Protocol of the Session on December 7, 2011

nen und Standesbeamten Baden-Württemberg von Anfang an ausgesprochen hat.

Die Prüfung, ob eine gleichgeschlechtliche Lebenspartner schaft geschlossen werden kann, unterscheidet sich nicht von der Prüfung, die erfolgt, wenn Eheschließungen vorgenom men werden sollen. Die Standesbeamten kennen sich aus; sie sind dafür ausgebildet

(Abg. Werner Raab CDU: Dann kann ja nichts pas sieren!)

und können die Verpartnerung auch im Hinblick auf die Räum lichkeiten in feierlicher Form durchführen.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Was prüfen die denn? – Gegenruf des Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Schein ehen!)

Drittens: Das Vorhaben führt auch zu einer Verwaltungsver einfachung, da doppelte Meldewege nicht mehr notwendig sind und die gesonderten Schulungen für das Personal bei den Landratsämtern entfallen.

Viertens: Das Gesetz beendet den Missstand der ungleichen Gebühren zwischen Eheschließungen und Eintragungen von Lebenspartnerschaften, aber auch zwischen unterschiedlichen Dienststellen im Land. Die Landesregierung hat den Vorschlag des Städtetags aufgenommen und die eingetragene Lebenspart nerschaft in die entsprechenden Gebührenordnungen aufge nommen. Dadurch wird die Situation auch finanziell gerecht.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen: Eigentlich gibt es keinen Grund, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Selbst Herr Kollege Pröfrock hat in der ersten Lesung zum Abschluss gesagt:

Ich sehe keinen zwingenden, hinreichend gewichtigen Sachgrund, der dem entgegensteht.

(Beifall des Abg. Thomas Poreski GRÜNE)

Sie geben mir damit recht: Wenn keine sachlichen Gründe ge gen eine Zustimmung zum Gesetzentwurf sprechen, dann müssen es ideologische Gründe sein.

Zum Abschluss möchte ich denjenigen, die bei der CDU nach wie vor in ihren ideologischen Schützengräben sitzen,

(Oh-Rufe von Abgeordneten der CDU – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Das ist gemein!)

die Frage stellen, die mir bis heute noch niemand beantwor ten konnte:

(Zuruf von der CDU)

Weshalb, Herr Kollege Röhm, behaupten Sie, dass die Eintra gung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auf dem Standesamt ein Angriff auf die Ehe sei? Warum sagen Sie, dass sie das Leitbild der Familie angreife? Die Tatsache, dass Ehe und Familie nach Artikel 6 des Grundgesetzes unter be sonderem Schutz stehen, stellen wir doch damit gar nicht in frage. Sie können zwar irgendwelche Anträge der Grünen Ju gend anführen, aber das ist hierfür unerheblich.

Das bietet doch noch lange keinen Grund, liebe Kolleginnen und Kollegen, dafür andere Lebensformen zu diskriminieren.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Klaus Herrmann CDU: Wir diskriminieren sie doch gar nicht!)

In der Vergangenheit haben alle Gerichte in diesbezüglichen Urteilen festgestellt, dass der besondere Schutz der Ehe den Gesetzgeber nicht daran hindert, für die gleichgeschlechtli chen Lebenspartnerschaften Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleichkommen.

Im Jahr 2001 wurde auf Bundesebene das Lebenspartner schaftsgesetz verabschiedet. Jetzt ist es endlich an der Zeit, nicht nur für die gleichen Pflichten, sondern auch für die glei chen Rechte einzustehen.

(Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Genau!)

Der vorliegende Gesetzentwurf bietet Ihnen heute die Gele genheit, bei der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspart nerschaften mit der Ehe einen großen Schritt voranzukommen und den diskriminierenden Sonderweg in Baden-Württemberg zu beenden. Stimmen Sie deshalb diesem Gesetzentwurf zu.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Zurufe, u. a.: Man hätte das auch einfacher machen können!)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Sakellariou das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist die zweite Lesung. Die Argumente sind im Großen und Ganzen ausgetauscht.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Aber nur die Argu mente!)

Die Argumente sind ausgetauscht, und ich bleibe dabei: Es ist tatsächlich ein guter Tag für Baden-Württemberg,

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Ach!)

weil es aus meiner Sicht keinen Grund für diese Ungleichbe handlung gab, die in Baden-Württemberg als einzigem Bun desland praktiziert worden ist. Wenn 15 Bundesländer auf grund des Lebenspartnerschaftsgesetzes gesagt haben: „Bei uns dürfen alle Menschen, die eine Lebenspartnerschaft schlie ßen wollen, diese genauso wie Ehepartner im Rathaus schlie ßen“, dann hat einfach die Begründung gefehlt, warum wir das in Baden-Württemberg anders machen. Deswegen war das ein Sündenfall, und ich bin froh, dass dieser heute beseitigt wird – auch im Namen aller, die eine Lebenspartnerschaft ein gehen wollen und sich diese Art Ehe auch anerkennen lassen wollen.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Ich nehme das Argument ernst, denn es treibt mich natürlich auch um. Wenn der eigentliche Wunsch, der dahinter steht, der ist, dass die Familie mehr gefördert werden soll, dann ist das ein sehr ehrenwertes Anliegen. Das unterstütze ich auch. Allerdings muss man dann auch sagen, wo die Probleme bei

den Familien liegen. Bei den Familien sind es sozialpolitische Probleme. Je mehr Kinder sie haben, desto größer ist ihr Ar mutsrisiko. Da ist der richtige Ansatzpunkt, um Familien zu unterstützen.

Bei der Frage der Ungleichbehandlung haben Sie, Herr Pröf rock, in die Waagschale geworfen, dass es einen Unterschied macht, ob man ein Freundschaftsbändchen oder einen Ehe ring trägt;

(Abg. Jürgen Filius GRÜNE: Genau!)

deswegen müsse man das so machen. Das ist ein interessan ter Ansatz. Aber wir sagen: Bei dem, was wir heute beschlie ßen, bei der Lebenspartnerschaft, geht es um Ehering und Ehe ring – nur dass die handelnden Personen eine andere sexuel le Orientierung haben als diejenigen, die Ihnen vorschweben.

(Abg. Matthias Pröfrock CDU: Unstreitig!)

Deswegen ist es genau richtig, dass diese Möglichkeit beste hen muss, im Rathaus zu heiraten, so wie bei einer „richtigen“ Ehe. Beim Ehering dürfen wir uns keine Unterschiede erlau ben. Wo kämen wir denn da hin?

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Es ist doch sehr positiv, dass wir jetzt eine Mehrheit gefunden haben und dass damit ein Signal aus diesem Landtag von Ba den-Württemberg ausgeht, dass wir mit der Gleichbehandlung ernst machen. Es geht immerhin um 475 Lebenspartnerschaf ten, die im Jahr 2009 geschlossen worden sind. Im Jahr 2010 sind 514 Lebenspartnerschaften geschlossen worden. Es geht also um eine erkleckliche Anzahl von Menschen: die Zahl der Partnerschaften mal zwei plus die dazugehörenden Familien angehörigen. Wir reden hier von Baden-Württembergerinnen und Baden-Württembergern in einer nicht unerheblichen Zahl,

(Abg. Matthias Pröfrock CDU: In jeder zweiten Ge meinde einer!)

die nichts anderes wollen, als eine Lebenspartnerschaft im Rathaus schließen zu können. Dieses Recht sollen sie auch bekommen. Ich freue mich, dass ihnen das ab heute möglich sein wird.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Für die Fraktion der FDP/DVP erteile ich Herrn Abg. Haußmann das Wort.

Verehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja manchmal ganz interessant: Ausgerechnet heute habe ich mit der Haus post ein Dankesschreiben von zwei jungen Männern bekom men, die im September geheiratet haben. Als ob sie es gewusst hätten, dass wir heute dieses Thema auf der Tagesordnung ha ben, haben sie es mir extra zu diesem Tag in die Post gelegt.

Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat bereits bei der Ersten Be ratung ausgeführt, dass wir den Gesetzentwurf begrüßen. Das Ziel, vom Gebrauch der Länderöffnungsklausel Abstand zu nehmen, hatten wir schon in unser Wahlprogramm geschrie ben. Die kommunalen Landesverbände und der Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten stimmen der Auf gabenübertragung zu. Für die Standesbeamtinnen und Stan desbeamten bedeutet das Gesetz keinen erhöhten Aufwand.

Verwaltungstechnisch ist die Begründung einer Lebenspart nerschaft mit demselben Aufwand zu bearbeiten wie die ei ner Ehe. Im Gegenteil: Wir sorgen damit für ein Stück Büro kratieabbau, weil wir einheitliche Zuständigkeiten für die Städte und Gemeinden als untere Verwaltungsbehörden schaf fen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzes zur Aus führung des Lebenspartnerschaftsgesetzes werden geschlechts spezifische Ungleichbehandlungen abgebaut. Last, but not least bieten Standesämter im Regelfall ein attraktiveres Am biente für diesen auch für die Schließung von Lebenspartner schaften gleichgeschlechtlicher Paare besonderen und einzig artigen Tag.

Anerkennen wir das Bedürfnis nach Gründung einer Le benspartnerschaft, und gewähren wir für die Schließung der Lebenspartnerschaft den gebührenden Rahmen. Damit schlie ßen wir auch in Baden-Württemberg eine Lücke, die mit der Ungleichbehandlung für Lebenspartnerschaften entstanden ist.

Vielen Dank.