Protocol of the Session on December 8, 2011

Sie stammt von der Kommission für gesellschaftliche und so ziale Fragen...

(Glocke des Präsidenten)

Es ist gut. Herr Abg. Dr. Kern, ich darf Sie bitten, zum Ende Ihrer Ausführungen zu kommen.

... bei der Deutschen Bi schofskonferenz.

(Zurufe von der SPD: Oi!)

Ich weiß nicht, wer für Sie heute überzeugender ist: meine Wenigkeit, Karl Marx, Wissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum oder deutsche Bischöfe.

(Zuruf von der SPD)

Geben Sie Ihren Widerstand gegen nachlaufende Studienge bühren auf.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist damit be endet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/902 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, For schung und Kunst zu überweisen.

(Unruhe)

Kommen Sie bitte vor der Mittagspause noch einmal zur Ruhe. Das tut Ihnen allen, glaube ich, ganz gut.

Gegen die Überweisung erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen.

Punkt 3 der Tagesordnung ist erledigt.

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Pix kam auf mich zu. In Übereinstimmung – –

(Zuruf von der Zuhörertribüne – Gegenrufe: Pst!)

Ich darf Sie bitten, auf der Zuhörertribüne Ruhe zu bewah ren.

Herr Kollege Pix hat mir in Abstimmung mit den anderen Fraktionen den Vorschlag mitgeteilt, den unter Tagesordnungs punkt 7 aufgeführten Antrag der Fraktion GRÜNE – FSC-Zer tifizierung von ForstBW umsetzen –, Drucksache 15/530, an den Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Vor Eintritt in die Mittagspause darf ich noch darauf hinwei sen, dass nun im Foyer eine Combo der Jazzinitiative Schwet zingen ein kleines Konzert gibt. Ich darf Sie herzlich bitten, daran teilzunehmen.

Wir treten nun in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 14:30 Uhr.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Schön! Das ist nett von Ihnen, Herr Präsident!)

(Unterbrechung der Sitzung: 13:14 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:30 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Fragestunde – Drucksache 15/949

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fragestunde ist während des Probelaufs zum Thema „Innere Parlamentsreform und Ge schäftsordnung“ auf 30 Minuten begrenzt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P –

F r o s t s c h ä d e n i n d e r L a n d w i r t s c h a f t

Bitte sehr, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass ich auch ohne Schriftführer rechtlich gesichert die Fragen vortragen darf. – Vielen Dank.

Ich frage die Landesregierung:

a) Wie ist der Stand der Schadensregulierung durch die Lan

desregierung?

b) Reichen die zur Verfügung gestellten Mittel aus, sodass al

le Anspruchsberechtigten zeitnah mit einem positiven Be scheid rechnen können?

Ich darf Herrn Minister Bonde ans Rednerpult bitten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf die bei den Fragen des Herrn Abg. Dr. Bullinger wie folgt beantwor ten.

In den Nächten vom 3. bis 5. Mai 2011 haben Spätfröste zu erheblichen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen geführt. Hauptsächlich die nordöstlichen Regionen Baden-Württem bergs waren betroffen. Wir, die Landesregierung, haben un mittelbar reagiert. Wir haben unter Federführung meines Mi nisteriums schnell die angesprochene Frostbeihilfe aufgelegt, nachdem zuvor schon das Ministerium für Finanzen und Wirt schaft im Bereich der steuerlichen Möglichkeiten reagiert hat und es darüber hinaus auch die Möglichkeit gibt, im Zusam menhang mit der Rentenbank, was Liquiditätshilfe angeht, Kreditaufnahmen in Anspruch zu nehmen. Ich erwähne das deshalb hier, weil dieses Angebot weiterhin gilt und wir be troffene Betriebe auch noch einmal darauf aufmerksam ma chen wollen, dass diese zusätzliche Möglichkeit dort, wo es nötig ist, weiter besteht.

Der Landtag hat uns dankenswerterweise im Nachtragshaus halt 7 Millionen € Landeshilfe zur Verfügung gestellt.

Zur konkreten Frage nach dem Stand der Schadensregulie rung: Wir haben im September und im Oktober die Ertrags einbußen der Betriebe im Obst- und im Weinbau ermittelt.

Wer einen frostbedingten Ertragsausfall von über 30 % nach weisen konnte, hatte bis Ende Oktober die Gelegenheit, die Anträge bei den unteren Landwirtschaftsbehörden einzurei chen. Uns liegen inzwischen nach Ablauf der Antragsfrist 586 zuwendungsfähige Anträge auf Frostbeihilfe vor; darunter 13 Anträge von Betrieben, die durch den Frost in eine besonders existenzgefährdende Situation geraten sind.

Alle 586 Betriebe bekommen nun ab nächster Woche die Zu wendungsbescheide zugestellt. Mit den Auszahlungen kön nen wir bei geordnetem Verlauf der Verfahren dann um Weih nachten herum beginnen.

Zur zweiten Frage, der Frage nach dem Ausreichen der zur Verfügung gestellten Mittel: Ja, alle Betriebe, die anspruchs berechtigt sind, können mit einem positiven Bescheid rech nen. Das heißt, die Summe verhindert nicht eine Auszahlung an einzelne Betriebe.

Es gab überraschend viele zuwendungsfähige Anträge über das Maß hinaus, das die Weinbauverbände und wir erwartet hatten. Wie gesagt, diese Anträge beziehen sich auf Betriebe, die die Kriterien einer Mindestauszahlung von 3 000 € und ei nes frostbedingten Ertragsausfalls von mindestens 30 % ge mäß den EU-Vorgaben erfüllen.

Dass so viele Anträge eingegangen sind, bestätigt uns, dass es richtig war, hier zu reagieren, auch im Gegensatz zu den an deren betroffenen Ländern Rheinland-Pfalz und Bayern. Rich tig war es auch, die Betriebe bei uns mit einer Direkthilfe im Rahmen dessen, was die EU im Wettbewerbsrecht möglich macht, zu unterstützen.

Wir haben die finanzielle Hilfe im Rahmen der Bandbreite, die die Verordnung vorgibt, angepasst, um die Menge der Be triebe auch adäquat unterbringen zu können. Wir haben das in enger Abstimmung mit den Präsidenten der beiden Wein bauverbände – mit Herrn Präsident Hohl vom Weinbauver band Württemberg und Herrn Präsident Schneider vom Badi schen Weinbauverband – sowie mit Herrn Präsident Roßwog vom Genossenschaftsverband Baden-Württemberg am 30. November auch noch einmal abschließend besprochen. Das erklärt auch die gemeinsame Pressemeldung vom 5. De zember 2011, in der wir das noch einmal bestätigt haben.

Die Anpassung, die aufgrund der Höhe der Zahl der Anträge erfolgen musste, führt dazu – keiner der Antragsteller ist he rausgefallen –, dass wir neben der „Einstiegshilfe“ von 3 000 € Entschädigungssätze haben, die unter dem Maximal wert von 80 % des Gesamtschadens liegen, aber dennoch in einem Bereich liegen, zu dem auch die Weinbauverbände sa gen: Es ist ein substanzieller Beitrag, den Baden-Württem berg hier als Hilfestellung leistet.