Protocol of the Session on December 8, 2011

Es muss auch klar sein, dass man zum Erreichen der gemein samen Ziele in solidarischem Handeln Kompromisse einge hen muss. Das müssen aber Kompromisse sein, die einerseits den stark verschuldeten Mitgliedsstaaten nachhaltig helfen können, die aber andererseits die Mitgliedsstaaten mit solide ren Finanzen nicht überfordern.

Vor diesem Hintergrund ist es konsequent, in der politischen Diskussion auch Instrumente aufzugreifen und abzuwägen, die von der Bundesregierung bislang kategorisch abgelehnt werden. Nichts anderes hat Herr Minister Dr. Schmid bereits im Sommer 2011 getan. Er hat Vorzüge der Eurobonds ge nannt, aber gleichzeitig betont, dass ihre Einführung an stren ge Bedingungen geknüpft werden muss – insbesondere an kla re Vorgaben zur Disziplin der nationalen Haushalte.

Dies hat auch Europaminister Friedrich in seiner Regierungs erklärung am 28. September 2011 im Landtag betont. Er hat deutlich gemacht, dass Eurobonds nur unter der Bedingung denkbar sind, dass für betroffene Staaten weiterhin Anreize bestehen bleiben, ihre Staatsverschuldung zurückzuführen und Strukturreformen umzusetzen, und dass diese Staaten sich dann auch eine stärkere Einflussnahme der EU gefallen las sen müssen.

Auch der frühere Ministerpräsident des Landes Baden-Würt temberg, Günther Oettinger, hat sich am Wochenende dafür ausgesprochen, Eurobonds nicht kategorisch auszuschließen, da es sein kann, dass sie tatsächlich notwendig werden.

Insoweit ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass die EU-Kom mission mit ihrem Grünbuch zu Einführung von Stabilitäts bonds eine öffentliche Konsultation zu den Eurobonds eröff net hat. Sie hat im Einzelnen drei Optionen vorgelegt, die sich durch den Umfang der gesamtschuldnerischen Verantwortung unterscheiden.

Zu begrüßen ist insbesondere, dass die EU-Kommission in diesem Grünbuch die Vor- und Nachteile der einzelnen Opti onen ausführlich und ehrlich diskutiert. Dies kann und wird uns weiterbringen.

Klar ist im Übrigen auch, dass vor allem die dort genannten Optionen 1 und 2 mit vollständiger oder teilweiser gesamt schuldnerischer Haftung schon deshalb kurzfristig nicht um gesetzt werden können, weil dazu Änderungen der Europäi schen Verträge erforderlich wären.

Eurobonds können im Übrigen auch deshalb eine Lösung dar stellen, weil dadurch Druck von der EZB genommen wird, in großem Umfang oder unbegrenzt Anleihen europäischer Staa ten aufzukaufen. Eurobonds sind dann eine ernsthafte Opti on, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen stimmen. Hierzu gehören schärfere und wirkungsvollere Sanktionen, vor allem aber auch eine stärkere Integration der Finanz- und Wirtschaftspolitiken.

Die Bundeskanzlerin und der Bundesfinanzminister haben auch verlauten lassen, dass eine Einführung von Eurobonds zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Frage komme. So betrachtet ist die Landesregierung von der Bundesregierung gar nicht so weit entfernt. Der wesentliche Unterschied ist nur darin zu se hen, dass die Bundesregierung Eurobonds derzeit noch ab lehnt, weil die Voraussetzungen strengerer Haushaltsdisziplin noch nicht gegeben sind. Die Landesregierung schließt Euro bonds nicht grundsätzlich aus, knüpft sie aber ebenfalls an sol che Bedingungen.

In der Tat wird es darum gehen, zur nachhaltigen Sicherung des Euro ein Gesamtpaket zu schnüren, das verschiedene Ele mente enthält; wichtige Elemente wären z. B. Eurobonds – in welcher Ausgestaltung auch immer – oder der vom Sachver ständigenrat vorgeschlagene Tilgungsfonds, strengere Sank tionen zum Erreichen der Haushaltsdisziplin und die Gewähr leistung der Unabhängigkeit der EZB.

Zu b: Da weder Umfang noch Ausgestaltung der Eurobonds bisher hinreichend konkretisiert sind, lässt sich deren Bewer tung durch die Finanzmärkte nicht belastbar abschätzen. Des halb ist auch nicht bezifferbar, ob und in welchem Umfang Eurobonds Auswirkungen auf das Refinanzierungsniveau des Landes haben könnten.

Sofern sich Mehrbelastungen für den Landeshaushalt ergeben sollten, werden diese zu gegebener Zeit im Rahmen der haus haltsrechtlichen bzw. haushaltswirtschaftlichen Möglichkei ten zu finanzieren sein.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. N i c o l e R a z a v i C D U – A u s s t e h e n d e P l a n f e s t s t e l l u n g s b e s c h l ü s s e f ü r d a s B a h n p r o j e k t S t u t t g a r t 2 1

a) Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die jüngsten

Äußerungen von Herrn Minister Hermann zu den noch feh lenden Planfeststellungsbeschlüssen dazu beitragen, die Planfeststellungen voranzubringen und so der Projektför derungspflicht des Landes nachzukommen?

b) Bis wann will die Landesregierung vor dem Hintergrund

einer positiven Begleitung des Bahnprojekts Stuttgart 21 die Planfeststellungen erfolgreich zu Ende bringen?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur

Zu a: Es ist Aufgabe des Verkehrsministers, das Projekt Stutt gart 21 zu fördern und sich für die verkehrlichen Belange des Landes einzusetzen. Beides gehört zusammen: Im Finanzie rungsvertrag von Stuttgart 21 ist die „Steigerung der Leis tungsfähigkeit des Bahnknotens Stuttgart zur Stärkung der At traktivität des Eisenbahnverkehrs“ als wesentliches Projekt ziel von Stuttgart 21 festgehalten.

Unter Fachleuten ist völlig unbestritten, dass die bisherige Pla nung von Stuttgart 21 gerade am Flughafen im Planfeststel lungsabschnitt 1.3 Schwachstellen aufweist und bahnbetrieb lich sehr anspruchsvoll ist. Daher ist es im Sinne der Interes sen des Landes wie auch der gemeinsam vereinbarten Projekt ziele, wenn sich der Verkehrsminister dafür einsetzt, dass die Steigerung der Leistungsfähigkeit gemeinsam mit den Pro jektpartnern sichergestellt wird.

Zu b: Die Planfeststellungsbeschlüsse für das Projekt Stutt gart 21 erlässt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Bundes behörde. Der Zeitbedarf für das Verfahren wird maßgeblich durch eine zügige Bereitstellung der Planunterlagen und der Stellungnahme zu den Einwendungen durch die Bahn als Vor habenträgerin bestimmt.

Als Landesbehörde ist lediglich das Regierungspräsidium Stuttgart als Anhörungsbehörde mit dem Vorhaben befasst. Das Regierungspräsidium hat die bisherigen Anhörungsver fahren zügig durchgeführt und wird auch die weiteren Anhö rungsverfahren zügig durchführen und die Anhörungsberich te dem EBA vorlegen. Das Ministerium für Verkehr und In frastruktur greift grundsätzlich nicht in das operative Geschäft des Regierungspräsidiums ein. Das war zu Zeiten der vorhe rigen Landesregierung nicht üblich, und das ist es auch heu te nicht.

Mit dem Regierungspräsidium ist – weiterhin! – als Zielver einbarung die Regelung getroffen, dass die Anhörungsberich te, die regelmäßig eine sehr dezidierte Grundlage für den Plan feststellungsbeschluss darstellen, zwölf Monate nach Einlei tung des Verfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt vorge legt werden, soweit es die Zuarbeit des Vorhabenträgers zu lässt.

Ich rufe dann Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Würt temberg und anderer Gesetze – Drucksache 15/941

Das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Mentrup.

Frau Präsidentin, Kol leginnen und Kollegen! In einem zweiten Aufschlag bringen wir einen weiteren Gesetzentwurf zur Änderung des Schulge setzes ein, der noch einmal deutlich macht, dass wir allen Schularten entsprechende Veränderungen und Verbesserun gen zukommen lassen wollen. Heute wird es im Wesentlichen um die Hauptschule und Verbesserungen an der Werkrealschu le gehen.

Neben diesem grundsätzlichen Thema geht es auch um eini ge weitere kleinere Änderungen, die ich an den Anfang stel len möchte. Es geht darum, dass wir den Schulen in freier Trä gerschaft künftig das Recht einräumen wollen, vollberechtig te Mitglieder in den Landesschülerbeirat zu entsenden. Bis her sind sie nur als beratende Mitglieder entsandt. Wir wollen für die Ersatzschulen in freier Trägerschaft eine Meldepflicht gegenüber dem Jugendamt beim Verdacht der Kindeswohlge fährdung einführen, wie sie auch für öffentliche Schulen gilt.

Zudem nehmen wir in das Bruttokostenmodell nach § 18 a des Privatschulgesetzes die Kosten für sogenannte Pager auf; das sind Geräte zur Nachrichtenübermittlung an Schulen, mit denen im Falle einer Amokgefährdung gewarnt werden kann. Das sind Installationen, wie wir sie im öffentlichen Schulwe sen vornehmen. Sie werden jetzt auch in die Kostenrechnung an den Privatschulen nach dem Bruttokostenmodell aufge nommen.

Mit diesen drei kleineren Änderungen dokumentieren wir, dass wir versuchen, an allen Stellen die Veränderungen und Verbesserungen durchzusetzen, die wir gemeinsam mit den Betroffenen und den Kooperationspartnern in den verschie denen Bereichen als notwendig identifiziert haben.

Im Mittelpunkt des heute vorliegenden Gesetzentwurfs zur Änderung des Schulgesetzes stehen allerdings Neuregelun gen im Bereich der Hauptschule und der Werkrealschule. Das sind im Wesentlichen vier Verbesserungen. Die zeitliche Not wendigkeit für diese Schulgesetzänderung ergibt sich daraus, dass einige dieser Verbesserungen unmittelbar etwas mit der zukünftigen Gestaltung der zehnten Klasse der Werkrealschu le zu tun haben und eben zum nächsten Schuljahr zum ersten Mal die neunte Klasse des sogenannten neuen Werkrealschul konzepts in die zehnte Klasse wechselt. Daher muss man die se Veränderungen jetzt durchführen, sodass es von Anfang an die neuen zehnten Klassen betrifft. Es machte keinen Sinn, in ein neues System der zehnten Klassen einzusteigen, um es ein Schuljahr oder zwei Schuljahre später wieder verändern zu wollen.

Zum einen bekommen jetzt auch alle Hauptschulen die Mög lichkeit, eine zehnte Klasse anzubieten, sofern mindestens 16 Schüler für diese zehnte Klasse nachgewiesen sind. Damit er halten vor allem auch die einzügigen Hauptschulen diese Op tion. Alle Hauptschulen, die eine zehnte Klasse selbst anbie ten oder hierzu mit einer anderen Werkrealschule mit einer zehnten Klasse kooperieren, erhalten dann das Recht, die Schulartbezeichnung „Werkrealschule“ zu führen.

Das klingt erst einmal lapidar, hat aber für manchen Standort eine besondere Bedeutung, um in der Konkurrenz zu anderen bestehenden weiterführenden Schulen diesen Schritt der Ent wicklung in eine Werkrealschule nach außen dokumentieren zu können. Dies war ja ein durchaus gewollter Standortnach teil der alten Regelung, die das nur den zweizügigen Werkre alschulen bzw. den prognostisch zweizügigen Werkrealschu len zugestanden hat.

Wir alle wissen, dass es auch heute einzügige Werkrealschu len gibt, die aber möglicherweise die Genehmigung der Be zeichnung „Werkrealschule“ nur deshalb bekommen haben, weil man ursprünglich einmal prognostiziert hatte, sie wür den zweizügig werden, was sich dann aber nicht bewahrhei tet hat. Andernorts durfte diese Bezeichnung nicht gewählt werden, da sich auch prognostisch keine Zweizügigkeit dar stellen ließ.

Dies ist keine Veränderung des Bildungsplans – darauf möch te ich ausdrücklich hinweisen –, weil auch schon heute die Hauptschulen nach dem Bildungsplan der Werkrealschulen unterrichten müssen. Wir wollen die Möglichkeit eröffnen, dass überall „Werkrealschule“ draufstehen darf, wo auch Werkrealschule drinsteckt – dies aber als Entscheidung des

einzelnen Schulstandorts und nicht als Forderung oder Ver pflichtung vonseiten des Landes in der einen oder anderen Richtung. Auch dies soll die Selbstständigkeit und die Eigen entscheidung vor Ort stärken und ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt zu gleichen Startbedingungen in die Zukunft.

Als zweite Veränderung wird der verpflichtende Besuch der Berufsfachschule an zwei Tagen pro Woche in der zehnten Klasse der Werkrealschule wieder abgeschafft, bevor er im nächsten Jahr zum ersten Mal eingetreten wäre. Diese ver pflichtende Kooperation halten wir für nicht sinnvoll, weil sie ausgerechnet in der Abschlussklasse der Werkrealschule zu einer Aufteilung für den einzelnen Schüler bzw. die einzelne Schülerin – drei Tage an der Stammschule, zwei Tage in ei ner Berufsfachschule, möglicherweise noch verteilt auf ver schiedene Klassen – führen würde. Hier sind wir der Meinung, dass es die ganze Woche hindurch die gemeinsame Aufgabe in der Stammschule sein muss, auf den Werkrealschulab schluss, aber auch auf den späteren Übergang in das duale System oder das berufliche Schulwesen – inklusive einer aus geprägten Berufsorientierung – vorzubereiten.

Die konsequente berufliche Orientierung wollen wir dabei fortsetzen. Die von der Vorgängerregierung ab Klasse 8 ge bildeten Wahlpflichtfächer bleiben beibehalten. Wir werden aber in der Ausgestaltung der Wahlpflichtfächer den Schulen größere Spielräume einräumen. Gerade wenn man sich bei spielsweise mit dem Kandern-Ingelfinger-Modell beschäftigt hat, merkt man, dass es hier gute Ansätze gibt, um den Be reich der Berufsorientierung, den Bereich der Berufsplanung auch noch in anderer Form umzusetzen, als sich standardisiert an unsere Bildungsplanvorgaben anzulehnen. Insofern blei ben zwar die Wahlpflichtfächer, aber es gibt eine größere Frei heit, um dann solche individuellen Lösungen vor Ort zu un terstützen und sie nicht eher als Belastung unserer Konzepti on wahrzunehmen.

Dritte Änderung: Die Werkrealschule ist grundsätzlich auch weiterhin auf sechs Schuljahre konzipiert. Bislang war es aber einem Teil der Schüler nicht gestattet, von der neunten in die zehnte Klasse zu wechseln, weil trotz eines zur Versetzung geeigneten Zeugnisses am Ende der neunten Klasse für den Übergang in die zehnte Klasse noch eine zusätzliche Noten hürde eingebaut war. Das erscheint uns systemimmanent nicht logisch, es ist auch insgesamt im Schulsystem so nirgendwo anders anzutreffen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das stimmt nicht!)

Es verhindert, dass ein Teil dieser Schülerinnen und Schüler die ursprünglich einmal im Zusammenhang mit der Werkre alschule versprochene Chance auf einen Werkrealschulab schluss dann auch wahrnehmen können. Deshalb werden wir diese Notenhürde beim Übergang von der neunten auf die zehnte Klasse aus der Gesetzgebung herausnehmen.

Die vierte Änderung schließlich, meine Damen und Herren – das hat unmittelbar etwas mit Bildungsgerechtigkeit zu tun –, schafft die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss auch erst am Ende der zehnten Klasse zu erwerben, weil wir durchaus noch immer beklagen, dass ein Teil der Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss die Werkrealschule verlas sen oder die Werkrealschule nach der neunten Klasse mit ei nem so schlechten Hauptschulabschluss verlassen, dass sie

keinerlei Chance haben dürften, eine Lehrstelle zu bekom men, oder trotz eines einigermaßen akzeptablen Hauptschul abschlusses über keine Lehrstelle verfügen, aber eigentlich weiter auf das berufliche Schulsystem und eine duale Ausbil dung hinarbeiten wollen.

Denen geben wir jetzt die Möglichkeit, zu sagen: „Wir gehen nach der neunten Klasse in das berufliche Schulwesen, oder wir bleiben ein Jahr länger in unserer Stammschule, in unse rer Heimatschule, und machen dann am Ende der zehnten Klasse einen besseren Hauptschulabschluss oder überhaupt einen Hauptschulabschluss – verglichen mit den Möglichkei ten am Ende der neunten Klasse –, und wir bereiten uns noch einmal intensiver auf den Übergang in das duale System und/ oder das berufliche Schulwesen vor.“

Damit geben wir auch den an sich Schwächsten in diesem Sys tem der weiterführenden Schulen ebenfalls zehn Jahre Zeit, um das Ziel eines Schulabschlusses zu erreichen, und setzen sie nicht an dieser Stelle der besonderen Belastung aus, das auf alle Fälle schon nach neun Jahren erreichen zu müssen.

Wir sind der Meinung, dass die Werkrealschulen mit diesen unterschiedlichen Gruppen in der zehnten Klasse zurechtkom men können. Dort sind Schüler, die den Werkrealschulab schluss anstreben und noch einen Teil des Bildungsplans zu sätzlich zu absolvieren haben, und andere, die bis zum Haupt schulabschluss nach der neunten Klasse den Bildungsplan ab solviert haben und dann das zehnte Schuljahr zu einer Vertie fung und Intensivierung ihrer Kenntnisse nutzen können. Wir haben für beide Gruppen vorgesehen, dass es Praktikumstage gibt, dass es Blockpraktika geben kann, dass es eine intensi ve berufliche Orientierung gibt. Deshalb sind wir der Mei nung, dass diese beiden Gruppen zieldifferent und binnendif ferenziert hier gemeinsam unterrichtet werden können, weil es ausreichend viele Zeiten gibt, in denen die Gruppen unter schiedlich angesprochen werden können, und die Werkreal schule insgesamt nach unserer Wahrnehmung schon heute die besten Rahmenbedingungen für intensivere individuelle För derung bereitstellt.

Das Thema Schulbezirke war noch ein kritisches Thema ge mäß den entsprechenden Anhörungsergebnissen. Hierzu möch te ich ganz deutlich sagen, dass wir es nicht möglich machen wollen, jetzt wieder neue Schulbezirke einzuführen. Wir blei ben aber in der Tradition dessen, was gedacht war, als der neue Typ der Werkrealschule eingeführt wurde, nämlich dass man in einer Übergangsphase bis zum 31. Juli 2016 noch Schulbe zirke einrichten konnte; spätestens zu diesem Zeitpunkt im Jahr 2016 müssen aber alle bisher eingerichteten Schulbezir ke aufgehoben sein.

Wir halten es zum jetzigen Zeitpunkt – das Ganze beginnt dann im Jahr 2012 zu wirken – für keine sinnvolle Entwick lung, zu sagen: „Ich muss jetzt versuchen, meinen Standort – anders als vor zwei Jahren, als das System eingeführt wurde – durch einen neuen Schulbezirk zu verfestigen, der nach we nigen Jahren sowieso wieder aufgehoben wird.“ Wir geben an dieser Stelle vielmehr denen, die Schulbezirke eingeführt ha ben, Bestandsschutz bis zum 31. Juli 2016, lassen aber keine neuen Einrichtungen von Schulbezirken mehr zu.

Diese Änderungen werden die Standorte der Werkrealschule stabilisieren. Diese Änderungen werden die Standorte der

Werkrealschule attraktiver machen. Diese Änderungen geben den Standorten, die nicht weiter als Hauptschule auftreten möchten, sondern „Werkrealschule“ heißen wollen, bessere Startbedingungen und einen größeren Gestaltungsspielraum. Deshalb machen wir hier deutlich: Alle Schularten sind uns wichtig in dem Anspruch auf Verbesserung, alle Schularten sollen die Chance bekommen, ihren jeweiligen Schulstandort zu entwickeln und zu halten. Damit ist auch diese Schulge setzänderung eine gute Initiative für eine bessere Bildung für alle in Baden-Württemberg.

Herzlichen Dank.