Frau Staatssekre tärin, ich habe bei diesem Thema noch folgende Frage an Sie: Auf der fraglichen Strecke besteht zwischen 19:00 Uhr und 6:00 Uhr ein Überholverbot für Lkws – das natürlich, wie sich gezeigt hat, sehr häufig nicht eingehalten wird; die Polizei ver sucht, Ordnung hineinzubringen. Eine große Gefahr entsteht dadurch, dass die Lkws die nötigen Abstände nicht einhalten.
Hierzu habe ich die Frage: Wurden hier in den letzten Mona ten und Jahren verstärkt Kontrollen durchgeführt? Dies müss te eigentlich der Innenminister beantworten. Die Nichteinhal tung der Abstände durch Lkws ist eine wesentliche Ursache für die vielen schweren und manchmal sogar tödlichen Un fälle. Werden hier verstärkt Abstandsmessungen durchge führt?
Meine zweite Frage ist, ob es nicht sinnvoll wäre, aufgrund des sich verändernden Quellverkehrs das Überholverbot neu anzupassen? Es zeigen sich nämlich Veränderungen bei den Arbeitszeiten; die Leute gehen früher oder auch später zur Ar beit und kehren entsprechend früher oder auch später nach Hause zurück. Sollte das Überholverbot für Lkws nicht mor gens und abends um je eine Stunde erweitert werden? Würde das möglicherweise Sinn machen?
Der Landesregierung ist es wichtig, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Ver kehrssicherheit zu erhöhen. Der Innenminister hat auf Ihre Frage hin genickt. Ich werte das so, dass die Einhaltung des von Ihnen angesprochenen Lkw-Überholverbots tatsächlich verstärkt kontrolliert wird.
Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin. – Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 2 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. R i t a H a l l e r - H a i d S P D – F o l g e n d e s B e r g r u t s c h e s i n M ö s s i n g e n - Ö s c h i n g e n f ü r d i e L a n d h a u s s i e d l u n g u n d d i e S t a d t M ö s s i n g e n
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Wir hatten gestern schon das Thema „Hochwasser und Starkregen“ auf der Tagesordnung. Eine Folge dieses Starkregens ist der Bergrutsch in Mössingen, der dazu geführt hat, dass eine ganze Siedlung nicht mehr be wohnbar ist. Ich frage deshalb die Landesregierung:
Land an den finanziellen Folgen des Bergrutsches hinsicht lich der Kosten der Hauseigentümer, soweit diese nicht von Versicherungen getragen werden, sowie hinsichtlich der Kosten der Stadt Mössingen als Grundstückseigentümerin des abgerutschten Geländes?
Danke schön, Frau Ab geordnete. – Ich darf für die Landesregierung Herrn Minister Gall ans Rednerpult bitten.
Frau Präsidentin, werte Kol leginnen, werte Kollegen! Ich beantworte die Anfrage im Na men der Landesregierung wie folgt:
Zur ersten Frage: Zur Entwässerung, das heißt zur Drainage, und Stabilisierung infolge des Bergrutsches muss nach der zeitigem Kenntnisstand von Ausgaben zwischen 3 Millionen und 3,5 Millionen € ausgegangen werden.
Zu den möglichen weiteren Aufwendungen für die dortigen 15 Wohngebäude können wir momentan noch keine Aussage treffen, da diese vorrangig von der Regulierung durch die Ver sicherungen abhängen.
Zur zweiten Frage: Durch das Aufbauhilfegesetz des Bundes – das habe ich gestern jedenfalls der Spur nach schon ausge führt – wurde ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe“ errichtet, für den Bund und Länder insgesamt 8 Milliarden € zur Verfü gung stellen. Außerdem wurden bei der EU Mittel aus dem Europäischen Solidaritätsfonds beantragt, die bei Bewilligung in den Fonds einfließen werden.
Zwar ist Baden-Württemberg – das haben wir gestern disku tiert – bei Weitem nicht so stark von den Folgen der Starknie derschläge und des Hochwassers betroffen gewesen wie an dere Bundesländer. Gleichwohl hat sich Baden-Württemberg von Beginn an als betroffenes Land – wir haben Baden-Würt temberg als betroffenes Land dieser Unwetterauswirkungen gesehen – unmittelbar an den Verhandlungen über den natio nalen Fonds „Aufbauhilfe“ beteiligt. Besonderes Gewicht kam hierbei den Verhandlungen zur Ausgestaltung der Aufbauhil feverordnung des Bundes zu. Wir haben uns mit Entschieden heit dafür eingesetzt, möglichst viele betroffene Menschen, Betriebe und Einrichtungen an dieser Aufbauhilfe partizipie ren zu lassen.
In den Verhandlungen ging es insbesondere um den Zuschnitt der Gebiete, in denen Aufbauhilfe gewährt werden kann. Ur sprünglich war nur darauf abgestellt, die im Einzugsbereich von Donau und Elbe befindlichen Schäden zu berücksichti gen. Uns ist es aber gelungen, zu erreichen, dass die Gebiets kulisse erweitert werden kann, sodass auch in den Gebieten, die ich gestern schon genannt habe – dazu gehört jetzt auch Mössingen –, Aufbauhilfe gewährt werden kann.
Wir haben im Juli 2013 im Ministerrat beschlossen – den Auf trag habe ich im Juni erhalten –, Soforthilfe für Privathaus halte in diesem Bereich auszubezahlen, wenn ein Antrag ge stellt wurde. Das ist der Fall gewesen. Insofern ist Mössingen Teil dieser Gebietskulisse geworden.
Nur zur Ergänzung: Die Stadt hat auch ein entsprechendes Spendenkonto eingerichtet, das aber bei Weitem nicht ausrei chen wird, um die Schäden zu begleichen. Die Spenden be tragen bis heute etwa 55 000 €.
Uns liegen aus Mössingen zwar Schreiben vor, insbesondere der Gemeinde, aber noch keine Anträge auf Aufbauhilfe. Es gibt auch noch keine Detailplanungen, wie die Hangsanierung erfolgen könnte. Ob und in welcher Höhe für die Schäden in Mössingen auch Aufbauhilfen aus dem Fonds gewährt wer den können, können wir deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend sagen. Ich habe gestern aber eindeutig die Tendenz angedeutet. Das wiederhole ich heute. Wir sind uns der Dringlichkeit der Schadensregulierung in Mössingen be wusst und werden deshalb – davon gehe ich aus – kurzfristig entscheiden, sobald uns die notwendigen Informationen noch vorgelegt werden.
Herr Minister, ich glaube, es liegen deswegen keine Anträge vor, weil die Bewohner die ser Landhaussiedlung im Moment auch noch nicht abschät zen können, ob sie tatsächlich wieder in ihre Häuser zurück kehren können.
Meine Frage bezieht sich jetzt vor allem auf die Wahrschein lichkeit. Die geologischen Untersuchungen laufen ja. Da wür de mich natürlich interessieren, wer diese letzten Endes be zahlt und ob die Folgeschäden an einem städtischen Gelände dann vom Land mitfinanziert werden können. Die Stadt wird das ja nicht tun können, selbst wenn sie dann einen Zuschuss bekommt. Es muss sichergestellt werden, dass die Bewohner in die Häuser zurückkehren können. Das wird nur dann der Fall sein, wenn die Folgen wirklich in den Griff zu bekom men sind. Die Mittel für die Behebung der Schäden – Sie ha ben von 3,5 Millionen € gesprochen; ob das ausreicht, wissen wir noch nicht – sind auf jeden Fall noch nicht sichergestellt.
Ich lege Wert auf die Feststel lung: Wenn ich gesagt habe, dass noch keine Anträge vorlie gen, dann ist damit kein Vorwurf verbunden. Es können ei gentlich noch gar keine vorliegen. Aber die Fristen, die zur Verfügung stehen, reichen allemal aus, dass diese Anträge noch gestellt werden können. Das ist überhaupt keine Frage. Da muss in der Tat erst abgewartet werden, wie die Versiche rungsleistung erfolgt.
Ob geologische Untersuchungen – in welcher Form, in wel chem Umfang – dann mit in die Aufbauhilfen hineingerech net werden können, vermag ich heute nicht zu sagen. Ich ge he davon aus, dass wir praktikable Lösungen finden werden. Wir müssen uns natürlich an der Verwaltungsvorschrift des Bundes und an unserer eigenen orientieren. Aber die Gesprä che darüber, was gemacht wird, wie es gemacht wird und wie dann das Programm aussieht, um den Hang zu stabilisieren, werden in absehbarer Zeit erfolgen.
Ich wiederhole einfach: Wir gehen davon aus, dass schon auf der Grundlage dessen, dass Mössingen zur Gebietskulisse ge hört, auch entsprechende Lösungen gefunden werden.
Danke schön, Herr Mi nister. – Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 3 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. W e r n e r R a a b C D U – E v a l u a t i o n d e r b a d e n w ü r t t e m b e r g i s c h e n P f l e g e s t ü t z p u n k t e
Frau Präsidentin, meine sehr ver ehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn sagen: Mei ne Stimme ist nicht dem gestrigen Parlamentarischen Abend geschuldet,
sondern ist angegriffen in Ausübung meines Mandats als Mit glied dieses Hohen Hauses. Es tut mir leid, aber ich hoffe, Sie verstehen mich. Aber da ich jetzt im Bereich des Gesundheits ministeriums frage, habe ich gedacht, es wird wohl so gehen.
Evaluation der baden-württembergischen Pflegestützpunk te durch das Kuratorium Deutsche Altershilfe e. V., Köln, vor, gegebenenfalls bis wann wird er vorliegen?
berichts die wesentlichen Ergebnisse mit den Landesver bänden der Pflege- und Krankenkassen sowie den kommu nalen Landesverbänden erörtert?
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich darf für die Landesregierung Frau Minis terin Altpeter ans Rednerpult bitten.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beant worte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Am 4. Juli 2013 wurde dem Sozialministerium eine vorläufi ge Fassung des Abschlussberichts über die Evaluation der Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg zugeleitet. Verfas ser war das Kuratorium Deutsche Altershilfe. Nachdem es im Rahmen einer ersten Erörterung der Ergebnisse mit dem Vor stand der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte Ba den-Württemberg einige Verständnisfragen gab, wird das Ku ratorium Deutsche Altershilfe nun redaktionelle und klarstel lende Änderungen vornehmen. Es ist beabsichtigt, den Ab