Diese Klarheit benötigen im Übrigen auch unsere bayerischen Partner, um darüber zu entscheiden, ob eine Verlängerung der S-Bahn von Nürnberg kommend bis nach Crailsheim sinnvoll ist. Hierzu ist Bayern aber aller Voraussicht nach nur bereit, wenn ohne eine Verlängerung Halte unbedient zu bleiben dro hen.
Sie haben gerade durchaus Erfreuliches berichtet, vor allem bezogen auf die zu sätzliche Ausschreibung und die Spätverbindung.
Wenn man die beiden Fragen a und b verknüpft, könnte von Ihnen durchaus auch die Frage beantwortet werden – vor al lem könnte sie geprüft werden –, ob es nicht sinnvoll wäre, statt eine zusätzliche Spätverbindung mit einem Regionalex press von Crailsheim nach Nürnberg zu bestellen, einfach die zwei letzten S-Bahnen von Nürnberg kommend und morgens die zwei ersten nach Nürnberg fahrend mit in das Konzept ein zubinden, da die Infrastruktur in Crailsheim komplett vorhan den ist und das sicherlich eine kostengünstige Variante wäre, wenn es technisch möglich ist. Das ist die Frage.
Ich kann im Moment we der beurteilen, ob es technisch möglich ist, noch ob es kosten günstig ist. Es gilt, wie gesagt: Wir brauchen erst einmal Klar heit über die Planungen der DB Fernverkehr AG, und dann wird man schauen, wie man den Nahverkehr so organisiert, dass er inklusive der Spätverbindung unseren Zielsetzungen entspricht. Dabei kann man diese Fragestellung sicherlich zu sammen mit den bayerischen Partnern betrachten und dann eine sinnvolle und kostengünstige Lösung finden.
Vielen Dank. – Keine weiteren Zusatzfragen? – Damit ist die Behandlung der Münd lichen Anfrage unter Ziffer 4 beendet.
Aktuelle Debatte – Mindestlohn in Handwerk und Mittel stand: Was von der guten Absicht in der Praxis ankommt – beantragt von der Fraktion der FDP/DVP
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 40 Minuten fest gelegt; darauf wird die Redezeit der Regierung nicht ange rechnet. Für die einleitenden Erklärungen der Fraktionen und für die Rednerinnen und Redner in der zweiten Runde gilt je weils eine Redezeit von fünf Minuten. Ich darf die Mitglieder der Landesregierung bitten, sich ebenfalls an den vorgegebe nen Redezeitrahmen zu halten.
Schließlich möchte ich noch auf § 60 der Geschäftsordnung verweisen, wonach im Rahmen der Aktuellen Debatte die Aussprache möglichst in freier Rede zu führen ist.
Herr Präsident, werte Kollegin nen und Kollegen! Zu Recht hat die Regierungserklärung vor dem Hintergrund des aktuellen Flüchtlingsthemas mehr Raum als zunächst geplant eingenommen. Es überdeckt schließlich auch in der öffentlichen Wahrnehmung und in den Diskussi onen in der Bevölkerung fast alle anderen politischen The men. Umso mehr freue ich mich, dass die Aktuelle Debatte zum Thema Mindestlohn heute auf der Tagesordnung verblie ben ist. Den einen oder anderen mag das zwar vielleicht lang weilen, aber es ist außerordentlich wichtig, die Wirkungen nach der Einführung eines Gesetzes regelmäßig zu überprü fen und auch dessen Nebenwirkungen zu identifizieren.
Diese ergeben sich nicht unmittelbar nach Inkrafttreten. So hat auch die 2003 beschlossene und 2004 in Kraft getretene Agenda 2010 erst Ende 2005 ihre Wirkung auf dem Arbeits platzmarkt gezeigt.
Wer in diesen Tagen die Gelegenheit hat, über den Cannstat ter Wasen zu gehen, und sich mit den Schaustellern unterhält, der wird sehr schnell beim Thema „Arbeitszeit und Mindest lohn“ landen. Das wird auch demjenigen passieren, der sich mit Handwerkern, Landwirten, Winzern, Gastronomen, La denbesitzern und jenen Betrieben unterhält, die mit Praktika arbeiten. Für alle gilt das, was den schönen Titel „Mindest lohndokumentationspflichtenverordnung“ trägt, beschlossen im Deutschen Bundestag Anfang Juli 2014 mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen.
Wir alle erinnern uns noch an die Debatte im Vorfeld dieses Beschlusses. Es ging um Löhne, von denen die Menschen le ben können. So weit, so gut. Am Ende der Diskussion sagten uns die Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, dass eine Lohnhöhe von 8,50 € überhaupt keine Frage sei; das würde man schon lange zahlen, zumal hier im Südwesten; darunter gebe es gar keine Arbeitskräfte mehr. Der demografische Wan del und der Fachkräftemangel lassen grüßen.
Doch dann passierte etwas, wovor wir Freien Demokraten in der Diskussion immer wieder gewarnt haben: Bundesminis terin Nahles kümmerte sich darum. Was entstand, war ein zu erwartender bürokratischer Moloch. „Der Mindestlohn bleibt ein bürokratisches Monster“, sagte dazu auch der Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskam mertags, Dr. Peter Kulitz, im Frühjahr dieses Jahres. Niemand sollte so tun, als ob das überraschend gekommen wäre, und kein Vertreter und keine Vertreterin der Parteien, die das im Bundestag beschlossen haben, sollte so tun, als ob er oder sie nicht dabei gewesen wäre.
Auch die CDU muss sich den Vorwurf gefallen lassen, bei der Ausarbeitung des Gesetzes offenbar keinerlei Einfluss darauf genommen zu haben, was am Ende herauskam.
Was in der Diskussion immer ein wenig in Vergessenheit ge rät, sind die Branchenmindestlöhne, die es in Deutschland in bewährter Weise gibt. Beispielsweise haben sich in der Tex til- und Bekleidungsindustrie, in der Systemgastronomie, in der Pflege, im Bäckerhandwerk, in der Land- und Forstwirt schaft, im Gartenbau und bei den Schornsteinfegern die Ta rifparteien auf wirksame Mindestlöhne geeinigt.
Wenn man Betriebe besucht, wird sehr schnell klar, wo das Problem einer flächendeckenden Mindestlohnregelung liegt: Es sind die Dokumentationspflichten. Es ist die Missachtung aller regionalen, saisonbedingten und betrieblichen Besonder heiten. Es ist auch ein Arbeitszeitgesetz, das beispielsweise in der Gastronomie schlicht praxisuntauglich ist. Und es ist vor allem eines: die Haltung, die Politik und Verwaltung gegen über den Betrieben zeigen.
Ich möchte nicht erst die heute bereits zitierten bewaffneten Zöllner erwähnen. Viel entscheidender ist, dass Handwerk und Mittelstand unter einen Generalverdacht gestellt werden, ih re Beschäftigten auszubeuten.
Das ist die verheerende Wirkung bei den Tausenden Hand werksbetrieben und Mittelständlern, die ohnehin das Gefühl haben, mit der Arbeitsstättenverordnung, den Überlegungen für eine Neuregelung bei der Erbschaftsteuer zulasten der Fa milienunternehmen, der Allergiedeklarationsverordnung in der Gastronomie, den zu zahlenden Steuern und Abgaben so wie den steigenden Energiepreisen genug an Vorgaben und Belastungen zu tragen.
Nach anfänglichen deutlichen Protesten scheinen viele Ver bände und Unternehmen resigniert zu haben. Wer vonseiten der Kammern, des Landesbauernverbands, des Handelsver bands, des DEHOGA, der Schausteller und Marktkaufleute gedacht hat, der Protest würde etwas bringen, scheint sich ge täuscht zu haben. Im Gegenteil: Die SPD fühlt sich voll und ganz bestätigt; denn je lauter die Proteste waren, umso stär ker war die Aufmerksamkeit für die SPD, und nichts scheint momentan für diese Partei wichtiger zu sein.
Wir Freien Demokraten begleiten die Auswirkungen dieser Regelung sehr aufmerksam. So haben wir im Januar und März 2015 parlamentarische Initiativen dazu auf den Weg gebracht, die sich mit den konkreten Auswirkungen, der Kontrolle, der Sanktionierung und der rechtlichen Klarstellung beschäftigen. Es lohnt sich, diese Initiativen noch einmal zur Hand zu neh men.
In der Antwort der Landesregierung vom 16. März finden sich viele Sätze, aus denen hervorgeht, dass Auswirkungen auf die Arbeit in Vereinen und Verbänden, bei Praktika und durch die bürokratischen Anforderungen insgesamt noch nicht abzuse hen seien.
Jetzt kommt allmählich die Zeit, sehr geehrte Damen und Her ren, in der die Folgen abzusehen sind. Was bedeutet das an bürokratischem Mehraufwand für die Betriebe? Wie sieht der Alltag aus? Ist es nicht an der Zeit, die Arbeitszeitgesetzge bung kritisch zu hinterfragen? Ich spreche von einer grund sätzlich Hinterfragung und nicht von einer, wie im April 2015 geschehen, gnädigen Erlaubnis der Landessozialministerin für das Cannstatter Frühlingsfest, für das sie längere Arbeitszei ten genehmigte. Wenn Sie heute mit Schaustellern auf dem Wasen reden, erfahren Sie, dass diese Ausnahme übrigens mit weiteren Dokumentationspflichten und unpraktikablen Rege lungen verbunden ist.
Die zweite Initiative von unserer Seite, die im April beantwor tet wurde und sich für dringend notwendige Änderungen und Klarstellungen einsetzte, ist ein Musterbeispiel dafür, wie gleichgültig die Landesregierung mit der betrieblichen Praxis umgeht. Alle Fragen wurden mit dem Verweis auf die Sitzung des Koalitionsausschusses vom 23. April beantwortet und ab gebügelt. Ich darf in Erinnerung rufen, dass das einzige Er gebnis dieser Sitzung die Feier des Geburtstags von Herrn Op permann war. Soll das die Antwort auf die Fragen zu den Do kumentationspflichten, zu den unklaren Regelungen bei Haf tungsfragen und den Erleichterungen bei Praktika sein? Wenn Sie das ernsthaft so stehen lassen wollen, dann sagt das viel darüber aus, wie ernst Sie die Anliegen des Mittelstands bzw. des Handwerks nehmen.
Sie werden nun versuchen, angebliche Vorteile dieser flächen deckenden Regelung aufzuzählen. Wir kennen sie bereits: an geblich mehr Jobs in vielen Bereichen, so in der Gastronomie, und weniger Minijobs. Ich halte es für ziemlich abenteuerlich, den Mehrbedarf an Arbeitskräften aufgrund der guten kon junkturellen Lage, in der wir uns befinden, mit dem Mindest lohn zu erklären. Vielleicht wären noch mehr Jobs entstanden, wenn es den flächendeckenden Mindestlohn nicht geben wür de. Das kann niemand wissenschaftlich belegen.
Wir Freien Demokraten kümmern uns weniger um Statisti ken. Wir wollen wissen, was die Auswirkungen in der Reali tät vor Ort sind. Wenn Sie mit Gewerbetreibenden sprechen, dann bekommen Sie momentan sehr oft die Aussage, dass Mindestlohnregelungen mit ihren Einschränkungen und dem bürokratischen Aufwand irgendwie auch noch gestemmt wer den müssten.
Das passt sehr gut in das Konzept der augenblicklichen Re gierungen auf Bundes- und Landesebene, wenn es darum geht, die Belastbarkeit der Wirtschaft auszuprobieren. Neue Belas tungen kündigen sich bereits an: Führende Gewerkschafts funktionäre und die Bundesarbeitsministerin fordern flächen deckende Mindestlöhne in Höhe von 10 € und mehr pro Stun de.
Momentan kann das vielleicht alles noch gestemmt werden. Die gute wirtschaftliche Lage macht vieles leichter. Eines muss aber allen Beteiligten klar sein: Wir verlieren mit sol chen Regelungen völlig unnötig ein Stück Flexibilität bei ei ner immer stärkeren Bürokratie.
Sie nehmen mit diesem Gesetz wieder ein Stück Gestaltungs spielraum weg, und das werden wir spätestens dann merken, wenn es wirtschaftlich nicht mehr so gut läuft.
Bereits jetzt stößt das Mindestlohngesetz an seine Grenzen, wenn es um die Integration von Flüchtlingen geht. Bereits jetzt müssen Wege gesucht werden, Praktika für Flüchtlinge unabhängig vom Mindestlohn zu gestalten. Sobald es prak tisch wird, stößt dieses Gesetz an seine Grenzen. Wenn es wirtschaftlich nicht mehr so gut läuft, können und werden die se Grenzen schmerzhaft sein.
Der eigentliche Schaden dieses Gesetzes lässt sich aber nicht in Zahlen messen. Beim Mindestlohn werden nicht nur die Arbeitszeiten dokumentiert, sondern diese Regelung ist eine Dokumentation des Misstrauens in die Wirtschaft, in Hand werk und Mittelstand. Diese fühlen sich als Ausbeuter diffa miert, was die Realität in kleinen und mittleren Betrieben in keiner Weise trifft. Es wird deutlich: Die Landesregierung tut nichts, um sich vor Mittelstand und Handwerk zu stellen.