fast überall diesen Service anzubieten. Deshalb wird das Grundbuch künftig leichter erreichbar sein als bisher.
Zusammenfassend: Trotz aller Probleme – das möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen – ist diese Reform aus euro parechtlichen Gründen notwendig. Das haben auch alle Frak tionen so anerkannt. Ich denke, sie wird auch besser laufen, als viele es vermuten.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! „Nichts wird durch dieses Gesetz bes ser, aber vieles schlechter.“ Das ist eine Feststellung, die nicht
von der Opposition – nicht von der SPD, nicht von den Grü nen – stammt, sondern das sind Stimmen aus dem Regierungs lager, aus der CDU-Fraktion.
In diesem Zusammenhang fällt als Vorwurf auch das Wort „Privatisierungsideologie“, gerichtet an den Herrn Justizmi nister, der uns immer mit dieser Vokabel in Verbindung bringt. Sie kommt aus dem Regierungslager selbst.
Wenn wir nur einen Bruchteil der Argumente hören, die aus der CDU-Fraktion in den Beratungen in den letzten Wochen gegen dieses Reformwerk genannt wurden, müssten wir ei gentlich zu dem Ergebnis kommen: Allein schon deshalb ist dieses Gesetz abzulehnen.
Ernsthaft, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Wa rum schaffen Sie es nicht, diesen Gesetzentwurf zurückzuzie hen, wenn in Ihren Reihen derart viele Bedenken und Vorbe halte bestehen?
sonst drängt sich in der Tat die Vermutung auf – milde ausge drückt –: Hier wedelt der Schwanz gewaltig mit dem Hund.
Unsere Kritik richtet sich nicht gegen die Zielsetzung als sol che, gegen die Reform des Notariats- und Grundbuchwesens in der Tendenz, sondern sie richtet sich darauf, dass dieses Re formwerk keinerlei finanzielle Transparenz hat. Die Notari atsreform steht finanziell auf tönernen Füßen.
Der Rechnungshof hat Sie mehrfach aufgefordert – auch jüngst wieder im Ständigen Ausschuss –, endlich die Kosten dieser Reform und ein Finanzierungskonzept darzulegen. Das haben Sie nicht gemacht. Ihnen geht es wieder wie bei der Be währungshilfe: Sie versprechen viel, und hinterher kommt das böse Erwachen. Folgen Sie dem Rechnungshof, und legen Sie die finanzielle Situation dar. Das gebietet das Erfordernis der Transparenz in diesem Bereich.
Das Argument, es handle sich nur um eine bundesrechtliche Vorgabe, die man erfüllen müsse, und außerdem würden durch die Grundbuchamtsreform Kompensationen geschaffen, reicht uns nicht. Legen Sie die finanziellen Verhältnisse offen.
Was Europa angeht, haben wir immer die Auffassung vertre ten: Wenn es europarechtliche Vorgaben gibt, die uns zu die sem Gesetz zwingen, dann folgen wir ihnen. Es ist besser, ak tiv tätig zu werden, anstatt schließlich auf Beanstandungen aus Brüssel zu reagieren. Aber offensichtlich haben Sie mit dieser europarechtlichen Vorgabe und Ihrer Bewertung nicht einmal Ihren Koalitionspartner überzeugt.
Dies wäre umso wichtiger, als wir in der Tat künftig auf Ein nahmen in Höhe von 60 Millionen € pro Jahr verzichten. Da
hätte es Ihnen schon gut angestanden, wenn Sie gesagt hätten, wie diese Einnahmeverluste in Zukunft kompensiert werden.
Eines unserer Probleme, die Standortfrage, ist überhaupt nicht gelöst. Auch da gibt es Stimmen aus der Koalition, die sagen, die vorgesehene Lösung gehe zulasten des ländlichen Raums. Sie wollen uns das Ganze mit der Stärkung des ländlichen Raums verkaufen, indem man das Grundbuchamt von Mann heim nach Tauberbischofsheim und das von Stuttgart nach Böblingen verlegt.
Zum Personal: Die Kompensation, die Sie den Notaren in Aussicht stellen, ist bisher eine Fahrt ins Ungewisse. Sie spre chen von Zulagen. In welcher Höhe sie liegen werden, wis sen wir nicht. Das bleibt finanziell für uns völlig im Dunkeln. Wir wissen nicht, was mit dem Personal passiert, das bisher im Grundbuchbereich tätig war. Hier verzichtet man auf Kom petenz und Sachverstand. Das geht insbesondere zulasten von Teilzeitkräften, von Frauen, die künftig diese weiten Wege zu ihrer Arbeitsstelle sicher nicht mehr zurücklegen können.
Wir vermissen auch die Altersvorsorgeregelung. Herr Kolle ge Hitzler, Sie haben sie wie in der ersten Lesung wieder auf die Dienstrechtsreform verschoben.
(Abg. Bernd Hitzler CDU: Stimmen Sie doch mit! – Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Die Hoffnung stirbt zuletzt!)
Das werden wir dann sehen. – Für uns hätte zu einer derart gravierenden Strukturreform gehört, die Altersvorsorge in die sem Gesetzeswerk ebenfalls zu regeln.
Wir gehen mit Ihnen in der Zielsetzung nach wie vor einig. Wir erhalten eine Bereinigung der Notariatslandschaft in der Bundesrepublik, eine Angleichung an die Systeme in anderen Bundesländern und an die dortige Funktionsweise. Wir glau ben auch nicht, dass wir das alte System auf Dauer aufrecht erhalten können. Wir gehen mit, was die Zielsetzung angeht. Allein, Herr Minister, der Weg zum Erreichen des Ziels ist steinig, und leider herrscht in Ihren Reihen, in der Koalition, eine derartige Unordnung bei diesem Thema,
Herr Kollege Kluck, ich empfehle Ihnen bei Gelegenheit ein mal ein Privatissimum mit dem Kollegen Mack von der CDUFraktion. Er wird Ihnen die ganzen Bedenken und Anregun gen, die wir als Opposition auch noch haben, in einem ein- bis zweistündigen Gespräch noch näher erläutern können.
(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Nicht schneller? – Abg. Bernd Hitzler CDU: Da hat er euch Nachhil fe gegeben!)
Wir gehen diesen Weg so, wie er jetzt vorgezeichnet ist, nicht mit und werden den Gesetzentwurf deshalb ablehnen. Zu die sem Zweck werden wir eine namentliche Abstimmung bean tragen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Hitzler, es ist kei ne alte Leier, sondern es ist, wie ich meine, einfach guter par lamentarischer Brauch, dass wir als Landtag von Baden-Würt temberg – das tun wir heute auch mehrfach – Informationen darüber einfordern, was die finanziellen Konsequenzen unse rer Gesetzesvorhaben sind.
Ich darf aber nochmals vorwegschicken: Als Freiberufler, der seine Tätigkeit seit über 20 Jahren mit Seele und Herzblut aus übt – nicht als Notar, aber als Anwalt –, habe ich über diese Frage natürlich auch mit meiner Fraktion lange und intensiv diskutiert. Wir haben uns ebenfalls grundsätzlich für die Frei beruflichkeit der Notare in Baden-Württemberg entschieden.
Wir haben uns auch dafür entschieden, dass es nicht mehr vier Formen von Notaren geben soll, sondern dass wir das Berufs bild vereinheitlichen, dass wir es überschaubar und transpa rent machen.
Aber, meine Damen und Herren, das setzt mehrere Dinge vo raus. Das Allerwichtigste ist erstens, dass wir die Betroffenen, also die Notarinnen und Notare, mitnehmen. Insbesondere geht es dabei – da haben wir uns in unserer Fraktion sehr viel Mühe gemacht – um die Vertreterinnen und Vertreter der No tare aus dem württembergischen Rechtsgebiet.
Ca. 200 von ihnen werden, wenn die Notariatsreform zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, 55 Jahre alt oder älter sein, und sie werden vor der Frage stehen, was sie denn dann tun. Men schen im Alter von 55 Jahren brauchen dafür klare Ansagen und klare Botschaften. Das ist der zweite Punkt, bei dem der Gesetzentwurf Antworten vermissen lässt.
Wir brauchen klare Botschaften, z. B. bei der Frage, wie die Bezirke gestaltet werden sollen. Wir brauchen klare Botschaf ten bei der Frage, welche Möglichkeiten Notarinnen und No tare haben, tatsächlich ein Notariat zu gründen oder fortzu führen, und in welchen Regionen das am besten gelingen kann.
Ich will all diese Punkte im Detail gar nicht weiter ausführen. Sie sind, Herr Minister, bis dato jedoch die Antworten schul dig geblieben.
Schade eigentlich, Herr Minister! Denn wir als Fraktion GRÜ NE hätten dieses Gesetz gern mitgetragen, wenn zumindest diese Fragestellungen von Ihnen geklärt worden wären. Bis heute ist dem aber nicht so.
Ein weiterer Punkt – darauf hat der Kollege Stickelberger dan kenswerterweise auch schon abgehoben –: Es geht um Ein