben, in besonderen Ausnahmesituati onen von der Schuldenbremse abweichen zu können. Das ist wichtig und gehört auch zum Selbstverständnis, zum Selbst bewusstsein des Landtags von Baden-Württemberg. Dies müs sen wir in Zukunft auch nutzen, liebe Kolleginnen, liebe Kol legen.
(Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü nen und der CDU – Abg. Martina Braun GRÜNE: Stimmt!)
Wir sprechen heute nicht über irgendein Gesetz, sondern über die Verfassung dieses Landes. Wir schauen also weit über die laufende Legislaturperiode oder eine einfache Parlaments mehrheit hinaus. Wir reden auch – so hoffe ich – jenseits der Parteipolitik.
Die Sozialdemokratie – das möchte ich noch einmal betonen – setzt bei den Herausforderungen an, vor denen wir stehen. Herr Kollege Schwarz hat vorhin sehr deutlich auf die not wendigen Investitionstätigkeiten hingewiesen, z. B. im Kli maschutz. Wie wollen wir eine Mobilitätswende gestalten, wenn wir nicht tatsächlich in Investitionen gehen? Wie wol len wir die Bildungsherausforderungen, die vor uns stehen – und zwar nicht nur in der Schule, die bestens ausgestattet wer den muss, sondern auch in der Hochschule und in lebenslan gem Lernen, in der Weiterbildung –, überhaupt nur im Ansatz erfüllen? Das können wir nur, wenn wir einen handlungsfähi gen, auch finanziell handlungsfähigen Staat haben.
Deswegen haben Volkswirte beklagt, dass eine Schuldenbrem se ohne jedes Wenn und Aber den Staat einmauert. Mit der vorliegenden Lösung lassen wir aber ein wichtiges Fenster of fen. Wir halten uns damit Reaktionsmöglichkeiten offen. Die se Reaktionsmöglichkeiten brauchen wir dringend.
Es spricht überhaupt nichts dagegen, dass sich der Staat in gu ten und auch in normalen Zeiten nicht verschuldet. Letztlich muss ein Staat seine Ausgaben aus den Einnahmen generie ren. Wenn wir, das Parlament, wenn die Politik staatliche Auf gaben als notwendig definiert, muss auch dafür gesorgt wer den, dass dies in einer Balance zwischen Einnahmen und Aus
gaben gesteuert wird. Schulden dürfen kein dauerhaftes Inst rument sein, um öffentliche Ausgaben zu finanzieren, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Genau darum geht es. Ein privater Haushalt würde genauso geführt werden: Wir müssen aus den Einnahmen, die wir ha ben, unsere Ausgaben generieren. Aber auch ein privater Haus halt kann einmal in eine Situation geraten, die überraschend kommt und in der dringend notwendige Ausgaben und Inves titionen zu decken sind, die eben nicht aus den laufenden Ein nahmen generiert werden können. Und genau diese Ausnah men müssen wir definieren. Deswegen sieht unser Entwurf, den wir gemeinsam vorlegen, genau diese Ausnahmen vor, nämlich in Absatz 2 und in Absatz 3 von Artikel 84 der Lan desverfassung.
Die Verfassungsänderung verhindert gerade die Horrorvision eines Landes, in dem die Regierung dem dringenden Hand lungsbedarf nach einer Katastrophe nicht nachkommen kann, weil ihr die Verfassung ohne Wenn und Aber eine schwarze Null vorschreibt. Wir haben uns dafür eingesetzt und setzen uns weiter dafür ein, diese Reaktionsmöglichkeit zu haben, diesen Notausstieg aus der Schuldenbremse zu nutzen, den uns das Grundgesetz einräumt, den wir aber umsetzen müs sen, um diesen Freiraum zu haben.
Notlagen müssen nicht nur Naturkatastrophen sein – sie kön nen ein solcher Fall sein. Eine Verfassung muss für alle Even tualitäten gelten, selbst für jene, die wir uns heute vielleicht noch gar nicht vorstellen können. Wir haben uns deswegen auch dafür eingesetzt, dass wir auch nicht näher spezifizierte Notlagen als mögliche Ausnahmen definieren.
Dies birgt aber ein weiteres Risiko. Ich verweise auf Absatz 3 des Artikels 84, nämlich dass eine Regierung eigene und wo möglich umstrittene Ziele zu Notlagen erklärt, um sich über die Schuldenbremse hinwegzusetzen. Es besteht die Gefahr, dass dann, wenn über außergewöhnliche Notsituationen ge sprochen wird, hier eine Definitionsfrage auftaucht. Ich glau be deswegen, dass es wichtig und richtig ist, dass wir im Land tag in gemeinsamer Verantwortung vor den Aufgaben unse res Landes und des Staates dann auch die richtigen Entschei dungen treffen, und zwar mit einer Zweidrittelmehrheit. In echten und unbestreitbaren Notlagen wird das kein Problem sein. Es hängt aber die Hürde für willkürlich erklärte Notla gen deutlich höher.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vorliegende Verfas sungsänderung schafft für unser Land eine Schuldenbremse, die für Regierung und Landtag Handlungsspielräume erhält, wenn diese nötig sind. Es ist eine Bremse, wie sie auch in je dem Fahrzeug essenziell wichtig ist. Wenn Sie aber Auto fah ren, wissen Sie, dass Sie auch nicht ständig auf der Bremse stehen.
Was wir in unserem Land als Schuldenbremse einführen wol len, ist eine Absage an die Idee eines Staates, der dauerhaft auf Pump finanziert wird. Es ist aber auch kein Kniefall vor dem Kult der schwarzen Null. Diese Schuldenbremse, die wir heute hier in erster Lesung beraten, ist flexibler und vernünf tiger als eine absolute und starre Bremse. Sie erhält uns den Handlungsspielraum, den dieses Land braucht.
Sollte der Bund sich eines Tages entscheiden, auf die Exper ten zu hören und selbst von einer starren Schuldenbremse ab zuweichen, dann werden wir im Land Baden-Württemberg als Parlament in dem Selbstbewusstsein und in der Verantwor tung für unser Land das Richtige tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Botschaft dieser Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung muss sein: Ein Staat muss finanziell handlungsfähig sein, um die Herausforderungen der Zukunft gut bewältigen zu kön nen. Deswegen brauchen wir in unserer Landesverfassung ei ne Schuldenbremse, die genau diese Spielräume offenlässt. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
(Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord neten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht an jedem Plenartag ändert dieses Parlament die Landesverfassung. Es ist also schon ein besonderer Tag, wenn eine solche Verfassungsän derung von vier Fraktionen in den Landtag von Baden-Würt temberg eingebracht wird.
Ich sage auch sehr deutlich, dass es in meiner Fraktion, in mei ner Partei einen hohen Respekt vor der Landesverfassung gibt und wir immer genau darüber nachdenken, ob eine Verfas sungsänderung geboten, notwendig, möglich ist. Wir sind auch nicht der Auffassung, dass alles in die Verfassung rein muss, was irgendwo in einer aktuellen Mode oder in einer ak tuellen Diskussion durch die öffentliche Debatte geistert. Viel mehr sollte man sich genau überlegen, ob man die Verfassung ändert oder nicht.
In diesem Fall ist eine Änderung aber richtig. Es ist richtig und, so glaube ich, auch notwendig, diesen Schritt zu tun. Des halb hat sich meine Fraktion auch gern an diesen Gesprächen beteiligt. Wir freuen uns auch darüber, dass wir offensichtlich zu einem Ergebnis gekommen sind – nicht nur zu einem Er gebnis, sondern letztlich, glaube ich, auch zu einem guten Er gebnis.
Deshalb darf auch ich mich für die FDP/DVP-Landtagsfrak tion bei den Fraktionen GRÜNE, CDU und SPD, stellvertre tend bei den Fraktionsvorsitzenden, den Kollegen Andreas Schwarz, Professor Wolfgang Reinhart und Andreas Stoch, dafür bedanken, dass wir etwas zustande gebracht haben.
Ja, ich bin immer belastbar für diese Gespräche, bin belast bar für Argumente, aber es muss am Ende schon ein Kompro
Dieser Kompromiss macht deutlich: Die baden-württember gische Politik ist handlungsfähig, und die Fraktionen des Ver fassungsbogens sind auch dazu in der Lage, konstruktiv Po litik zu machen.
Es wäre nicht zwingend notwendig gewesen – meine Vorred ner haben es ausgeführt –, nun zu sagen: Wir brauchen unbe dingt eine Schuldenbremse. Die Schuldenbremse im Grund gesetz hätte gegriffen. Aber es hat schon einiges dafür gespro chen, für das Land Baden-Württemberg eine passgenaue ei gene Schuldenbremse in der Landesverfassung zu implemen tieren, die den Gegebenheiten gerecht wird, die wir politisch brauchen. Stichworte sind „Nachhaltige Finanzpolitik“ – mög lichst über Jahre, gegebenenfalls über Generationen – und, Herr Kollege Stoch, durchaus auch Handlungsspielraum dann, wenn man ihn benötigt.
Deshalb sind zwei Dinge, auf die wir uns verständigen konn ten, zentral. Zum einen ist das die Nachhaltigkeit in dem Sinn, dass es, wenn dieser Landtag von Baden-Württemberg eine besondere Situation – Notlage oder wie auch immer man es bezeichnen mag – feststellt, sozusagen nicht der Willkür ei ner knappen Regierungsmehrheit obliegt. Denn das ist ja das, was wir häufig in der Finanzpolitik erleben: Die besonders Ausgabefreudigen sitzen in der Regierung, und die besonders Sparsamen sitzen in der Opposition. Das hat nicht zwingend mit Parteifarben zu tun. Wenn Regierungen wechseln, dann dreht sich das Spiel häufig um.
Genau das ist keine nachhaltige Finanzpolitik. Deshalb ist es so wichtig, dass wir uns darauf verständigt haben, zu qualifi zierten Entscheidungsprozessen zu kommen. Denn diese qua lifizierten Entscheidungsprozesse garantieren sowohl die fi nanzpolitische Nachhaltigkeit – man muss zumindest einen Teil der Opposition davon überzeugen, dass es jetzt eine Si tuation gibt, die es erforderlich macht, in Ausgaben zu gehen – als auch die Möglichkeit der Opposition, eine Regierungs mehrheit zu bremsen, der es möglicherweise nur um Wahlge schenke geht. Darauf haben wir uns verständigt, und zwar als Parteien in dem vollen Bewusstsein, dass man in der Regie rung, aber auch in der Opposition sein kann, dass das durch aus wechseln kann. Insofern kann man, so glaube ich, am En de feststellen, dass das Interesse des Landes im Vordergrund steht. Das ist das Positive an dem Vorschlag, der hier auf dem Tisch liegt.
Uns, der FDP/DVP, liegt das Thema Schuldentilgung natür lich noch etwas näher, als es bei der SPD der Fall gewesen ist. Sie haben das ausgeführt, Herr Kollege Stoch. Es ist auch durchaus in Ordnung, dass die SPD sagt, sie lege den Fokus eher auf den finanzpolitischen Handlungsspielraum. Wir le gen den Fokus – zumindest in Zeiten wie diesen – aufs Spa ren. Deshalb haben wir uns auch auf die Aussage verständi gen können: Wir blicken auf das Kontrollkonto. Die Voraus setzung für uns, zu einem Konsens zu kommen, ist eben auch der Ausgleich des Kontrollkontos.