Die zweite Frage, die ich noch stellen möchte, Herr Minister, ist: Wie Kollege Röhm es eben kurz angedeutet hat, hat Frau Ministerialdirigentin Windey in einem Schreiben an die Haupt personalräte in Ihrem Haus mitgeteilt, dass auch über eine mögliche Streichung der Altersermäßigung diskutiert wird. Sie wissen, dass die Altersermäßigung eine wichtige Maßnah me im Zusammenhang mit dem Gesundheits- und Arbeits schutz ist. Wir haben leider die Situation, dass ein beachtli cher Anteil der Lehrkräfte aufgrund von Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen die gesetzliche Pensionsaltersgren ze nicht erreicht. Deswegen ist die Altersermäßigung durch aus ein Instrument, um zumindest am Ende der Dienstzeit die Lehrkräfte zu entlasten und damit die Belastungen abzufe dern.
Beabsichtigen Sie hier konkrete Umsetzungsmaßnahmen im Wege einer etwaigen Streichung der Altersermäßigung für Lehrkräfte ab Vollendung des 58. Lebensjahrs? Ich bitte Sie, hierzu eine Aussage zu machen.
Ich habe noch eine Frage. In der Verwaltungsvorschrift ist be schrieben, dass alle Schularten von dem allgemeinen Entlas tungskontingent partizipieren können – natürlich dann auch die Gemeinschaftsschulen. In dem Entwurf der Verwaltungs vorschrift, der den Hauptpersonalräten zugegangen ist, sind jedoch alle Schularten aufgeführt worden, die davon betrof fen wären, nur die Gemeinschaftsschulen nicht. Ist das ein Versehen?
Zu Ihrer letzten Frage: Dazu kann ich Ihnen im Moment keine Auskunft geben. Das weiß ich im Moment schlicht und ein fach nicht. Aber ich werde Ihnen die Frage selbstverständlich schriftlich beantworten.
Was das allgemeine Entlastungskontingent angeht: Wie ich gerade ausgeführt habe, wurden diese Stunden in der Vergan genheit nicht für Unwichtiges verwandt, sondern sie wurden für wichtige Maßnahmen verwandt. Ich stelle aber einmal zwei Zahlen gegenüber. Die Kürzung des allgemeinen Entlas tungskontingents um 14 % bedeutet eine Ersparnis von 230 Deputaten, die Anhebung der allgemeinen Krankheitsvertre tungsreserve eine Erhöhung um 200 Deputate.
Ich will Ihnen nur sagen: Es ist nicht so, dass diese 230 De putate im allgemeinen Entlastungskontingent quasi herausge strichen wurden. Wir haben eine andere Schwerpunktsetzung
vorgenommen, weil wir es für zwingender halten, den Pflicht unterricht zu sichern, indem wir die allgemeine Krankheits vertretungsreserve, die für den Pflichtunterricht verwendet wird, um 200 Deputate aufstocken. Aus meiner Sicht geht Pflicht vor Kür. Deswegen werden über das Entlastungskon tingent letztlich wichtige Dinge finanziert – wie z. B. die Be treuung der Sammlungen im Bereich der Naturwissenschaf ten. Das sind wichtige Aufgaben, die den Pflichtunterricht flankieren und auch notwendig sind.
Über den Entlastungsbereich werden aber auch Aufgaben fi nanziert, die – ich sage es einmal flapsig – nice to have sind. Für mich geht die Sicherung des Pflichtunterrichts vor. So viel zu dieser Frage.
Zum Komplex Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsfürsorge: In der Tat prüfen wir derzeit, ob die Altersermäßigung den Zweck, den sie nach der Definition bei der Einführung haben sollte, nämlich für eine Entlastung der gesundheitlichen Situation von Lehrerinnen und Lehrern gerade in der späten Phase ih res Berufslebens zu sorgen, erfüllt und ob die Mittel dort sinn voll eingesetzt sind. Es sind ganz erhebliche Aufwendungen. Denn letztlich entsteht durch die Arbeitszeitermäßigung bei den älteren Lehrerinnen und Lehrern ein Mehraufwand, da die Stunden schlicht und einfach anderweitig bezahlt werden müs sen, weil andere Lehrer dafür eingesetzt werden müssen.
(Abg. Peter Hauk CDU: Ich stelle nur fest, dass Ihre Kollegen offensichtlich schon gelangweilt sind, Herr Kultusminister!)
Was die Altersermäßigung angeht, können wir legitimerwei se die Frage stellen: Ist die Reduzierung um ein bzw. zwei Stunden Unterricht pro Woche das richtige Mittel für eine Lehrerin oder einen Lehrer, die tatsächlich aufgrund von Über lastungssymptomen gesundheitliche Probleme haben? Ist die Altersermäßigung das richtige Mittel? Oder wäre ein sinnvol lerer Einsatz – gerade mit dem Ziel der Gesundheitsvorsorge und -fürsorge – nicht dann gegeben, wenn man schon deut lich früher als im Alter von 58 bzw. 60 Jahren auf konkrete Belastungssituationen im Beruf der Lehrerin und des Lehrers eingehen und bereits früher auf anderem Weg Gesundheits vorsorge betreiben könnte?
Im Kultusministerium sind wir gerade dabei, solche Konzep te zu erarbeiten. Denn ich glaube, eine punktgenaue Anwen dung, eine punktgenaue Gesundheitsvorsorge dort, wo sie not wendig ist, bringt uns letztlich mehr als eine Arbeitszeitredu zierung in der späteren Phase des Berufslebens unter dem Mantel der Gesundheitsvorsorge. Denn wie gesagt, wenn ein Lehrer, wenn eine Lehrerin gesundheitliche Probleme hat, sei ne bzw. ihre Aufgabe zu bewältigen, helfen ihm oder ihr ein oder zwei Stunden weniger Unterricht in der Woche nicht wirklich weiter.
Deswegen müssen wir überlegen: Haben wir nicht durch das jetzige System der Altersermäßigung die Gefahr großer Mit nahmeeffekte, indem Lehrerinnen und Lehrer, die diese ge sundheitlichen Probleme nicht haben, worüber wir uns sehr
freuen, die Altersermäßigung dankbar in Anspruch nehmen? Es ist legitim, diese Frage zu stellen. Derzeit sind wir dabei zu untersuchen, ob wir das Instrument der Altersermäßigung weiterführen oder ob es sinnvollere Maßnahmen gibt, die das Ziel der Gesundheitsvorsorge und -fürsorge bei Lehrerinnen und Lehrern viel besser erfüllen.
Herr Minister, ich möchte mich auf eine letzte Nachfrage konzentrieren. In der Analyse bin ich mit Ihnen einig. Im Übrigen gibt es bereits ein Konzept des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, das sich derzeit in der Umsetzung befindet. Das begrüßen wir außerordentlich.
Verstehe ich das richtig, wenn Sie an eine Streichung der Al tersermäßigung denken, dass Sie dann die zur Verfügung ste henden Mittel, die Sie daraus erzielen können, in den Bereich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes investieren, oder wer den diese Mittel ersatzlos gestrichen? Es ist ein Unterschied, ob man über eine Kürzung spricht – damit würden Sie erheb liche Ressourcen einsparen – oder ob die erwirtschafteten Res sourcen ausschließlich dem Gesundheits- und Arbeitsschutz zugutekommen. Ich bitte Sie, dazu eine klare Aussage zu for mulieren.
Herr Kollege Wacker, zunächst einmal müssen wir definieren: Was sind sinnvolle Maßnahmen? Dann werden wir ermitteln können, welchen Aufwand diese sinnvollen Maßnahmen be deuten. Danach können wir auch sagen, ob im Vergleich da zu durch eine Streichung oder Reduzierung der Altersermä ßigung ein Einspareffekt eintritt. Das kann ich Ihnen heute nicht sagen.
Sie wissen, dass wir im Bereich der Gesundheitsvorsorge schon heute einen Betrag von knapp 3 Millionen € einsetzen. Dieser Betrag scheint aber im Moment für die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer nicht ausreichend zu sein. Wir wol len umfassendere Konzepte, die mehr in der Breite angreifen können. Solange ich diese Konzepte noch nicht definiert ha be, kann ich ihre Kosten nicht ermitteln. Deswegen kann ich noch nicht die Abwägung machen: Was erwirtschafte ich auf der einen Seite durch Streichung oder Reduzierung der Alters ermäßigung, und was kosten mich andererseits die erwoge nen Maßnahmen? Deswegen kann ich Ihnen heute definitiv nicht sagen, dass diese Mittel komplett umgeschichtet wer den. Wir wollen von der Aufgabe und nicht von den Mitteln ausgehen.
Herr Minister, heute Mor gen haben wir über Lehrerbildung gesprochen. Es wurde he rausgearbeitet: Es ist besonders wichtig, dass die angehenden Lehrerinnen und Lehrer rechtzeitig erfahren, ob sie für diesen Beruf geeignet sind oder nicht. Aus diesem Grund haben wir einst das Praxissemester eingeführt. Es dauert vier Monate, die an der Schule zu absolvieren sind. Dafür sind in den Schu len in der Regel zwei Deputatsstunden vorgesehen. Das er möglicht eine Begleitung durch einen erfahrenen Kollegen.
Können Sie erklären, wie es im Zusammenhang mit dem, was wir heute Morgen von der Frau Wissenschaftsministerin ge
hört haben, zu rechtfertigen ist, dass diese Stunden entfallen sollen? Bedarf es keiner Begleitung durch einen erfahrenen Kollegen? Sollen die jungen Leute diese vier Monate einfach vor sich hin wursteln?
Herr Kollege Röhm, nein, die sollen nicht vor sich hin wurs teln. Denn ich glaube, die jungen Lehrerinnen und Lehrer, die gerade in der Phase sind, sich in den Lehrerberuf hineinzutas ten, sind in erheblichem Maß davon abhängig, dass erfahre ne Kolleginnen und Kollegen aus ihrem Erfahrungsschatz wichtige Dinge an sie weitergeben.
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Gute Aussage! Ge fällt mir! Herr Minister, sagen Sie auch B, wenn Sie A sagen? – Heiterkeit der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)
Bei der Diskussion über das Thema Lehrerbildung, wie wir sie heute Morgen geführt haben, und der Frage, was wir bei der Lehrerbildung erreichen wollen, spielt der Bereich der Fachdidaktik, des Übertragens von theoretischem Wissen in die Praxis eine zentrale Rolle.
Das wird auch deutlich, wenn man die Äußerungen der Ex pertenkommission anschaut. Deswegen liegt es an uns allen, in diesem Konzept der Lehrerbildung diesem Bereich, der aus meiner Sicht elementar wichtig ist, einen bedeutenden Stel lenwert zu geben. Deswegen stimme ich Ihnen zu, dass diese Praxisphasen unter Anleitung durch erfahrene Lehrerinnen und Lehrer sehr wichtig sind.
Ich habe gesagt, dass diese Maßnahmen, die jetzt im Orga nisationserlass stehen, durchaus schmerzhaft sind. Ich möch te erreichen, dass wir in einem Gesamtkonzept der Ausbil dung der Lehrerinnen und Lehrer den Praxisbezug deutlich betonen, dass wir die Übertragung der Erfahrungen von Lehr kräften, die seit Jahren und Jahrzehnten an Schulen sind, als ein ganz wichtiges Element in der Lehrerbildung implantie ren.
Der Beschluss, den Sie ansprechen, stammt aus dem letzten Jahr. Ich kann ihn jetzt im Moment nur umsetzen. Aber ich sage Ihnen ganz offen: Ich möchte, dass die Lehrerbildung den praxisorientierten Teil beinhaltet, den sie dringend braucht.
Herzlichen Dank, Herr Minister. – Zum Thema Unterrichtsversorgung liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Dann rufe ich für die zehn Minuten, die für die Regierungs befragung verbleiben, das dritte Thema auf – beantragt von der Fraktion GRÜNE –:
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Thema Fahrrad hat in dieser Legis laturperiode durch diese Regierung einen neuen Stellenwert bekommen. Ihn haben wir u. a. dadurch dokumentiert, dass es einen separaten Haushaltstitel für Fahrradinfrastruktur gibt.
Unsere Fragen zielen in diese Richtung. Die erste Frage, die ich stellen möchte, ist: Wie viele Anträge liegen für das Jahr 2013 vor, und wie viele waren es im Jahr 2012? Wie hat sich also die Fahrradinfrastruktur insgesamt entwickelt?
Vielen Dank. – Frau Prä sidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die Frage. Die Fahrradinfrastruktur ist eine ganz wichtige Säule der Radverkehrspolitik der Landesregierung. Dabei geht es um den Bau von Radwegen an Bundes- und an Landesstra ßen, es geht aber auch um Radwege an kommunalen Straßen und um sonstige verkehrswichtige Radwege.
Für die Förderung der kommunalen Radverkehrsinfrastruktur haben wir im vergangenen Sommer eine neue Förderrichtli nie erlassen. Im vergangenen Jahr konnten Maßnahmen des halb nur noch in einem Rumpfförderprogramm gefördert wer den. Im vergangenen Jahr konnten 38 Maßnahmen in dieses Förderprogramm aufgenommen werden. Ein wichtiges Kri terium im vergangenen Jahr war die Frage nach einer schnel len Realisierbarkeit, weil die Richtlinie erst im Laufe des Jah res veröffentlicht werden konnte.
Im Jahr 2013 haben wir erstmalig ein Förderprogramm auf gelegt, das zukünftig jährlich – jeweils zum 1. März – fortge schrieben werden soll. Eingegangen sind diesmal 297 Anträ ge mit einem Gesamtfördervolumen von 60 Millionen €. Da von konnten im Jahr 2013 66 Maßnahmen in die Förderung aufgenommen werden. Weitere Anträge wurden in das För derprogramm aufgenommen, können aber nur bewilligt wer den, wenn sich im Laufe des Jahres finanzielle Spielräume er geben. In den Folgejahren können in dieses auf mehrere Jah re angelegte Förderprogramm natürlich weitere Maßnahmen aufgenommen werden.
Frau Staatssekretärin, die Antrags entwicklung ist erfreulich. Aber wie viele Mittel stehen im Haushalt für den Radverkehr insgesamt zur Verfügung, und wie hat sich die Mittelsituation im Vergleich zu den letzten Jahren entwickelt? Wie viele Mittel standen in den vergange nen Jahren zur Verfügung?