Protocol of the Session on July 21, 2016

erhaltenes Geld, welches sie aufgrund von bestehendem Versicherungsschutz nicht benötigen, mit der erweiterten zeitlichen Frist und nach denselben fachlichen Regelungen an die Betroffenen auszahlen?

Das sind meine Fragen.

Vielen Dank. – Für die Lan desregierung darf ich Herrn Minister Strobl ans Redepult bit ten.

Herr Abg. Gruber, die Landesregierung hat am 3. Juni dieses Jahres entschieden, für Schäden durch die Un wetterlagen vom 29. und 30. Mai eine Soforthilfe zu gewäh ren. Dabei haben wir uns an Leitlinien orientiert, die aus dem Jahr 2010 stammen und zu diesem Zeitpunkt vom Minister rat zur Kenntnis genommen wurden.

Da es bereits am 28. Mai und bis zum 8. Juni 2016 weitere schwere Unwetter gegeben hat, hat die Landesregierung auf meinen Vorschlag hin schließlich entschieden, für Unwetter schäden, die im Zeitraum zwischen dem 28. Mai und dem 8. Juni eingetreten sind, Soforthilfen zu gewähren. Das ist ins besondere deswegen vertretbar, weil das im Grunde genom men das gleiche Tiefdruckgebiet gewesen ist; ich glaube, es hatte den schönen Namen Elvira.

Grundlage dieser Entscheidungen ist ein Ergebnispapier einer interministeriellen Projektgruppe, die nach den großflächigen Unwettern im Jahr 2008 gebildet wurde. Das Papier wurde im Jahr 2010 vom Ministerrat zur Kenntnis genommen. Darin wurde festgelegt, dass Landeshilfen nur nach einem außerge wöhnlichen, unvorhergesehenen, großräumigen und zeitgleich ausgelösten Ereignis mit einer Vielzahl stark Betroffener ge währt werden. Die Schadenssumme muss erheblich sein und voraussichtlich über 50 Millionen € betragen.

Diese Voraussetzungen waren bei den unmittelbar aufeinan derfolgenden nahezu flächendeckenden Starkregenereignis sen vom 28. Mai bis 8. Juni dieses Jahres erfüllt.

Ursächlich für diese Unwetterereignisse war nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes eine strömungsarme Wetterla ge mit feuchter Luft, die u. a. dazu geführt hat, dass sich ein zelne Starkregenereignisse gebildet und sich ohne weiterzu ziehen jeweils punktuell ausgewirkt haben. Diese Wetterlage hat bis zum 8. Juni 2016 angehalten und wurde an diesem Tag durch einen Luftmassenwechsel beendet.

Danach gab es am 13. sowie am 24. und 25. Juni einzelne wei tere, lokal stark begrenzte Starkregenereignisse, die für sich betrachtet nicht das Ausmaß der Ereignisse vom 28. Mai bis 8. Juni erreichten und auch nicht mehr in einem unmittelba ren Zusammenhang mit den vorausgegangenen Unwettern standen.

Die Voraussetzungen für eine Ausdehnung der Soforthilfe wa ren daher nicht gegeben. Für eine neue Soforthilfeentschei dung fehlten bei diesen räumlich begrenzten Ereignissen un abhängig von der Schadenssumme Gleichzeitigkeit und Groß flächigkeit. Die gleiche Problematik hatte sich im Jahr 2013 im Kreis Reutlingen gestellt, als durch ein Hagelunwetter kurz nach den Hochwasserereignissen ein erheblicher Sachscha den entstand, jedoch ebenfalls anders als bei den Hochwas sergeschädigten dann keine Soforthilfen gewährt werden konn ten.

Nach den erneuten schweren Unwettern am 25. Juni 2016 im Landkreis Biberach, bei denen viele der bereits von den Un wetterereignissen vom 28. Mai bis 8. Juni 2016 Betroffenen

erneut beträchtliche Schäden hinnehmen mussten, hat das In nenministerium darauf hingewiesen, dass im Wege einer Här tefallentscheidung, die wir getroffen haben, Betroffenen der Unwetterereignisse vom 28. Mai bis 8. Juni erneut Soforthil fe gewährt werden kann, wenn mit der Soforthilfe verloren gegangene Gegenstände des täglichen Bedarfs nach einer ers ten unumgänglichen Wiederbeschaffung erneut wiederbe schafft werden, die zwar bereits aus der ersten Soforthilfe be schafft waren, die aber durch die erneuten Unwetterereignis se vom 24. Juni wieder zerstört wurden. Eine zeitliche Stre ckung der Soforthilfen auf Ereignisse nach dem 8. Juni bis zum 30. Juni 2016 ist daher nicht möglich.

(Abg. Gernot Gruber SPD: Danke!)

Vielen Dank. – Es gibt eine weitere Zusatzfrage.

Herzlichen Dank, Herr Strobl, für die ausführliche Darlegung der Regelungen. Mich würde be züglich der von Ihnen dargestellten Regelungen, die aus dem Jahr 2010 stammen und die erfordern, dass ein großflächiger Gesamtschaden von mehr als 50 Millionen € vorhanden ist, Folgendes interessieren: Ist quantifiziert worden, welcher Schaden – dieser war auch sehr beträchtlich – bei den Ereig nissen zwischen dem 23. und dem 25. Juni, die Sie angespro chen haben – beispielsweise im Murrtal, in meinem Wahl kreis, in Murrhardt und Sulzbach –, entstanden ist? Ist das quantifiziert worden?

Eine Zusatzfrage: Könnten hier beispielsweise der Landkreis oder die Städte und Gemeinden einen Härtefallantrag stellen, ähnlich wie in Biberach?

In Biberach ist bei den Unwettern Ende Mai So forthilfe gewährt worden. Dann haben sich die Leute neue Ge genstände gekauft, und drei Wochen später sind diese durch das Unwetter schon wieder vernichtet worden oder verloren gegangen.

Da haben wir gesagt: Das ist ein Härtefall, da kann erneut ei ne Soforthilfe gewährt werden, und zwar wegen des Zusam menhangs mit dem ersten Unwetter. Wenn es sich beim ge schilderten Fall um genau den gleichen Sachverhalt handelt, dann, würde ich sagen, kann in diesem auch so entschieden werden. Aber natürlich muss ein Zusammenhang zum ersten Unwetter gegeben sein.

Natürlich gibt es auch Schadensmeldungen mit Blick auf die Unwetter Ende Juni. In einem einzelnen Fall ist man immer weit von einem 50 Millionen € hohen Schaden entfernt.

(Abg. Gernot Gruber SPD: Wie weit?)

Wenn es keine weiteren Fra gen gibt – –

(Abg. Gernot Gruber SPD: Wenn ich noch einmal darf: Wie weit ist man entfernt? Ist man dann bei 20 Millionen € oder bei 40 Millionen €? Oder gibt es gar keine Zahlen?)

Nach meiner Kenntnis gibt es, weil uns nicht al

le diese Zahlen melden, keine flächendeckende Zahlenerhe bung. Aber die Zahlen liefern wir Ihnen, Herr Abg. Gruber, soweit wir diese haben, sehr gern nach.

(Abg. Gernot Gruber SPD: Danke!)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 beantwortet und Punkt 4 der Tagesord nung insgesamt erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der

SPD – Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes – Drucksache 16/308

b) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜ

NE und der Fraktion der CDU – Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes – Drucksache 16/334

Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind gestern über eingekommen, die Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Re gierungsfraktionen bei der bereits vorgesehenen Ersten Bera tung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD mit aufzuneh men, und haben sich auf folgende Redezeiten verständigt: für die Begründung zu a und b jeweils fünf Minuten und für die Aussprache über die beiden Gesetzentwürfe fünf Minuten je Fraktion sowie ebenfalls fünf Minuten für den Zusammen schluss fraktionsloser Abgeordneter.

Für die Fraktion der SPD erteile ich Herrn Abg. Binder das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Die Gewalt an Polizeibeamtinnen und Po lizeibeamten nimmt stetig zu. Zum Vergleich die Zahlen von 2014 und 2015: 2014 gab es 3 766 Fälle von Gewalt an Poli zeibeamtinnen und Polizeibeamten; 2015 waren es 3 929 Fäl le.

Die Gründe für die steigende Gewalt sind vielfältig: allgemei ne Respektlosigkeit gegenüber dem Staat und denen, die den Staat sichern, wachsende Ablehnung von Autorität. Bei 60 % der Fälle waren die Täter alkoholisiert. Wir erkennen eine zu nehmende Gewaltbereitschaft gegenüber der Polizei.

Das Ausmaß dieser Gewalt ist uns erst vor Kurzem durch den tragischen Vorfall in Stuttgart wieder vor Augen geführt wor den, als ein 33-Jähriger einen Streifenpolizisten unter einem Vorwand an den späteren Tatort lockte, den Polizisten mit ei nem Messer attackierte und am Hals verletzte. Die steigende Anzahl von Gewaltdelikten ist erschreckend und inakzepta bel.

(Beifall des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktions los])

Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten dulden wir nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei allen Fraktionen und den fraktionslosen Abgeordneten)

Bereits in der letzten Legislaturperiode hat dieses Problem ei ne Rolle gespielt. Unter dem ehemaligen Innenminister wurde

gemeinsam mit dem Landespolizeipräsidium das sogenannte Dreisäulenmodell erarbeitet und eingeführt. Wir haben in der letzten Legislaturperiode die Ausstattung verbessert und dies dann noch mit den Antiterrorpaketen 1 und 2 weiter fortge führt.

Wir unterstützen die Vorhaben innerhalb der Gesellschaft für den respektvollen Umgang mit der Polizei. Um die Gesell schaft dafür zu sensibilisieren, hilft es, wenn man in Schulen und in der Zivilgesellschaft darauf aufmerksam macht.

Ein entscheidender Punkt, der im Zusammenhang mit Gewalt gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten immer wie der diskutiert wird, ist der Ruf nach einer Veränderung des Strafmaßes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, solange es ei nige Zeit dauert, bis überhaupt geurteilt wird, und solange das Strafmaß, wie es jetzt ist, nicht in vollem Maß ausgeschöpft wird, sehen wir hier keine Gesetzesnotwendigkeit. Wir erwar ten aber, dass die Justiz in Baden-Württemberg bei diesen Fäl len schneller zu einem Ergebnis kommt und das Strafmaß ent sprechend ausnützt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Heinrich Kuhn [fraktionslos])

Eine wichtige Maßnahme, um Polizistinnen und Polizisten ge gen Gewalt zu schützen, ist der Einsatz von körpernah getra genen Kameras. Dieser Meinung waren nicht immer alle in diesem Hohen Haus. Deshalb freut es mich, dass wir in der zu Ende gegangenen, letzten Legislaturperiode die Fraktion GRÜNE von diesem Vorhaben überzeugen konnten und dass noch in der letzten Legislaturperiode ein entsprechender Ge setzentwurf durch das grün-rote Kabinett verabschiedet wur de, eine Anhörung eingeleitet worden ist und seitdem dieser Gesetzentwurf vorliegt.

Sie haben diese Gesetzesvorlage aber nicht in das Parlament eingebracht – und das, obwohl Innenminister Strobl nicht mü de wird, zu betonen, dass er über ein ganzes Bündel von Maß nahmen nachdenkt, um unsere Polizistinnen und Polizisten besser zu schützen. Herr Innenminister Strobl, Sie hätten nicht so lange nachzudenken brauchen. Sie hätten den Gesetzent wurf, den Ihr Haus formuliert hat, einbringen können.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: So ist es!)

Dann wären wir schon sehr viel weiter, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Ganz einfach!)

Da Sie den Gesetzentwurf scheinbar nicht gefunden haben, sind wir jetzt tätig geworden und haben ihn vor einer Woche eingebracht.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Ihr seid echte Helden! – Abg. Winfried Mack CDU: Ihr habt ihn mit dem Täschchen mitgebracht!)