Protocol of the Session on April 10, 2013

Wer § 12 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 10. April 2013 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Auf träge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindest lohngesetz – LTMG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wur de mehrheitlich zugestimmt.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Wir haben noch über Abschnitt II

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3221 abzustimmen. Wer Abschnitt II zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich zuge stimmt.

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Aufhebung des Schlichtungsgesetzes – Druck sache 15/3024

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses – Drucksache 15/3263

Berichterstatter: Abg. Wilhelm Halder

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, es ist keine Aussprache vorgese hen. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf. Abstimmungs grundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Aus schusses, Drucksache 15/3263. Der Ständige Ausschuss emp fiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in den Ar tikeln 2 und 3 zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Aufhebung des Schlichtungsgesetzes

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Übergangsvorschrift

und dazu Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 15/3263. Wer Artikel 2 mit der in Ziffer 1 der Beschlussempfehlung aufgeführten Änderung zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Inkrafttreten

und dazu Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 15/3263. Wer Artikel 3 in der Fas

sung von Ziffer 2 der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltun gen? – Einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 10. April 2013 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Aufhebung des Schlichtungsgesetzes“. – Sie stimmen dieser Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wur de einstimmig zugestimmt.

Damit ist Punkt 7 der Tagesordnung erledigt.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Befugnisse des Justizwachtmeisterdiens tes (Justizwachtmeisterbefugnissegesetz – JWBG) – Druck sache 15/3076

(Heiterkeit – Beifall der Abg. Wolfgang Raufelder und Thomas Poreski GRÜNE)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschus ses – Drucksache 15/3262

Berichterstatter: Abg. Karl Zimmermann

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt. Trotz der Länge des Titels wurde die Redezeit nicht verlängert.

(Heiterkeit)

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich für die CDU-Frak tion dem Kollegen Zimmermann das Wort.

Herr Präsident, werte Kol leginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Her ren! Der Gesetzentwurf an sich ist eigentlich schon einschrän kend. Es handelt sich um ein Pilotprojekt des Landes. Ich dan ke dem Justizminister ganz persönlich und seinen Mitarbei tern. Ich hätte es gern in diese Richtung gesagt, aber ich muss es auch in die andere Richtung sagen.

Der Gesetzentwurf ist einschränkend in der Bezeichnung „Landesjustizwachtmeisterbefugnissegesetz“. Was ist, wenn es sich um einen Oberwachtmeister oder einen Hauptwacht meister handelt?